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MHeritz-Mmg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Bestellungen an. Inserate werden «N N M., solche au, uns«« Äintrhauptmunnschaft rnktr->«fg.dir SpacheS« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite sm« »on Behörden) die zwei- gespaltene Zeile SS bez. ZV Pfg. - Tabellarisch« und koniplizierteJnserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandts i« redaktionellen Teile, di Spaltenzeile SO Pfg. Aschesin wöchentlich drei« «al: Dienstag, Donnew- laa und Sonnabend und »ad anden vorhergehen- »enWenden ausgegeben. Preis viert eljäbrlich 1M. R Pfg.,- zweimonatlich »4 Pfg., einmonatlich 42 Psa. Einzelne Nummem S0 Pfg. — .Mle Postan- Kmtsßkatt für die Königüche Amtshauptmannschest, das Königliche Amtsgericht und den Stadlrat z« Mpvoldiswalde. 78. Jahrgang Sonnabend, den 20. April 1912. Nr. 4 7 Mit achtseitige« „Illustrierte* Unterhaltungrblatt*. Mit land- und hauswlrtschaftlicher Monats-Beilage. Für di« Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Veranlworllicher Redakteur: Paul Jehnr. — Druck und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. Die Königliche Generalzolldirektion hat beschlossen, die Stempelsteuereinnahme zu Possendorf mit Ablauf diese» Monats wieder aufzuheben. Di« Beisteuerung stempelpslichttger Urkunden hat künftig bei den Nebenzollämtern Döhlen, Dippoldiswalde oder Kreischa zu erfolgen. Dresden, am 20 April 1912. Königlich« Hanptzollamt ll. WWckWWesWWiWsts Dienstag, den 3V. April, von«. 1v>/2 Ahr, im Berhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde. Tagesordnung hängt au». Auf Blatt 204 des Handelsregisters, die Firma Kalliope Musikwerke, Aktlen- gefellschaft, in Dippoldiswalde betr, ist heute eingetragen worden: Die Fabrikdirektoren Hugo Theodor Zetz'che in Ulberndorf und Mar Böhme in Dippoldiswalde sind aus dem Borstande ausgeichieden. Der Wohnort des Prokuristen Wilhelm Müller ist „Ulberndorf bei Dippoldiswalde". ' Königliche» Amtsgericht Dippoldiswalde, den 19. April 1912. Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Clara Elisabeth Conrad, vertreten durch den gesetzlichen Vor mund Stadtamtmann Meding in Dresden, — Prozehbevolimächligter Ratssekretär Rei mann daselbst — klagt gegen den Schneidergrhilfen Josef Samek, früher in Possendorf (Bez. Dresden), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als ihr Vater in Anspruch genommen werde, da er ihrer Mutter, der ledigen Frieda Martha Marie Conrad in Dresden, innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit — 17.7. 1910 bis 15. 11. 1910 — beigewohnt habe, mit dem Anträge : der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 00m 15. Mai 1911 ab bis zum >4. Mai 1927 zu ihrem Unterhalte eine Jahresrente von 264 Mark, die -rückständigen Beträge sofort, die künftig fällig werdenden in vierteljährlichen, am 15. 5., 158., 15. II. und 15. 2 jeden Jahres fälligen Vorauszahlungen von je 66 Mark zu gewähren und die Kosten des Rechtssteits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht Dippoldiswalde auf den 4. Juni 1912, vormittags S Ahr, geladen. Dippoldiswalde, den 11. April 19 l 2. Lx 121/12. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Ansteckende Krankheiten betr. Unter Hinweis auf die bereits früher erlasienen Bekanntmachungen wird hierdurch erneut in Erinnerung gebracht, bah jeder Erkrankung»- und Todesfall an Croup, Diphtherie, Genickstarre, Scharlach, Typhus und Milzbrand unverzüglich und spätestens innerhalb 24 Stunden dem Stadtrate anzuzeigen ist. Anzeigepflichtig find, dafern ein Arzt zur Behandlung des Kranken nicht zugezogen worden ist, .... « 1. der Haushaltungsvorstand, 2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege de» Erkrankten beschäftigte Person, 3. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Erkrankung»- oder Todes fall sich ereignet hat, 4. die Leichenfrau. Die Verpflichtung der unter 2 bi» 4 genannten Personen tritt indes nur dann «in, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist. An ansteckenden Krankheiten erkrankte Schulkinder dürfen, ebenso wie die gesund ge bliebenen Schulkinder aus Häusern, in denen ansteckende Krankheiten herrschen, di« Schule erst dann wieder besuchen, wenn durch ärztliche Bescheinigung der Rachwei» erbracht worden ist, baß dem Schulbesuche Bedenken nicht entgegensteh n. Zuwiderhandlungen gegen die Anzeigepflicht werden an den Anzeigepflichtigen mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast geahndet. Dippoldiswalde, am 16. April 1912. Der' Stadtrat. Warnung. Die an den Ufern der Weitzeritz angepslanzten Weidenstecklinge sind, namentlich die der Weiheritzstratze, mehrfach beschädigt worden. Es wird deshalb hierdurch darauf hingewiesen, datz derartige Beschädigungen Bestrafungen nach sich ziehen und auch Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Eltern und Erzieher sind für ihre Kinder und Pfleglinge verantwortlich. Dippoldiswalde, am 17. April 1912. Der Stadtrat. Gesperrt ist von Montag, den 22. d M. bis mit Freitag, den 26, d. M. der untere Teil der Dorsstratze in Seifersdorf für alles Lastfuhrwerk wegen oorzunehmenden Massenschuttes. Der Berkehr von und nach Grötzölsa bez. Rabenau wird während dieser Zeit Aber Malter bez. Spechtritz verwiesen. Seifersdorf, den 19. April 1912. Der Gemeinderat. Konkurs -er Bereinsbant. Der Prüfungrtermin vom 17. April dauerte von l/»11 Uhr vormittags bis nachmittags 4 Uhr. Er wurde zunächst im Saale der „Reichskrone", nach einer Mittags pause im Amtsgerichte abgehalten. Sein Besuch war wechselnd: Anfangs zählte man gegen 100, im Höchst punkte 170, zuletzt gegen 50 Beteiligte. Ihre Namen wurden diesmal nicht ausgeschrieben, da Beschlüsse nicht zu fassen waren. Geprüft wurden im Ganzen 924 zur Konkurs Tabelle angemeldete Forderungen im Gesamt- betrage von reichlich 4>/2 Millionen Mork. Davon wurden festgestrUt eine knappe Million, vom Verwalter bestritten reichlich 31/2 Millionen. Im Betrage von un gefähr 1 Million ist diese Bestreitung nur eine vorläufige; soweit noch der setzt fehlende Nachweis der Forderungen erbracht wird, wird nachträglich noch Anerkennung und Feststellung zur Tabelle erfolgen. Solchen wahrschein lichen Forderungen wurde ein vorläufiges Stimmrecht bewilligt. Bei 2>/2 Millionen Mark wird aber der Konkursverwalter abwarten, ob ihm die Anerkennung im Prozetzwege abgerungen werden kann, was sehr unwahr scheinlich ist. Demnach kann man gegenwärtig mit knapp 2 Millionen bezugsberechtigter Forderungen rechnen Da diesen chis jetzt rund 727 000 Mark Aktiven gegenüber stehen, so rechtfertigt sich die Annahme einer Dividende von 35 Prozent. Da» Prüfungsgeschäft verlies glatt und ziemlich rasch, da der Konkursverwalter seine Absicht an- zuerknnen oder zu bestreiten schon vor dem Termin zur gerichtlichen Tabelle hatte notieren lassen und nur wenige Förderungen zu protekollieren waren. Trotz Hinweise» de« «bericht» darauf, datz auch jeder Konkursgläubiger da» Recht habe, eine Forderung zu bestreiten, wenn er der Ansicht sei, der Konkursverwalter habe sie zu Anrecht anerkannt und datz gerade deshalb jeder Gläubiger und sein Betrag vorgelesen werde, erfolgte keine einzige Be streitung von anderer Seite. Der Prüfung der Forderungen voraus ging der Be richt de» Herrn Konkursverwalter» Kommislionsrat Tanzler über da», wa» seit dem 29. Januar in der Sache ge schehen sei. Sein Inhalt ist bereit» in der letzten Nummer dies,» Blatte» wiedergegeben worden; überdies war er in Druck gelegt und den Erschienenen ausgehändigt worden, sodaß ein nähere» Eingehen darauf hier «spar« werden kann. Nutzer obigem Berichte wurde noch ein Schreiben des hiesigen Kaufmanns und Gläubigerausschutzmitgliedes Georg Mehner vom 15. April verlesen, in welchem er mitteilt, datz er vom gesamten Gläubigerausschusse mit der in § 88 der Konkursordnung vorgeschriebenen monat lichen Revision der Kasse des Konkursverwalters beauftragt worden sei, daß er daraufhin diese Kasse bereits viermal nachgeprüft und in Ordnung gefunden habe. Im Anschlusse an den Bericht gab Herr Oberamis- lichter l)r. Grohmann verschiedene Erläuterungen, um gewisse im Publikum herrschende Irrtümer aufzuklären. Daraus sei folgendes hervorgrhoben: 1. Datz mit Ernst nicht nur gegen den Vorstand der Brreinsbank, sondern auch gegen die regreßpflichtigen Aufsichtsratsmitglieder vorgrgangen wird, beweisen die beiden ausgebrachten Arreste, die so viel Staub auf- gewirbelt haben, beweisen aber auch die beiden land- gerichtlichen Klagen, die gegen solche Regreßpflichtige ein geleitet worden sind, die sich zu einem annehmbaren Ver gleich noch nicht haben bereit finden lassen. Manche zetern über die mit einigen Regreßpflichtigen abgeschlossenen Vergleiche. Freilich bleiben die Hiernack erlangten Summen hinter den begehrten zurück,' daß aber der von gewissen Heißspornen angeforderte Betrag von 750 000 Mark uneinbringlich sei, sagte sich doch von vornherein jeder mit den hiesigen Verhältnissen nur Halbwegs Ver traute. Das Gericht, das übrigens nach 8 133 Ziffer 2 d« Konkursordnung bei Einleitung von Prozessen und Abschluß von Dergleichen amtlich nicht mitzuwirkrn hat, «rächtet die abgeschlossenen Vergleiche für durchaus an gemessen, sowohl nach dem Vermögensstande, wie nach der Schuld der Beteiligten. Denn man muß beachten: die Brtresfenden haben doch nicht aus böser Absicht ge- handelt, nicht» Strafbares, nichts Entehrendes begangen, — wenigsten» ist dafür trotz viermonatlichen Znwarten» bi» jetzt nicht das Geringste zutage getreten —, sondern sie haben gefehlt au» Unkenntnis, Vertrauensseligkeit und Mangel an Mut, zur rechten Zeit Willkomm» Absetzung zu verlangen. Dafür werden sie mit den Vergleich»- summen ganz empfindlich gestraft; daß mehr im Klage- weg« zu erzielen gewesen ssei, läßt sich mit Sicherheit nicht behaupten, auch würde das etwaige Mehr die Dividende nicht wesentlich, kaum um einige Prozente, in die Höhe treiben. Da ist es doch klüger, rasch zu nehmen, was man haben kann, als jahrelang kostspielige Prozesse zu führen. 2 Eine nicht geringe Gruppe von Genossen der Vereinsbank möchte ihre Mitgliedschaft im Klagewege an- fechten, Zahlung der Haftsummen verweigern und die ge zahlten Geschäftsanteile zurückfordern, weil sie angeblich erst kurze Zeit vor dem Zusammenbruche durch arglistige Täuschung, nämlich durch rosige Schilderung der Bank verhältnisse feiten Willkomms, zum Bestritte veranlaßt worden ist. Die Frage, ob eine derartige Anfechtung zu lässig sei, ist von den Gerichten auch höchster Instanz, sogar von einzelnen Senaten des Reichsgerichts, verschieden beantwortet, schließlich aber von den vereinigten Senaten des Reichsgerichts verneint worden. Die betreffende Entscheidung, Band 57, Seite 292 der Sammlung in Zivilsachen, hat im Prüfungstermine ausgelegen und ist von einigen Rechtsanwälten elngesehen worden. Nach ihr ist die geplante Anfechtung also aussichtslos. 3. Die Eintreibung der Haftsummen, die nächsten» be ginnen soll, wird nach § 105 ff. de» Genossenschaft,gesetze» in der Weise vorbereitet, daß eine Liste der in Betracht kommenden Personen und ihrer Beträge ausgelegt und in einem Termine zur Besprechung gestellt wird. Wer glaubt, nicht hineinzugehören, oder zu hoch bezisfert z» sein, muß sich melden, widrigenfalls die Liste auch gegen ihn sür vollstreckbar erklärt wird. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Bei herrlichstem Weiter konnte am Mittwochmiltag die Sonnenfinsternis während ihre« ganzen Verlaufes beobachtet worden. Ueberall standen Gruppen, die mit farbigen Gläsern der Erscheinung folgten, die stetig fortschreitende Verfinsterung und die damit Ver bundene Veränderung der Beleuchtung, di« «inrn fast be ängstigenden Eindruck machte, konnten besonder» gut wahr- genommen werden. — Nach längerer Pause findet heute Freitag abend wieder einmal ein Mtlitärkonzert, diesmal i« Schützenhaufe statt, auf da» auch an dieser Stell« hin- gewiesen sei. — Der Bor trog d«» Herrn Kapitän z. S. a. B. von Merrscheidt Hüllessem am Donnerstag abend im Sternsaal« war, wir in Schmiedeberg, auch hier wieder von vollem Erfolg begleitet. Des Redners hervorragende«