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36 Nr. 1. „STAHL UND EISEN.“ Juli 1881. 1. Der Verein deutscher Eisenhüttenleute gibt ein Blatt heraus unter dem Titel: „Stahl und Eisen, Zeitschrift des Vereins deutscher Eisenhüttenleute.“ 2. Die Zeitschrift vertritt die Interessen der deutschen Eisen- und Stahlindustrie und behandelt technische und wirthschaftlich-technische Fragen aus dem Gesammtgebiete dieser Industrie. Sie bringt: a) Mittheilungen des Vereins; b) Originalartikel, technische und wirthschaftlich-technische Fragen betreffend; c) geeignete Mittheilungen und Auszüge aus anderen Journalen sowie Literaturberichte; d) ein gedrängtes Repertorium von Patenten und Patentangelegenheiten; e) statistische Mittheilungen. Die Zeitschrift nimmt geschäftliche Anzeigen sowie Reclamen gegen die üblichen Sätze auf. 3. Vorläufig erscheint die Zeitschrift monatlich, jedoch wird ein häufigeres Erscheinen in Aussicht genommen. 4. Die Zeitschrift erscheint in Düsseldorf. 5. Die allgemeine Leitung geschieht durch die literarische Commission des Vereins. 6. Die geschäftliche Leitung wird einem Redacteur übertragen. 7. Es findet eine entsprechende Honorirung der literarischen Beiträge statt. 8. Die Mitglieder des Vereins erhalten die Zeitschrift unentgeltlich; der Abonnementspreis für Nichtmitglieder beträgt 10 Mark jährlich. Was die finanzielle Seite des Unternehmens betrifft, so ist es selbstverständlich nur bei grösster Sparsamkeit und unter gewissen Opfern der sich für die literarische Vertretung des Vereins be sonders interessirenden Mitglieder möglich, eine günstige Bilanz zu erzielen, bei welcher das Budget des Vereins gar nicht oder doch in keiner ausserordentlichen Weise belastet wird. Wir müssen deshalb an dieser Stelle an unsere Mitglieder die Bitte richten, das Unternehmen durch häufige unentgeltliche literarische Beiträge sowie durch Inserate zu unterstützen und zur Verbreitung der Zeitschrift beizutragen. In Bezug auf die Redaction wird eine ausserordentliche Belastung dadurch vermieden werden, dass vorläufig der Geschäftsführer des Vereins die Redaction und zwar ohne weiteres Entgelt zu seinen sonstigen Functionen übernehmen wird. Der Kostenanschlag für die im Selbstverläge des Vereins in hoch Quartformat, in der Grösse des Reichspatenlblatts, herauszugebende Zeitschrift stellt sich auf 9500 •6; die Einnahmen können zu .7300 •6 veranschlagt werden, und es entstände demnach ein Deficit von 2200 •46, welches aber zum Theil durch den Wegfall der Position „Druckkosten“ des Vereins-Etats gedeckt wird. Nehmen wir die hierdurch entstehende Etats-Ersparniss zu 1000 c/6 an (die Druckkosten des Vereins waren bisher zu 1200 •6 im Etat angesetzt), so beträgt die aus den Vereinsmitteln zu deckende Unterbilanz 1200 e/46, wofür hinreichende Mittel vorhanden sind. Falls die Vereinsmitglieder nachhaltig das feste Bestreben bekunden, das Vereinsorgan zu unterstützen und zu fördern, so wird, dess sind wir überzeugt, diese Zeitschrift binnen kurzem eine der Lebenskraft unseres Vereins entsprechende Bedeutung und Ausdehnung gewinnen; sobald wir aber in der Lage sind, eine grössere Auflage der Zeitschrift abzusetzen und mehr Inserate, als veranschlagt, erhalten, so wird sich auch die Bilanz ungleich günstiger gestalten, und dürfte alsdann mit Sicherheit ein Ueberschuss aus unserm Unternehmen resultiren. Ich stelle diesen Antrag zur Discussion. Wünscht einer der Herren das Wort? (Pause.) Da dies nicht geschieht, darf ich wohl annehmen, dass unser Antrag einstimmig angenommen ist. (Allseitige Zustimmung.) Wir könnten also nun den Punkt 2 unserer Tagesordnung verlassen und zur Fortsetzung der gestrigen Debatte zurückkehren, und zwar würden wir beginnen mit der Berathung über die Classifications-Bedingungen für Constructions-Material. Ich bitte Herrn Offergeld, uns das Referat darüber zu erstatten. Herr Offergeld: D. Constructionsmaterial. 1. Constrtictionseisen. Unter Gonstructionseisen soll diejenige Walzeisenqualität verstanden werden, welche zu Brückenbauten und ähnlichen grösseren Eisenconstructionen Verwendung findet. A. Ganzproben (d. i. mit ungetheilten Gebrauchsstücken). - Kultproben. 1. Aeussere Besichtigung. Das Eisen muss voll ausgewalzt, dabei glatt und eben sein und darf keine wesentlichen Längen - oder Kantenrisse und keine tief eingewalzten Schiefer oder Schlacken zeigen,