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81. Jahrgang Mittwoch den 4. August IMS abends Nr. 178 I. für Recht Der berufung Gerichtsschreiber, erkannt: Angeklagte Emil Bruno Walther wird wegen Beleidigung der mit der Lin- und Ausbildung des Landsturms betrauten Militärpersonen zu einer BermWemmchforschmgen «nd Gefangenenfürsorge vetr. Der Lande-ausschuß der Vereine vom Roten Kreuz im Königreich Sachsen ist be- strebt, die V-rmißtennachforschungen und die Gefangenenfürsorge zu vervollkomm-n und ich di- Nachrichten nutzbar zu machen die von Krieg-gefangenenan Angehörige und Fteunde gelangen. Die hiesige Einwohnerschaft wird deshalb hiermit aufgefordert, die ihr zugehenden Nachrichten von Gefangenen dem Nachforschungsdienst zugute kommen zu lassen und nach Empfang von Briefen Gefangener den Namen d« Gefangenen« womöglich auch von Vitt gefangenen, Truppenteilen, dem Arte und der ME »nd sonstige Mitteilungen im Rat» helfend einzugreifen in Fällen, in denen Angehörige deutscher Kriegsgefangener Kenntnis erhalten von dringenden Bedürfnissen Gefangener, die sie wegen eigener Bedürftigkeit nicht selbst befriedigen können. Dahin» gehende Angaben werden ebenfalls im Rathaus entgegengenommen. Dippoldiswalde, am 30. Juli 1915. Dsr Ttadtrat. Gefängnisstrafe von drei (3) Wochen sowie zur Bezahlung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Inserat» werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtsharrptmannschast mit 12Pf. die Spaltzeil« oder deren Naum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 85 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag.—Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pf. Die Meitzeritz. Zeitung* Rscheint tSglichmit Aus nahme der Som:- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- aeben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein. monatlich 50 Pf. Ein- zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post- boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juli >915, be- treffend den Handel mit Mehl (Reichsgesetzblatt Seite 477) zur Kenntnis gebracht. Dresden, den 30. Juli 19 l 5. Ministerium de, Innern. Bekanntmachung, betr. den Handel mit Mehl. Vom 27. Juli 1915. Auf Grund von 8 67 der Verordnung des Bundesrates über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl au« dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 363) bestimme ich folgendes: Artikel l. Mehl darf ohne Genehmigung der Reichsgetreidestelle weder von dem Kommunal« verbände noch von einem Anderen aus dem Bezirke eines Kommunalverbandes in den eines anderen abgegeben werden. Mehl darf innerhalb des Bezirkes eines Kommunalverbandes ohne Genehmigung der Reichsgetreideltelle von dem Kommunaloerband oder einem Anderen nur nach Maßgabe der für den Kommunalverband bestehenden Bestimmungen über die Verbrauchsregelung abgegeben werden. Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten nicht für Mehl, das nach dem 31. Januar 1915,aus dem Ausland eingeführt ist, oder das aus Brotgetreide ermahlen ist, das nach dem 31. Januar 1915 aus dem Ausland eingesührt ist.- Artikel II. Unter Vorräte im Sinne des § 65<l der Bundesralsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (R.G.B.S. 363) sind nur solche Vorräte zu verstehen, die durch einen Kommunalverband an Händler, Verarbeiter oder Verbraucher seines Bezirks nach Maßgabe der für den Kom- munalverband bestehenden Bestimmungen über die Verbrauchsregelung bereits abgegeben sind. Wcheritz-MiW ÄMkiilU AWW R HMiM SMckW.il Amtsblatt für die Königliche Amt-hauptmamsch-ft, da- Königliche Amt-g-richt und de« St-Ltrat zu Dippoldiswalde. Mit -ch«s-M,-m „illustriert-,i Unter,Mstm-o-bl-stt' «nd «glich« «-t-rh-lst-n,»»-»-« MU- »I. Aufnahme -ine» -n «-stimmte- Steile »n» « b-ktUmn^ wUd kin^ °E«. Verantwortlicher Redakteur- P-Ui J-Hne. — Druck und Verlag non Carl Jehns in Dlppowiswa«-. Im Namen des Königs; In der Strafsache gegen den Arbeiter Emil Bruno Walther in Borlas wegen öffentlicher Beleidigung hat das Königlich« Schöffengericht zu Dippoldiswalde in der Sitzung vom 22. Juli 1915, an der teilgenommen haben „ Amtsgerichtsrat vr. Schafer, als Vorsitzender, 2. Gutsbesitzer E Th. Weinhold aus Oberhäslich, ( . 3. Uhrmachermeister Nietzold aus Dippoldiswalde, ) " M ll > Sekretär Schiffner, als Beamter der Staatsanwaltschaft, Aktuar Hering al« Artikel lll. Diese Vorschriften treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. Juli 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter. Tetanussera mit den Kontrollnummern 318 und 324 aus den Höchster Farb werken und 136, 149 und 157 aus den Behringwerken in Marburg find wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 2. August 1915. Ministerium des Innern. Großes Hauptquartier, 3. August vormittags. Westlicher Kriegsschauplatz. Die am 30. Juli bei Hooge genommenen englischen Stellungen sind entgegen dem amtlichen Bericht des englischen Oberbefehlshabers voll ständig in unserer Hand. In der Champagne besetzten wir nach erfolg reichen Sprengungen westlich von Perthes und westlich von Souain die Trichterränder. In den Argonnen wurden nordwestlich von Le four de Paris einige feindliche Gräben ge nommen und dabei 60 Gefangene gemacht. Bei dem gestern gemeldeten Bajonettangriff sind im ganzen 4 Offiziere und 163 Mann ge fangen genommen und zwei Maschinengewehre er beutet worden. In den Vogesen ist bei den Kämpfen in der Nacht vom 1. zum 2. August ein kleines Graben stück am Schratzmännel (zwischen Lingekopf und Barrenkops) an den Feind verloren gegangen. Am Lingekopf ist ein am 1. und 2. August voll ständig zusammengeschossener Graben von uns nicht wieder besetzt worden. Ein vom Gewittersturm losgerissener franzö sischer Fesselballon ist nordwestlich von Etain in unsere Hände gefallen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Bei den Kämpfen in der Gegend von Mitau wurden 500 Gefangene gemacht. Oestlich von Poniewiez gab der Gegner, zum Teil aus mehreren Stellungen geworfen, den Widerstand aus und zog in östlicher Richtung ab. Unsere Truppen haben die Straße Wobolniki—Subocz überschritten. Gestrige Ge- sangenenzahl hier 1250 Mann; 2 Maschinen gewehre wurden erbeutet. LJn der Richtung aus Lomza wurde unter erfolgreichen Kämpfen Naum gewonnen; rund 3000 Russen wurden gefangen genommen. Im übrigen sanden an der Narewsront und vor Warschau kleinere, für uns günstig verlaufene Gefechte statt. Unsere im Osten zusammengezogenen Luft schiffe unternahmen erfolgreiche Angriffe aus die Bahnlinien östlich von Warschau. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Generaloberst v. Woyrsch hat mit seinen deut schen Truppen die Brückenkopsstellung am Ost user der Weichsel erweitert; es wurden 750 Gefangene gemacht. Die ihm unterstellten öster reichisch-ungarischen Truppen des Generals v. Koe- veß vor der Westfront von Iwangorod erreichten einen durchschlagenden Erfolg; sie machten 2300 Gefangene und erbeuteten 32 Geschütze, darunter 21 schwere und 2 Mörser. Vor den Armeen des General-Feldmarschalls v. Mackensen hielt der Gegner gestern noch in der Linie Nowo-Alexandrija —Lenczna—Zalin (nordöstlich von Cholm) stand. Am Nachmittag wurde seine Linie östlich von Lenczna und nörd lich vom Cholm durchbrochen. Er begann des halb auf dem größten Teile der Front in der Nacht seine Stellungen zu räumen, nur an ein zelnen Stellen leistet er noch Widerstand. Oestlich von Lenczna machten wir gestern 2000, zwischen Cholm und Bug am 1. und 2. August über 1300 Gefangene; mehrere Maschinenge wehre wurden erbeutet. Oberste Heeresleitung. Amtliche Bestätigung der Kapitulation der Schutztruppen von Deutsch-Südwestafrika. Berlin, 3. Augulk. (Amtlich.) Sr. Majestät dem Kaiser haben der Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika vr. Seitz und der Kommandeur der Schutztrupp« Oberst leutnant Franke durch Vermittlung der Botschaft der Ver einigten Staaten von Nordamerika nachstehende telegra phische Meldung erstattet: Eurer Majestät melden wir alleruntertänigst, daß wir gezwungen waren, den Rest der bei Korab zwischen Otavi und Tsumeb vom Feinde mit vielfach überlegenen Kräften eingeschlossenen Schutztruppen in Stärke von rund 3400 (dreitausendoierhundert) Mann an General Botha zu übergeben. Jede Aussicht aus ersolgrrichen Widerstand war ausgeschlossen, da nachdem die Orte Olavi, Gaub, Grotfontein, Tsumeb und Namutoni vom Feinde genom men, wir von unserer Verpslegungsbasis abgeschabten waren und jeder Versuch, einen Durchbruch bei dem heruntergekommenen Zustand der Pserde, für die seit Monaten kein Hafer mehr vorhanden, unmöglich war. Alle Personen des Reurlaubtenstandes und des Land sturms, auch die in Südafrika Kriegsgefangenen, werden auf ihre Farmen und zu ihren Berufstätigkeiten entlassen. Offiziere behalten Waffen und Pserde, können auf Ehren wort frei im Schutzgebiete bleiben. Die aktive Schutztruppe, rund 1300 (eintausenddreihundert) Mann stark, behält die Gewehre und wird auf einem noch zu bestimmenden Platze im Schutzgebiete konzentriert. Gezeichnet: Seitz; gezeichnet: Franke. Italiens Teilnahme auf anderen Kriegsschauplätzen. Chiasso. Die Erörterungen über die Teilnahme Italiens auf anderen Kriegsschauplätzen dauern an. General Mazziotti schreibt dem „Journal d'Jtalia": Italien muß ein weiteres Ziel verfolgen, als nur da«, die ihm zukommenden Gebiete zu besetzen, nämlich den Feind in seinen wichtigsten Organen zu treffen, um ihn zum Frieden zu zwingen, was Italien zum ewigen Ruhm und großen Vorteil beim Friedensschluß gereichen wird. Mazziotti rechnet schon mit der Möglichkeit, dak die Fortsetzung des italienischen Kriege» in der bisherigen Weise nicht zur Lösung des Konflikt» führt, und fragt, ob Italien denn nicht auf einem anderen Kriegsschauplatz angreifen solle, wohlverstanden, wenn da» ohne Gefahren geschehen könne. Die Entwertung der italienischen Valuta. Chiasso. Angesichts der steigenden Entwertung der italienischen Valuta verbot die Regierung des Kanton» Tessin den Beamten bei Strafe, ihr Gehalt in italienische«