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Juli 1881. „STAHL UND EISEN.“ Nr. 1. 13 geeigneten Hitze gleichmässig angewärmt und in diesem Zustande mittelst Hammerschlägen oder mit der Presse gerade gerichtet. 3. Die Abkühlung des Probestückes hat ganz allmählich in demselben Flammofen bei abgehendem Feuer zu erfolgen. 4. Bei Vornahme von Biegeproben sollen die Längskanten des Probestücks vor sichtig mit Meissel und Feile halbrund bearbeitet werden. 5. Die Zurichtung der Zerreissproben im kalten Zustande darf nur mit durchaus exact arbeitenden Maschinen und durch sehr geübte Arbeiter geschehen. Die Form der Probestücke und ihre Befestigung in der Zerreissmaschine muss eine derartige sein, dass der Zug genau in der Mittelachse des Versuchs stücks erfolgt und die Möglichkeit einer einseitig oder in der Diagonale wirkenden Inanspruchnahme ausgeschlossen ist. Unter den später angegebenen Längen für die Probestäbe, auf welche die Dehnung bezogen wird, soll der grade Theil a des Stückes verstanden sein. 6. Für kalte und warme Biegeproben wird die Anwendung von Pressen oder ähnlichen Vorrichtungen empfohlen, welche das Ergebniss der Versuche unab hängig macht von der Geschicklichkeit oder dem guten Willen der Arbeiter. Es sind dieses Bestimmungen, durch deren Innehaltung wenigstens die gröbsten Fehler bei Zurichtung der Probestücke vermieden werden. Selbstverständlich ist es aber nicht möglich, durch derartige Instructionen die Erfahrungen zu ersetzen, welche einem geübten und intelligenten Fach arbeiter zur Seite stehen; noch viel weniger kann dadurch aller Unfug vermieden werden, den Leute anrichten können, welche keine Ahnung davon haben, was auf die Behandlung des Materials ankommt. , Es ist mir bei Gesprächen über dieses Thema wohl der Einwand gemacht, dass das Material, über welches schwere Züge jahrelang fahren sollen, oder welche der Einwirkung des Feuers von aussen und des Dampfdrucks von innen jahrelang ausgesetzt sein sollen, doch nicht wie rohe Eier behandelt werden könnten. Dieser Einwand würde zutreffen, wenn cs sich um Proben mit ganzen Schienen, Axen, Bandagen etc. handelte. Die Schläge z. B., welche nach unseren Vorschlägen derartige Stücke bei der Probe aushalten müssen, sind weitaus stärker, als sie beim normalen Eisenbahnbetriebe jemals vorkommen. Bei den Zerreiss- und Biegeproben handelt es sich aber um so geringe Querschnitte, dass der kleinste, kaum wahrnehmbare Felder einem Procentsatz des Gesammtquerschnitts entspricht, wie er in gleicher Höhe her Fabricatstücken nicht vorkommt, ohne dass das Stück als unbrauchbar bei Seite gelegt wird. Aus den oben angeführten Gründen empfiehlt die Commission ferner dahin zu wirken, dass bei Abnahme grösserer Lieferungsobjecte die qualitative Prüfung des für die Fertigfabricate verwandten Materials unter allen Umständen endgültig auf dem Werke des Fabricanten stattfindet, und dass derartige Prüfungen nur bei kleinen Lieferungsobjecten ausnahmsweise am Ablieferungsorte in Gegenwart des Fabricanten vorgenommen werden. Eine weitere Prüfung grösserer Lieferungsobjecte an dem Ablieferungsorte darf sich nur auf die Innehaltung der vorgeschriebenen Dimensionen erstrecken. Um für die Gruppirung der von den einzelnen Sectionen vorzuschlagenden Material proben ein einheitliches Schema zu schaffen, einigte sieh die Gesammt-Commission über die folgende Eintheilung dieser Proben. I. Proben mit ungctheilten Gebrauchsstücken. a. Kalt probe: I. Aussenbesichtigung. 2. Klopfprobe. 3. Schlagprobe. -1. Bruchprobe. 5. Be lastungsprobe. b. Warmprobe. II. Proben mit abgetrennten Stücken. a. Kallprobe.: 1, Biegeprobe. 2, Lochprobe. 3. Bruchprobe. 4. Zerreissprobe.