Volltext Seite (XML)
folger ,« 0 Uh!t ander Frei' Nr. 17 Sonümbend ven 22. Januar 1816 abends 82. Jahrgang utsch°i n» m Uhr die mer frei. ier, -in. >der soll Uhr nds Ich" rd's line scb, :cke- rauen sund- amen sions- hatte, oister,- i aus- Geh.^ Di« >e In» n ge-k echer, steim, nars»! i des, lssung! e den, Aufbewahrung mit Gefahren verbunden ist. Untreue An gestellte pflegen sich mit Vorliebe der Formulare und Stempel, deren sie habhaft werden können, zu bedienen, um Unterschlagungen oder Betrügereien zu verdecken. Dazu gehören insbesondere Lieferscheine, selbst Nechnungs- formulare, Quittungen, Schecks und Firmenstempel. Bei Schecks haben die Geschäftsbedingungen der Banken vielfach schon erzieberisch gewirkt. Die Kunden haben der Bank nach diesen Bedingungen für einen Mißbrauch des Scheckbuchs oder der Scheckvordrucke aufzukommen. Für Lieferscheine haben die Aeltesteu der Kaufmannschaft von öerlin am 6. Mai 1910 und 4. Juli 1911 die folgenden Gut ¬ achten erstattet: Nach Handelsbrauch, insbesondere in der Strumpf- und Wollwarenbranche, werden, dein Ueber- bringer eines Bestellzettels, der nur Gültigkeit haben soll, Aufbewahrung von Drucksachen und Stempeln. nk", inr- ind. — Der zu 2 und 3 bezeugte Handelsbrauch gilt je doch nur, wenn eigene Besiellzettel des angedlichen Be stellers und sein eigener Blaustempel verwendet werden, mlcht schon dann, wenn deren Aeußeres dafür spricht, daß sie vom Besteller herrühren, der an- -gebliche Besteller aber nacbweist, daß sie nicht von ihm stammen. — Der Handelsgebrauch über Bestell zettel gilt auch für den vorliegenden Fall, d. h. auch dann, wenn sich auf den Bestellzetteln nicht der Vermerk be- ffindet, daß sie nur mit Blaustempel gültig sind, ebenso, -wenn die Bestellzettel ohne Vlaustempel aufbewahrt wer den und der Blaustempel nachträglich von einem Ange- kitellten ausgedruckt wird: sowie ferner, wenn die Firma Der Bestellzettel bei der Firma, der der Bestellzettel vor- »zelegt wurde, vorher noch keine Bestellungen dieser Art gemacht hatte. Allerdings werden vorsichtige Kaufleute, i,e nachdem sie den Ueberbringer der Bestellzettel erken nen oder nicht, je nach der Gröhe und Art der Bestellung Die Ware dem Ueberbringer aushändigen oder aber durch «eigenen Boten übersenden oder Nachfrage halten. Ein -bindender Handelsgebrauch in dieser Beziehung ließ sich Nisflo- , nzessinj Kaiser-, Eng- cGoß - wenn sich der Blaustempel des angeblichen Bestellers dar auf befindet, die darauf angegebenen Waren — An bringung des Blaustempels vorausgesetzt — ausgehändigt, ndlich ohne daß die Legitimation des Ueberbringers geprüft ausgezahlt worden. Die Fälschung war so geschickt be wirkt, daß der Prokurist der Firma zunächst nicht an sie glauben wollte. Die Klage der Firma, daß die Bank aus dieser Zahlung keine Rechte gegen sie herleiten könne, ! wurde am 11. Juni 1915 vom Hamburger Oberlandes« Gericht abgewiesen. Die Firma habe die Pflicht, mit den Quittungsformularen so vorsichtig umzugehen, wie jeder overständige Geschäftsmann mit Scheckformula.cn umgehe. - Eine Anweisung über die Aufbewahrung der Formulare , zu erteilen, wäre die Bank nicht verpflichtet. Also Vorsicht! > Der Zorn auf Montenegro. wird. — Der Kaufmann, der solche Zettel zur Verwendung ießen, in seinem Geschäft'hat Herstellen lassen, haftet für den a der ^Kaufpreis der ausgehändigten Ware, auch wenn der Zettel -^oon einem Unbefugten ausgejüllt und überbracht ist und i die Waren nicht in den Besitz des Kaufmanns gelangt Das Hauptgesprächsthema, namentlich in den neu tralen Ländern, bildet noch immer die Waffenstreckung !-Montenegros. Man sieht diese Tatsache im allgemeinen gichtig als das an, was sie ist, nämlich als die nüchterne Beurteilung eines bisherigen Ententegenossen über die gzanze Kriegslage. In Ententekreisen herrscht natürlich t roher Unwille über den ehemaligen Freund. Steht man e wch hier vor einem Ereignis, dessen Bedeutung sich nicht infach durch Leugnen aus der Welt schaffen läßt; er Reinfall war eben diesmal besonders arg. )enn unmittelbar nach der Erklärung, daß Monte- -egro unter keinen Umständen sich aus einseitige Friedens- Verhandlungen einlassen würde, ist prompt Nikitas Angebot erfolgt. Das erste, was die anderen Mächte des Merverbandes getan haben, um den bisherigen Bundes- l enossen zu strafen, war die Abberufung ihrer Gesandten ii ms Cetinje. Nun hat aber Oesterreich den Herren ihren k -intschluß sehr erleichtert, indem es ja schon vorher Cetinje besetzte. Die Entente-Leute müßten also, würden sie wahr- c eitsgemäß berichten, erklären, daß die Gesandten nach >!)rer eiligen Flucht nicht mehr nach Cetinje zurückkehren n'würden. Wir glauben annehmen zu können, daß dieser Ä Zeschluß in Montenegro alles eher als Betrübnis heroor- ! ufen wird; ist das Land jetzt doch die Männ» los ge- .'1 wrpen, die keine Mittel gescheut haben, um auch ihm dos ? Schicksal Serbiens zu bereiten. Auf die Völker des Vierverbandes dürfte natürlich st diese Waffenslreckung einen sehr schlechten Eindruck machen. §üor allem in Italien, wo sich die Nachricht selbstverstand» i! ick nicht lanae bat verichweiaen lallen. Daaeaen bat man jedoch nicht feststellen. Quittungen auf Rechnungsformularen einer Firma iimuß sie nach einem anderen Gutachten der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin gegen sich gelten lassen, wenn ö ie zugleich mit der Lieferung der Waren vorgelegt wer- ,, Den. Auch die Rechtsprechung bewegt sich in dieser Nich oll tung. Eine Firma hatte auf Grund eines Akkreditivs bei Üner Großbank, bei der sie täglich für 30 000 akkre- jditiert war, Ouittungsformulare Herstellen lassen; sie lagen pffen und unverschlossen im Kontor. Das Kontor war Mk tnährend der Mittagszeit, wenn niemand anwesend —' -var, zwar verschlossen, der Schlüssel lag aber so, Oaß jeder, der Bescheid wußte, denselben mühelos r in sich nehmen konnte. Ein solches Ouittungs- formular über 15 000 war gefälscht und von der Bank Drucksachen und Stempel werden zumeist nicht mit », bA besonderer Sorgfalt aufbewahrt. Es gibt aber eine Reihe »sperrt >on Drucksachen und Stempeln, bei denen die sorglose ch die Aufbewahrung mit Gefahren verbunden ist. Untreue An ¬ in Paris und London versucht, eine Art Vogel-Strauß- Politik zu treiben. Die Blätter haben so gut wie gar keine Meldungen über das Ereignis gebracht, weil die Regie rungen die Meldung so lange geheimgehalten haben, bis man auch dort ungeduldig wurde. Schließlich behalf man sich in London so, daß man durch eine kurze Neuter-Mel- dung veröffentlichen ließ, Montenegro solle nach umgeben den Gerüchten einen „Waffenstillstand" verlangt haben. Die Handlungsweise der englischen und französischen Re- gierung ist ja leicht verständlich; denn die Kapitulation Montenegros muß auf die öffentliche Meinung wie ein kalter Wasserstrahl wirken. In einer ganz eigentümlichen Lage befindet sich aber Italien, wo das Ereignis natürlich am meisten im Vor dergründe des Interesses steht, da die Frage der Adria sehr eng mit der von Montenegro verknüpft ist. Nun sucht man sich dort dadurch zu helfen, daß man jetzt ein fach Montenegro verdächtigt, als ob zwischen Oesterreich- Ungarn und dem Lande der Schwarzen Berge schon seit langer Zeit ein abgekartetes Spiel getrieben worden sei, das Oesterreich-Ungarn den Loocen und Montenegro Sku- tari verschaffen sollte. Man kann vollständig außer acht lassen, was die italienische Presse sonst noch alles über Montenegro zusammenschreibt. Aber nian soll daran den ken, daß die Hauptschreier die Blätter sind, die die Mei nung der jetzt in Italien am Ruder befindlichen Männer vertreten. Daraus kann mau nur das Bestreben sehen, den Blick von den eigentlichen Schuldigen abzulenken, die Italien in diese üble Lage gebracht haben, und ihm statt der sicheren Aussicht auf die<Vorherrschaft in der Adria unter Umständen deren Verlust herbeiführten. Es kann nicht oft genug wiederbalt werden, daß Oesterreich- Ungarn vor Eintritt Italiens in den Krieg diesem frei willig all das zugesagt batte, was es in der Adria und Albanien verlangte. Die jetzigen Staatsmänner waren es aber, die alles dran setzten, uin dieses friedliche An gebot unwirksam zu machen. Sie peitschten die öffent liche Meinung auf unter Vorgaukelung von Zielen, an deren Erreichung sie wohl selbst nicht ernstlich gedacht haben. Aber sie waren ja nicht mehr im Solde ihres Vaterlandes, sondern hatten sich mit Haut und Haaren der Entente verschrieben. Jetzt soll natürlich vermieden werden, daß das Volk in seinem Zorn die wahrhaft Schuldigen trifft, die Italien um eine Zukunft ärmer ge macht haben. Darum das Zetern über Montenegro l Englands Kriegsziel. M Eine richterliche Feststellung. -s- Vor kurzem hat, so schreibt die „Nordd. Allg. Zkg.", einer der höchsten englischen Gerichtshöfe ein Urteil erlassen, das geschichtliche Bedeutung bean spruchen darf, weil es mit allen diplomatischen Beteuerun gen über Englands Kriegsgrund und Kriegsziel entschlossen aufräumt und in einer Offenheit, die an Zynismus grenzt, die Vernichtung des deutschen Handels als das wahre Kriegsziel feststellt. Der Tatbestand ist einfach: Eine deutsche Firma hatte Jahre vor Kriegsausbruch mit einer englischen Aktiengesellschaft einen Vertrag geschlossen, wonach die Gesellschaft ein Abfallprodukt ihrer australischen Bergwerks- betriebe, nämlich Zinkkonzentrate, die durch ein in Deutsch land ausgebildetes Verfahren eine hochwertige Ware ge worden sind, auf Jahre hinaus regelmäßig an die deutsche Firma zu liefern hatte. In dem Vertrage war vorgesehen, daß er, wenn seine Ausführung durch höhere Gewalt oder ähnliche Ursachen verhindert ^werde, nur suspendiert sein und nach Wegfall des Hindernisses wieder in Kraft treten sollte. Natürlich hat der englische Handelskrieg gegen , Deutschland die Ausführung verhindert, sodaß die ! Suspensationsklausel in Kraft trat. Die englische Gesellschaft wollte nun aber den Krieg' benutzen, um sich ihrer Lieferungspflicht für immer zu entziehen und die freie Verfügung über ihre Produkte zugunsten der nicht- deutschen Konkurrenten der Käuferin zurückzuerlangen. Sie hat deshalb vor englischen Gerichten beantragt, den Vertrag, entgegen den darin enthaltenen ausdrücklichen und unzweideutigen Bestimmungen, wegen des Krieges als ausgelöst zu erklären. Der Appellhof beim Supreme Court of Iudicature hat dem Verlangen durch Urteil vom 21. Dezember 1915 stattgegeben und dies mit folgenden denkwürdigen Worten begründet: „Wenn die Klägerin, wie es der Vertrag bezweckt, alle von ihr aufbereiteten Kouzeutrate für die Beklagten zurückstellte, so würden diese in der Lage sein, bei Frie densschluß ihren Handel so scbnell und in so großem Um fang wie möglich wieder aufzunehmen; damit wür - den aber die Wirkungen des Krieges auf die kommerzielle Blüte des feindlichen Landes abgeschwächt, deren Zerstörung das Ziel unseres Landes mährend des Krieges ist. Einen solchen Vertrag anzuerkennen und ihm Wirksamkeit zu geben durch die Annahme, daß er für die Vertragsteile rechtsverbindlich geblieben sei, hiege das Ziel dieses Landes, die Lähmung des feindlichen Handels, vereiteln. Es hieße durch britische Gerichte das Werk wieder ungeschehen machen, das für die Nation von ihren See- und Landstreitkräften vollbracht worden ist." Die Richter, die dieses „Recht" gefunden haben, sind Lord Justice Sminfen Eady, Lord Justice Phillimore und Lord Justice Pickford. — Die individuelle Fütterung der Milchkühe. Rieckhos, Hamburg. <Unber. Nachbrmk verboten.) In vielen landwirtschaftlichen Betrieben ist eine ein-1 heitliche Füiterungsweise für alle Milchkühe anzutreffen, j Solches ist aber keineswegs richtig, denn die eine Kuh i verwertet dasselbe Futter besser und gewinnbringender wie ' die andere. Es sind daher in größeren Viehstallungen die Kühe nach Maßgabe ihrer Leistungen in bezug auf die Menge und den Wert der Milch zusammenzustellen. Jede einzelne Gruppe ist dann für sich zu füttern. Würde man alle Kühe gleichmäßig füttern, so würden einzelne Tiere niemals so viel erhalten, daß durch das Futter die höchste Milchmenge gewährleistet wird. Auch kann die Kuh in schlecht ernährtem Zustande selbstverständlich kein gut ent wickeltes Kalb zur Welt bringen. Bedeutend größer wird aber bei einer einheitlichen Fütterungsweise die Zabl der Tiere sein, die das Futter nicht genügend verwerten. Diese würden mithin das nicht zur Milchproduktion ver wendete Futter ihrem Körper einfügen. So würde man solche Tiere im gewissen Sinne mästen, welchen Zweck man aber doch bei Milchkühen nicht im Auge hat. Auch würde eine derartige Fütterungsweise dem Landwirt viel zu teuer zu stehen kommen. Dem Körper der Milchkuh sollen nur soviel Futterstoffe zugeführt werden, wie zu dessen Erhaltung nötig sind, das übrige Futter soll zur Milchproduktion Verwendung finden. Die Gruppierung ist aber eine keineswegs ganz ein fache Sache, denn außer den individuellen Leistungen einer Kuh muß man noch die einzelnen Laktationsphasen in Betracht ziehen. Eine frischmilchende Kuh gibt stets die meiste Milch; je näher man an das Ende der Laktations periode herankommt, desto geringer wird auch die Milch ergiebigkeit. Dies zu berücksichtigen, ist eine der vornehm- tten Aufgaben bei der Zusammenstellung der einzelnen Gruppen. Frischmilchende Tiere erhalten also das beste Futter in reichhaltigster Menge; mit der Abnahme des Milchquantums ist dann die Futtermenge nach und nach zu verringern. Auf diese Weise beugt man jeder Unter- and Ueberernährung der Tiere vor. Kühe, welche in der ätzten Zeit ihrer Trächtigkeit übermäßig gefüttert werden, überstehen den Geburtsakt auch viel schwerer als solche von normaler Körperbeschaffenheit. Das Bestreben jeder rationellen Fütterungsweise muh dahin zielen, die Tiere' während der ganzen Laktationsperivüe in möglichst nor»^ mater Körperform zu erhalten. Jeder Landmann muß in erster Linie wissen, wieviele Nährstoffe eine Kuh allein zu ihrer Er^hrung braucht, um hierzu diejenige Futtermenge zu rechnen, welche jej nach deren Milchergiebigkeit nötig ist. Prof. Dr. Kellner fordert für 1000 Kilogramm Lebendgewicht und Tag ei» Nährstoffquantum von 6 Kilogramm Stärkewerten uni» 0,75 Kilogramm Eiweiß als Erhaltungsfutter. Da solches in 10 Kilogramm Wiesenheu, 50 Kilogramm Futterrüben und 0,75 Kilogramm Erdaaßmehl enthalten ist, so kann - man diese Futtermiichung als Grundration sür 1000 Kilo- ' gramm Lebendgewicht bezeichnen oder, weil das Durch schnittsgewicht einer Kuh etwa SOO Kilogramm beträgt, j für zwei Kühe. Die Aufstellung der Kühe in Gruppen erfolgt zweck» > mäßig in der Weise, daß man in bezug auf deren Milch- ! ergiebigkcit einen Abstand von 4—5 Liter innehält. Da , durch eingehende sorgfältige Beobachtungen festgestellt worden ist, daß eine Kuh, um täglich 5 Liter Milch zu« produzieren, außer dem Erhaltungsfutter noch etwa 0,S bis 1,3 Kilogramm an Stärkemerten und 0,5—0,65 Kilo gramm an Eiweiß bedarf, so kann man diese Werte als Grundration zur Gewinnung oon täglich 5 Liter Milch annehmen. Dementsprechend würde man der ersten, Gruppe beispielsweise noch für jede Kuh etwa 2V- Kilo gramm Wiesenheu und 0,25 Kilogramm Kraftfutter hinzu zufügen haben, weil in diesen Futtermittelquanten der er forderliche Nährwert vorhanden ist. In der gleichen Weise ist leicht auszurechnen, welche Futtermengen die anderen Gruppen erfordern. Um die einzelnen Gruppen auch äußerlich zu kenn- , zeichnen, bringe man im Stall Tafeln an, auf welche man Lie Nummer der betreffenden Gruppe und auch das der selben darzureichende Futterquantum — für jede einzelne Kuh ausgerechnet — schreibt. Welchen Wert eine so durchgeführte individuelle Fütterungsweise unter Umstän den haben kann, möge folgende einfache Rechenaufgabe dartun: Angenomnien, man könnte durch gruppenweise Fütterung die Produktionskosten für 1 Liter Milch um 2 Pfennig herunterdrücken, so hätte man — weiter an genommen, daß ein Stall von 15 Kühen jährlich rund 60 000 Liter Milcb gibt — schon dadurch einen Jahres» gewinn von 1200 gewiß ein ansehnliches Sümmchen, welches manchen Landwirt wohl veranlassen konnte, zur ' individuellen Fütterungsweise überzugehen. Ein Fabrikbesitzer wegen Brandstiftung verhaftet. In Jauer in Schlesien ist die Wehlmannsche Ofen- und Apparatefabrik mit wertvollen Ofenfabrikaten niederge-1 brannt. Noch während des Brandes wurde, dem „B. T." zufolge, unter dem Verdacht der vorsätzlichen Brandstifi»! tung der Besitzer der Fabrik, Ofenfabrikant Wehlmann,« der sich an den Löscharbeiten beteiligte, verhaftet. von einem Löwen schwer verletzt. Auf dem Schützenplatz in Potsdam in der Menagerie Holzmüller ereignete sich ein schwerer Unfall. Als der Geschäftsführer Stollberg die Fütterung der Löwen vornahm, sprang ei« Tier auf den Geschäftsführer los und zerfleischte ihm den linken Unterarm. Der Verletzte wurde in das städtische Krankenhaus in Potsdam einaelielert.