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September 1881. STAHL UND EISEN.“ Nr. 3. 122 erfuhren Ermässi- sind die Frachten auf ersichtlich, Wie eine km niedriger, auf weitere Entfernung bis 100 auf » » pr. Doppelw. neuen Kohlentarife uni zur Erörterung » » » » » » » » » » » » » » » » » » » » » » bestehenden Durchschnittsfrachten angenommen worden, so dass auch hier die Expeditionsgebühren nicht in voller Höhe, sondern in abgestuften Sätzen zur Einrechnung gekommen sind und erst bei 61 km die vollen Gebühren erhoben werden. Es leuchtet ohne weiteres ein, dass bei der Annahme von Durchnittsfrachten hier Ermässi gungen und dort Erhöhungen unvermeidlich waren; die vor anderen durch niedrigere Frachten bevor zugten Orte erlitten Erhöhungen, die durch höhere Tarife benachtheiligten Plätze gungen. Vor der Festsetzung der sind die Grundlagen derselben, gleich mit denjenigen des Specialtarifs 111. Die bisherigen Kohlenfrachten standen bei Entfernungen über 60 km im Allgemeinen gleich mit den neuen Frachten und waren nur in wenigen Fällen niedriger, in mindestens gleichem Maasse jedoch höher. Dagegen zeigten die bisherigen Tarife unter 60 km ganz bedeutende Verschiedenheiten, welche bei der Wichtigkeit des Kohlenverkehrs vorzugs weise die im Eingänge geschilderten Missstände und Klagen hervorgerufen haben. So schwankten beispielsweise die Frachten von Bedenken und Verbesserungsvorschlägen Ge legenheit zu geben, zum Gegenstand einer gemein samen Berathung mit den Vorständen der berg baulichen Vereine zu Essen und Aachen und darauf auch mit dem Ausschüsse der Handels kammern, landwirthschaftlichen Vereine und wirth- schaftlichen Corporationen Rheinland-Westfalens, sowie schliesslich mit der Generalconferenz dieser Körperschaften gemacht und von der überwiegen den Mehrheit zur Einführung empfohlen worden. Neben vieler Anerkennung haben die neuen Tarife auch manche Anfechtung erfahren. Die in oder nahe dem Kohlenrevier belegenen Werke, soweit sie sich bisher besonders niedriger Tarife erfreuten, erhoben den Vorwurf, dass die Frachten auf weitere Entfernungen im Interesse der Eisenbahnen ermässigt und die Kosten dieser Ermässigungen den kürzeren Entfernungen aufgebürdet seien. Genau die entgegengesetzten Erinnerungen machen die entfernteren, bisher durch aus nahmsweise niedrige Tarife begünstigten Plätze geltend; sie behaupten, dass die Eisenbahnen in Verkennung ihres eigenen Interesses, welches darauf hinweise, einer Decentralisation der Industrie Vorschub zu leisten, die Transporte auf kurze Entfernungen zum Nachtheil der weiteren er mässigt hätten. Der Gegensatz beider Einwürfe, welche einander ausschliessen, scheint zu bestätigen, dass die Wahrheit, wie so oft, in der Milte liegt- Eine fernere Meinungsverschiedenheit bestellt darüber, ob der Einführungstermin zum 1. Juli glücklich gewählt sei oder nicht. Während bei der Berathung von mehreren Seiten mit Nach druck auf eine beschleunigte Einführung hinge- wirkt wurde, um baldmöglichst den bisherigen unhaltbaren Zustand zu beseitigen, während auch von den Eisenbahnen der 1. Juli — in der Milte der stilleren Geschäftszeit — als ein zur Ein führung geeigneter Zeitpunkt bezeichnet wird, verlangt ein Theil der in der Fracht erhöhten Plätze einen Aufschub bis zum 1. Januar bezw. 1. April nächsten Jahres, wogegen sich natür lich nicht minder eindringlich die bisher zurück gesetzten Plätze verwahren. Statt der regelmässigen neuen Frachten gelten die bisherigen niedrigeren bis Ende 1882 für für Kohlen E sich zum Theil aus der ungleichen Bildung der Tarife, zum Theil sind sie den Aenderungen zuzuschreiben, welche im Laufe der Zeit in Berücksichtigung der mehr oder weniger berechtigten Interessen einzelner Zechen und Plätze oder auch aus Concurrenz- rücksichten der Eisenbahnen untereinander vor genommen worden sind. Ueber die fernere Unhaltbarkeit eines solchen Zustandes besteht kein Streit. Wohl aber konnten die Meinungen über die Art der Abhülfe aus einandergehen. Die Eisenbahnen sind bei der Aufstellung der neuen Tarife davon ausgegangen, dass eine wesentliche Aenderung des Gesammt- ertrages, sowohl eine Vermehrung als eine Ver minderung desselben zu vermeiden und ausserdem anzustreben sei, dass die neuen Tarife sich nicht mehr als durchaus geboten von den bisherigen Frachten entfernten, um die bestehenden Ver hältnisse möglichst zu schonen. Darum sind für kürzere Entfernungen die Die Bildung der Kohlenausnahmetarife ist in der Weise erfolgt, dass neben einer für alle Ent fernung gleichbleibenden Streckenfracht von 2,2 cj für jedes Tonnenkilometer eine Expeditionsgebühr erhoben wird, welche für jede Tonne beträgt auf Entfernungen von f bis 10 km 60 © » » » 11 » 20 » 70 » » » » 21 » 30 » 80 » » » 31 »40» 90 » » » »41 » 50 » 100 » » » » 51 » 60 »110 » » » » 61 u. mehr »120 » f. von 5 kni zu '. 5,6 •(6 u. 9,0 » 6 » » 6,4 » » 10,0 » 8 » » 7,2 » » 10,0 » 9 » » 7,2 » »11,0 »14 » » 9,6 » » 13,0 »18 » » 11,2 » » 14,0 »20 » » 12,8 » » 15,0 » 2 5 » » 14,4 » » 16,0 » 2 9 » » 16,0 » »17,0 » 35 » » 16,0 » »18,0 » 39 » » 16,8 » » 19,0 u. s. w. Diese Unterschiede erklären