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Unter Bezugnahme auf die von dem unterzeichneten Land gerichte unter dem 25. vor. M. erlassene Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß zur Abgabe der Stimmzettel bei der Wahl der Abgeordneten in die Kammer der des Baldigsten zusammenzuberufenden Ständeversammlung 1) in der aus den Dörfern Culitzsch, Medcrcrinitz, Lu- nersdorf, ^aara bestehenden Wahlabtheilung des 40. Wahlbezirks kommender 14tcr dieses Monats; 3) in der aus den Dörfern Wiesenburg, Schönau, an theilig, Grunau und wiesen bestehenden Wahlabthei lung des 40. Wahlbezirks kommender 14ter d. M.; 3) in der aus den Dörfern Giegengnin, Burkersdorf, Saupersdorf und Läutersbach bestehenden 2. Abthei- lung des 47. Wahlbezirks kommender 14ter d. M.; 4) in der aus den Ortschaften Hartmannsdorf mit Iahns- grün bestehenden 3. Wahlabtheilung des 47. Wahlbe zirks kommender 14ter d. M.; 5) in der 4. Wahlabtheilung des 47. Wahlbezirks Ba- renrvalde kommender 15ter d. M.; k) in der aus den Ortschaften Lauterhofen, wolfers- grun, Hirschfeld und Lauterholz bestehenden 5. Wahl- abtheilung des 47. Wahlbezirks kommender 15ter d. M.; 7) in der aus den Ortschaften Dbercrinitz und ^erla- grün bestehenden 6. Abtheilung des 47. Wahlbezirks kommender 15tcr d. M.; 8) in der 8. Abtheilung des 47. Wahlbezirks Lichtenau kommender 16ter d. M.; S) in der 9. Abtheilung des 47. Wahlbezirks Lindenau kommender 16ter d. M.; 10) in der aus den Dörfern Niederschlema und Alberode bestehenden 13. Wahlabtheilung des 47. Wahlbezirks kommender 16. d. M. festgesetzt worden ist. Diejenigen Stimmberechtigten, welche sich in der festgesetz ten Zeit angemeldet und Stimmzettel ausgehändiget erhalten ha ben, werden daher hiermit geladen, an den genannten Tagen von Vormittags neun Uhr an, und zwar s. die Wahlabtheilung Culitzsch in der Seidel'schen Wirthschaft daselbst, k. die Wahlabtheilung Wiesenburg im Schwotzer'schen Gasthofe daselbst, e. die der 2. Abtheilung des 47. Bezirks in der Werner'schen Wirthschaft zu Burkers dorf, 3. die der 3. Abtheilung dieses Wahlbezirks in der Chemnitzer'schen Wirthschaft zu Hart mannsdorf, v. die der 4. Abtheilung dieses Bezirks im Gasthofe zum goldnen Lamm inBärenwalde, f. die der 5. Abtheilung in der Behausung des Herrn Gemeindevorstandes 3»* Hann Gottlieb Krauß zu Hirschfeld, A. die der 6. Abtheilung im Scheller'schen Gasthofe zu Obercrinitz, b. die der 8. Abtheilung 'i, im Herold'schen Gasthofe zu Lichtenau, i. die der 9. Abtheilung im Bretschneider'schen Gasthofe zu Lindenau;' Ic. die der 13. Abtheilung in der s. g. Neuen-Schenke zu Niederschlema, als dem Sitze des Wahlausschusses, in Person zu erscheinen, ihre Namen in das Abstimmungsprotocoll eintragen zu lassen, oder selbst einzutragen und ihre Stimmzettel bis Nachmittags 1 Uhr dem Wahlausschüsse zu überreichen, nach Ablauf dieser letzter wähnten Stunde aber der Vornahme der Stimmenzählung ge wärtig zu sein. Diejenigen Stimmberechtigten, welche bis 1 Uhr Nachmit tags bei der Abstimmung entweder gar nicht, oder nicht per sönlich vor dem Wahlausschüsse erscheinen und ihre Stimmzet tel abgeßen, werden für diescsmal ihres Stimmrechtes für ver lustig erachtet. Sollten Stimmberechtigte die Namen der von ihnen als Abgeordnete vorzuschlagcnden Personen in die Stimmzettel nicht selbst einzuschreiben vermögen oder Willens sein, so haben sol che die unausgefüllten Stimmzettel bei der Abstimmung mit zur Stelle zu bringen, und wird dann die Eintragung des Na mens in dieselben auf ihr Verlangen und auf ihre Angabe von dem Protocollanten bewerkstelligt werden. Zm Uebrigen wird den Stimmberechtigten nochmals zur Pflicht gemacht, die Stimmenabgabe nach ihrem besten Wissen und Gewissen zu bewirken, und hierbei nur das wahre Wohl des Landes im Auge zu behalten. Die Stimmenauszählung erfolgt öffentlich. Die Stimmbe rechtigten aller Orten werden daher eingeladen, derselben beizu wohnen. Kirchberg, am 8. December 1848. Das 'Königliche Landgericht. Meisel, Dir. (209.) Edictal-Ladung. Zu dem zurückgclaffcnen überschuldeten Vermögen des nach Amerika ausgewanderten Zinngießers Eduard Flach von hier und seiner Ehefrau, Augusten Emilien Flach, geb. Meyer, hat der Concursproceß eröffnet werden müssen. Gerichtswegen werden demnach die bekannten und unbekann ten Gläubiger der Flach'schen Eheleute hierdurch aufgefordert, den 29. Januar 1849 bei Strafe der Ausschließung von der Concursmasse, sowie bei Verlust der ihnen etwa zustehcnden Rechtswohlthat der Wie dereinsetzung in den vorigen Stand gerichtszcitig persönlich oder durch legitimirte Bevollmächtigte an Landgerichtsstcllc allhier zu erscheinen und ihre Forderungen unter genauer Angabe, was davon Flach für seine Person und die Flachin für ihre Person, oder beide gemeinschaftlich schuldig sind, anzumelden, über deren rechtliche Begründung mit den Concursvertretern, sowie nach Befinden der Priorität halber unter sich binnen 6 Wochen die nöthigen Schriften zu wechseln und den 16. März 1849 der Publication des Präklusivbescheids sub poena puklivati gewärtig zu sein; sodann den 29. März 1849 auf anderweites Erscheinen zu vergleichsweiser Niederschlagung dieses Schuldenwesens in gütliche Unterhandlung zu treten, und wenn solche ihren Zweck verfehlen, dm 11. Mai 1849