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WHeritz-Mung Mit achtseittgem ,^Illustrierten llnterhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Die ^Welßrritz. Zeitung" «scheint täglichinit Aus- Uahnre der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge- , Heben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein- monatlich 50 Pf. Ein- «eine Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Inserat« werden mit 15 Pf., solche aus unserer Amtshauptmannschaft mit 12 Pf. die Spaltzeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeue 85 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierte2nserats mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, die Spaltenzeile 30 Pf. TMeltW mk AlyM sm HMiWM, WMerg u. ll Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mr dle Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wirb keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr 78 Mittwoch den 7. April 1915 abends 81. Jahrgang , , «MS——-—SS—, 1 "l —-l s-sl—-i-n.1 i —SS«» Verordnung, Erhebungen über das Ausdruschergevnis für Brotgetreide und Hafer sowie über den Bedarf an Saatgetreide für die Frühjahrsbestellung im Jahre 1915 betreffend; vom 3. April 1915. Zur Ermittelung des Ergebnisses des Ausdrusches von Weizen, Roggen und Hafer und des Bedarfs an Saatgut von Sommerweizen und Sommerroggen für die Früh jahrsbestellung wird folgendes angeordnel. 1. Für Vorräte an Weizen, Roggen und Hafer, die nach dem 1. Februar dieses Jahres amgedroschen sind, hat der Besitzer das Ergebnis des Erdruschs bis zum 13. April dieses Jahres der zusländigcn Behörde anzugeben. Zuständige Behörde ist in den Städten mit revidierter Städteordnung der Siadtrat, in den mittleren und Heinen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Eemeindeoorsland. Für die selbständigen Gutsbezirke ist derGemeindevorstond der zugehörigen Landgemeinde zuständig. 2. , R Die Leiter landwirtschaftlicher Betriebe sind durch die Gemeindebehörden sofort in orts üblicher Weise non der bevorstehenden Erhebung in Kenntnis zu letzen. U Die Vordrucke (Nachtragsformulare I und II) werden den Stadträten der Städte mit revidierter Städteordnung und den Amtshauptmannschasten bis zum 10. April dieses Jahres durch das Statistische Landesamt übersendet werden. Die Amtshaupimannschaflen haben die ihnen zugehenden Vordrucke sofort an die Bürgermeister und Eemeindevorstände ihres Bezirks zu verteilen. 4. Nachtragsformular 1 betreffend: Die zuständigen Behörden haben für jeden landwirtschaftlichen Betrieb, der in der Anzeige vom 1. Februar dieses Jahres das Vorhandensein von ungedroschenem Weizen, Roggen oder Hafer angegeben hat, dies in Spalte 3 bis 7 zu übertragen. Durch Umfragen bei den einzelnen Leitern landwirtschaftlicher Betriebe sind sodann die Mengen von Weizen (Dinkel und Spelz), Roggen und Hafer, die in der Zett vom 1. Februar bis mit 12. April dieses Jahres ausgedroschen worden sind, auch soweit sie nicht mehr im Besitz des Betriebsleiters sind, und ferner die am 13. April dieses Jahres noch unausgedroschenen Vorräte an Weizen (Dinkel und Spelz), Roggen und Hafer nach dem geschätzten Körnerertrag festzuslellen und in Spalte 8 bis 12 und in Spalte 13 bis 17 von den Betriebsleitern oder nach deren Angaben von der zuständigen Behörde «inzutragen. 5. Nachtragsformular ll betreffend: Für sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe ist die Anbaufläche und der Bedarf an Saatgut von Sommerweizen und Sommerroggen, gleichviel ob bereits gesät oder noch ungesät, zu ermitteln und einzut agen. Die Anbauflächen sind in Hektar und Ar und nicht etwa in Acker oder Scheffel, und die Saatmengen nur in Zentnern, bei Bruchteilen in Dezimalen anzugeben. 6. Die Umfrage ist am 13. April zu beginnen und tunlichst auch zu beendigen. Die zuständigen Behörden haben dafür zu sorgen, daß die Einträge in den Formularen vollständig und vorschriftsmäßig bewirkt werden. Sie haben die ausgefüllten Formulare auf ihre Richtigkeit tunlichst sofort zu prüfen und die Abstellung wahrge nommener Mängel zu veranstalten. Spätere genaue Nachprüfung der Angaben bleibt Vorbehalten. Die Spalten 3 bis 17 des Nachtragsformulars l und die Spalten 3 bis 6 des Nach tragsformulars II sind zu einer Gemeindesumme auszurechnen? 7. Auf der letzten Seite der Nachiragsformulare ist die Vollständigkeit der Einträge von der zuständigen Behörde zu bescheinigen Werden für eine Gemeinde mehrere Nach- tragsformulare von einer Sorte gebraucht, so ist die Bescheinigung aus dem letzten Formular zu vollziehen. 8. In den amtshauptmannschaftlichen Bezirken hat die zuständige Behörde die aus gefüllten und aufgerechneten Nachtragsformulare bis zum 17. April dieses Jahres an die Amtshauptmannschast einzureichen. Die Amtshauptmannschasten haben, nachdem sie sich von der vorschriftsmäßigen Ausfüllung und Unterzeichnung überzeugt haben, sämtliche Formulare ihres Bezirks, alphabetisch noch den Namen der Gemeinden geordnet, zu sammengeschnürt bis zum 20. April dieses Jahres an das Statistische Landesamteinzusenden. 9. Di« Stadträte der Städte mit revidierter Städteordnung haben bis zum 17. April dieses Jahres die ausgesülltcn und aufgerechneten Formulare an das Statistische Landes amt einzureichen. 10. Bis zum 18. Mai dieses Jahres haben die Bürgermeister der mittleren und kleinen Städte und die Eemeindevorstände den Amtshauptmannschasten anzuzetgen, ob die von den Landwirten zurückbehaltenen Saatkornmengen im vollen Umfang zur Saat ver braucht sind. Ersparte Mengen sind an die von der Amtshauptmannschast zu bestimmende Stelle zur Verfügung der Kriegsgetreidegesellschast bezw. des Kommunaloerbandes abzuliefern. Die entsprechende Feststellung und Ablieferung ist, soweit erforderlich, in den Städten mit revidierter Städteordnung vom Etadtrat anzuordnen. ll. Wer die Angaben verweigert, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige An gaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. 12. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 3. April 1915. Ministerium des Innern. In Glashütte — Ortsteil Gleisberg —, in der Krugmühle (Gemeinde Cunnersdorf) und in Klingenberg (Amtsh. Dresden-A.) ist die Maul- und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Sperrmatznahmen werden daher aufgehoben. ; Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 6. April 1915. H- - ' > ' Großes Hauptquartier, 6. April vormittags. Westlicher Kriegsschauplatz. Die Franzosen sind seit gestern zwischen Maas und Mosel besonders tätig. Sie griffen unter Einsetzen starker Kräfte und zahlreicher Artillerie nordöstlich, östlich und südöstlich von Verdun so wie bei Ailly, Apremont, Flirey und nordwestlich von Pont-L-Mousson an. Nordöstlich und östlich von Verdun kamen die Angriffe in unserem Feuer überhaupt nicht zur Entwicklung. Südöstlich von Verdun wurden sie abgeschlagen. Am Ostrande der Maashöhen gelang es dem Feinde, in einem kleinen Teile unseres vordersten Grabens vorübergehend Fuß zu fassen. Auch hier wurde er in der Nacht wieder hinausge worfen. Der Kampf in der Gegend bei Ailly und Apremont dauerte während der Nacht ohne jeden Erfolg für den Gegner an. Erbittert wurde in der Gegend Flirey gefochten. Mehrfache fran zösische Angriffe wurden dort abgewissen. Westlich des Priesterwaldes brach ein starker Angriff nördlich der Straße Flirey -Pont-ä-Mousson zusammen. Trotz der sehr schweren Verluste, die der Gegner bei diesen Gefechten erlitten hat, muß nach seiner neuerlichen Kräfteverteilung angenommen werden, daß er seine Angriffe hier sortsetzen wird, nach dem die gänzliche Aussichtslosigkeit aller seiner Ehrentafel MMeWMiMm. Aus der Verlustliste Nr 131 der Kömgl. Sächs. Armee. Neserve-Jnfanterie-Reglment Nr. 101. 2. Kompanie. Fritzsche, Oskar, Wehrmann aus Döbra, vermißt. 5. Infanterie-Regiment Nr. 104. 5 Kompanie. Liebscher, Bruno, Ers.-Res. aus Niedersrauendorf, vermißt. Neserve-Jnfanterie-Regiment Nr. 225. 5. Kompanie. Wolf, Reinh., Gefreiter aus Reichenau, schwer verwundet. Jnfamerie-Regiment Nr. 57. 9. Kompanie. Roßberg, Friedrich, Musketier aus Höckendorf, an seiner Wunde Im Feldlazarett 9 des 7. A -K. am 8. März s. Kaiserliche Marine. Knutzsch, Kurt, Schuhm.-Gst. aus Quohren, Leysath, Alexander, Obermatrose aus Quohren, beide vermißt, vermutlich mit der „Nürnberg" untergegangen. Bemühungen in der Champagne klar zu Tage ge treten ist. Oestlicher Kriegsschauplatz. Russische Angriffe östlich und südlich von Kal- warja sowie östlich von Augustow waren erfolglos. Im übrigen ist die Lage im Osten unverändert. Oberste Heeresleitung. Wien. Amtlich wird verlautbart: 6. April mittags. Die Kämpfe in den Karpathen nehmen noch weiter an Ausdehnung zu. Auf den Höhen östlich des Laborczatales eroberten gestern deutsche und unsere Truppen starke Stellungen der Russen und machten hierbei 5040 Mann zu Gefangenen. In den anschließenden Abschnitten wurden mehrere heftige Angriffe unter großen Verlusten des Feinde» blutig zurückgeschlagen und weitere 2530 Russen gefangengenommen. In Südost - Galizien scheiterte auf den Höhen nord östlich von Otinja ein Nachtangriff des Feinde». Bei dem am 4. April südöstlich Uszie-Biskupie ver suchten Vorstoß des Gegners auf das südliche Dnjestr-User wurden 2 Bataillone des russischen Alexander-Jnfanteri-e Regiments vernichtet. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. v. Höfer, Feldmarschall-Leutnant. Englische Verstimmung gegen Rußland. Amsterdam. In England herrscht starke Verstimmung über den ungetreuen russischen Freund, der sich zwar Geld von England borgt, aber wenn er Lieferungen zu ver geben hat, wo anders damit hingebt. Einen Auftrag von 14 Millionen Rubel für rollendes Material wurde von der russischen Regierung zum Entsetzen aller englischen Jndustrteellen nach Amerika vergeben. Rußland seinerseits soll ebenfalls verschnupft sein, metl die englischen Fabri-