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L, Dittersdorf, Glashütte, Cunnersdorf, Johnsbach mit Bärenhecke, Luchau und Schloftwitz: Montag, Sou 1 LprU Sloso» Makros, vormittags 7 vdr, im Gasthof „Stadt Dresden" in Glashütte; I a) für Beerwalde, Berreuth, Borlas, Elend, Grotzölsa, Hirschbach, Höckendorf, Kips dorf, Malter, Naundorf, Niederfrauendorf, Niederpöbei, Obercarsdorf, Obercunners- ' darf, Oberfrauendorf und Oberhäslich: Mttmovd, Sou 10. Lprll üloso» Sodroo, vormittags 7 Mr, I d) für Paulsdorf, Paulshoin, Reichstädt, Reinberg, Reinhardtsgrimma, Reinholdshain, I Ruppendorf, Sadisdorf, Schmiedeberg und Seifersdorf: Donnerstag, Soll 11. LprU Slvsos Makros, vormittags 7 Mr, I «) für Bärenburg, Bärensels, Dönschten, Falkenhain, Schellerhau, Dippoldiswalde, Spechtritz, Ulberndorf und Wendilchcarsdorf: krsitag, Soll 12. Lprll Siosos Makros, vormittags 7 vdr, I»nd die Losung und das Zurückstellungsversahren sür den gesamten Aushebungsbezirk 8o»v»booS, Soll 18 Lprtl Siosos Madras vormittags 10 > 4 Mr, im Gasthof „zum Stern" in Dippoldiswalde. Die Militärpflichtigen haben sich zur ärztlichen Untersuchung im Musterungstermine Ipünktlich und in reinlichem Zustande einzufinden Den Losungsberechtigten ist das !Erscheinen im Losungslermine überlassen für die nicht Erschienenen wird durch ein Mit glied der Ersatz-Kommission gelost. Militärpflichtige, die im Musterungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, I sofern nicht härtere Strafoorschriften Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 3 Tagen bestraft, außerdem können ihnen die Vorteile der Losung ent- ! zogen werden. Wer sich der Gestellung entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert und im Falle der Tauglichkeit sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat ein Ärztliches Zeugnis einzureichen. Dieses ist durch die Ortsbehörde zu beglaubigen, so fern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen zu stellen, die versichern können, daß sie aus eigener Wissenschaft die epilep tischen Zufälle an dem Militärpflichtigen wahrgenommen haben, oder das Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Es empfiehlt sich, die Zeugen zum Zwecke der Abhörung mehrere Tage vor dem Musterungsgeschäft dem Zivilvorsitzenden nam haft zu machen. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel rc. dürfen auf Grund ein« ärztlichen Zeugnisses, das, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, von der Gestellung besten werde«. Jeder Militärpflichtig«, gleichviel ob er sich im I., 2. oder 3. Militärpflichtjahre befindet, darf sich im Musterungstermine freiwillig melden, ohne datz ihm hieraus ein Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst. Der Vorteil belicht darin, datz er am allgemeinen Einstellungstermin eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugeteilt wird oder überzählig bleibt. Militärpflichtige, die sich im Musterungstermine freiwillig melden, haben eine ortspolizeilich beglaubigte Einwilligungs-Erklärung des Vaters oder Vormundes und eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber mit zu bringen, datz sie durch bürgerliche Ver hältnisse nicht gebunden sind und sich untadelhaft geführt haben. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung Militärpflichtiger von der Aus hebung in Berücksichtigung häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind von den Militärpflichtigen oder ihren Angehörigen unter Beibringung der erforderlichen Beweis mittel tunlichst so zeitig der Ortsbehörde zur Begutachtung vorzulegen, datz sie zur Vornahme der Erörterungen mindestens 6 Tage vor dem Musterungstermine bei dem Unterzeichneten eingehen können. Vordrucke für diese Anträge sind unentgeltlich von der Königlichen Amtshauptmann schäft zu beziehen. -Diejenigen Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfahigkeit zur Begrün dung des Antrages behauptet wird, haben im Musterungstermine mit zu erscheinen. Auf Zurückstellungsgesuche, die im Musterungstermine nicht vorgelegen haben und deren Zurückstellungsgründe erst nach dem Musterungsgeschäste eingetreten sind, wird im Aushebungstermine entschieden. Die Herren Bürgermeister und Eemeindevorstände werden angewiesen, diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren häusliche Verhältnisse eine Zurückstellung nötig erscheinen lassen, noch besonders darauf aufmerksam zu machen, datz die Zurück stellungsgesuche unter Beibringung der erforderlichen Beweismittel rechtzeitig und spätestens im Musterungstermine zu stellen sind, und datz, wie schon bemerkt, die Personen, deren Erwerbs- oder Aufsichtsunfähigkeit zur Begründung des Antrages behauptet wird, im Musterungstermine mit zu erscheinen haben. Die Ortsbehörden werden gemäß 8 61,3 und §62 der Wehrordnung aufgefordert, nach Empfang der Stammrollen die Gestellpflichtigen ihres Ortes rechtzeitig schrift lich zu laden, etwaige Veränderungen durch W- und Zugang mittelst Stamm rollen Auszuges sofort anzuzeigen und zum Musterungstermine selbst mit zu er scheinen und die Stammrollen mitzubringen. Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreferve, sowie ausgebildete Landfturmpflichtige 2. Aufgebots, die glauben, nach 8 122 der Wehrordnung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch auf Zurückstellung machen zu können, haben ihre Gesuche bis zum 25. März dieses Jahres bei der Ortsbehörde ihres Wohnortes anzubringen. Diese hat die Gesuche alsbald unter Beifügung der erforderlichen Nachweisungen an den Unterzeichneten einzureichen. Ueber diese Gesuche wird die Königliche Eisatzkommission üonuadonä. ckou 13. Lprll üiosvs Madras, vormittags 10 Vi Mr, Entschließung fassen Die Gesuchsteller haben sich zu diesem Termin« im Gasthof „Zum Stern" hier einzusinden. Dippoldiswalde, den 29 Februar 1912. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission des Aushebungsbezirkes Dippoldiswalde. Atelier sür künstlichen Zahnersatz :: Plombierungen usw.:: Schmerzloses Zahnziehen :: Elektrische Einrichtung :: Mäßige Preise :: Teilzahlung. Netteste Praxis am Platze. Sprechstunde v.8—6, Sonntags v. 10—3. MW- Kanthölzer, "MD sicht, u. lief. 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