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Meißmtz-Mtmig Tageszeitung und Anzeiger siir HMiM WMeberg n. ll. Amtsblatt für die Amtshauplmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde Mtt E Illustrierten Unterhaltungsblatt- mrd täglicher Unterhaltungsbeilage- Kür di» Aufnahme eit s Inserat« s^nr^mter Stelle und «t bestimmte« Lagen wird kein» Garantie übernommen. Verantwo kicher Redaneur: Pam Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde-, Mr 31 Dienstag dm 8. Februar 1916 abends 82. Jahrgang Die der Sonn- und wird am Spätnachim^„„ ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 60 Pf., zwei monatlich l Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus- Wäger n°bmen Vestel» Inserate werden mii 15 Pf., solche aus uMeree Amtshanptmannschaft mit 12Pf. die Spaltzetl« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. Bekanntmachung, Einschränkung des Schlachtens betreffend, vom 3. Februar 1916. Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats vom 25. September und 4. No vember 1915 über die Errichtung von Prelsprüfungsstellcn und die Bersorgungsregelung (RGBl. S. 607, 728) wird folgendes verordnet. Schlachtungen von Rindern, Kälbern, Schafen und Schweinen sind, abgesehen von Notschlachtungen im Sinne von 8 1 Absatz 3 des Reichegesetzes, betreffend die Schlacht vieh- und Fleischbeschau, vom 3. Juni 1900, npr gestattet 1. denjenigen, die solche Schlachtungen gewerbsmäßig betreiben, für ihre eigenen gewerblichen Zwecke, 2. denjenigen, die die Echlcichtlierc in ihrer Wirtschaft aufgezogen oder min- bestens 6 Wochen hindurch gemästet haben, für ihren eigenen häuslichen oder wirtschaftlichen Bedarf. Sonstige Schlachtungen für eigenen oder fremden Bedarf werden untersagt. Die bloße Ausführung des Schlachtens im Auftrage eines Dritten, insbesondere durch Berufssleiicher und Hausschlöchter, ist im Sinne dieser Verordnung als Schlachtung des Auftraggebers zu beurteilen. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von § 17 der angeführten Verordnung des Bundesrats vom 25. September 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bis zu 1500 M. bestraft. Verfügungen zuständiger Behörden, die eine weitergehende Einschränkung der so- genannten Hausschlachtungen bestimmen, treten nutzer Kraft, doch behält sich das Ministerium des Innern vor, in Fällen begründeten Bedürfnisses seinerseits solche Einschränkungen anzuordnrn. Ministerium des Innern. Verordnung^ die Ermittelung der Vorräte von Stroh und Heu am 16. Februar 1916 betr., vom 3. Februar 1916. Um einen Ueberblick über die Stroh- und Heuvorräte zu gewinnen, soll in der Zeit vom 16. Februar bis einschlietzlich 22. Februar 1916 eine Ermittelung dieser Vor räte nach dem Stande vom 16. Februar 1916 stattsinden. Zur Ausführung dieser Er mittelung wird folgendes verordnet. Zu ermitteln sind alle Vorräte von Roggen-, Weizen-, Gersten- und Haferstroh, ferner alle Vorräte von Wiesenheu und von Heu von anderen Futterpflanzen, die sich im Besitz von Landwirten und Händlern befinden. Die Aufnahme der Vorräte hat durch Kommissionen zu erfolgen. Die Amtshaupt- Mannschaft ernennt die Mitglieder der Kommissionen für ihren Bezirk einschlietzlich der Städte mit revidierter Städteordnung, während in den bezirkssreien Städten der Stadt rat eine Kommission für den Stadtbezirk zu bilden hat. Die Kommissionen haben überall dort, wo Heu oder Stroh lagert, die Ausnahme der Vorräte nach der in der Ortsliste vorgeschriebenen Anweisung vorzunehmen und die Ergebnisse in die Ortsliste einzutragen. Für ihre Mühewaltung können sie eine von der Amtshauplmannschast oder dem Stadtrate festzusetzende Vergütung verlangen. Die Kommissionsmitglieder haben das Recht, bei der Aufnahme der Vorräte die Räume, in denen solche lagern, zu betreten. Die Ausnahme ist nicht durch die Besitzer selbst, sondern durch unbeteiligte Kommissionsmitglieder vorzunehmen. Die Erhebung hat gemeindeweise zu erfolgen. Der Bedarf an Ortslisten wird durch das Statistische Landesamt bis zum 14. Februar an die Amtshauptmannschaften und die Sladträte der bezirkssreien Städte zur Verteilung an die Kommissionen übersandt. Reichen die Zeilen einer Ortsliste für eine Gemeinde nicht aus, so ist eine weitere zu benutzen. Die Ortslisten sind dann zu nummerieren. Bis zum 25. Februar hat die Kommission die Ortslisten aufzurechnen, abzuschlietzen und an die Amtshauptmann» schäft und den Stadtrot abzuliefern. Die Amtshauptmannschaften uud die Stadträte der bezirksfreien Städte haben die gesammelten Ortslisten mit Lieserschein spätestens am 28. Februar 1916 an das Statistische Landesamt einzusenden. „ » Ministerium des Innern. Nach ihrer Neu- bez. Wiederwahl sind in Pslicht genommen worden als Gemeindevorstände: Gemeindevorstand Börner^ Zinnwald und Grmeindevorstand Adam, Saida, als GemekndeaHeste: Gutsbesitzer Ernst Otto Eberth, Berthelsdorf, Gemeindeäliester Bruno Lange, Saida und als stellv. Eutsvorsteher: Oekonomte-Jnspeklor Haul Robert Hentschel, Kreischa, für den Rittergutsbezirk Kreiicha. Nr. 122 König!. Amtshauplmannschast Dippoldiswalde, am 31 .Januar 1916. Meieverteilung. Bei der Kleieverteilung auf Monat Februar entsallen auf 1 Rind etwa 8>/z Pfund, 1 Ziege knapp 2 Pfund. Anträge find an die Verteilungsstelle zu richten. Wegen der Schweine wird auf die kürzlich erfolgte Maisverteilung verwiesen. Königliche Amtshauplmannschast. 7. Quittung Wer die -ei dem unterzeichneten Handtausschutz eingegangenen Spenden für Kriegshilfe. Ungenannt 20,— M. Mehrere Einwohner von Holzhau 12,80 „ Durch Herrn Grmeindevorstand Zimmermann —Reichenau 26,— „ Konsumverein „Vorwärts" Dresden und Umgegend 300,— „ Zentralkommilee vom preutzischen Roten Kreuz (Erstattung auf eine Prä mienzahlung) 295,— „ Gruppe Dippoldiswalde des Elbgausängerbundes 50,— „ Desgleichen (Teilbetrag eines Konzerts in Rabenau) 18,— „ Parochialausschutz für Kriegshilse in Pofsendorf 100,— „ Rabattsparverein Kreijäa (Kreischa, Lungkwitz, Gombsen) 50,— „ Papiersammlung Kreischa 34,53 „ Metallsammlung Kreischa (Restbetrag) 140,60 „ Vortragsabend in Oberbärenburg (durch Fräulein von dem Hagen) 117,05 „ Die Beamten der Kgl. Amtshauplmannschast (Juli 1915 bis Februar 1916) 620,— „ 8a. 1 783,98 M. I.—6. Quittung: 17 823.91 „ 8a. 19 607,89 M. Dippoldiswalde, den 6. Februar 1916. Der Hauptausschutz für Kriegshilfe im Bezirke Dippoldiswalde-Land. Amtshauptmann o. d. Planitz, Vorsitzender. Wie „L. 19" verloren ging. Ueber den Untergang, besser gesagt: Die Vernichtung unseres Marineluftschisfes „1.. 19" ist nunmehr durch die holländische Presse bekannt geworden, datz das Luftschiff ganz niedrig über der Insel Ameland flog und dort von der Küstenwache heftig beschossen wurde. Es wird ange geben, die holländischen Küstenwachen hätten mehr als sechzig Schutz aus nächster Nähe — weniger als hundert Meter entfernt — auf da« Luftschiff abgegeben und das selbe zweisellos »etrosfen. Die holländische Presse gibt ferner an, das Lufttchisf sei anscheinend durch Nebel auher Kurs geraten. England, der treue Bundesgenosse! Sicheren Jnsormationen zufolge stellte England an das italienische Ministerium das Ansinnen, unverzüglich 200000 Mann italienischer Truppen nach Saloniki zu entsenden, da sonst von der Regelung der englischen Kohleneinsuhr nicht die Rede sein könne. Die Erbitterung gegen England ist in Italien derart gestiegen, datz politische Kreise offen von der Verletzung des Londoner Vertrages sprechen. Was fehlt, ist ein Mann. Gens. Der „Radical» stellt sest, datz Frankreich trötz aller Aufopferung und trotz de« Mutes seiner Soldaten nicht siegt. Die Deutschen seien in Noyon, ihre Zeppeline bombardierten Park, die Lage in Saloniki sei schlecht, die Oesterreicher besetzt,« Albanien, die Russen seien weit hinter ihrer Grenze in die Verteidigung gedrängt und die Lage auf dem Balkan werde täglich ungünstiger. Warum haben wir Deutschland noch nicht geschlagen, trotz oller Hilfs- mittel, die uns zur Verfügung Stehen? ruft der „Radical" aus. Weil, so erklärt das Blatt, unsere Regierung arm ist und die Leiter Frankreichs die Verantwortung ablehnten und sich wie vor dem Kriege mit Redekunststücken vor dem Parlament begnügen mutzten. Was fehle, sei ein Mann. Hinrichtung serbischer Bäuerinnen. Die „Belgrader Nachrichten ' melden: Die durch Urteil de» kaiserlichen deutschen Feldgerichts Jagodina vom 3. De zember 1915 wegen Totschlags an dem deutschen Gen- darmerie Unterossizier Hahn zum Tode verurteilten serbi- schen Bauersrauen Mileva, Milica und Angja Veselinovic au» Majur sind nach nunmehr erfolgter Bestätigung des Urteil» erschossen worden. England und das Briefgeheimnis. Amsterdam. Auf Anweisung des englischen Ministe riums sollen von jetzt ab alle neutralen Postdampfer, welche die englischen Gewässer befahren, untersucht werden, ob die Post feindlicher Staaten zum Versand von Bann- wäre in Briefen benützt wird. Damit bricht England grundsätzlich und amtlich das von allen Ländern der Welt anerkannte Briefgeheimnis. Aas Böhmen. Zu der Nserdeschlächlerswiiwe Frau Anna Rödling in Brür kam dieser Tage abends 9 Uhr ein in Uniform ge kleideter Mann, ein „Gendarm", der ihr mittetlie, ihr Sohn sei in Komotau verhafiet worden, weil er beim Ankauf eines Pferdes falsches Geld herausgegeben habe. Es sei infolgedessen bei ihr als Mutter eine Kassenreoision ange ordnet worden. Frau Nödling weigerte sich zunächst. Der „Gendarm" erklärte, er müßte gewaltsam vorgehen und drohte, er hätte strengen Befehl. Auch ordnete er an, datz sich alle Anwesenden aus der Wohnung entfernten (!), seine Revision müsse streng geheim bleiben, wetl er auch die anderen Fleischhauer in Brüx besuchen mützte. Nach Widerstreben öffnete Frau R. alle Geldbehälter. Insge samt hatte sie 714 Kronen, die der „Gendarm" sofort mit Beschlag belegte. Er drohte, wenn Frau Rödling etwa» weitererzählen werde, müßte sie verhaftet werden. Noch der Beschlagnahme des Geldes erhielt die Frau eine Be stätigung, allerdings ohne Unterschrift. Dann war der „Gendarm" verschwunden und man sah ein, daß man einem Schwindler aufgeseßen war. Erheiternd wirkt, dah der Gauner einen grauen Pappdeckelhelm auf dem Kopfe trug. Lokales and Sächsisches. Dippoldiswalde. Den Besitzern von Gegenständen au» Küpser, Messing und Reinnickel sind vor kurzem die Enteignungsanordnungen zugegangen. Die Ablieferung«, tage sotten demnächst bekannt gegeben werden. Um eine mkolichl* platte Durchführung zu ermöglichen, empfiehlt