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st o. «orz. AN der Champagne bricht ein französischer Massenangriff gegen unsere Stellung nordöstlich Le Mes nil »unter schwersten Verlusten- in unserem Feuer zu sammen. — Oestlich Badonviller werden feindliche Vor stöße zurückgewiesen. — In den Vogesen noch nicht be endete Kämpfe westlich Münster und nördlich Sennheim. ! Das englische Linienschiff „Exmouth" wird in Folkestone ln schwerbeschädigtem Zustande eingeschleppt. j Mißglückter Angriff des englischen Dampfers „Thordis" gegen ein deutsches Unterseeboot. Bei Mocarce nordöstlich Lomza wird ein russischer Nachtangriff abgeschlagen, ebenso stärkere feindliche An griffe westlich Prasznysz. — Südöstlich Rawa erfolgreiche deutsche Angriffe, bei denen 3400 Russen gefangen und 16 Maschinengewehre erbeutet werden. Neue vergebliche Angriffe auf die Dardanellenforts; ein englischer und ein französischer Kreuzer schwer be schädigt. 7. Mürz. Fortdauer der Kämpfe ln der Champagne; bei Souain wird der Feind im Handgemenge zurück geschlagen. — Nordöstlich Le Mesnil mißglückter feind licher Angriff; im nächtlichen Gegenangriff werden 140 Franzosen gefangengenommen. Südlich Angustowo scheitern russische Angriffe unter schweren Verlusten des Feindes. — Bei Rawa werden zwei Nachtangriffe der Russen abgewiesen. — Bei einem Vorstoß Ler Russen in Gegend Nowe Miasto an der Pilica werden 1SÜ0 Mann gefangengenommen. f In Westgalizien und ln den Karpathen kämpfen die österreichisch - ungarischen Truppen fortgesetzt erfolgreich; bei Gorlice und im Raume bei Lupkow 2200 Russen zu Gefangenen gemacht. Die französisch-englischen Angriffe auf die Dardanellen forts blieben bisher ohne jede besondere Wirkung. Lie Forts von Smyrna durch englische Kreuzer und Torpedoboote erfolglos beschossen. Mürz. Auf der Loretto-Höhe 2 Gräben erobert, S Offiziere und 250 Mann gefangen, 2 Maschinengewehre und 2 kleine Geschütze erbeutet. > Mißerfolge der Russen bei Augustowo, Prasznysz, Lomza und Nowe Miasto; im ganzen 5500 Mann ge sangengenommen. Ununterbrochene russische Angriffe an der Karpathen- fr-nt unter schweren Verlusten für den Feind abgewiesen, i S. Mürz. Bei Souain in der Champagne bleiben bayerische Truppen in langem Handgemenge siegreich; j nordöstlich Le Mesnil der vorübergehend an einzelnen Stellen unserer Linien eingedrungene Feind im Nahkampf endgültig geworfen. Abschluß der seit dem 16. Februar sich hinziehenden '„Winterschlacht in der Champagne"; sechs französische ! Armeekorps zurückgeschlagen. Bei etwa 15 000 Mann deutscher Verluste betragen die der Franzosen mehr als 45 000 Mann. „Die Anstrengungen des Feindes", stellt unsere Oberste Heeresleitung fest, „haben keinen Einfluß aus den Verlauf der Dinge im Osten ausgeübt." i Zwei englische Handelsdampfer („Belgrove" und -Ariosto") durch deutsche Unterseeboote versenkt. Ein neuer Versuch der Russen, aus Augustowo durch- zustoßen, abgeschlagen. . In Südost-Galizien holt sich starke russische Kavallerie, die gegen einen Flügel der österreichisch-ungarischen Stellungen isoliert vorging, eine empfindliche Schlappe. ! Die russische Schwarzmeerflotte beschießt die an der sSüdküste des Schwarzen Meeres gelegenen türkischen Hafenstädte ohne jeden besonderen Erfolg. . Neue Niederlage der Engländer beim Flusse Karun in Irak (Mesopotamien) durch die Türken; der Feind läßt mehr als 400 Tote und viele Gefangene auf der Flucht zurück. , Zur Deckung des karkoffelbedarfs. -s- Amtlich wird das Folgende bekanntgegeben: „Um den Kartoffelbedarf namentlich der minderbemittelten Be völkerung in den größeren Städten für Frühjahr und Sommer 1915 unbedingt sicherzustellen, muß eine ange messene Kartoffelmenge aus dem Verkehr gezogen und festgelegt werden. Die Reichsverwaltung hat den An kauf möglichst großer Vorräte daher in die Wege ge leitet. Außerdem hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. April 1915 weitere Maßregeln beschlossen. Zur Durchführung der Kartoffelverteilung ist eine Behörde vorgesehen unter dem Namen „Neichsstelle für Kar toffelversorgung", die dem Reichskanzler unterstellt ist. Sie soll aus einem Reichskommissar und mindestens zwei Mitgliedern bestehen. Der Behörde steht ein Bei rat zur Seite, der sich aus Vertretern der Landwirt schaft, der Städte, des Handels und der Verbraucher zu- sammensetzt. Das Zwischenglied zwischen der Neichsstelle und den Verbrauchern sollen die Kommunalverbände bilden, die ähnliche Aufgaben bereits auf anderen Gebieten mit Erfolg übertragen erhalten haben. Von einer allgemeinen Beschlagnahme der Kartoffeln wie beim Getreide ist wegen technischer Schwierigkeiten und wegen der Gefahr des Verderbens bei ungenügender Behandlung und Aufbewahrung der beschlagnahmten Kar toffeln abgesehen. Insoweit die zur Ernährung der Be völkerung notwendigen Kartoffeln nicht innerhalb des Be zirks vorhanden sind, melden die Kommunalverbände den Fehlbetrag, der durch freihändigen Ankauf nicht gedeckt werden kann, unter eingehender Begründung seiner Höhe bei der Neichsstelle an, die darüber entscheidet, ob die An meldungen zu berücksichtigen sind oder nicht. Die Reichsstelle kann die Uebermeisung van Kartosfcl- mengen aus einem Kommunalverband an einen anderen Kommunalverband oder an die Re chsstelle verlangen. ! Die Kommunalverbände, aus denen Kartoffeln abzugeben find, können diese Mengen freihändig ankausen, sie nötigen falls auch zwangsweise sicherstellen. Aus Mengen, die zur Erfüllung non Verträgen erforderlich sind, darf nicht zurück- gegriffen werden, wenn diese Verträge nachweislich vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen worden sind und wenn ihr Inhalt von einem der Vertragschließen den bis zum 26. April 1915 einschließlich dem Kmnmunal- oerband, in dem die zu liefernden Kartoffeln lagern, mit geteilt ist. Der Rückgriff ist zulässig, wenn die Reichsslelle tzs genehmigt oder verlangt. Auch soll die Neichsstelle be rechtigt fein, in die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Lieferungsverträge als Erwerber einzutreten. Von diesem Rechte wird im allgemeinen jedoch nur mit aller gebotenen Vorsicht Gebrauch gemacht werden. Die Kommunalverbände können im übrigen alle zur Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung mit Kar toffeln erforderlichen Maßnahmen in ähnlicher Weise treffen, wie sie bei der Regelung des Verkehrs mit Ge treide und Mehl zulässig sind. Erwähnt sei hierbei aus drücklich, daß Ausfuhrverbote von Kartoffeln aus dein Bezirke eines Kommunalverbandes sich nicht erstrecken dürfen auf Mengen, die im Eigentum des Reichs, eines Bundesstaats, der Militärverwaltungen, eines Kommunal verbandes, der Trockenkartoffel - Verwertungsgesellschaft oder der Zentraleinkaufsgesellschaft in Berlin stehen, oder auf Mengen, die zur Erfüllung von Verträgen erforderlich sind, wenn diese Verträge vor Inkrafttreten dieser Ver ordnung abgeschlossen und ihr Inhalt bis zum 26. April 1915 dem Kommunalverband, in dem die zu liefernden Kartoffeln lagern, mitgeteilt ist. Der Ankauf der Kartoffeln wird zu Preisen erfolgen müssen, die dem Landwirt neben dem Höchstpreis ein Ent gelt für Aufbewahrung, Behandlung und Risiko bieten. Diese Preise werden vielfach für die minderbemittelte Be völkerung zu hoch sein. Die Reichsfinanzverwaltung wird daher den Kommunalverbänden beim Erwerb von Kar toffeln, der zur Versorgung ihrer minderbemittelten Be völkerung durch die Reichsstelle erfolgt, die Mehrkosten er setzen, die durch die genannte Sondervergütung den Land wirten über den Höchstpreis gezahlt werden. Dadurch werden die Kommunalverbände in die Lage gesetzt, diese Kartoffeln zu demselben Preise abzugeben, wie sie sich nach den gegenwärtigen Höchstpreisen für Landwirte zu züglich der Fracht und der hinzutretenden geringen Spesen stellen." (W. T.-B.) Zweckmäßige Aufbewahrung von Speck und Schinken durch die Ge meinden. Die Verordnung des Bundesrats vom 25. Januar d. I. über die Sicherstellung von Fleischvorräten legt den Ge meinden mit mehr als 5000 Einwohnern die Verpflichtung auf, für die künftige Fleichversorgung der Bevölkerung Dauerware in erheblichem Umfange zu beschaffen und auf zubewahren. Zwecks Erzielung der notwendigen Ver minderung der Schweinebestände sollen von den Gemeinden in erster Linie Schweine geschlachtet und zu Dauerware verarbeitet oder eingefroren werden. Es ist von größter Bedeutung, daß die Gemeinden auf eine sachgemäße Lagerung ihrer wertvollen Bestände an Dauerware be sonders Bedacht nehmen. Denn ein Verderben dieser Vor räte, wie es namentlich in der wärmeren Jahreszeit bei Außerachtlassung der erforderlichen Vorsicht leicht vorkom men kann, würde nicht nur schwere finanzielle Verluste, vor allem für die Gemeinde selbst, sondern auch eine er hebliche Schädigung der Interessen der Volksernährung mit sich bringen und muß daher unbedingt vermieden werden. Besondere Schwierigkeiten bietet die richtige Lagerung von Speck und Schinken, welche die allergrößte Sorgfalt erfordert. Um den Gemeinden einen Anhalt zu geben, wie hierbei zweckmäßig verfahren werden muß, hat die Staatliche Nakrungsmittel-Untersuchungsanstalt in Berlin ein sachverständiges Gutachten von einem Grobfleischer- meister, der über langjährige praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügt, eingeholt. In dem Gutachten wird folgendes auszesührt: Bauchspeck sowie Rückenspeck können, wenn sie durch gesalzen sind, in trockene, kühle Keller gelagert werden, und zwar folgendermaßen: Der Boden des Kellers wird mit einer Bretreelage versehen, hierauf wird der Speck fest gelagert, jedoch muß zwischen jede Specklage etwas grobes Salz gestreut werden, damit die Ware nicht schmierig wird. Der Speck kann in der vollen Höhe des Kellers gelagert werden, muß aber sorgfältig mit Decken oder öalzsäcken zugedeckt und dadurch gegen Licht und Luft geschützt werden, da er sonst leicht gelb und galstrig wird. So ausbewahrt, kann der Speck den ganzen Sommer und länger hinaus gut erhalten werden. Wenn jedochsgenügend Zementbottiche vorhanden sind, was aber selten der Fall ist, kann der Speck, ob mager oder fett, sobald er durchgesalzen ist, in diesen Botticken gelagert werden. Er muß dann in eine 12 bis 15 prozentige Lake gelegt, die Bottiche dann zugemacht und zugedeckt werden, damit ebenfalls keine Luft herankommt. Die Ware wird dann nach Bedarf geräuchert. Den Speck und Schinken geräuchert aufzubewahren, ist bedeutend schmieriger, da er nicht am Boden gelagert werden darf. Hierzu müssen Aufhängevorrichtungen ge braucht werden, die aber auch wohl zum größten Teil erst gebaut werden müssen. Die entstehenden Kosten würden die Ware aber unnötig verteuern. Der geräucherte Speck muß frei und luftig hängen, ist hierdurch aber sehr den Fliegen ausgesetzt und wenn nicht sehr sauber behandelt, bald von Maden durchsetzt, auch würde er bedeutend an Gewicht verlieren. Ferner können geräucherte Schinken wie Speck im Beutel, aber ebenfalls hängend, aufbewahrt werden. Das Einbinden muß aber äußerst sorgfältig geschehen, und es kommt trotzdem vor, daß sich die kleine Fliege Eingang verschafft und ihre Brut abgesetzt hat. Das beste Konservierungsmittel ist die Ielamasse — das ist ein Gemisch von Kolophonium und Paraffin —, nur ist sie ziemlich teuer. Der Zentner Ware in die Masse getaucht, würde sich auf zirka 10 Mark stellen. Die Ware bleibt dann aber so wie sie eingepackt ist und behält das volle Gewicht. Am vorteilhaftesten ist es, den Speck gesalzen aufzu bewahren und nach Bedarf zu räuchern, Schinken dagegen, wenn sie durchgesaizen sind, zu räuchern, daun im Schmalz zu lagern, oder in Iela zu tauchen. Aus dem Reiche. von unserem Kronprinzen. Der Kronprinz als Maler und Poet wird den Lesern von „Ueber Land und Meer" vorgestellt. Als besondere Beilage bringt die neueste Nummer der genannten Zeitschrift ein Pastellbild von der Hand des Kronprinzen, darstellend einen Mann seiner Wachkompagnie, Reserveinfanterieregiment Nr. 98, und daneben einen Vers, der so lautet: Wir stehen still auf Posten Im Arme das Gewehr, Im Westen und im Osten Biel Feinde und viel Ehr'l -s- Vorsicht mit den karlosielkeime«! Die Keim« der Kartoffeln enthalten bekanntlich ein starkes Gist, da° Solanin. Es ist zu fürchten, daß besonders in den Städten, deren Einwohnern diese Tatsache meistens nicht bekannt ist, derartige Keime, welche die Kartoffeln im Frühjahr im Keller treiben, unter die Müllabfälle geraten und dadurch dem Vieh, an das die Abfälle verfüttert werden sollen, gefährlich werden. Es ist deshalb sorgfältig darauf zu achten, daß Kartoffelkeime nicht zu den für die Vieh fütterung bestimmten Müllabfällen geworfen werden. Es darf erwartet werden, daß auch die städtische Be völkerung, insbesondere die Hausfrauen und das Dienst personal, durch sorgfältige Beachtung dieses Hinweises oazu beiträgt, den 'Viehbestand und damit die gesamte Volksernährung vor empfindlicher Schädigung zu be- wahren. (W. T.-B.) -s- Anmeldung von Metallen. Nach Bekannt machung der stellvertretenden Generalkommandos sollten bis Ende März 1915 alleBestände anWolf < ram, Chrom, Vanadium, Molybdän und Mangan der Metall-Meldestelle der Kriegs-Rohstoff- Abteilung de^ Kriegsministeriums in Berlin äV 9, Pots damer Straß. 10/11, gemeldet werden. Anscheinend ist diese Bekanntmachung von manchen Firmen übersehen worden. Von zuständiger Seite wird deshalb daraus hingewiesen, daß die Unterlassung der Anmeldung straf bar ist. Anmcldcvordrucke sind bei den Postanstalten I. und II. Klasse erhältlich. (W. T.-B.) -s- Privattelegramme ins Feld. Annahmestellen für Privattelegramme nach dem Felde. Privattelegramme aus der Heimat nach dem Felde werden nur von den militärischen Prüfungsstellen für Prioattelegramme an genommen, die sich am Sitz der stellvertretenden General kommandos befinden. Die Zusendung von Telegramm- Entwürfen an andere Stellen, z. V. an das Kriegs- Ministerium, hat stets Verzögerung in der Absendung zur Folge. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich, vor Ab sendung eines Telegramms Auskunft bei einem Postamt zu erbitten. (W. T.-V.) Drei Enllansungsanskatten für Vie deutschen Truppen werden augenblicklich in Alexandrowa an der russischen Grenze errichtet. Der Bau besteht aus Holz. Die Kosten sind auf eine Million Mark veranschlagt. -s- verkauf eines russischen Dampfers. Der vom Prisengericht eingezogene russische Dampfer „Fenix" von 1207 Tonnen ist für 280 000 Mark an die Firma August Bolten in Hamburg verlaust worden. Aus aller Welt. -s- vrol und Mehlkarten in Wien. Anläßlich der in allen Bezirken Wiens in drei Tagen durchgeführte» Ausgabe von Mehl- und Brotkarten spricht Bürgermeister Weiskirchner der gesamten Bevölkerung sowie den an der Durchführung beteiligten städtischen Beamten und Lehrern und der Presse seinen Dank sür das Gelingen der Aktion aus und gedenkt insbesondere der verständnisvollen Hal tung der Bevölkerung, welche die Zuversicht stärke, daß das Volk mit Ernst und Selbslbewußtsein in der schwersten Zeit durchhalten werde. Geschichlslalender. Donnerstag, 15. April. 1658. Anders Celsius, schwedischer Physiker, * Upsala. — 1679. Katharina I., Kaiserin von Rußland, * Iakobstadt, Kurland. — 1771. K. P. Fürst von Schwarzenberg, österreichischer Feldherr, * Wien. — 1797. Adols Thiers, fran zösischer Staatsmann und Geschichtsschreiber, * Marseille. — 1883. Friedrich Franz II., Grobherzog von Mecklenburg-Schwerin f. Die Kämpfe zwischen Maas und Mosel. Unsers Kartenskizze zeigt das Gelände zwischen Maas und Mosel, auf dem sich in letzter Zeit die neue französische Offensive abspielte und zum Teil noch abspielt, die von unseren tapferen Truppen unter schweren Verlusten für die Franzosen abgewiesen werden konnte.