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Februar 1893. »STAHL UND EISEN." Nr. 3. 135 Die chemit-clie Zusammensetzung und der Heiz- werth der in Oesterreich-Ungarn verwendeten Kohlen. Von Franz Schwackhöfer, k. k. o. ö. Professor der chemischen Technologie. Wien 1893. Commissions-Verlag der Buch handlung Gerold & Co. Preis geb. 4 fl. ö. W. Materiallehre. Praktisches Handbuch für Arbeiter und Lehrlinge in Maschinenfabriken und verwandten Gewerben. VonLudwigTrauth, Oberwerkmeister der Maschinenfabrik von Th. Bell & Co. in Kriens. III. verbesserte Auflage. Luzern 1893, C. F. Prell Nachf. Preis geb. 2 46. Industrielle Rundschau. Rheinisch - westfälischer Roheisenverband. In der am 16. Januar d. J. in Köln abgehaltenen Versammlung des Rheinisch-westfälischen Roheisen verbands wurden die der Errichtung eines Giefserei- roheisen-Syndicats entgenstehenden Schwierigkeiten beseitigt, und es wird jetzt der endgültigen Errichtung des Syndicats näher getreten werden. Von der Ver sammlung wurde ferner beschlossen, an den bisherigen Preisen festzuhalten. Zn den Steuerreform-Gesetzentwürfen. Der »Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirth- schaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen* hat in Bezug auf die Steuerreform-Gesetzentwürfe an das Abgeordnetenhaus eine Denkschrift gerichtet, in welcher die nachfolgenden am 7. Januar d. J. von den HH. Generalsecretär H. A. Bueck und Dr. W. Beumer begründeten und einstimmig von der General versammlung des Vereins angenommenen Resolutionen eingehend begründet werden. I. Der »Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirth- schaftlichen Interessen in Rheinland und Westfalen“ ist mit dem Grundgedanken für die Steuerreform, in soweit derselbe in dem Ausscheiden der Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Bergwerkssteuer aus dem staatlichen Abgabensystem und in der Einstellung zur alleinigen Ausnutzung in das System der Gemeinde steuern unter gleichzeitiger Aufhebung der lex Huene zum Ausdruck kommt, einverstanden. — Insbesondere erblickt er in der Aufhebung der Bergwerkssteuer die Erfüllung einer lange erhobenen, berechtigten Forderung. II. Bezüglich des Communalabgaben - Gesetzentwurfs erachtet der Verein eine möglichste Ausdehnung der indirecten Besteuerung für wünschenswerth und hält deshalb eine Abänderung der die Besteuerung der Ge tränke seitens der Gemeinden beschränkenden Reichs gesetze für dringend nothwendig. Er ist einverstanden mit der im Entwurf niedergelegten Ausdehnung des Auf sichtsrechts, das insbesondere unumgänglich noth wendig in Bezug auf die §§ 16. 46 und 47 erscheint, gegen welche übrigens der Verein gewichtige Be denken hat. Er spricht sich endlich gegen jede weitere Progression der communalen Zuschläge zu der bereits hohe Progressivsätze enthaltenden Staats einkommensteuer aus. III. Ueber die Nothwendigkeit der Vermehrung der Staatseinnahmen durch eine Ergänzung irgend welcher Art sowie das Mafs derselben enthält sich der Verein eines Urtheils. Erscheint eine solche Ergänzung aber nothwendig, so erachtet er die Erbschaftssteuer für die allein richtige Form. Er protestirt unter allen Umständen gegen die Vermögens- bezw. Ergänzungs steuer in der Form, wie sie im Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt, da er im Interesse des Gedeihens von Handel und Gewerbe alle Vorschläge, durch welche der Steuerpflichtige mit der Werthbestimmung und Anzeige seines Vermögens belastet wird, be kämpfen und insbesondere das inquisitorische und vexatorische Eindringen in die privaten Verhältnisse des Gensiten, durch welches die Creditverhältnisse auch in unberechtigter Weise geschädigt werden können, für durchaus unzulässig erachten mufs, um so mehr, als nach den bei der Einkommensteuer gemachten Erfahrungen eine Geheimhaltung durchaus nicht gesichert ist. Der Verein ist der Ansicht, dafs dasjenige Ver mögen, welches in industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben werbend thätig ist und zu seiner Nutzbarmachung noch der eigenen Thätigkeit des Besitzers bedarf, nicht dem sogenann ten fundirten, ein müheloses Einkommen gewährenden Vermögen gleichgestellt werden darf. Er erklärt sich ferner entschieden gegen den neuerdings in der Steuercommission des Hauses der Abgeordneten aufgetauchten Plan, die stärkere Heran ziehung des fundirten Einkommens durch eine »fun- dirte Einkommensteuer“ zu bewirken, welche Industrie, Gewerbe und Handel in rohester Form höchst un- gleichmäfsig und willkürlich, demgemäfs ungerecht belasten und auf einem Umwege zur Vermögens steuer mit Declarationszwang zurückführen würde. Eine gerechte Besteuerung ist nur von der Erb schaftssteuer zu erwarten, welche zugleich den Zweck, das fundirte Vermögen in höherem Mafse heranzu ziehen, erreichen würde und bei welcher der immobile Besitz zu einem geringeren Steuersätze veranlagt werden könnte, als das mobile Vermögen. Soc. an. Franco-Beige pour la construction de machines et de materiels de chemins de fer in Raismes & la Croyre, Sitz in Paris. Auszug aus dem Geschäftsbericht 1891/1892: Actienkapital der Gesellschaft . 8 000 000 Fres. Obligationen 1499000 , Summa 9 499 000 Fres. Werth der Immobilien, Einrichtungen u. s. w. 8065 794 Fres. Der Bruttogewinn beträgt 908889 Fres., welcher sich jedoch um 300000 Fres, für Verluste durch die Compagnie des ateliers d’Jory, an welcher man be- theiligt ist, verringert. Auf Abschreibungen werden 161315 Fres. = 2% verwendet, und 240000 Fres, kommen als Dividende (3 %) zur Vertheilung. Die Aussichten für das kommende Geschäftsjahr werden als günstig bezeichnet. Irgendwelche Angaben, den Betrieb betreffend, enthält der Bericht der Gesellschaft nicht.