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.Zwar genügen die Ausführungen des ange- „griffenen Bescheides nicht, um die dort getroffene „Entscheidung zu rechtfertigen. Auch können „die beiden Techniker, wie die Beschwerde zu- „treffend ausführt, als Betriebsbeamte nicht „gelten und aus diesem Grunde im Hinblick „auf § 1 Ziffer 2 des Invaliditäts- und Alters- „ Versicherungs - Gesetzes wegen ihres 2000 JI „übersteigenden Jahresgehalts der Versicherungs- „pflicht sich nicht entziehen. Aber sie fallen „auch nicht — wie der Vorstand annimmt — „ unter die bei Ziffer 1 des § 1 genannten Personen. “ „Dafs sie zur Kategorie der Arbeiter nicht „gehören, bedarf keiner Erörterung. Sie sind aber „auch keine Geholfen im Sinne des Gesetzes, „denn als solche können, wie die »Anleitung des „Reichsversicherungsamtes« vom 31. October 1890 „ausführt, diejenigen Personen nicht gelten, »welche „nicht mit ausführenden Arbeiten vorwiegend „materieller Art, sondern mit einer ihrer Natur „nach höheren, mehr geistigen Thätigkeit be- „schäftigt werden und durch ihre sociale Stellung „über den Personenkreis sich erheben, der nach „dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und vom „gewöhnlichen Sprachgebrauch und vom Stand- „punkt wirthschaftlicher Auffassung dem Arbeiter- „und niederen Betriebsbeamtenstande angehört.« „Die hier gegebenen Begriffsmerkmale treffen auf „die Techniker Schiffer u. s. w. zu, wie aus der „Eingabe des Ingenieurs Lürmann vom vorigen „Monat an den hiesigen Magistrat, deren 2. Aus- „führung ich nebst Anlagen mit der Bitte um „Rückgabe an den Magistrat beifüge, erhellt. „Wenn sie, was insbesondere ihre Beschäftigung „anlangt, auch keine akademische Vorbildung „genossen haben, so darf ihrer Thätigkeit doch „schon deswegen die Eigenschaft einer höheren, „mehr geistigen, nicht abgesprochen werden, „weil ähnliche Stellungen bei anderen Unter- „nehmungen gleicher Art üblicherweise durch „jüngere akademisch gebildete Kräfte (z. B. Re- „gierungsbauführer) eingenommen werden, vergl. „Hermann Gebhardt, die nach dem Invaliditäts- „und Altersversicherungsgesetze versicherten Per- „sonen (1893), zu Ziffer IV der Anleitung, An- „merkung 13. Die Techniker Schiffer u. s. w. „sind daher auf Grund ihrer gegenwärtigen „Stellung der Invaliditäts- und Alters- „Versicherungspflicht nicht unterworfen.“ Nachdem so festgestellt war, dafs die Herren, welche als Techniker auf meinem Bureau be schäftigt, nicht versicherungspflichtig sind, also bis dahin auch nicht waren, beantragte ich die Rückzahlung des Betrages der für die Be treffenden verwendeten Marken. Auch diesem Anträge ist Folge gegeben und hat die Rückzahlung stattgefunden. Wie mir bekannt, werden nicht nur für Techniker, welche auf technischen Mittelschulen ihre Ausbildung gefunden haben, sondern auch für Betriebsbeamte, und auf Gonstructionsbureaus beschäftigte Ingenieure, welche auf technischen Hochschulen ausgebildet sind, Versicherungsmarken eingeklebt. Nach Vorstehendem kann diese Verwendung von Versicherungsmarken eingestellt und der bisher dafür verwendete Betrag zurückverlangt werden. Osnabrück, im Juni 1896. Fritz W. Lürmann. Bericht über in- und ausländische Patente. Patentanmeldungen, welche von dem angegebenen Tage an während zweier Monate zur Einsichtnahme für Jedermann im Kaiserlichen Patentamt in Berlin ausliegen. 11. Juni 1896. Kl. 5, C 5961. Maschine zur Ge winnung anstehenden Gebirges mittels rotirender Schneidseheiben, deren Achsen einen Winkel mit einander bilden. A. Caleri, St. Petersburg. Kl. 18, M 11803. Verfahren zur Herstellung von Eisenschwamm. Walter Mills, London. Kl. 35, H 15857. Flaschenzug mit Stahl- oder Seilha nd statt Lastkette. Josef Holub, Weinberge-Prag. Kl. 49, H 16521. Gesenk zum Schweifsen und Kalibriren von Kettengliedern. H. d'Hone, Duisburg. 15. Juni 1896. Kl. 19, B 17 989. Vorrichtung zum Herausziehen von Schienen- und anderen Nägeln. H. Büssing, Braunschweig. Kl. 40, S 9128. Verfahren zur Darstellung von pulverförmigem Metall. Socit civile d’etudes du syndicat de l’acier Gerard, Paris. Kl. 49, F 8593. Mit Gewichtsdruck arbeitende Kaltsäge. Benno Fischer, Cannstatt. 18. Juni 1896. Kl. 18, R 10216. Ausmauerung für Winderhitzer. Rheinische Chamotte- und Dinas- werke, Abtheilung Bendorf, Bendorf a. Rh. Kl. 20, J 3953. Eisenbahn-Wagenschieber. Peter Henry Jacobus, Millstadt, Grafschaft St. Clair, Jll., V. St. A. Kl. 48, H 16 818. Verfahren zur elektrolytischen Darstellung von Metallen in Gestalt eines porösen aber festen Niederschlages; Zus. z. Anm. H. 16090. Dr. L. Höpfner, Berlin. Kl. 81, B 18576. Stellbarer Anschlag für Seil bahnwagen. Basse & Selve, Altena i. W. 22. Juni 1896. Kl. 18, S 9029. Verfahren zur directen Darstellung des Eisens aus seinen Erzen. Emil Servais, Luxemburg, u. Paul Gredt, Esch a. Alz. Kl. 18, Sch 11081. Verfahren zur Kohlung und Desoxydation von Flufseisen. F. Schotte, Berlin. Kl. 20, G 10 544. Buffer-Kegelfeder. Emil Grund, Köln-Nippes. Kl. 31, N 3758. Formmaschine zum Formen von Rohr-Pafsstücken. Curd Nube, Offenbach a. M.