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ihnen, je nach Qualification, das Recht des Vorrückens in höhere und besser dotirte Posten einzuräumen, denjenigen Arbeitern, die nicht avanciren können, eine mit dem Dienstalter stei gende Gage, wie den Staatsbeamten, zu bewilligen, den Arbeitsunfähigen und den Wittwen und Waisen Pensionen zu geben, „mit einem Wort den Ar beitern die nämliche Stellung einzuräumen, die die Staatsdiener einnehmen.“ Dann könnten die Arbeiter zufrieden sein, sie hätten keinen Grund zur Agitation mehr, denn weiteres könnte ihnen auch der socialistische Volksstaat nicht bieten. Unter den heutigen Verhältnissen freilich, bei der jetzi gen ungeregelten Production und chaotischen Volkswirthschaft könne man derartige Anforde rungen an den Unternehmer nicht stellen. Nachdem der Verfasser zum Beweise der Möglichkeit, die Production staatlich zu regeln, auf die Organisation des Bäckergewerbes in den Städten Frankreichs, speciell in Paris, hingewie sen, welche von 1801 bis 1863 bestanden hat, gelangt er zu seinen Schlufsbemerkungen. Seine Erörterungen haben den Verfasser dahin geführt, dafs die künftige Organisation der Industrie- in der Richtung der staatlich anerkann ten und regulirten Gartelle zu suchen sein dürfte. Sodann bemerkt er, dafs die Cartelle ihm wohl die, der Grofsindustrie entsprechende Form der Organisation zu sein scheinen, dafs er aber ein gleiches nicht unbedingt für das Klein gewerbe aussprechen möchte. Durch weitere Begründung dieser Behauptung glaubt der Ver fasser gezeigt zu haben, dafs die Schwierigkeiten einer entsprechenden Regelung der Industrie sehr grofs sind, dafs er sie als unüberwindlich er achten mufste — '„wenn man, wie die gegen wärtig in Oesterreich und Deutschland geltenden Gewerbe-Ordnungen es thun, die gesammte Industrie als ein unterschiedsloses Ganzes behan delt und dieselbe in einem einheitlichen Gesetze zu ordnen unternimmt. Die Interessen der ein zelnen Gruppen der Industrie sind eben so ver schieden, dafs eine befriedigende Lösung dieser Aufgabe nur möglich ist, wenn man sich ent schliefst, dem Beispiel der Engländer zu folgen und die Verhältnisse der Industrie durch Special gesetze für die einzelnen Gruppen zu ordnen.“ Die Regelung der Verhältnisse der Grofs industrie erscheint dem Verfasser verhältnifsmäfsig leicht, weil eben die Ansätze zur Neubildung in den Gartellen vorhanden sind, »deren Existenz berechtigung nicht wohl geleugnet werden kann.« Der Verfasser schlägt folgenden Weg für eine staatliche Regelung vor: Die Regierung müfste sich mit den hervorragendsten Cartellen ins Einvernehmen setzen, um deren Wünsche bezüg lich ihrer künftigen Stellung kennen zu lernen. Sodann wären die Beamten und Arbeiter der cartellirten Werke in gleicher Weise aufzufordern, ihre Wünsche zuäufsern. Ueber diese beiderseitigen Desiderien wäre eine Enquete zu veranstalten, um namentlich auch die Gegner zu hören, und schliefslich wäre auf Grund des gewonnenen Materials an die Ausarbeitung des bezüglichen Gesetzes zu schreiten. Der Verfasser geht nun zur Besprechung der künftigen Organisation der Landwirthschaft über und schliefst mit einigen Bemerkungen über den Staatssocialismus, der nach seiner Ansicht schon ziemlich weit vorgeschritten ist, da der Staat bereits das Schulwesen, die Post, den Tele graphen, die Eisenbahnen, die Strafsen, Banken, Forsten, Berg- und Hüttenwerke (?) u. s. w. in der Hand hat, und wenn die Gemeinden Gas- und Wasserwerke, Stadtbahnen, Sparkassen, u. d. m. besitzen und betreiben, so ist dies weiter nichts als ein sogenannter Staatssocialismus. Der Verfasser schliefst mit folgenden Worten: „Die in den vorstehenden Kapiteln entwickel ten Anschauungen treten dem Staatssocialismus nirgends entgegen. Die Tendenz der vorliegenden Blätter ging nur dahin zu zeigen, einerseits, dafs die Aufhebung der Institution des Privat eigenthums wenigstens für absehbare Zeiten nicht möglich sein dürfte, und andererseits, dafs eine Besserung der Lage der arbeitenden Klassen nicht so sehr von der Aufhebung der Institution des Privateigenthums, als vielmehr von der Re gelung und Organisation der Volkswirthschaft zu erwarten sei. Dafs der Staatssocialismus eine Regelung und Organisation der Industrie ebenso gut herbeizuführen vermag wie das oben ent wickelte »Gartellsysteni«, bedarf keines weiteren Beweises, wenn ich trotzdem der »regulirten Unternehmung« oder der »delegirten Verwaltung« das Wort geredet habe, so geschah dies vor nehmlich aus dem Grunde, weil ich glaube, dafs durch eine Regulirung der Privatunternehmungen das nämliche erreicht werden kann, was der Staatsbetrieb anstrebt, und dafs die Regulirung der bestehenden Privatunternehmungen weit leichter durchzuführen ist als eine Uebernahme der betreffenden Productionszweige auf den Staat. Jedenfalls ist eine sofortige und so weit gehende Ausdehnung der Staatsthätigkeit absolut nicht denkbar, weil die Last der staatlichen Verwaltungs- thätigkeit dadurch mit einem Schlage so ungeheuer vergröfsert würde, dafs nicht abzusehen ist, wie der Staat imstande sein sollte, dieselbe zu bewältigen. “ „Ob freilich der natürliche Lauf der Dinge uns nicht dem Staatssocialismus allmählich immer mehr und mehr entgegenführt, und ob speciell die Regulirung der privaten Unternehmungen, im Wege des oben dargelegten Cartellsystems oder sonst, nicht etwa die Tendenz hätte diesen Ent wicklungsgang zu beschleunigen und wenigstens die wichtigeren Productionszweige nicht noch rascher dem Staate in die Hände spielen würde, mag dahin gestellt bleiben. Die Theorie darf und soll bestrebt sein, ihr Schärflein zur För-