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Dresdner Journal : 18.06.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188206182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18820618
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18820618
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1882
-
Monat
1882-06
- Tag 1882-06-18
-
Monat
1882-06
-
Jahr
1882
- Titel
- Dresdner Journal : 18.06.1882
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844 » Pfingstdirnttag Statistik und VolkswirllMnft. Am 22»2 Die Jrrenklinik nimmt geister- und nervenkranke Personen aller Art ohne Uuter- 2 Ausnahmen hängen in der 7. Die Giltigkeit einer 2 nähme anderweit nachzusuchen. die der Ist die Entlassung eines Verpflegten beschlossen, so haben die Angehörige Obrigkeit desselben aus dietzsallsige Aufforderung des Direktors der Kli >en oder *) d) c) Leipzig, am 15. Juni 1882. ns» » Pfingstsonntag - Pfingstmontag schied de» Geschlechts und deS Behandlung und Pflege auf, in ausnahmsweise auch Ausländer. Stander vorübergehend oder dauernd zur ärztlichen der Regel nur Angehörige des Königreichs Sachsen, an wen sich die Klinik wegen Bezahlung der Anträge zu welche Bürgschaften für die pünktliche Entrichtung geboten ä) Angaben darüber, halten habe, und werden können. 1881. S8I84St 6422» . 67211 - 52200 - 79550 . 42610 - 1882. «lo«, St 6760» - 72057 . 66444 - 82428 - 4786» - »07» - 960 - der Betriebsoberinspecuon Dresden-A. » » DreSden-R « » Chemnitz . . Leipzig 1 . . Leipzig II » - Zwickau - Bahnverwal'ung Berggießhübel - - Mrchberg »1 Klinik erfolgt: gefügten Bestimmungen Aufnahme finden. Leipzig, am 10. Juni 1882. e) für Kranke, welche nicht Reichsangehörige sind, überdies ein legalisirter Rever» der betreffenden Verwaltungsstelle, worin die Zusicherung ertheill sein muß. daß der Kranke auf Verlangen jederzeit in seine Heimath zurückgebracht werden könne und daselbst angenommen werde; die Obrigkeit desselben aus dießfallsige Aufforderung de« Direktor« der Klinik die Zurücknahme innerhalb der ihnen vom Letzteren zu bestimmenden Zeit ohne Weige rung zu veranstalten, außerdem aber zu gewärtigen, daß dessen Rücksendung auf ihre Kosten von der Klinik ausgesührt wird. Auch sind den betreffenden Behörden oder Angehörigen über die Art der Rückreise, sowie über die künftige Behandlung de« zu Entlassenden die erforderlichen Mittheilungen von der Direktion der Klinik zu machen, unvorhergesehene Hindernisse der Entlassung aber schleunigst anzuzeigen. den Ausgenommenen, fowie von der Verwaltung eine eingezahlten Gelder und eine« jener Effektenverzrichniffr weibliche Begleitung beizugeben und dieser ein männlicher Begleiter nur in solchen Fällen zuzuordnen, wo die« die Umstände besonder» wünschen»werth oder nothwendig erscheinen lassen. aus da» urschriftlich beizufügende ärztliche .DringlichkeitSzengniß' Be zug zu nehmen, die Berpflegkaffe, in welche der Kranke ausgenommen werden soll, zu bezeichnen und anzugeben, an wen sich die Klinik wegen Bezahlung der Beiträge zu wenden habe. Anmerkung: Dafern in dem oben unter l gedachten Falle der Vormund (oder Angehörige) selbst den Kranken überbringt oder begleitet, bedarf es (deren persönlichen, g-nügenden Ausweis vorausgesetzt» des Zusührung-schreiben- nicht, vielmehr genügt solchensall« die Erklärung und Anzeige de» Erforderlichen zu Protokoll, beziehentlich die Urbergabe de» DringliLkeit-zeugnisse» zu den Acten der Direktion der Klinik. Bei Zuführung einet Kranken ohne ärztliche Zeugnisse kann der Direktor der Klinik nach persönlicher Untersuchung die Genehmigung zur Ausnahme ertheilen b 860 Tage-billet«, 9 862 Billet» überhpt., 2 «94 Dourbillet», 10 72» Tage-billet-, »»217 . 8 162 Dourbillet», 2 996 DageSbillet», 6 »67 . . 6 7»» Dourbillet», 2 699 TagtSbillel». 8 4S2 . - 2) Gleichzeitige Uebergabe der in Punkt 8 unter d, o, ck gedachten Unterlagen. ») Beobachtung der in den Punkten 18 bis 20 für jede Zuführung geltenden Bestimmungen. 6. Ausnahmsweise (vergl. Punkt t) können in die Klinik Ausländer (Nichtsachsen) unter folgenden Voraussetzungen ausgenommen werden, 1) daß genügende Garantieen für volle Restitution deS der Klinik erwachsenden Berpflegauswandes geleistet werden und 2) daß die Entlassung jederzeit erfolgen kann. Demgemäß sind den bei der Direktion der Klinik an;ubringenden Gesuchen um Ausnahme von nichtsächsischen Staatsangehörigen beizufügen ») ein vollständige«, da« Vorhandensein wie die Beschaffenheit der Krankheit klar darstellender ärztliche« Zeugniß; h) die nöthigen Nachweisungen darüber, daß die nächsten Angehörigen oder dir rechtlichen Vertreter de« Auszunehmenden mit dessen Ausnahme einverstanden find; Die Direktion der Jrrenklinik Professor vr. P. Flechsig. an «09 «76 Stück gegen »SS -r» Stück im Vorjahre kamen auf die Stationen und Haltestellen Die Direktion der Jrrenklinik Professor vr. P. Flechsig. Der Begleiter eines Kranken, welcher aus Antrag einer OrtSbehörde oder An verwandter Ausnahme sucht, hat außerdem an Schriften eine Autorisation zu diesem Auftrage feiten der Obrigkeit oder der Angehörigen de« Letzteren, doppelte Verzeich nisse über die für den Kranken abzuliefernden Effekten und Gelder, desgleichen was sonst an aktenmäßigen Schriften in Betreff des Krankheitsfalles neben dem ärztlichen Gutachten vorliegt, mitzubringen, und erhält, er von der Direktion der Klinik eine Uebergabebejchcinigung über ' " . . . . Regel von der vor der Zuführung eingeholten Ge nehmigung de« Direktors der Klinik ab, und sind die Gesuche de-halb entweder von den Angehörigen direkt an Letzteren zu richten, oder bei der betreffenden Obrig- auSsehließltch verantwortlichen Ermessen der Direk tton der Klinik, sobald der Kranke besondere Quittung über quittirt zurück. Die Entlassung aus Nach dem s Leipziger Wollmarkt. Leipzig, 16. Juni. heutigen ersten Wollmarkttage wurden 1870 Tentner in den zusammen »7 658 Stück »i 668 Billet« überhpt., gegen »7 291 Stück im Vorjahre 1881, »9 «01 Stück (1880), Bekanntmachung, die Eröffnung der Jrrenklinik der Universität Leipzig betreffend. - Die unterzeichnete Direktion macht hierdurch bekannt, daß von heute an Geistes- und Nervenkranke in der Zrre«kli«ik der Universität (Windmühlenweg Nr. 20) unter den »ub Ä beu »9 100 Stück (»7»), »1126 Stück (INS), 2» 886 Stück (1877) u s. w. Rach Dre«den verkauften Reichenbach i/B 14« Stück, Plauen i/B 191, Gera 108, Greiz 69 Zwickau »6l, Meerane 78, Glauchau 1»», Ehemuitz 189«, Freiberg 962, Waldheim 1»8, Frankenberg 70, Anuaberg 299, Griinma 1»2. Döbeln I»«, Roßwein 206, Nossen 28«, Meißen 2120, Bautzen 977, Löbau »68, Görlitz 92«, Sebnitz 149, «berSbach 119, Zittau 68» St. u. s w. Am End« de« Jahres 1881 gebot der gejammte Personen- wagenpark der sächsischen Staatteisenbahnen über 81169 Plätze. E« war mithin während der Pfingslieienage 1882 rin jeder derselbrn durchschnittlich besetzt: am Pfingstsonnabend 2 Mal, am Pfingstsonntag 8 Mal, am Pfingstmontag 2 Mal, am Pfingst- dienStag 1 Mal. Bon sämmtlichen während der Pfingsttage verkauften Billet- Ausnahme-Verordnung dcS Direktors der Klinik ist aus Wochen, vom Tage der Behändigung des Erlasses an gerechnet, beschränkt. Wird die Zusührung des Auszunehmenden binnen dieser Frist Unterlasten, so ist die Aus- u) geheilt oder b) unheilbar oder einer weiteren Besserung unfähig ist und dabei für die Beibehaltung in der Klinik nicht mehr geeignet erscheint. ö. Aus Antrag der Vertreter des Kranken unter der Boraursetzung, daß derselbe a) entweder nicht gemeingefährlich ist oder d) daß entgegengesetzten Fall« die competent« Behörde aus Grund der ihr von der klinischen Direktion deßhalb zugehenden Mittheilung die sür den Fall der Entlastung de» Kranken von dessen Bertretern zu gesagten Sicherung-Maßregeln sür ausreichend erklärt. 22. Der im vorhergehenden Punkte unter a erwähnte Formularbericht ist sür die Aufnahme insbesondere chronisch Geisteskranker unerläßlich; derselbe ist, wenn er nicht von einem Bezirks- oder Gcricht-arzle selbst herrührt, jedenfalls von einem solchen zu prüfen und durch die beizufügende Bescheinigung zu vervollständigen, daß, oder inwieweit der Inhalt mit den eigenen, aus persönlicher Prüsung deS Kranken beruhenden Ansichten des Bezirks- oder Gerichtsarzte» übereinstimmt Die auf die Kranken bezüglichen, zur Ausnahme in den ärztlichen Formular bericht nicht geeigneten Familiengeheimniste sind den Anstaltsärztcn, welche darüber dl« strengste Verschwiegenheit zu beobachten haben, besonder» mitzutheilen. 6. Die Kranken vor erlangter Genehmigung des Directors der Klinik zuzuführen („vorläufige Zuführung") ist nur gestattet bei frischen heilbaren Krankheitszuständen mit plötzlicher Steigerung der Ge- mcingesährlichkeit (akut auftretende Melancholie, akut auftretcnde Manie), La sern irgend längeres Verweilen in den bisherigen Umgebungen sür dies« oder für den Kranken mit dringender Gefahr verbunden ist. Auch in solchem Falle ist ein das Vorhandensein der gedachten Voraussetzungen (unter specieller Angabe der Richtung, in welcher, und der Gründe, aus welchen drin gende Gefahr zu befürchten steht, bestätigendes ärztliches Zeugniß („DringlichkeitS- zeugniß") und der Punkt » gedachte Formularbericht mindestens in der Hauptsache und sonst soweit eS ohne weiteren Ausenthalt möglich ist, auSgesüllt beizusügen. Formularbericht und DringlichkeitSzeugniß können in dem vorstehend gedachten Fall von jedem approbirten Arzte (nicht Wundärzte) ausgestellt werden, ohne daß cS der Prüfung oder Bescheinigung eines Bezirks- oder Gerichtsarzte» bedarf. Bei der Uebergabe eine« .vorläufig" zugesührten Kranken an die Klinik wird Folgendes erfordert: 1) ein die Person deS Kranken und die de» UederbringerS und sonstige Begleiter legitimirende», an die Direktion der Klinik gerichtetes, und bei deren Akten verbleibendes .Zusührung-schreiben" der Obrigkeit, welche die Zuführung ver anstaltet hat, oder deS Vormundes oder des Familienangehörigen, welcher ohne Dazwischenkunft der Obrigkeit die Zusührung bewirkt hat. In dem ZusührungSschrciben ist Markt eingefahren und zu einem Preisaufschlag» von S bi» »v M (Eapitalwaare auch zu einem solchen bl» zu »t M) gegen da» Vorjahr ziemlich flott umgesetz» Die Wäschen waren im Allgemeinen recht gut« und der Pr.i« stellte sich im Duchichnitt aus 166 dl« 170 M Am ersten Dage det vorigen Jahres belies sich die Ansuhr auf 140« Gentner. Morgen steht da» Eintreffen der Produkte der kleineren Güter zu erwarten, so daß der diesjährige Markt aus alle Fälle da» Quantum de» vorjährigen von über 1600 Lenter erreichen, wenn nicht über- treffen wird. Eisenbahnen. Berlin, 1S. Juni Die vetrteb-ein- nahmen der Verlin-Dre»dner Bah« betrugen i» Monat Mai d. I beim Personenverkehr 7S00S M., beim Güterver kehr (einschließlich sonstiger Einnahmen) 14t »9» M., zusam men 214 401 M. Die Einnahme» von Anfang April bi» Ende Mai betrugen 466 892jM d. i. »4 660 W. weniger al» 1881. keit anzubringen und von dieser an die Direktion der Klinik einzusenden. Handelt e» sich um frisch Erkrankte, insbesondere solche, welche gegründete Hoffnung aus Heilung gewähren, so sind die nöthigen Einleitungen zur Ausnahme in die Klinik mit thun- lichster Beschleunigung zu treffen. ». Dem Aufnahmegesuche sind, sofern «ö einen sächsischen Staatsangehörigen betrifft, beizufügen. ») »in auf persönlicher Untersuchung deS Kranken beruhender, nach Anleitung der der Verordnung vom 12. Juni »86» Beilage s (Gesetz- nnd Verordnungs blatt Seite 601) deigedruckten Fragepunkte abzufassender ärztlicher „Formu larbericht". b) die obrigkeitliche Bescheinigung über die sächsische Staatsangehörigkeit des Kranken und dessen Unterstützung-Wohnsitz. o) Ferner ist über des Kranken Stand, Ramen, Religion und sonstige persönliche Verhältnisse, sowie darüber, ob dessen Ausnahme im Einverständniß mit seinen Angehörigen, beziehentlich mit seinem Vormunde beantragt wird, genügende Auskunft zu geben, und ck) anzugebeu, welcher Berpflegklasse (vergl. Punkt 8 flg) der Kranke zugetheilt werden soll, und an wen sich die Klinik wegen Bezahlung der Beiträge zu halten habe. - Die vorstehenden Zeugnisse sind an die Direktion der Klinik einzusenden mit der Anfrage, ob die sofortige Zusührung ersolgen könne. Die Direktion wird hieraus und zwar mit der durch die Sache gebotenen Be schleunigung, nach Befinden telegraphisch Antwort ertheilen. Rechnet man zu den in Summa verkauften 406 4»o Stück Billet» dir Retourfahrten der 260 »60 Tage»billet», so ergeben sich in Summa 666 780 an den genannten 4 Tagen gelöste Fahrten gegen 621844 im Vorjahre, mithin »6 4»« Fahrten mehr Bon sämmtlichen verkauften Billet» lauteten auf Dre«- drn-A. und DreSden-N am Pfingstsonnabend » 942 Tourbillets, 8. Um die Verpflegung der Kranken ihren gewohnten Ü edürfnissen möglichst an passen zu können, bestehen bei der Jrrenklinik zwei verschiedene Verpflegklassen, die sich in»btjondcre rücknchtlich der Wohnung und der Kost und l ementjprechend durch verschiedene Höhe der Berpflegbeiträge rc. unterscheiden. Sollte eine Veränderung der ansänglich gewählten Verpflegklasse infolge einge- tretener Umstände später sich wünschenswerth oder nöthig machen, so ist darum seitens der Bertreter de» Kranken bei der Direktion der Klinik besonder» nachzusuchen 9. Bl» normalmäßige Berpflegbeiträge sür diese verschiedenen Klassen sind sür jetzt bestimmt: sür einen Verpflegten I. Klaffe jährlich 460 M. -- 2. Klaffe der LandeS-Anstalten, sür einen Verpflegten ll. Klaffe jährlich 216 M. — 8. Klaffe der Landes-Anstalten. Daiür werden von der Klinik ärztliche Behandlung, Medicin und Bäder, War tung, möblirte Wohnung Heizung, Beleuchtung, Kost, alle Lagerstätten Erfordernisse, Wasch- und Spcisegeräthe, die nöthige Tisch- und Bettwäsche, Hand- und Badewäsche, die Reinigung der gelammten Wäsche, und überdies für die Kranken der zweiten Klaffe (bei besonderem Bedürfnisse auch sür die der ersten Klaffe) die im Lause der Zeit nöthig werdenden Ergänzungen der bei der Aufnahme mitzubringenden Kleider und Leibwäsche gewährt. 10 Außerdem ist in der ersten Klaffe zur Anschaffung neuer Kleider und Leibwäsche, sür die Instandhaltung der alten dergleichen, sowie zur Befriedigung von Neben- bedürsuissen, welche die Klinik nicht gewährt, rin besondere- Berechnungsgeld von in der Regel 160 Mark jährlich einzuzahlen, welches jedoch bei außerordentlichen Bedürfnissen des Kranken auch im Lause der Kur angemessen erhöht werden kann. Für die Verpflegten der zweiten Klaffe bleibt die Anweisung eine- solchen Be- rechuungSgeldes ganz dem Ermessen ihrer Vormünder und Angehörigen überlassen. Ist aber Berechnungsgeld im Ausnahmegesuch zugesichert, so wird die Entrichtung desselben im Interesse des Kranken ausdrücklich mit zur Bedingung gemacht. 1» Eine ausnahmsweise Ermäßigung der in Punkt 9 bezeichneten Berpflegbeiträge ist nur wegen genügend nachgewiesenen Unvermögens zur Bezahlung des vollen Nor- malsapes zulässig. Liner solchen Ermäßigung unerachtet bleibt, wenn nicht ausdrück lich Verzicht daraus geleistet worden ist, der Klinik die Nachsorderung für die Fälle Vorbehalten, daß ^) dem Kranken nach der Aufnahmevcrwilligung Vermögen zugefallen, oder bei der Ausnahme vorhanden gewesenes Vermögen desselben verschwiegen worden ist, oder b) daß derselbe in der Anstalt verstirbt. 12. Die Klinik wird den Gemeinden und Armenverbänden unter Voraussetzung gleicher Leistungen oie nämlichen Vergünstigungen bezüglich der Ausnahme von Kranken gewähren, welche sie nach den bestehenden Gesetzen und Verordnungen bei der Ueber gabe von Kranken an die Landesheilanftalt Sonnenstein seitens der Letzteren genießen. 1». Gesuche von OrtSarmenverbänden um Ermäßigung der von ihnen zu bezahlenden Berpflegbeiträge sind bei dem Direktor dir Klinik einzureichen und werden durch diesen dem königl- Ministe»ium dcS Euliu« und öffentlichen Unterrichts übermittelt, welches sich vorbehält, in dazu geeigneten Fällen die Amts- und Kreishauptmann- schasten mit ihrem Gutachten zu hören. 14. Nicht-Sachsen, welche aus eigenes Ansuchen in der Klinik Ausnahme finden, haben pro Lag 4 Mark an Berpflegbeiträgcn zu entrichten, sowie ein jährliche» Berech nungsgeld von 150 Mark zu zahlen und sind in 1. Klaffe zu verpflegen Für Nicht- Sachsen, welche durch Gemeindebehörden (ausgenommen den Rath der Stadt Leipzig) der Klinik übergeben werden, sind verlag-weise Berpflegbeiträge 1. Klaffe («60 Mark pro Jahr und Kops) und ein jährliches Berechnungsgeld von 160 Mark von den entsprechenden OctSurmenoerväuden zu leisten; es bleibt denselben überlassen, sür sich Regreßansprüche an die UnlerstützungSgemeinden, auswärtigen Regierungen rc. geltend zu machen. 15. Alle Berpflegbeiträge und Berechnungsgelder sind im Voraus in vierteljähr lichen Thciftahlungen den I. Januar, l. April, I. Juli und 1. Oktober jeden Jahres au die Direktion der Jrrenklinik zu entrichten. Der Beitrag für die Zeit vom Tage der Aufnahme bi» zum nächsten der vor erwähnten Zahlungstermine ist bei der Zusührung zu berichtigen. 16. An der Klinik bestehen sür solche arme geisteS- und nervenkranke Personen, deren Krankheit von besonderem wissenschaftlichen Interesse ist, 15 Freistellen. Tie Verleihung derselben, in der Regel nur an sächsische Staatsangehörige, erfolgt durch den Direktor. »7. Es ist dafür zu sorgen, daß sich unter den Begleitern jede» Kranken womöglich Jemand befinde, der über die Eigenthümlichkeit und den Berlaus der Krankheit, über des Kranken Betragen vor und bei der Reise, sowie über dessen körperlichen Zustand genügende Auskunft zu geben vermag. Die Begleiter haben nur in Eivilkleidung und unbewaffnet zu erscheinen. Weib lichen Irren, welche ohne Begleitung eines Verwandten, als des Vater», des Ehe mannes oder eine» Seschwisters der Klinik zugeführt werden, ist eine entsprechende, 28. Bei dem Abgang eine» Entlassenen ist der Verpflegbeitrag und da» BerechnungS- geld bis zum Tage seines Austrittes au» der Klinik von der Verwaltung derselben zu berechnen, da» BerechnungSgelderbuch demgemäß abzuschließen und der hiernach verbleibende Bestand zurückzuerstatten. 2«. Alle von dem Kranken in die Klinik mitgebrachten, oder nachgesendeten Effecte«, insoweit solche noch vorhanden oder brauchbar sind, sind ihm zurückzugeben. Da gegen sind die der Klinik zugehörigen, in d,S Verpflegten Gebrauch befindlich ge- weicnen Sachen zurückzubehalten, insoweit e» nicht in dringenden Fällen zu seinem besseren Fortkommen sür nöthig erachtet wird, ihn in deren Besitz zu lassen. 25. Wenn ein Verpflegter der Klinik al» unheilbar, gleichzeitig aber auch gefährlich erkannt wird, die Entlassung derselben aber, um Platz sür heilbare Kranke zu ge winnen, wünschenswerth erscheint, so ist vor seiner Entlassung von der Direktion der Klinik dessen Angehörigen, OrtS- oder BormundschastSbehörde anheimzuaeben, binnen längstens 4 Wochen bei dem Königl Ministerium deS Innern um Versetzung de» Kranken in eine der Lande»-Jrrenverjorganstalten rinzukommen. Im Fall der Berwilligung wird die Versetzung au» der Klinik in die Bersorg- anstalt durch die Direktion der Ersteren veranstaltet gegen nachträgliche Erstattung der dadurch der Klinik erwachsenen Berläge. 26. Bezüglich chronischer Kranker, welche noch gegründete Hoffnung auf Heilung ge währen und muthmaßlich aus längere Zeit hinaus der weiteren Pfleg» in riner An stalt bedürfen, kann die Direktion der Klinik bei lleberfüllung der Letzteren die An gehörigen, beziehentlich Beitragspflichtigen aufsordern, bei dem Königlichen Ministe rium deS Innern um Beisetzung des Kranken nach der Heilanstalt Sonnenstcin einzukommen. Die Kranken sind bis zum Tage der Aufnahme daselbst in der Klinik zu verpflegen und durch die Direktion der Letzteren gegen nachträgliche Erstattung der erwachsenen Kosten dahin zu besördern. 27. Wenn ein Verpflegter in der Klinik verstirbt, so sind von der Direktion der Letz teren dessen Angehörige oder dessen Obrigkeit davon, sowie von dem Lage und der Stunde der Beerdigung in Kenntniß zu setzen. Letztere ist nach den Stande-- und Bermögen» - Verhältnissen d«< Verstorbene» und soweit thunlich und angemessen, nach dem Wunsch» d»r Angthörigen rinzurichtr»; auch bleibt diesen daran Theil zu nehmen gestattet. 28. Ferner ist den Angehörigen oder der Obrigkeit baldigst die Berechnung der Ver- pflegdriträge, Begräbniskosten oder sonstiger besonderer Aufwände für den Verstorbene» schriftlich anzuzeigen und aus deren Berichtigung, insoweit solch« nicht durch die Vor ausbezahlung der Beiträge oder Berechnungsgelder gedeckt worden, anzutragen Gleichzeitig hat die Direktion die Obrigkeit de» Verstorbenen zu schleuniger Erörterung und Mittheilung de« Betrage» de» Nachlasse» zu requiriren, dafrrn nach Punkt 11 ein Nachzahlung»anspruch für die Klinik zu wahren ist. Bekanntmachung, die „vorläufige Zuführung" von Kranken bei der Jrrenklinik der Universität Leipzig betreffend. Die in der vorstehenden Bekanntmachung unter Punkt 5 nachgelassene Form der „vorläufigen Zuführung" von Kranken ist bis auf Weitere- noch nicht anwendbar. Der Zeit punkt, von welchem ab dieselbe zulässig ist, wird von der unterzeichneten Direktion in diesem Blatte öffentlich bekannt gegeben werden. 18. Die Uebergabe von Kranken hat in der Regel in der Zeit von 8 Uhr Früh bis 6 Uhr Abends zu erfolgen Sonntag« und Feiertag« ist die Expedition der Klinik geschloffen. Ausnahmsweise ist von auswärts kommenden Kranken Aufnahme an solchen Tagen nur bei Nachweis der Dringlichkeit oder im Falle nicht vorherzusehen - , der, während der Reise eingetretener Verzögerung zu gestatten. 19 Die Kranken sind ausreichend und standesgemäß mit Kleidern und Wäsche zu versehen, in der ersten Klasse mit mindestens 2 vollständigen Anzügen und vierfacher Leibwäsche, in der 2. Klaffe mit mindesten- 1 Sonntag-- und 1 WochentagSanzugr und mit dreifacher Leibwäsche. Die Direktion ist verpflichtet, wenn dir mitgebrachten Effecten der Zahl oder der Beschaffenheit nach nicht für au-reichend zu erachten find, auf entsprechende Ergän zung anzutragen. Die Benutzung eigener Lagerstätten ist nicht gestattet. 2V
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