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1 .) Der Bibliothekar, zur spccicllcn Bibliothek-Beaufsichtigung, BücherauSgabe und Vorzeigung der Sammlungen mährend der Oeffnungszeit (vorletzt Sonntags Nachmittags 2— 3 Uhr) ; so wie zur üb»igen Ausführung des hier beigefügten Bibliothek-Regulativs ; zugleich dabei unterstützt durch di« Deputations-Mitglieder, nach h8. Er empfängt eine jährliche Remuneration für die Uibemabme dieser Function, wogegen von allen übrigen Commissions-Mitgliedern die ihrige unentgeldlich versehen wird. 2 ) DerBibliothek-Secretair, zur Führung der Protocolie , der Registrande und zur Besorgung aller sonstigen schriftlichen Geschäf te bei der Bibliothek - Verwaltung , insofern dieselben nicht andern Mitgliedern zugewiesen sind; übrigens ebenfalls in seiner Function unter stützt durch einige Deputations-Mitglieder^ 8). Er ist der jedesmalige Stellvertreter desjenigen Vorstehers , welcher nach h 3 insbe sondere die Function des dirigirenden übernommen hat, wofern, in Be zug auf dessen Verhinderung, nicht vielleicht ein anderer Vorsteher damit bereits beauftragt ward; so wie, bei cintretender Abhaltung jammt - licher Vorsteher, überhaupt von ihm auch die nölhigen Commisstons- Wersammlungen (des engern oder weitern Ausschusses) anzusetzen, und zu leiten , sowie die dazu erforderlichen Umlaufsschreiben zu erlassen sind. 3 .) Der Bibliothek-Cassirer, welchem der finanzielle Theil der Bibliothek-Verwaltung übertragen ist. Außer der Einnahme und Ausgabe der zu dieser Verwaltung bestimmten Gelder und deren Be rechnung, hat derselbe von allen zur Bibliothek (geschenkt oder erkauft) erlangten Büchern und andern Gegenständen, vor deren Abgabe an die selbe, Kcnnlniß zu nehmen, so wie, nebst den übrigen Beamten, die Höhe des Ersatzes für Verluste an verliehenen Büchern rc zu ermitteln und überhaupt an allen Verhandlungen Antheil zu nehmen, welche die Vermehrung oder Verminderung der Bücher- und andern Samm lungen, wie des übrigen Bibliothek-Jnventarium betreffen. Diese Beamten haben sich, in Ermangelung schon vorher von ihnen , und zwar aus der Mitte der Commissions-Mitglieder und mit Billigung desVorstandes gcwähltcrStellvertreter, beiAbhaltungsfällen in Ausübung ihrer Functionen gegenseitig zu ersetzen. Das Nähere der letzten, ist in der hier beigefügten Beamten-Jnstruction verzeichnet. Ein Bibliothek-Aufwärter ist den Vorstehern und Beamten untergeordnet und wird für seine Dienstleistung entschädigt. h 5. Die Versammlungen des engern Commissions-Ausschusses, — der Vorsteher und Beamten — erfolgen in der Regel aller Viertel jahre (möglichst wahrend des ersten Monats desselben) ; in dringenden Fällen auch zu anderer Zeit und zwar, ebenso wie die allge meinen Commissions-Versammlungen , in dem schon erwähnten, der Commission zur Benutzung freigegebenen Sitzungszimmer des Stadtschul-Vorstandes, und nach dem sonntägigen Bibliothek-Schlüsse. In geeigneten Fällen kann die Berathung und Beschlußnamc der Mit-