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theilchen, weil sehr selten eine der auf hiesigen Werken gemachten Bandagen bei der Schlag probe nicht aushielt. Und auch in unserm strengen Winter halten die Bandagen die Schlag proben meist recht gut aus, obgleich dieselben im Freien vorgenommen werden und die Ban dagen im Freien lagern. Ueber die Frage, ob die Contraction oder die Dehnung in die Lieferungsbedingungen auf zunehmen sei, ist viel gestritten worden, und es sei mir gestattet, einiges hierauf Bezügliche zu bemerken. Die von Wöhler befürwortete Con traction hat viele Freunde gefunden, ist später bekämpft worden, hat aber in letzter Zeit in Dr. Müller in Brandenburg a. Havel ihren Ver treter gefunden. Die meisten der russischen Bahnen haben auch die Contraction in ihre Be dingungen aufgenommen. Ich für meinen Theil möchte weder der Dehnung noch der Contraction ihre Rechte als Zähigkeitsmafs verkümmern; glaube auch, im allgemeinen kann man das eine gleichberechtigt mit dem andern stellen. Nach meiner Ansicht kommt es aber zunächst darauf an, ein Mafs für die Zähigkeit aufzustellen und in Lieferungsbedingungen aufzunehmen, welches möglichst wenig von Zufälligkeiten abhängig ist, die bis heute der Fabricant nicht in seiner Macht hat, vielleicht auch nie in seine Macht bekommen wird. In besagtem Probestab Nr. 4 hat ein winziges Schlackentheilchen einzig und allein schuld, dafs die Contraction sich nicht ausgebildet hat; sie hat sich nicht um einige Procente verringert, sondern sie ist unter der Hälfte der übrigen geblieben. Natürlich für den an die Vorschriften gebundenen Abnehmer Grund genug, um die Partie zu verwerfen. Wie steht es aber mit der Festigkeit? Wie mit der Deh nung? Beide sind nur wenig unter die Durch schnittsziffer gekommen und hätte die Partie nach dieser Probe auch angenommen werden müssen. Hieraus folgere ich, dafs die Contraction nicht in die Lieferungsbedingungen aufgenommen werden darf, weil der Fabricant nicht die Mittel an der Hand hat, um zu verhindern, dafs ein so winziges Schlackentheilchen mit in den Stahl block komme. Und solch eine kleine Verunrei nigung giebt zweifellos keine Veranlassung zu Bruch! Will man durchaus die Contraction mit in die Lieferungsbedingungen aufnehmen, so verschaffe man ihr Gleichberechtigung mit der Dehnung und sage so und so viel Procent Contraction oder so viel. Procent Dehnung. Wird keins der beiden Minima erreicht, so lasse man die Partie aus. Was übrigens den Werth der Zerreifs- proben bei Bandagen anbetrifft, so möchte ich demselben keine allzu grofse Wichtigkeit beilegen. Eine Bandage wird im Betriebe selten in die Lage kommen, auf Zerreifsfestigkeit beansprucht zu werden, um einen Unfall zu verhüten; im Gegen- lheil, sie soll den fortwährenden Erschütterungen, denen sie beim Betriebe ausgesetzt ist, gut stand halten, und ob eine Bandage diesen Bedingungen entspricht, das kann man nie durch eine Zer- reifsprobe ermitteln, sondern nur durch die Schlagprobe. Es sollten bei allen derartigen Lieferungsabnahmen die Proben nach meiner Ansicht derartig vorgenommen werden, dafs die Art und Weise der Inanspruchnahme beim Be triebe möglichst nachgeahmt wird. Also bei Bandagen in erster Linie Schlagproben. Zwei Erscheinungen, die sich beim Betriebe bemerkbar machen, möchte ich hier noch erwähnen. Die eine ist das sogenannte Durch schlagen der Bandagen. Es kommt sehr selten vor, und ich habe es nur hier in Rufsland in 2 Fällen beobachtet, und waren beide Bandagen von einem Werke geliefert. Beim Vorschmieden der Bandagen sah ich einmal, dafs von einer Bandage, die bereits gelocht war und ein grö- fseres Gewicht hatte als die übrigen, von dem Rande ein ziemlich grofses Stück abgeschlagen wurde, so dafs sie das Gewicht der anderen er hielt, Jedenfalls fehlte gerade eine Bandage an einer Partie und konnte schnell nur auf die Weise beschafft werden, dafs man eine schwerere, welche gerade vorhanden war, nahm. Statt sie nun aber auf die Weise leichter zu machen, dafs man sje gröfser lochte, schlug man vom Rande ein Stück ab. Ich denke mir, die we nigen Bandagen, die durchschlagen, sind auf diese Art entstanden. Wie aus den aufgeführten Re sultaten der mechanischen und chemischen Untersuchung zu ersehen ist, nimmt die Ban dage an Weichheit, Zähigkeit von aufsen nach innen ab. Geht man nun von der Annahme aus, dafs die Bandage, ebenso wie die Schiene, nach und nach auf ihren bezw. Oberflächen ein streifen- oder strahlenförmiges Gefüge annimmt und dafs unter dem Mikroskop jede dieser Ober flächen wie eine Zahnstange aussieht, und dafs diese kleinen Zähnchen beim Fahren hin und her gebogen werden, also jedenfalls vor dem schliefslichen Abbrechen um so eher bewahrt werden, je zäher das Material ist, so erkläre ich mir das Durchschlagen auf folgende Weise. Be sagte Bandage wird an jener Stelle, wo man wegnahm, nicht die Eigenschaften von Probe Nr. 5 in unserm Beispiele haben, sondern die von Nr. 4, ja vielleicht von Nr. 3, also we niger zäh sein. Es werden also die kleinen Zähnchen an dieser Stelle früher abbrechen als an dem andern, gröfseren Theil des Umfanges der Bandage und so eine frühere Abnutzung an dieser Stelle herbeiführen. Auf eben diesen verschiedenen Eigenschaften der Bandage von aufsen nach der Mitte zu be ruht meines Erachtens eine weitere Erscheinung, von der ich noch sprechen wollte. Ich meine die Thatsache, dafs eine Bandage von ihrer In dienststellung bis zum ersten Abdrehen eine