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580 Nr. 10. » STAHL UND EISEN.“ October 1884. bitte ich freundlichst, es mich persönlich nicht entgelten zu lassen. Der verehrliche Vorstand der nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller hat mir gestaltet, im Auftrage des Vereins deutscher Eiseng'iefsereien die Ansichten darzulegen, die jene Betriebsunter nehmungen, welche in dem Vereine verbunden sind, bezüglich der Unfallgesetzgebung vertreten. Ich möchte zunächst hervorheben, dafs mit Rück sicht auf die Wichtigkeit des Gesetzes der Verein deutscher Eisengiefsereien in seiner diesjährigen ordentlichen Generalversammlung am 16. Juni in Kassel Anlafs gefunden hat, der Frage der zweckmäfsigsten Genossenschaftsbildung für die deutschen Eisengiefsereien näher zu treten, und diese aus allen Theilen des Reiches ziemlich zahlreich besuchte Versammlung ist nach ein gehenden Erwägungen zu dem Beschlusse ge kommen, dafs es für die deutschen Eisengiefsereien zweckmäfsig sei, die Errichtung einer Berufs genossenschaft für diejenigen Unternehmungen anzustreben, als deren Hauptbetrieb die Eisen- giefserei anzusehen ist. Man hat sich bei diesem Beschlusse, ganz den Erwägungen des Herrn Referenten folgend, sagen müssen, dafs vielleicht die deutschen Eisengiefsereien nicht etwa nicht leistungsfähig genug seien, aber der artig mit gewissen Arten anderer Betriebe ver bunden sind, dafs es vielleicht nothwendig sein werde, diese Genossenschaft auch auf die Ma schinenfabriken auszudehnen, und wenn der Verein deutscher Eisengiefsereien davon Abstand ge nommen hat, in dieser Beziehung positive Be schlüsse zu fassen, so bat ihn dabei nur die Rücksichtnahme auf die neuerdings innerhalb des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller hervorgetretenen Bestrebungen geleitet, dem be kanntlich viele der gröfsten Maschinenfabriken angehören, bezüglich deren also vorausgesetzt werden mufste, dafs in den verschiedenen Gruppen sich schon jetzt welche den Anträgen des Vereins angeschlossen haben. Ich habe nun richtig zu stellen, dafs die Notiz über die seitens meines Vereins gefafsten Be schlüsse, welche der verehrte Herr Referent vor getragen hat, nicht ganz zuverlässig ist. Ich bemerke, dafs über die Verhandlungen des Ver eins deutscher Eisengiefsereien officiell seitens des Vorstandes nichts der Presse übergeben worden ist, schon weil man beschlossen halte, so lange mit dem zu stellenden Anträge zurück zuhalten, bis die Generalversammlung des Central verbandes deutscher Industrieller in Frankfurt a. M. stattgefunden hätte, um keinen Weg der freund schaftlichen Verständigung, in bezug auf die Ab grenzung der Genossenschaften das Richtigste zu erreichen, zu vernachlässigen. Wenn also gesagt worden ist, es sei beschlossen, die Eisen giefsereien mit den Hochöfen, Hammerwerken u. s. w. zu vereinigen, so ist das nicht richtig. Es ist auf der aufserordentlichen Generalver sammlung in Hannover beschlossen worden, eine Berufsgenossenschaft für die Eisengiefsereien Deutschlands nebst allen ihren Hilfs- und Neben- betrieben anzustreben, sei es, dafs letztere zur Lieferung des in der Eisengiefserei verarbeiteten Materials oder zur Weiterverarbeitung der er zeugten Gufswaare dienen. Wenn dabei von Hochöfen die Rede war, so sind, wie jeder Sach verständige erkennen wird, damit nur Holzkohlen- Öfen gemeint, mit denen die Hochöfen in Ober hausen, Hörde u. s. w. nicht wohl verglichen werden können. Wenn ferner dabei vom Ma schinenbau die Rede war, so sind diejenigen Betriebe gemeint, die mit der Eisengiefserei zur Verarbeitung ihrer Erzeugnisse, sei es für landwirthschaftliche Maschinen, sei es für Werk zeugmaschinen u. dergl., untrennbar verbunden sind. Wenn der Herr Referent hervorgehoben hat, dafs es einer der bedeutungsvollsten Acte für die Industrie sei, in dem gegenwärtigen Stadium der Sache über die Frage der Organisation der Berufsgenossenschaften für die Unfallversicherung schlüssig zu werden, so werden Sie es dem Vereine deutscher Eisengiefsereien, welcher am 16. Juni d. J. in Kassel unbeeinflufst dastand und dem kein Antrag von anderer Seite gegen überstand, nicht verdenken können, wenn er nach eingehender Erwägung geglaubt hat, statt einen Sprung ins Dunkle zu thun, eine für ihn passende Berufsgenossenschaft zu erstreben, die sich mit derjenigen Interessengemeinschaft deckt, welche seit dem Jahre 1868 unter den Eisen giefsereien Deutschlands bestanden hat. Und ich meine, nach den Erfahrungen, die bei unseren Berathungen vorgetragen werden konnten, ist für uns klar, dafs wir mit einer solchen Bestrebung so wohl den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, als auch in unserm Interesse handeln. Wir haben uns gesagt: das Gesetz will Berufsgenossen schaften, wir konnten aber nicht erkennen, dafs z. B. die Walzwerke, Stahlwerke und Eisen giefsereien den Beruf haben, sich genossen schaftlich zu vereinigen. Wenn für derartige Unternehmungen nicht die entfernteste Interessen gemeinschaft besteht, so kann der Umstand, dafs zufälligerweise das Urmaterial in beiden Be trieben mit dem Namen „Eisen“ belegt wird, un möglich ein Kriterium für die Berufsgenossen schaft bilden. „Berufsgenossenschaft“ ist für mich gleichbedeutend mit Interessengemeinschaft und setzt eine gewisse Gleichartigkeit der Be triebsgefahr voraus. Wir haben uns aber na türlich nach unseren Erfahrungen sagen müssen, dafs die Betriebsgefahr zwischen den grofsen Werken der Massenerzeugung in der Eisenindu strie und den Eisengiefsereien so aufserordentlich verschieden ist, dafs eine genossenschaftliche Vereinigung derselben, wenigstens berufsmäfsig.