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der Artikel regeln, bezüglich der Production aber volle Freiheit gewähren. Der Verfasser bemerkt dabei ganz richtig, dafs die Festsetzung eines Minimalpreises selbstverständlich eine indirecte Beschränkung der Production involvirt, weil sich der Preis nur dann halten läfst, wenn keine zu grofse Masse der Producte auf den Markt ge worfen wird. 8. Cartelle, bei welchen sowohl das Quan tum der Production geregelt, als auch ein Mini malpreis des Artikels festgesetzt wird. 4. Cartelle, bei welchen die Production unter die cartellirten Werke vertheilt wird, so dafs alle annähernd gleichmäfsig beschäftigt werden. Der Verfasser schildert in ziemlich zutreffen der Weise die verschiedenen Wege, auf denen die Vertbeilung der Arbeit erfolgen kann, und be merkt, dafs die Vertbeilung mit Rücksicht auf die Gröfse und Leistungsfähigkeit der betreffenden Etablissements vollzogen wird, so dafs das gröfsere Werk mehr, das kleinere weniger Arbeit zuge- theilt erhält. 5. Cartelle, bei welchen den cartellirten Unter nehmungen bestimmte geographisch begrenzte Absatzgebiete zugewiesen werden. Der Verfasser glaubt, dafs derartige Cartelle abgeschlossen sind (ob sie noch bestehen, ver mochte er nicht in Erfahrung zu bringen), als Elsafs-Lothringen Deutschland einverleibt wurde. Auch zwischen den Spiegelglas-Fabricanten in Eng land einerseits und in Deutschland und Frankreich andererseits soll eine Convention geschlossen sein, nach welcher die Engländer sich verpflichtet haben sollen, ihre Waare nicht nach Deutsch land oder Frankreich zu bringen, wenn die Fabricanten in den beiden bezeichneten Ländern darauf verzichteten, den Markt in England zu be schicken. Auch glaubt er, dafs zwischen den schlesischen Zinkwerken und denen in Vieille- Montagne ähnliche Verhandlungen schweben, oder bereits zum Abschlufs gelangt sind. Als eine sechste Art der Cartelle bezeichnet der Verfasser diejenigen Vereinbarungen, durch welche sich die Unternehmer verpflichten, ihren Untergebenen — der Verfasser meint wohl den Arbeitern — gegenüber nach gewissen gemein samen Grundsätzen zu verfahren. Derartige Unter nehmerverbände würden nichts anderes »als ein Gegenstück zu den Gewerkvereinen der Arbeiter sein«. Den Grund für die Verschiedenheit der Car telle erblickt der Verfasser in dem verschiedenen Charakter der einzelnen Industriezweige und in etwaigen sonstigen Nebenumständen. Als die vollkommenste Art betrachtet er die unter Nr. 4 aufgeführten, welche hauptsächlich die Vertheilung der Arbeit bezwecken ; er verkennt aber auch nicht die Schwierigkeit, solche Cartelle ins Leben zu rufen. Der Verfasser meint, dafs es allerdings am einfachsten wäre, wenn das Publikum ver- anlafst werden könnte, seine Bestellungen an das Centralbüreau (die Stelle, von welcher das Car- teil geleitet wird) zu richten, welches die Auf träge dann den einzelnen Unternehmern zuweisen könnte. Dies kommt jedoch nur ausnahmsweise vor, da der Besteller meistens ein besonderes Interesse an der Person des Unternehmers, oder an einem bestimmten Werke hat, dem er sein Vertrauen schenkt; die Vertheilung wird daher meistens indirect auf einem Umwege erzielt wer den müssen. Der Grund des seltenen Vorkommens dieser Gartelle, die, wie der Verfasser meint, sich vor zugsweise bei der sogenannten grofsen Eisen industrie finden, liegt in der Schwierigkeit, eine so weit gehende Einigung der betreffenden Unter nehmer zu erzielen, und in der Nothwendigkeit, für die Theilnehmer die inneren Verhältnisse ihrer Werke und ihres Geschäftsbetriebes ziemlich weitgehend offen zu legen. Auch setzen diese Cartelle die Möglichkeit einer eingehenden Con- trole der Production (wir möchten hinzufügen, auch der Geschäftsabschlüsse) voraus, und alle diese Umstände machen es schwierig, derartige Cartelle zustande zu bringen, die, wie der Ver fasser meint, demgemäfs in der Regel auch auf ein geographisch ziemlich eng begrenztes Gebiet beschränkt bleiben. Die unter Nr. 3 erwähnten Cartelle, welche nur die Menge der Production, die das einzelne Werk im Jahre liefern darf, und den Preis fest stellen, hält der Verfasser für minder vollkommen. Diese Cartelle setzen voraus, dafs der betreffende Artikel einen sogenannten couranten Preis habe und dafs gleichzeitig der Artikel von den betref fenden Etablissements in ziemlich gleicher Quali tät und in nicht zu zahlreichen, nach dem Preise verschieden notirten Sorten hergestellt werde. Der Verfasser glaubt, dafs diese Art von Cartellen namentlich in der Roheisehbranche vorkomme. Wo auch diese Art der Einigung nicht durch zuführen ist, bleiben nur die unter 1 und 2 rubricirten Formen der Cartelle, welche entweder nur die Productionsmenge, oder nur den Preis regeln. Gartelle, die nur den Preis regeln, kommen vor, wenn der Artikel zwar seinen all gemeinen bekannten Markt- oder couranten Preis hat, aber, in zahlreichen Varietäten erzeugt wird, es daher schwer möglich ist, die producirte Menge jeder einzelnen Sorte zu controliren, wie beispielsweise bei den kleineren Eisensorten. Wo endlich der Artikel keinen bestimmten Markt preis hat, oder wo derselbe in so verschiedenen Qualitäten erzeugt wird, dafs von einem Einheits preise keine Rede sein kann, wird lediglich die Productionsmenge festgesetzt. Ersteres trifft nach des Verfassers Ansicht beim Bier, letzteres bei den Steinkohlen zu, die in so verschiedenen Qualitäten gefördert werden, dafs an eine einheit liche Tarifirung derselben nicht zu denken sei.