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40 Nr. 1. „STAHL UND EISEN.“ Juli 1881. Herr Offergeld: Ich glaube nicht, dass das durchzuführen ist; so würde z. B. 600 mm Breite für Universal-Flacheisen verlangt werden. Wir haben es etwas breiter bemessen; ich bin aber der Ansicht, dass die Herstellung von Blech, welches vorwiegend in der Länge gewalzt wird, nicht wesentlich von der Herstellung des Flacheisens abweicht. Herr Petersen: Mir scheint es bei Stäben von grösserer Dicke als 16 mm, welche auf 16 mm herabgearbeitet werden sollen, nicht nöthig zu sein, eine so grosse Festigkeit zu verlangen. Meiner Ansicht nach wird das Eisen verbessert durch die weitere Bearbeitung, und das Eisen, welches früher 26 mm dick war und nochmals durch die Walze gezogen und auf eine Stärke von 16 mm zusammengedrückt wird, erlangt dadurch eine bedeutend höhere Festigkeit. Mir scheint es correcter zu sein, wenn für grössere Stärken geringere Forderungen gestellt werden bezüglich der Festigkeit. Herr Offergeld: Das ist wohl dasselbe. Wir wollen Proben von demselben Stoff und derselben Durcharbeitung. Wenn nun ein Stab dicker ist, so weiss Jedermann, dass die Festigkeit abnimmt bei sehr grosser Dicke. Damit man nun sieht, dass auch dieser dickere Stab dasselbe Eisen ist wie das von 16 mm, ist es doch am einfachsten, dass ich den Stab auf 16 mm herunterwalze; dann muss er dasselbe aushalten können, was die anderen auch ausgehalten haben. Eine geringere Festigkeit dafür anzugeben würde doch nicht statthaft sein. Die vorgeschlagene Art ist ein ganz einfacher Weg, um zu sehen, ob Alles von demselben Stoff ist. Vorsitzender: Wenn die Herren gestern hier gewesen wären, würden sie die Aufklärung gefunden haben , die sie heute suchen. Für Rundeisen wurden die Qualitätsbedingungen in dieser Beziehung normirt. Jeder von Ihnen weiss, dass mit Zunahme der Stärke die absolute Festigkeit abnimmt, wie die Dehnung abnimmt. Deshalb hat die Commission sich generell zu dem Grundsätze bekannt, wenn Stärken vorhanden sind, wo die Ziffer nicht mehr garantirt werden soll, da nehmen wir Abstand davon, dafür Classificationen anzunehmen, stellen vielmehr die Bedingung, dass das betreffende Stück auf diesen Durchmesser heruntergewalzt wird. Das ist an sich keine Qualitäts verbesserung, denn die Probe wird wahrscheinlich dem ganzen Stück accordant sein. Ich glaube, gegen diesen Grundsatz lässt sich schwer etwas einwenden. Es wäre ja sehr wünschenswerth, wenn für jede Dimension eine solche Classification möglich wäre; das ist aber nicht möglich, und daher wollen wir uns dabei beruhigen. Herr Brauns: Es ist ja allgemein bekannt, dass bei den vorhandenen Zerreissmaschinen die disponible Kraft nicht mehr ausreichen würde, die Stäbe zu zerreissen, und daher kann man über eine bestimmte Grenze nicht hinausgehen. Herr Petersen: -Es muss aber doch die Sicherheit gegeben werden, dass das abgewalzte Stück auch wirklich die früher ausgewählte Probe ist, und diese Sicherheit ist nicht mehr vorhanden, weil durch das Abwalzen jedenfalls der Stempel verwischt wird. Vorsitzender: Das ist doch wohl kein Gesichtspunkt, der hier als durchschlagend bezeichnet werden kann. Dass Verwechselungen möglich sind, will ich ja nicht leugnen, aber andererseits gibt es kein anderes Mittel, um die Qualität festzustellen, und da muss man das Erreichbare vor ziehen einem Zustande, der gar nicht möglich ist. Es ist nicht möglich, durch directe Zerreiss versuche einen Stab von 200 mm Durchmesser auf seine Festigkeit zu prüfen. Andererseits ist es auch nicht zulässig, einen Stab herauszuschneiden und zu sagen, dieser Stab soll die Probe aushalten. Es würde dadurch eine so complicirte Liste von absoluten Festigkeitszahlen entstehen, dass da nicht herauszukommen sein würde. Wenn Niemand weiter das Wort verlangt, so könnten wir zu dem folgenden Abschnitte übergehen. Herr Offergeld: II. Für Bleche, welche Spannungen in verschiedenen Richtungen oder welche vorwiegend Biegungsspannungen ausgesetzt sind. Unter erstere Kategorie entfallen hauptsächlich alle Anschlussbleche, unter letztere namentlich die Stegbleche von Blechträgern, Eckbleche etc. Kaltirroben. 1. Knickproben. Ausgeschnittene Probestücke von 30 bis 50 mm Breite mit abgerundeten Kanten müssen die nachstehend für Längsfaser- und für Querfaserrichtung angeführten Knick proben aushalten. Für die Ausführungsart der Probe und die Bedeutung der Buchstaben gilt das oben unter I bei der Knickprobe Gesagte.