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Licht besehen qualitativ nichts anderes, als was der Verein der Eisenindustriellen gleichfalls anstrebt; quantitativ besitzen dagegen die Genossenschaften der Eisenindustriellen den nicht zu unterschätzenden Vorzug, dafs sie auf möglichst viele Werke sich erstrecken, die Bildung der Genossenschaft nicht von dem leicht wechselnden Vorhandensein einer bestimmten Specialbranche abhängig machen, sondern alle Branchen als gleichberechtigt (wenn auch mit ungleichen Prämiensätzen) zusammen fassen, die Verwaltung aufserordentlich erleichtern und die beste Leistungsfähigkeit verbürgen. End lich ist noch darauf zu verweisen, dafs unter den 1057 Eisengiefsereien mit 40 356 Arbeitern, welche die Montanstatistik für 1882 nachweist, sich kaum mehr als 200 Eisengiefsereien befinden dürften, in denen die Eisengiefserei als Haupt beschäftigung anzusehen ist. Die übrigen über 800 Eisengiefsereien gehören als Nebenbetriebe den Hochöfen, Walzwerken, Constructionswerk- Stätten, der Kleineisenindustrie, den Maschinen-, Schiffs- und Waggonbau-Anstalten u. s. w. an, sodafs nach unserer Auffassung einer besonderen Genossenschaft der Eisengiefsereien nicht nur die Einheitlichkeit, sondern jedenfalls auch die zu beanspruchende Leistungsfähigkeit fehlen wird. Dies mag auch den Verein der Eisengiefser be wogen haben, neuerdings seine Agitation in erster Linie auch mit auf die Maschinen Werkstätten, und zwar auf solche, in denen die Eisengiefserei nicht Haupt-, sondern Nebenbetrieb ist, zu erstrecken. Damit ist der Verein der Eisengiefser seinem ursprünglichen Programm, „Beschränkung auf eine Specialbranche“, als dem einzigen Punkte, für den sich noch eine gewisse Rechtfertigung geltend machen liefs, untreu geworden: die Folge dürfte aber sein, dafs sein beabsichtigtes Ziel nunmehr um so schwerer zu erreichen sein wird. H. R. Repertorium von Patenten und Patent-Angelegenheiten. Nr. 28530 vom 26. Februar 1884. Theodor Bauer in München. Neuerung an verticalen Koksöfen. Zur Vermehrung der Heizfläche und zur Ermög lichung der Entleerung durch einfache Zughaken sind die Koksöfen mit einer Bogensohle B versehen. Die Verbrennungsluft wird in der Nähe der Ofenmitte eingeführt, und die Verbrennungsgase circuliren von der Ofenmitte nach den Umfassungswänden hin. Es ist ein zwischen den Oefen hindurch die Mitte der Ofenlänge entlang gehender Kanal k angeordnet, um die von der Ofensohle kommenden, schon theilweise verbrannten Gase mit hocherhitzter Verbrennungsluft zusammenzuführen und vollständig zu verbrennen. Nr. 28 267 vom 30. December 1883. Fr. Bankloh in Witten. Streichmasse für Fa^on-Gufsstahl-Formen. Die aus 25% Tiegelschalenmehl, 46,5% Chamotte- steinmehl, 12,5% grünem Formsand, 12,5% gemahlenem weifsem Thon und 3,5% Potiohe bestehende Masse wird in die Form gestrichen. Nach dem Antrocknen wird dieselbe mit einer Mauerkelle fest eingerieben und polirt, sodann in einem Ofen längere Zeit er hitzt und endlich mit einer dünneren Streichmasse (siehe Patent Nr. 28314 und 28 315) versehen. Nr. 28 314 vom 30. December 1883. Fr. Bankloh in Witten. Streichmasse für Fafon-Gufsstahl-Formen. Die aus 12,5 % Chamotte, 50 % Chamottestein mehl, 12,5 % Koksmehl, 12,5 % gemahlenem weifsen Thon, 6,25 % Gips und 6,25 % Potiohe bestehende Masse dient zum Bestreichen von Faon-Gufsstahl- Formen, welche vorher mit einer dickeren Streich masse (siehe Patent Nr. 28267) versehen sind. Nr. 28315 vom 30. December 1883. Fr. Ban k 1 oh in Witten. Streichmasse für FaQon-Gufsstahl-Formen. Die aus 25 % Tiegelschalenmehl, 46,5 % Chamottesteinmehl, 9,75 % grünem Formsand, 12,5 % gemahlenem weifsen Thon und 6,25 % Potiohe bestehende Masse dient zum Bestreichen von Faon- Gufsstahl-Formen, welche vorher mit einer dickeren Streichmasse (siehe Patent Nr. 28267) versehen sind.