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Abonnementspreis für Nichtvereins mitglieder: 12 Mark jährlich excl. Porto. — 0Qo-— fnsertionspreis: 25 Pf. für die zweigespaltene Petitzeile, bei Jahresinserat angemessener Rabatt. --Qo— I der nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller und des Vereins deutscher Eisenhüttenleute. K Herausgegeben von den Vereins verständen. Redigirt von den Geschäftsführern beider Vereine: Generalsecretir H. A. Bueck für den wirtlischaflichen Theil und Ingenieur F. Osann für ilen technischen Theil. Commissiona-Verlag von A. Bagel in Düsseldorf. .N 10. 4-. Jahrgang. October 1884. V ersammlung der Eisen producirenden und weiter verarbeitenden Industriellen in Rheinland und Westfalen behufs Besprechung der Bildung einer Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung der Arbeiter in Düsseldorf am 18. September 1884. er Vorstand der nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahl- Industrieller hatte alle Eisen produ cirenden und weiter verarbeitenden Iudustriellen in Rheinland und West falen, auch diejenigen, welche nicht Mitglieder der Gruppe sind, auf Donnerstag den 18. September zu einer Versammlung ein geladen, in welcher die Bildung einer Berufs genossenschaft für die Unfallversicherung der Arbeiter für die vorbezeichneten Betriebsarten der Eisenindustrie und für den genannten Bezirk be- rathen, beziehungsweise beschlossen werden sollte. Der Vorsitzende, Herr Director Servaes, er öffnete die Versammlung um 118/4 Uhr mit folgenden Worten: Meine Herren! Ich eröffne hiermit die heutige Sitzung und heifse Sie herzlich will kommen. Ich freue mich, dafs Sie in so grofser Anzahl erschienen sind. Der Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist ein so aufserordent- lich wichtiger für uns alle und für die Ent wicklung unserer Werke, dafs es wohl begründet ist, wenn jeder Interesse daran nimmt und jeder danach strebt, sich Klarheit in der Sache zu verschaffen und sich mit seinen Mitarbeitern zu verständigen. Herr Bueck hat es übernommen, über die Sache ein Referat zu erstatten und vollständig den gesetzlichen Standpunkt, wie auch den Standpunkt unseres Vorstandes, klarzulegen. Ich ertheile ihm das Wort zu seinem Referate. Ich möchte gleichzeitig bitten, die Namen in die Präsenzliste, die an der Thür aufgelegt ist, ein zusehreiben, damit wir wissen, wer theilgenommen hat. Referent Herr Bueck: M. H.! Nach alledem, was seit 1880 bezüglich des Unfallversicherungs gesetzes geredet und geschrieben und gethan worden ist, nach allen den zahlreichen Besprechun gen in allen öffentlichen Blättern, sobald irgend ein neuer Gesetzentwurf, deren wir drei gehabt haben, zum Vorschein gekommen ist, und während der langen Verhandlungen, die in dem Reichs tage bezüglich dieser Frage stattgefunden haben, kann es heute nicht meine Aufgabe sein, ein gehend das ganze Gesetz zu besprechen. Heute mufs man annehmen, dafs jeder, der auch nur im geringsten von diesem Gesetz berührt wird, mit den - Bestimmungen desselben sich bekannt ge macht hat. Ich will nur noch den Zweck des selben kurz dahin recapituliren, dafs eben durch dieses Gesetz den Arbeitern im Falle der Be schädigung durch einen Unfall entweder Heilung und Verpflegung, oder bei vorübergehender oder dauernder theilweiser oder ganzer Erwerbsun fähigkeit eine Entschädigung in Form einer Rente