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14 Nr. 1. „STAHL UNI) EISEN.“ Juli 1881. b. Warmprobe: 1. Biegeprobe. 2. Locbprobe. 3. Ausbreitprobe. 4. Schweissprobe. Nachdem in jeder Section der 3 Gruppen die Durchberathung der bezüglichen Materialproben beendigt worden war, traten die für die Durcharbeitung der Classifications- Vorschläge nach Fabricaten geordneten Sectionen aller 3 Gruppen am 8. und 9. April in Cöln zusammen, um sich über die ferner gemeinschaftlich zu machenden Vorschläge zu einigen. Diesen Sectionssitzungen folgte unmittelbar die Plenarsitzung der Gesammt- Commission, in welcher über die folgenden von derselben dem Verein deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller zu empfehlenden Classificationsbedingungen endgültig Beschluss gefasst wurde. Es dürfte vielleicht zweckmässig sein, wenn wir nach diesen einleitenden Bemerkungen in die Discussion über den vorgetragenen Theil des Referates einträten. Vorsitzender Herr C. Lueg: Ich halte es auch für zweckmässig, hier eine Discussion eintreten zu lassen. Dieselbe würde sich zunächst auf die Einleitung zu erstrecken haben, dann würden wir uns über die vorgeschlagene Eintheilung der Fabricate, ferner über die allgemeinen Gesichtspunkte, ob man sich für Contraction oder Dehnung entscheiden will, weiter über die Zurichtung der Proben und über die Zweckmässigkeit der Abnahme auf den Werken und endlich über die Proben mit getheilten und ungetheilten Gebrauchsstücken auszusprechen haben. Ich ersuche die Herren, welche sich an der Discussion betheiligen wollen, sich zum Worte zu melden. Herr Oberingenieur Rüppell: Ich möchte ums Wort bitten zu einer factischen Berichtigung. Auf Seite 2 der Vorlage ist gesagt worden, dass die Berathungen der Subcommission des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen ohne Zuziehung von Technikern aus dem Kreise der Eisen- und Stahlindustriellen stattgefunden haben, und wird hiermit der genannten Commission Einseitigkeit vorgeworfen; ferner wird gesagt, dass die Eisen- und Stahlindustriellen unter der Hand, wo sich ihnen Gelegenheit dazu bot, auf das Gefährliche dieses Vorgehens aufmerksam gemacht hätten. Ich muss darauf bemerken, dass die Commission von vornherein in Aussicht genommen hatte, mit den Industriellen zusammen die Frage zu berathen ; sie wollte aber zunächst sich ein eigenes Urtheil bilden und sich erst selbst schlüssig machen, ehe sie in Verhandlungen mit den Industriellen eintrat. Das ist also der alleinige Grund gewesen; die Absicht, Industrielle hinzuzuziehen, hat von vornherein vorgelegen. Herr Brauns: Ich danke dem Herrn Oberingenieur Rüppell für diese Bemerkung. Wir konnten nicht wohl über die internen Angelegenheiten des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen so genau unterrichtet sein und lag deshalb die ausgesprochene Vermuthung sehr nahe. Herr Asthöwer: Ich möchte mir die Frage erlauben, ob cs bei Eintheilung der Materialien in I. homogenes und II. geschweisstes Material nicht praktisch wäre, erst eine Definition davon zu geben, was wir unter homogenem und geschweisstem Material verstehen, ehe wir an die Eintheilung in die verschiedenen Fabricate gehen. Soviel ich weiss, hat der österreichische Ingenieurverein eine derartige Definition gegeben; er hat, wenn ich nicht irre, homogenes Material eingetheilt in Stahl und Eisen, also in härtbares und nicht härtbares Material, und ebenso das geschweisste Material in Schweissstahl und Schweisseisen. Ich glaube, dass cs auch für uns praktisch wäre, eine Definition in ähnlicher Weise voraufgehen zu lassen. Vorsitzender: Ich glaube dazu bemerken zu sollen, dass sich das von dem Vorredner Gesagte auf die Nomenclatur überhaupt bezieht. Die Commission ist von anderen Gesichtspunkten aus gegangen ; sie hat die Nomenclatur als feststehend angenommen und hat bloss einen Rahmen bilden wollen, wie die Versuche angestellt werden sollten. Herr Asthöwer: Ich halte es trotzdem für praktisch, wenn die Nomenclatur aufgeführt wird. Ueber die Bezeichnung der einzelnen Materialien sind sieh unsere Herren Gollegen noch nicht alle klar; auf der andern Seite herrschen heute noch Meinungsverschiedenheiten über das, was wir Schweisseisen und Schweissstahl nennen; es erscheint mir also nicht überflüssig, dass eine Definition gegeben wird. Herr Brauns: Die Commission hat es nach reiflicher Ueberlegung für das Richtigste gehalten, den Gebrauchszweck der Materialien der Nomenclatur zu Grunde zu legen. Wir haben uns sehr eingehend darüber unterhalten, an welches System wir uns anlehnen sollten. Wir haben uns gesagt: wollten wir ein technisch-wissenschaftliches Werk schreiben, dann müssten wir uns unbedingt der österreichischen Nomenclatur anschliessen. Das war aber nicht unser Zweck, wir mussten viel mehr in der Vorlage auf unsere Consumenten in erster Reihe Rücksicht nehmen ; wir mussten die Namen so auswählen, dass sie Jedem verständlich sind, der die Sache in die Hand nimmt, deshalb