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xxm filhrendm Mitglied« jur Beihülfe beigezebrNt« Commission»-Mitglied wird j«« gleich für Herbeiziehung der nöchigen Nachrichten mit besorgt seyn, so wi« aber auch di« übrigen Commiss.-Mirglieder ebenfalls beeiferl seyn werden, zu deren möglichster Vervollständigung, Notizen über alle die Vorfälle mit« zutheüen, welch« ihnen, in ihren verschiedenartigen Stellungen und Verhält nissen, genauer als jenen Mitgliedern bekannt wurden. — Diese Chronik wird all-vierteljährlich dem Secrctair zur Durchsicht dcS Neueingetragenen und nöthigenfalls angeregten Nachtragung beS Uebergangenen, und, auf V-r« langen, zur Vorlegung bei den Vorstands-Versammlungen übergehen, auch all jährlich, bei der Hauptversammlung, der gesammten Commission vorgelegl, übrigens, von dem erst erwähnten Mitglicde selbst in sichern Verschluß be wahrt, oder, bei der Aufstellung in der Bibliothek, zu der ihm beliebigen Zeit (durch den Bibliothek-Aufwärter) zum Einträgen ihm überbracht, während die aufzunehmenden Vorgänge auf Notizbogen anzumerken sein würden. 3. Der Bibliothek-Cassirer hat über Geld-Einnahme und-Ausgabe «in Journal zu führen Md dieß vierteljährlich dem dirigirenden VorstandS- Mitgliede zur Durchsicht vorzulegen, so wie alljährlich dem gesammten Vor stande (Mitte Juli) eine, nach Capitcln geordnet« Rechnung zu übergeben, deren Belege vom Bibliothekar oder Secretair (je nachdem cs empfangen« Bibliothek-Gegenstände oder andere Commissions-Angelegenheiten betrifft) ottestirt und außerdem vom dirigirenden Dorffands-Mitgliede contrasignirt sind. Die Ausgabesätz« stützen sich entweder auf besondere Beschlüsse des engera Ausschusses, oder auf die den Beamten im Allgemeinen errheilt« Vollmacht dazu, (wie z. B. Buchbinderlöhn«, Schreibematerialien rc.) Zur Rechnungs« Eramination werden vom Vorstand« zwei Deputations-Mitglieder erwählt, die Rechnung selbst aber wird, nach erfolgter Anerkennung ihrer Richtigkeit, bei der Jahresversammlung vorgelcgt. An denselben gelangen ferner alle, für die Bibliothek neu erhaltene Bücher und Sammlungs-Gegenstände zum Einträgen in den von ihm zu führenden chronologischen Bibliothek-Catalog (in Ansehung der Schriften zugleich zurBe« zcichnung mit dem Bibliothek-Stempel), worauf sie dem Bibliothekar über geben und von diesem in den systematischen Catalog eingetragen werden. In jenen» erfolgt durch den Lctztcrn, in einer besonderen Rubrik, die Beisetzung der den neu erlangten Bibliothek-Schätzen gegebene snstematische Buchstaben« und Nummern-Bezcichnung, wodurch dann beide Catalogc sich genau controliren. Als Beauftragter in Hinsicht der finanziellen Inkreisen der Bibliothek, hat derselbe, nebst dem Bibliotbck^Secretair und dem Bibliothekar, (wie schon bei dessen Function bemerkt) Lie nörhigc Höhe deS Ersatzes für verlorene oder be schädigte Bibliothek-Gegenstände zu ermitteln und solchen zur Caffe «inzuzie« den, so wie von ihm auch ein Verreichniß de» Bibliothek-Jnventarium (an Schränken, Tischen, Stühlen rc.) fortqcführt und alljährlich der Versamm lung vorgelcgt wird. — (Ob der Cassirer bei sehr bedeultNLen Geschäften «ine Remuneration erhält, dagegen aber auch eine Caution zu leisten hat, wird erst nach deren Eintritt einer näheren Bestimmung bedürfen.) Die Uibernadmc der erwähnten speciellen Functionen Seiten mehrerer De putations-Mitglieder kann allerdings nur auf freiwilliger Entschließung beru hen, doch steht zu erwarten, daß die auf sie fallende Wah!, mittelst allge meiner Commissions-Abstimmung, ohne dringende Ursachen nicht abgelehnt wer den wird. — Uibrigcns bleibt es dem Beschlusse der gesammten Bibliothek- Commission Vorbehalten, in Hinsicht der einzelnen Functionen der Beamte,» und der sie unterstützenden Mitglieder , alle diejenigen Abänderungen treffe» zu können, welche ihr zur Erzielung deS Bibliothek-Zweckes dienlich er scheinen, und weder di« Rechte der Stadtgememd«, «och der Bibi,-Benutzer beschränken.