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X» ihrer verhällnißmäßig schon sehr reichhaltigen Schäize; wer sie aber noch nicht sah, den wird ein zur sonntäglichen Oeffnungszeit dahin unternommenen Gang schwerlich gereuen, er wird seine Bemüh ungen weit mehr belohnt finden, als er erwarten möchte. *) Noch war es der Wunsch des Verfassers, nicht nur der Biblio thek-Einrichtung , fortgesetzter Erfahrung gemäß , noch einige Ver besserungen verliehen zu sehen, sondern auch die Verwaltungs-Com- Mission, obschon ferner unter Oberaufsicht der städtischen Behörde, dennoch mittelst gesetzlichen , von derselben autyorisirten Statuten, selbstständig wirkend zu wissen. Des Verfassers desfallsiger Ent- wurf dieser Statuten, nebst einer Beamten-Instruction und einem berichtigten Bibliothek-Regulativ , wurde in einer Hauptversamm- sung der bisherigen Commissions-Mitglieder, wie der, in Folge der beabsichtigten Einrichtung vorläufig eingcladenen neuen Theilneh mern, am 21sten März 1841 mit völliger Beistimmung angenom men, auch unterdenZl.Mär^dcss.I. Seiten des Stadtraths die erbeten« Bestätigung derselben gewahrt. Somit gelten nun diese Statuten, nebst deren Beilagen, wie sie nachstehend abgedruckt sind, für die Folge, zeit und bis auf Weiteres, vom 18. April 1841an,als gesetzliche Norm für die Oberaufsicht, wie für die Bibliothek-Commissions-Mitglie- der, deren theils fernere Bestätigung in ihren früheren Funktionen, theils veränderte neue Wahl ebenfalls in jener Hauptversammlung erfolgte. Daß dabei fast alle frühcrn Mitglieder der Bibliothek treu verblieben und sich mit Liebe und Eifer zur fernern Fortführung, oder neuen Uibernahme der ihnen übertragenen Functionen , bereit willig erklärten, und mehrere neue hinzugctretene Theilnehmer ihnen nacheiferten, verdient, als rin rühmliches Zeichen des edlen Sinns und hohen Bildungsgrades derselben, nicht unerwähnt zu bleiben. Das Vcrzeichniß sämmtlicher Mitglieder ist am Schlüsse der Veam- ten-Instruction mitgetheilt; wogegen das Bibliothck-Regulativ den Schluß der Schrift bilden wird. *) In Bezug auf jenen, wohl allen, für das Woh! der aufblühcnden Ge- schlechter beeiferten Freunden geistiger Bildung unvergessliche Festtag , erlaubt sich der Verfaßer einer ihm an demselben zu Theil gewordenen erfreulichen Auszeichnung zu gedenken,— des überraschenden Empfangs des durch Magistrat undStadtverordnete ihm ertheiltenE hrcnb ürg crrech t s der Stadl Hayn, uud zwar mittelst eines von denselben, noch vor Beginn der Festlich keit überbrachten, kunstvoll gefertigten Diploms. Diese Erwähnung wird sich um so mehr hier rechtfertigen, als dieser Ehrenbcw.is sich zumal auf die bisherige, nur durch freundliche- Unterstützung zahlreicher hochgeschätzter Männer möglich gewordene Leitung der Bibliothek, der Sonntags schule und ähnlicher Anstalten bezieht , und die Schrift hauptsächlich für die Stadtbewohner bestimmt, daher auch geeignet ist, in derselben dem Gefühle des innigsten Dankes gegen den hochverehrten Magistrat und andere Vertre tern der Sradt einige einfache Worte zu leihen, und, da jener Ehrenbeweis nicht als schon verdient, sondern nur als freundliche Ermunterung, ferner mit weit erhöhtem Streben zum städtischen Wohl« milzuwirken, angesehen werden kann, zugleich die aufrichtige Versicherung hinzuzufügen, dieses Streben nach allen Kräften bethätigen zu wollen, um dadurch der Liebe und Achtung der hochgeschätzten nunmehrigen Mitbürger in immer höher» Grad« würdig zu werden.