Volltext Seite (XML)
590 Nr. 10. „STAHL UND EISEN.“ October 1884. der Grofsindustrie angehören, 514 vorhanden, kleinere Betriebe, nicht der Kleinindustrie, son dern kleinere Betriebe überhaupt 3012, denn, m. H.! ich bin ganz berechtigt, die Maschinen fabriken in die Kategorie der kleinen zu rechnen, weil nach der Statistik des Herrn Dr. Rentzsch auf den einzelnen Betrieb noch nicht 10 Arbeiter — es sind 1412 Maschinenfabriken und 13123 Arbeiter — entfallen. Nach dieser Aufstellung können Sie nicht zweifelhaft darüber sein, dafs, wenn Sie den von dem Gesetz in § 14 Absatz 2 festgestellten Modus für die nach der Zahl der Arbeiter be messene Stimmenzahl in Betracht ziehen, in der Genossenschaftsversammlung, welche alle wichtigen Entscheidungen zu treffen, namentlich den Gefahrentarif aufzustellen hat, die kleinen Be triebe die Majorität haben müssen. Es wird also Sache der Kleinen sein, ihr Interesse wahrzunehmen. Diese Interessen vorher sicher zu stellen, vorher Garantie zu leisten, so und so wird der Gefahrentarif ge staltet werden, das betrachte ich für eine abso lute Unmöglichkeit. M. H.! Wollen wir aber in dem Bezirke nach Analogie der Einzel bestrebungen , die bereits hervorgetreten sind, eine Reihe von Genossenschaften bilden, so mache ich Sie nur — ich will nicht alle Gründe wieder holen, die ich in meinem einleitenden Vortrage angeführt habe — darauf aufmerksam, dafs dann eine aufserordentliche Verschwendung von Ver waltungskosten stattfinden würde, (Sehr richtig!) denn ich habe schon gesagt: auf Ehrenämtern ist eine solche Verwaltung nicht aufzubauen, Sie müssen Leute haben, die ihren Lebensberuf in den Stellungen finden, die demgemäfs honorirt werden; solche Arbeitskräfte werden ebenso gut die Verhältnisse einer grofsen Genossenschaft beherrschen können, wie sie vielleicht in unzu reichender Weise für eine kleine Genossenschaft in Anspruch genommen werden müssen. Also, m. H.! ich glaube, es würden sehr viele kleine Genossenschaften jedenfalls einen grofsen Aufwand an Verwaltungskosten erfordern, der den Mitgliedern einer grofsen Genossenschaft theil weise erspart werden könnte. Bezüglich der Ausführungen des Herrn Weyland müssen wir abwarten, was die Herren beschliefsen werden. Ich möchte nur bemerken, dafs nach dem Sinne des Gesetzes, wie ich ihn auffasse, es nicht zulässig ist, dafs Betriebe, die jetzt einer Knappschaft nicht angehören, sich später hin einer Knappschaft bezüglich der Unfallver sicherung anschliefsen. (Sehr richtig!) Wohl werden neue Bergwerke der Knappschaftskasse beitreten können, aber andere Betriebe nicht, die der Knappschaft bisher nicht angehört haben. Nun, m. H.! komme ich dazu, einen modus procedendi für uns vorzuschlagen. Ich glaube, der Herr Vorsitzende wird dazu übergehen, im allgemeinen erst zu fragen, wie Ihre Ansicht ist, ob die heutige Versammlung in ihrer grofsen Gesammtheit dem Anträge des Vorstandes der nordwestlichen Gruppe zustimmt. Sollte das der Fall sein, so wollte ich den Antrag, welchen Herr Möller schon eingebracht hat, auch stellen. Es wird eine Commission ernannt werden müssen, welche den Antrag auf Bildung der Berufs genossenschaft speciell zu formuliren hat. Es ist nicht eine reine Formulirung, sondern es wird nach der Berufsstatistik, deren grofsen Um fang bezüglich der hier in Rede stehenden Be triebe Herr Geh. Rath Jencke geschildert hat, sorgfältig von der Commission zu prüfen sein, welche Betriebsarten in die Genossenschaft auf genommen werden sollen, denn das mufs dem Reichsversicherungsamt, wie ich mich persönlich informirt habe, angegeben werden. Ein Antrag auf Bildung einer Genossenschaft für die Eisen producirenden und weiter verarbeitenden In- dustrieen wird nicht genügen, er würde uns zurückgeschickt werden. Ich möchte der Einfach heit wegen Vorschlägen, diese Commission der art zu bilden, dafs wir als Grundstock derselben den Vorstand der nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller betrachten, ihn aber verpflichten, mindestens aus den hauptsächlicheren verschiedenen Betriebsarten, die dabei in Betracht kommen, Vertreter hinzu zuziehen, und sich für den gedachten Zweck in dieser Weise zu cooptiren, um dann den Antrag zu stellen. Ein solcher Antrag mufs den zehnten Theil der Betriebsunternehmer umfassen oder den zwanzigsten Theil der Arbeiter (Stimmen: Um gekehrt !) jawohl, den zwanzigsten Theil der Betriebe oder den zehnten Theil der zu ver sichernden Personen, also der Arbeiter. Ich bin nicht zweifelhaft, dafs in dieser Versammlung der zehnte Theil der betreffenden Arbeiter ver treten ist, aber es würde sich vielleicht der Weg empfehlen, wenn der Antrag ausgearbeitet ist, eine Beitrittserklärung allen uns bekannten Be trieben — und wir werden ja vielleicht recht zeitig genug die unter das Unfallversicherungs gesetz fallenden Betriebe nach Mafsgabe der Anmeldungen kennen lernen — zuzuschicken, welche sie zu unterschreiben und dem Vorstande zurückzureichen haben würden; hiernach würden wir dann den Antrag bei dem Reichsversicherungs amte zu stellen haben. So haben es die Buch drucker gemacht, ich weifs nicht, wie es die anderen gemacht haben, aber es scheint mir ein sehr zweckmäfsiger Weg zu sein. Ich beantrage also, dafs Sie den Vorstand als Grundstock der Commission annehmen und ihn beauftragen, aus den verschiedenen Betriebsarten zu den von mir dargelegten Zwecken Vertreter zu cooptiren. Herr Möller-Brackwede (persönliche Be merkung): Herr Bueck hat es für ganz unver-