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März 1882. STAHL UND EISEN. Nr. 3. 91 mafsen und in der Forni ihrer Köpfe den nachstehenden Zeichnungen entsprechen sollen, - 50 * 240 - so - Fig. i. kalt herausgearbeitet, in 240 mm Länge ge nau cylindrisch auf einen Durchmesser von nicht unter 20 mm (thunlichst 25 mm) ge dreht und auf einer Zerreifsmaschine geprüft (s. Fig. 1 u. 2). Diese Prüfungen erfolgen nach Wahl der Eisenbahn-Verwaltung in den eigenen Werk stätten, oder auf den Werken der Lieferanten, oder in einer öffentlichen Prüfungsanstalt. Die geringste zulässige absolute Festigkeit soll 50 kg pro qmm, die geringste zulässige Con- traction 2O°/ o des ursprünglichen Querschnittes betragen. Für die Bestimmung der Qualität sind beide Eigenschaften nöthig, und zwar sind die beiden gefundenen Zahlen (absolute Festig keit und Contraction) zu addiren und müssen mindestens die Zahl 85 ergeben. Minderwerthige Schienen, bei denen also die Summe der zusammengehörigen Festig- keits- und Zähigkeitszahlen weniger als 85 beträgt, jedoch unter Innehaltung der vor stehend bezeichneten Minimalwerthe, können, wenn sie sonst den Vorschriften entsprechen, nach freier Vereinbarung zu einem gegen den Submissionspreis ermäfsigten Preis über nommen werden.« Ganz schliefsen sich diesen Bedingungen die folgenden Bahnen an: Berlin-Anhaltische und Thüringische Bahn ohne Hinzufügung weiterer Vorschriften in Bezug auf Fall-, Wurf-, Belastungs- und Biegungsproben. Mit Hinzufügung solcher Vorschriften benutzen die angegebenen Be dingungen genau: die Königlichen Directionen zu Hannover, Bromberg, Berlin, Köln links- und rechtsrheinisch, Frankfurt a. M., Ober schlesische Breitspurbahnen und die Elsafs- Lothringischen Reichsbahnen. In den nachstehend angegebenen Be- ziehuqgen abweichend, bedienen sich doch im wesentlichen gleicher Vorschriften, denen ebenfalls die anderen genannten Proben zu gefügt sind, die Berlin-Görlitzer und Berlin- Hamburger Eisenbahn. Die erstere verlangt eine cylindrische Abdrehung von 200 mm (statt 240) Länge, einen Durchmesser von nicht unter 15 (statt 20) mm, jedoch ebenso thunlichst 25 mm, bestimmt die Minimal festigkeit auf 50 kg (wie die Salzburger Be dingungen), die Minimalcontraction dagegen auf 25 (statt 20) %, ohne eine Minimalsumme vorzuschreiben. Während die Salzburger Be dingungen die Probestäbe nur aus den Köpfen verlangen, werden nach den Bedingungen der Görlitzer Bahn auch solche aus dem Steg vorgeschrieben und zwar von ebenfalls 200 mm Zerreifslänge und nicht unter 250 qmm Quer schnitt. Die Berlin-Hamburger Eisenbahn schreibt 230 mm Zerreifslänge, 16 mm Durchmesser vor und verlangt bei einer Minimalfestigkeit von 55 kg 30 °/ 0 Contraction, bei einer solchen von 65 kg 20 °o Contraction, dagegen eben falls die Summe = 85. Keine Zerreifsproben, sondern nur Schlag-, Biege- etc. Proben schreiben die Mecklen burgische Friedrich-Franz- und die Nord hausen-Erfurter Bahn vor. Von allen Bahnen ist die Hessische Lud- wigsbahn die einzige, welche nach den mir vorliegenden Bedingungen weder Zerreifspro ben noch Schlag-, Biege- etc. Proben vor schreibt. Die Producenten verlangen: unter der Voraussetzung, dafs entweder die Contraction oder die Dehnung, keinesfalls aber beide als Factoren für die Beurtheilung des Materials angesehen werden, folgende Proben: Stäbe von etwa 200 mm Länge und 20 mm Durch messer sollen mindestens eine Festigkeit von 50 kg per qmm, eine Contraction von 20 °/ 0 oder eine Dehnung von 12°/ 0 nachweisen. Tetmajer verlangt die Qualitätszahl c = 93 t °o und die Festigkeit ß = 5,2 oder 6,5 t pro qem.* Die ausländischen Bahnen haben folgende Vorschriften: • Zugrunde gelegt ist C = P X 2 ; Bt pro qcm ist der Bruchmodul, ? der Dehnungscoeflicient (in Procenten der Stab- länge ausgedrückt). Eine sehr übersichtliche graphische Dar stellung giebt derselbe in oseinen Tafeln nach den Resultaten von Bauschinger, Wöhler und Akerman.