Volltext Seite (XML)
Januar 1882. „STAHL UND EISEN. Nr. 1. 41 des Tarifwesens seit einer Reihe Gesichtspunkten eine mafsgebende beschlöfs der Vorstand in seiner dafs bei der Erstellung von Eisenbahntarifen handelspolitischen Bedeutung eingeräumt werde. In bezug auf diesen Antrag Sitzung vom 14. Februar: „Mit Rücksicht auf den Gang, welchen die Entwicklung Wie immer, so hat auch im abgelaufenen Jahr der Vorstand der Gruppe das Transport wesen sorgfältig beobachtet, und er ist bestrebt gewesen, auf die Abstellung von Mängeln und auf die Herbeiführung von Verbesserungen hinzuwirken. Im vergangenen Herbst und während des gröfsten Theils des Winters hat der Wagenmangel den industriellen Werken aufserordentliche Schwierigkeiten und nicht unbeträchtliche Verluste bereitet. Der Vorstand ist bemüht gewesen, durch Eingaben bei den betreffenden Behörden diesem Uebelstande entgegenzuwirken; er hat sich an den Berathungen der Eisenbahnconferenz bei dieser Sache betheiligt, und eins seiner Mitglieder hat auch in der von der Eisenbahnconferenz niedergesetzten Commission mitgewirkt, welche die Aufgabe hatte diejenigen Mittel aufzufinden, welche geeignet wären der Wiederkehr solcher Zustände vorzubetgen. Die von den Herren Dr. Marcus und Dr. Natorp beim letzten Deutschen Handelstage am 9. und 10. Decembcr 1881 gestellten Anträge wurden von dem Vorstände in seiner Sitzung vom 27. Januar an eine besondere Commission überwiesen, welche aus dem Herrn Vorsitzen den und den Herren Lueg, Jencke, Seebold und dem Geschäftsführer gebildet worden war. Der Antrag des Herrn Dr. Marcus richtete sich in der Hauptsache gegen die Einführung eines Nor- maleinheitstarifs für sämmtliche preufsische Staatsbahnbezirke, und sprach sich ferner dagegen aus, von Jahren genommen hat, mit Rücksicht insbesondere darauf, dafs bei allen Versuchen auf Herbei führung nahe einheitlicher Tarifeinrichtungen für das Deutsche Reich das Bestreben an mafsgebender Stelle nicht nur auf die Herstellung eines gleichen Tarifschemas, sondern auch auf thunlichste Gleich stellung der den Tarifsätzen einzurechnenden Frachteinheitssätze gerichtet gewesen ist; Mit Rücksicht ferner darauf, dafs die Tarife eines Eisenbahncomplexes von so grofsem Um fange, wie es das preufsische Staatsbahnnetz demnächst sein wird, zu Vermeidung gerechtfertigter Beschwerden nicht wohl anders, als nach einer, für die Betheiligten gleichmäfsigen Norm behandelt werden können, wie ja auch in den übrigen deutschen Staaten die Tarife für den gesammten Complex je eines der betreffenden Staaten auf diesen Einheitssätzen beruhen; erachtet die Gruppe es als eine zwar nicht erwünschte, aber unvermeidliche Consequenz, dafs auf allen unter der Verwaltung des Preufsischen Staates stehenden oder in diese Ver waltung übergehenden Bahnen einheitliche Normaltarife zur Einführung kommen. In Erwägung jedoch, dafs die stricte Durchführung des Normaltarifes theils bestehende Ver hältnisse schädigen, theils einer zukünftigen gedeihlichen Entwicklung des einen oder andern Zweiges von Industrie, Handel oder Landwirthschaft hindernd entgegentreten würde, In Erwägung ferner, dafs das bestehende Tarifsystem Ausnahmen von den normalen Tarif sätzen in der Gestalt von neben den regulären Tarifklassen einzuführenden Ausnahmetarifen als zulässig und erforderlich anerkennt, hält die Gruppe cs für geboten, dafs die Befugnifs der Staatsbahnverwaltung zu Einführung von Ausnahmetarifen in den hierzu geeignet und bedürftig erscheinenden Fällen um so entgegenkommender werde ausgeübt werden, als hierdurch ein theilweiscr Ersatz für die auf Seiten der nunmehr yerstaatlichten Bahnen geübten gröfseren Freiheit, ihre Tarife selbständig zu normiren und sich damit den wechselnden Bedürfnissen der Frachtaufgeber anzupassen, gewonnen werden würde. Was den Theil der vorgeschlagenen Resolution betrifft, lautend: Des ferneren ist der deutsche Handelstag, indem er davon ausgeht, dafs der Schutz der inländischen Productionsinteressen Sache der Reichszollgesetzgebung ist, der Ansicht, dafs bei der Erstellung von Eisenbahntarifen nur tarif-, nicht aber handelspolitische Gesichts punkte mafsgebend sein dürfen, so ist die Gruppe der Meinung, dafs die Handels- und Zollpolitik jedenfalls nicht, was an sich leicht möglich wäre, durch die Tarifpolitik der Eisenbahnverwaltungen durchkreuzt werden darf. Die Gruppe kann deshalb der vorgeschlagenen Resolution nicht beitreten.“ Hinsichtlich des Antrags des Herrn Dr. Natorp, dafs die Ueberschüsse der Staatsbahnen zur Verbesserung des Verkehrswesens zu verwenden seien, und dafs den Eisenbahn-Directionen eine er weiterte Competenz eingeräumt werden solle, beschlöfs der Vorstand: „Die Gruppe hält im Interesse einer Steigerung der Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen für erforderlich, dafs den Verwaltungen der einzelnen Eisenbahncomplexe eine gröfere Selbständigkeit namentlich in Erweiterung und Beschaffung der Betriebs- und Transportmittel, in Ergänzung resp. Vermehrung des Personals, in aufserordentlicher Honorirung desselben bei ausnahmsweise erforderten gröfseren Leistungen, ganz besonders aber in Erstellung von Ausnahmetarifen, gewährt werde,“