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zeichneten kleinen Schriften jedes WiffenschaftSfacheS forrzusübren und auf Ver- tangenderBlbliothek-Desuchervorzuzeigenhal. Ebenso wie di«Bücher-Eataloge,so werden auch alle Liese Special-Verzeichnisse bei den vierteljährlichen Borstands- Bersammlungen vorgelegt. DaS Schreibmaterial u. and. baarer Aufwand bei der Bibl.-Verwaltung wird dem Bibliothekar, wie andern Beamten , aus der Bibliothek-Eaffe ersetzt. Der Bibliotbek-Aufwärter muß wahrend der Oeffnung der Bibliothek in der selben anwesend seyn, und hat nicht nur auf Sicherung der Bibl.-Gegenstände vor Entwendung Obacht zu haben, sondern auch für Rcinerhaltung des Locals Sorge zu tragen, und übrigens sich der nöthigen Gänge und Verrich tungen in Angelegenheiten der Bibliothek auf Anordnung der Vorsteher und Beamten zu unterziehen, wofür er vorjetzt als Sonntagsschul-Aufwärter ent schädigt wird. 2. Dem Bibliotbek-Sccre takr kommt di« Abfassung aller,nicht von den Vorstehern sich vorbehaltenen oder andern Mitgliedern ausdrücklich über tragenen Schriften zu, und zwar, vollroqen vom gesammten Vorstande, bei Schreiben an Behörden so wie an Verein« und Personen, womit wichtige Gesuche oder ehrenvolle Auszeichnungen verbunden sind, ebenso alle, die Biblio thek - Verwaltung angehende gesetzliche Bekanntmachungen , Anschläge im Bibliothek-Locale und deral. m. Dagegen nur vom geschäftsfiihrenden Vorsteher und Secretair unterzeichnet, wenn es Einladungen zu Versamm lungen, Resolutionen auf Anfragen und Anträge Einzelne: oder ähnliche min der wichtige, zumal die innere Verwaltung angehende Gegenstände betrifft. Ferner kommt Lem Secretair zu: Lie Abfassung der mit den übrigen Beam ten gemeinschaftlich an den Vorstand einzureichenden Anzeigen , und der ihm mündlich mitgerheiiten, an den Vorstand zu bringenden Gesuche und Anträge Seilen einzelner Mitgliedcr und anderer Personen, in sofern eine schriftlich« Aussetzung derselben nothwendig erscheint. Ebenso die Fertigung der Prvtocolle, und die Führung der Acten über haupt , so wie einer ausführlichen Registrande. In letzterer („Verzeichnis der Vorgänge bei der Bibliothek-Verwaltung ") werden nicht nur die ab- und cin-gegangenen Schreiben :c., sondern auch andere Vorfälle verzeichnet, welche die Bibliothek betreffen, (z. B. Commissions-Versammlungen, Per sonal-Veränderungen , Sammlungs-Revisionen, bedeutende Geschenke, und -Erkaufe, ehrenvolle Besuche der Bibliothek u. ähnl. m.), um daraus ein« fortlaufende Geschichte der Bibliothek erfahren zu tonnen, wozu auch die übrigen Mitglieder die ihnen besonders bekannten Nachrichten ihm zukom men lassen werden; (wobei das Beispiel S. 36. der schon erw. Schr. über Bibliotheken (I. ä.. 6. -.) zu berücksichtigen seyn wird. All« Vierteljahr« wird diese Reqistrand« den gesammten Vorstands-Mitglikdern und Beamten bei der Versammlung (auf Verlangen auch mittelst Circular) vorgelegt. Beiden jährlichen Hauptversammlungen ist von iHv», nach den Ergebnissen jene» Registrand«, dcr Jahresrechnung, der Bibliothef-Eataloge und sonstiger, von - den übrigen Mitgliedern ihm mitzutbeilenden Materiälien, ein Jahresbe richt von d-r gesammten Bibliothek-Verwaltung vorzutragen. Da der Secretair, statutenmäßig, nöthigenfalls als Stellvertreter d-S ge- schäftsführendenVorstehcr gilt, sowie bei persönlicherAbwesenheitallerVorsteher, in den Versammlungen, ihm auch deren Leitung und der Vorsitz zukommt , so wird dann während derselben,dieProtocoll-Führung einem andernMitgliede über tragen. Für den Fall, daß die dabei abwesend gewesenen Vorsteher auch später noch an der Bibliothek-Leitung verhindert, oder nicht geneigt wären, die, in Folg« der Commissions-Beschlüsse - auszufcrtigcnden Schriften zu unterzeichnen, so erfolgt Letzteres durch sämmtliche dabei anwesend gewesen« Vorstands-Mitglieder und Stellvertreter solcher. Nach § 5 der Statuten haben die Vorstands-Mitglieder, damit der«» Versammlungen stets möglichst vollständig sind, in AbhaltungSfällen, Behufs der Berathung und Abstimmung