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September 1881. „STAHL UND EISEN.“ Nr. 3. 131 die Industrie den Gedanken, welcher durch das in Rede stehende Gesetz zum Ausdruck gebracht werden soll, mit Wohlwollen und Entgegenkommen aufgenommen hat, dass sie jedoch bezüglich vieler Details schwere Bedenken nicht zu unterdrücken vermochte. Denn die Gesetzgebung begibt sich mit die sem Gedanken auf ein dunkles, unbekanntes Gebiet, und daher ist nicht zu übersehen, in welchem Verhältniss die nothwendigen Ansprüche zur Leistungsfähigkeit der Industrie stehen werden. Demgemäss war man in industriellen Kreisen der Ansicht, dass die Leistlingen der Versicherungs- Kasse vorerst auf dasjenige Maass beschränkt werden müssten, welches nothwendig gewährt werden muss, um den wohlmeinenden Zweck des Gesetzes zu erreichen, d. h. den verunglückten Arbeiter davor zu bewahren, ein Kostgänger der öffentlichen Armenpflege zu werden. Die weiten Kreise, welche diese Forderung stellten, waren aber auch dahin einig, dass, wenn die Erfahrung eine Erweiterung der Leistungen der Kasse zu lässig erscheinen lassen sollte, eine solche sich schnell und leichter durchführen lassen würde als eine Beschränkung; eine solche müsste noth- gedrungen eintreten, wenn sich herausstellen sollte, dass die Leistungsfähigkeit der Industrie bei den ihr zugemutheten Opfern überschätzt worden war. Niemals darf vergessen werden, dass bisher noch keine andere Nation es gewagt hat, in dem Streben nach thatsächlicher Besserung der socia len Verhältnisse dieses unbekannte Gebiet der Gesetzgebung zu beschreiten, auf dem das Unfall- Versicherungsgesetz bei uns nur die erste Etappe bilden soll; nicht darf übersehen werden, dass jede von der Industrie gebrachte Leistung unum gänglich in einer Erhöhung der Productionskosten wieder erscheinen muss, welche die Industrieen der anderen Länder nicht trifft, und dass daher die Erhaltung der Concurrenzfähigkeit unserer Industrie einen Factor bildet, dessen Bedeutung bei Verfolgung der gewaltigen Aufgaben, die sich der grosse Kanzler auf socialem Gebiete gestellt hat, nicht unterschätzt werden darf. Daher auch fordert die Industrie, dass der Arbeiter gleichfalls zur Zahlung eines Theiles der Prämie verpflichtet werde; denn äusser dem Gesichtspunkte, nach welchem der Arbeiter durch derartige Massnahmen auch sittlich auf eine höhere Stufe gestellt werden soll, was nicht erreicht werden wird, wenn die Sicherung seiner Zukunft ihm als ein Geschenk in den Schooss fällt, wird er auch nur durch eigene Verpflichtung dahin geführt werden, bei der Be kämpfung kaum controlirbarer unberechtigter Ansprüche an die grosse Kasse freiwillig und so mit am erfolgreichsten mitzuwirken. Wir wollen jedoch für jetzt das Thema nicht weiter verfolgen, die Gelegenheit, es wieder aufzunehmen, wird sich noch genugsam bieten. Das im Sinne particularistischer Bestrebungen einschneidend geänderte Gesetz erhielt in der Fassung, die ihm der Reichstag gegeben, nicht die Zustimmung der verbündeten Regierungen. Dass der Reichskanzler damit nicht zurückweichen wird, dass er seine Pläne auf das Gebiet der Alters- und Invalidenversorgung auszudehnen be absichtigt, ist hinlänglich bekannt. Auf diesem Gebiete und dem der Vorlagen zur Reform der Reichsfinanzen, mit denen die Reorganisation des Steuerwesens in den Einzelstaaten und deren Communen enge verknüpft ist, wird das Arbeits feld der nächsten Legislaturperiode liegen. Möge die Industrie nicht lässig sein zu sorgen, dass auch ihre Stimme im nächsten Reichstage ver nommen werde! II. A. Bueck. Repertorium von Patenten und Patent-Angelegenheiten. Deutsche Reichs-Patente. Nr. 14468 vom 27. April. 1880. (Zusatz-Patent zu Nr. 10472 vom 10. September 1879.) Hoerder Bergwerks- und H ütten-Verei n, Hoerde, und Rheinische Stahlwerke, Ruhrort. Neuerungen in dem unter Nr. 10 472 patentirten Verfahren zur Entphosphorung des Eisens, betreffend die Verwendung von Alkalien, alkalischen Erden oder deren Sauerstoff und Haloidsalzen, einschliesslich der Abraumsalze und des Kryoliths an Stelle von Fluss- spath bei dem in der Patentschrift Nr. 10 472 be schriebenen Verfahren. Nr. 14462 vom 31. Dezember 1880. Bochumer Verein für Bergbau und Gussstahl fabrikation, Bochu in. Auf der von Blech dargestellten Querschwelle beliebiger Form werden schwalbenschwanzförmige Löcher ausgarbeitet, und die Schiene wird durch federnde, von Blech gebogene Keile darin festgekeilt. Nr. 13 861 vom 4. December 1880. F. Wühlerische Maschinenfabrik und Eisen giesserei, Actien-Gesellschaft, Berlin. Ein Quetschwalzwerk, bestehen I aus einer massiven, festgelagerten Walze und aus einer ringförmigen Hohl walze, welche erstere umgibt und bei ihrer Rotation durch elastisch gelagerte, anstellbare Tragrollen ge stützt ist.