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xvm solch» wenigstens zu hoffen ist, zu wählen und ff» um Uibernahm« Ler ihnen zugedachten Functionen zu ersuchen. Sie werden ebenfalls als deputirle Commissions-Mitglieder, und zwarinBezug auf die übrigen, nicht besonders vertretenen Bewohner der Stadt, betrachtet. h 8 Die Leistungen aller dieser Leputirten Mitglieder besieht 1.) hauptsächlich in der unter sich abwechselnden Unterstützung des Bibliothekars, zumal wahrend der Bibliothek-Oeffnung , so wie zur speciellen Beaufsichtigung der, mit der Bibliothek verbundenen Naturalien- und technischen Sammlungen; 2.) in der dem Secretair zu leistende Beihülfe, (im Fortführen der Stadtchron ik rc) wie dieß in der Veamten-Jnstruction näher bezeichnet ist. Sie genieße» bei den gesummten Commissions-Versammlungen gleiches Stimmrecht, wie die Mitglieder des engern Ausschusses, mit der tz 3 bemerkten Ausnahme. Schriftliche Anträge auf verbesserte Bibliothek-Einrichtung, anzuschaffende Werke rc. siud von ihnen an den Secretair abzugeben, mündliche an diesen, oder auch an den geschäftsführenden Vorsteher zu richten. h S Der gesummten Bibliothek-Commission bleibt es ferner vor« behalten, mittelst Abstimmung zu Ehrenmitgliede rn der Com mission , mit dem Rechte der Theilnahme an den Versammlungen und deren Abstimmungen, jedoch ohne Verpflichtung zu ähnlichen Obliegenheiten, wie die übrigen Commissions-Mitglieder, diejenigen Personen zu ernennen, welche sich durch besonders ausgezeichnete För derung des Bibliothek-Zweckes (bedeutende Geschenke, langjährige eifrige Besorgung übernommener Functionen rc.) sich dieses öffent lichen Dankbewciscs würdig machten. tz 1v In einer alljährlich (im Monat August) zu vwanstaltendm Hauptversammlung der gesummten Bibliothek-Commission er folgt die Miltheilung wines Berichts über die Bibliothek-Verwaltung, wahrend des abgelaufenen-Jahres, mit Vorlegung dec Neqistcunden, Bibliothek-Verzeichniße, Jahresrechnungen rc. Ferner: die Wahl der neu zu ersetzenden Beamten und übrigen Commissions-Mitgliedern, die Abstimmungen über beantragte neue Einrichtungen und überhaupt eine allseitige Berathung alles Dessen, was das so wohlthätige städtische Institut irgend zu fördern vermag. Außerordentliche Versammlungen der gesummten Commission finden in besonders dringenden Fällen statt, und zwar nicht nur nach dem Beschlusse der Vorsteher, sondern auch, und zwar Linnen der nächsten drei Wochen , wofern wenigstens drei Vorstands-, oder überhaupt sieben Commissions-Mitglieder schriftlich darum ansuchen , um nöthige An träge zur Sprache bringen zu können. Bei dec Abstimmung über Wahlen, neue Anträge rc. gilt die absolute Stimmenmehrheit; bei Abänderung der Beamtcn-Jnstcuction und des Bibliothek-Regulativs in Hinsicht auf innere Verwaltungs-Angelegenheiten, so wie andere, schon früher erfolgte Commissions-Beschlüsse, sind wenigstens zwei ^*'-ebeile her "bueaebenen Stimm-" eh, w-