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M96. Donnerstag, den 27. April. 1882. itdoonementsprvlsr I» ck»vt,ck«ll s«ted«: aLl-rUcl»- ... . . »8 LI»rtc. ^Mrlick: 4 U»rll 00 ?s. Lia»«!», >tuwmörn: 10 ?5 La»,,rd»Id 6s, 6sut»cl>«a keieN«, tritt ko»t- uu6 Liömpvlruscblu.^ Nrnru. Inseratenprslser kür 6,a N»um sioer xs«p»Iten6n ?stittoil« 20 ?5. vi'tsr „Lm^esaoät" 6is Leits so ?k. v»i 1'»b,IIea- ua6 Aiffsrusittr 50 Xuf,ebI»K. ÄreMerZonrnnl. InserateaLnoakme »n«MSrt«r r.,»I>»ix: />>. Lra»i<i«tetter, Coma,i„ioaLr 6e« vresäoer 6ourv»I»; 8»mdur^ v«rlia-V>«a - l,«ip»ix L»«»INr«»I»vr5»n2evrt ». It i I/na»enxtein <0 ^0A/rr, Leri>a-V>,a llsmdarU. ?rs? - I-«jp»>^ - rr»lllltnrt ». Hüacdea: L«rlm: /»>ra!i6e»>6anz, Srsmeu: i!>c/>!otte, vr«»i»a: /. ÄanA<K's L«r«au /rak»at/»)kr^aLtarl » U r ^a<Aer'«eIi8 !juc!>t>!ta6luag; 0Ürii»: k-. Saaaovsr: 0. Lc/iü««irr/ r»rt, - SsrUa - ?r«^kart ». tl Statlxarl: Daube <1'Oo., s»wdurx: ^1«t. Lteiner. krscbelnsa r Htj^Iiclt mit Xli,aabms der 8onn- ua6 Leiert«^« ^0«a6» kür 6«u kolxsuäsu j Verantwortliche Nedaction: Oberredactenr Rudolf Äünther in Dresden. HvrLusxvdorr Töaial. L»pe6ition 6s» Dre,6aer 6ournLl», Dre«6ea, Lviaxersira-ss 20. Ämtlicher Ldkil. Aekanntmachung. In Gemäßheit von 8 6 der Verordnung über den Geschäftsbetrieb ausländischer Versicherungsanstalten im Königreiche Sachsen vom 16. September 1856 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Vaterländische Transport - Versicherungs» Actien-Gesellschaft in Elberfeld vom 1. Mai dieses Jahre- ab den Sitz ihre- hier» ländischen Geschäftsbetriebe- von Dresden nach Leipzig verlegt hat. Dresden, am 24. April 1882. Ministerium des Innern, Adtheilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel. Schmaltz. Fromm. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten. Karlsruhe, Mittwoch, 26. April. (Tel. d. Dre-dn. Journ.) Gutem Vernehmen nach find die Verhandlungen mit dem päpstlichen Stuhle über die Besetzung deS Freiburger ErzbiSthum« zum Abschlusse gelangt. Wien, Dienstag, 25. April, Abends. (W. T. B.) Morgen wird das Maiavancement veröffent licht werden. Der Krieg-Minister Graf Bylandt- Rheydt und der Gouverneur von Bosnien, Keld- marschaülirutenant Baron Dahlen, sollen zu Feld- zeugmeistern, die FrldmarschalllieutenantS Baron Appel und Graf Szapary zu Generälen der Ca- vallerie ernannt sein. Wien, Mittwoch, 26. April, Mittags. (Tel. d. DreSdn. Journ^ In der heutigen gemeinsamen Sitzung beider Delegationen wurde der geringere Credit für die Pacification nach dem Beschlusse der ungarischen Delegation mit 59 gegen 45 Stim men genehmigt. (Bgl. die „Tagesgeschichte*) Dux, Dienstag, 25. April, AbendS. (Tel. d. Boh.) Die Arbeiterbewegung der letzten Tage hat bereits am Sonnabend zu Strikt- geführt, welche seither fortgesetzt wurden. Diese Strikt- der Bergwerksarbeiter, für welche ursprünglich die vom Vorstande der Bruderlade ver- sügte proceniuale Herabsetzung der Rückzahlungen als Vorwand genommen wurde und die scheinbar harm los waren, nahmen heute große Dimensionen an. Die Arbeiter der 6 Werke der Dux-Bodenbacher Eisenbahn, sodann der Werke Emeran, Nelson, Sylvester, Victorin, Earoli, Kreuzerhöhung, Wilhelm, Fortschritt und Hart mann haben die Arbeit nicht wieder ausgenommen. In viel größeren Massen, al- letzter Tage, fanden sie sich heute ein und sammelten sich vor dem Hause der Bruder lade zu Hunderten an. Rückzahlungen finden daselbst ununterbrochen Statt. Affichen, welche die AmtSstun- den für diese festsetzen, wurden seilen der Arbeiter von den Straßenecken herabgerissen, Flugschriften durch Arbeiter verausgabt und feiten der Behörde con- fiScirt. Mehrere Arbeiter hielten theilS tschechische, theilS deutsche Ansprachen, denen zu entnehmen war, daß die Forderung der sinkenden Arbeiter in einer bOprocentigen Lohnerhöhung, Herabsetzung der Arbeitszeit aus 8 Stun den und Auflösung der Bruderlade gipfeln. Der Berg- werktbesitzer Refeen sprach zum Zwecke der Beruhi gung zu den versammelten Arbeitern. Mittags fand ein Aufmarsch beim Gerichtsgebäude Statt;, eine an den Fenilltton. ««digirt von Otto Banck. Inga Svendson. Novelle von Otto Roquette. (Fortsetzung.) So schlich sie in ihr Gemach zurück. Da sah sie vom Fenster au- den Oberförster selbst durch den Hof und dem Walde zu schreiten. Schnell änderte sie ihren Plan. Sie wollte ihm nach, m den Wald; sie hatte zu dem Manne ein unbegrenzte- Vertrauen; draußen in Gotte- freier Natur, allein mit ihm, wollte sie ihm ihr Be- kenntniß thun. Denn eS brannte ihr auf der Seele; sie wollte Tadel, Verwerfung, Hilfe empfangen, und bald, baldl — Aber war es denn auch der Oberförster, den sie dort schreiten sah? Sie blickte schärfer hin. Er wendete sich — er war e- nicht, sondern einer von den Förstern, welchen sie noch kürzlich bei ihm gesehen. Die Tracht nur und eine gewisse Aehnlichkeit der Gestalt hatten sie getäuscht. Sie wußte ja, der Hau-Herr saß in seinem Zimmer, und zwar bei besonders dringender Arbeit. Auch er war jetzt für sie nicht zu sprechen. Und nun malte sie sich die Stunde au-, da die Familie sich um die Lampe versammeln würde. Wie sollte sie den Aeltern, wie Sonradine in die Augen sehen? Wie ihren Mit schuldigen noch anschauen? Sie, die da» Vertrauen, die Pflicht so schwer verletzt hatte! Sollte sie ihnen mit verbrecherischem Schweigen, mit heuchlerischer Fassung begegnend Rein, e- war ihr unmöglich! au» Teplitz hier anwesenden Bezirkshauptmann Regie- rung-rath Merbeller entsendete Deputation trug diesem das Begehren der Arbeiter vor, und wurde Rücksprache und Vermittelung mit den Werksbesitzern zugesagt. Wie die Strikenden sagen, stellen morgen sämmtliche Werke deS ganzen Dux-Brüxer Kohlenbecken» die Arbeit ein, und sind noch größere Arbeiterzuzüge avisirt. Auf Requisition deS BezirkShauptmannS trafen mittelst Separatzuges 3 Compagnien Infanterie aus Theresien stadt hier ein. Dux ist in nicht geringer Aufregung. DaS einrückende Militär wurde feiten der Arbeiter mit Slawarufen empfangen. London, DienStag, 25. April, Abend-. (W. T B.) In der heutigen Sitzung de- Unterhauses erwiderte der UntrrstaatSsecretär deS Aeußern, Sir Charle- Dilke, Mac Coan, die Regierung habe keine Nachricht über die Lage Midhat PaschaS in Tais und dessen Familie in Smyrna erhalten; der Botschafter Lord Dufferin sei indessen telegra phisch angewiesen worden, über den Thatbestand Erkundigungen einzuzieben. — Anläßlich der De batte über den Budgrtbrricht und die Resolutionen zum Budget erklärte der Schatzsecretär Cavendish auf eine Anfrage Wolff'S, die Regierung habe eS für unnöthig gehalten, sich wegen der gestern im Budgetbericht erwähnten, von den Einkünften CypernS zurückbehaltenen 90 000 Pfv. Sterl, mit der Pforte ins Einvernehmen zu setzen, da dieselben zur Deckung der seiner Zeil für die Pforte bezahlten Zinsen der von England und Frankreich garanlirten türkischen Anleihe verwendet würden. Der Bericht und die Resolutionen wurden an- genommen. Das Hau« setzte sodann die zweite Lesung der Bill, betreffend die Wahlbestechung, fort. Kopenhagen, DienStag, 25. April, Abend«. (W. T B.) DaS LandSthiug nahm in seiner Heu- tigen Sitzung mit 37 gegen 21 Stimmen die der Regierung günstige Tagesordnung bezüglich der Befestigung-Vorlage an. Da« Centrum und die Linke hatten dagegen gestimmt. St. Peter-burg, Mittwoch, 26. April. (Tel. d. DreSdn Journ.) Gestern Nacht äscherte eine große Feuersbrunst viele jüdische Häuser und Läden in Kamenetz - Podoltk ein. Der Schaden beträgt eine halbe Million. Dresden, 26. April. Ueber die Dlfferenzgeschäfte, welche, durch die Brille der Börsenleute gesehen, lediglich ein natur gemäßes und nothwendigeS Product der Verallgemei nerung deS Verkehrs in neuester Zeil sein würden und welche der Leiter eine- großen Bankinstituts in Berlin kürzlich als „eines der größten Culturmittel* ver herrlichte, verlautbaren gegenwärtig so mancherlei Urtheile, daß eS wohl passend sein dürfte, einen, von einem unserer scharfsinnigsten Juristen verfaßten, orientirenden Artikel über den Gegenstand an dieser Stelle wieder zugeben. Paul Laband schreibt über da- „Verbot der Difserenzgeschäfte* in der von vr. HanS Delbrück und Stefan GanS Edler zu Putlitz heraus gegebenen „PolitischenWochenschrift-da- Folgende: „Unter Differenzgeschäften versteht man Kaufver- träge, bei welchen die Contrahenten nicht die wirkliche Lieferung und Abnahme der Waaren gegen Zahlung des Preises beabsichtigen und verlangen, sondern ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten durch Zahlung der Differenz zwischen dem verabredeten Kaufpreis und dem Börsen- oder Marktpreis des RegulirungStageS ausgleichen. Verträge dieser Art sind der Natur der Sache nach immer Geschäfte auf Zeit und betreffen Von rastloser Furcht fühlte sie sich mehr und mehr ergriffen, und so stand ihr plötzlich ein Entschluß fest, der das Unglücklichste war, was sie hätte auSsinnen können. Aber eS war auch nicht eigentlich auSgesonnen, eS war plötzlich da, und weil eS da- Einzige schien, was in diesem Augenblick ihr Gewissen beruhigen konnte, so erschien eS ihr auch schon als Nothwendig- keit. Sie wollte entfliehen, und zwar zu ihrem Bruder! Bei ihm hoffte sie Sammlung zu finden, um fernere Pläne für sich zu verfolgen. Aber man sollte im Hause auch nicht im Zweifel über ihr Ziel sein. Sie schrieb mit hastiger Hand einige Zeilen, um sie der Mutter zurückzulassen. Aber dann fiel ihr ein, daß, wenn der Zettel vorzeitig abgegeben oder gefunden würde, man ihre Flucht vereiteln, daß man sie einholen, sie zurückführen könnte. Um Dem vor zubeugen, bäuchte ihr besser, den Brief bis zum Halte punkte der Eisenbahn bei sich zu behalten und dort erst kurz vor ihrer Abfahrt einem Bolen zur Bestel lung zu übergeben. Es war nur eine halbe Stunde bis dahin — wenn sie nämlich deu abkürzenden Weg durch den Wald nahm —; auch der Bote konnte noch rechtzeitig m Eisenthal sein. Sie betrachtete den Be sitz, welcher sich in ihrem Geldtäschchen befand. Rolf hatte ihr beim Abschied da- Sümmchen ausgedrungen. ES erschien ihr für die kurze Fahrt ausreichend. Alle diese Ueberlegungen gingen so hastig, daß sie, obgleich Alle» richtig geplant schien, doch Einige» außer Acht ließ: Ob sie den Weg auch finden werde? Ob auch gleich ein Zug für sie abreisefertig stehen werde? Vor Allem, ob sie selbstständig genug sei, einen solchen Plan durchzuführen? Sie, deren Fähigkeit zum Han deln bi- dahin noch kaum geprüft, die zur Selbst immer Werthpapiere oder Waaren, welche einen Börsen oder Marktpreis haben. Da gerade diese Geschäfte vorzugsweise jenem verwerflichen Gebühren dienen, welches als Börsenspiel bezeichnet wird, so liegt die Frage nahe, ob es nicht möglich sei, ihnen dieRechtS- giltigkeit und Klagbarkeit zu entziehen oder ihnen in anderer Weise durch die Gesetzgebung entgegenzuwirken. „Schon nach dem jetzt geltenden Recht ist in zahl reichen Urtheilen angesehener Gerichtshöfe erkannt worden, daß die Differenzgeschäfte nicht klagbar feien, weil sie überhaupt keine Kaufgeschäfte, sonder Spiel oder Wettverträge sind. Diese Ansicht stützt sich da rauf, daß eS bei den Differenzgeschäften an den wesent lichen Erfordernissen deS Kaufvertrages mangele; eS sei weder eme Verpflichtung zur Lieferung einer Waare, noch eine Verpflichtung zur Zahlung eine» Kaufpreises vorhanden; eS bestimme sich vielmehr durch ein beim Abschluß deS Vertrages ungewisses zukünftiges Er- ergniß (den Börsencours des ErfüllungStageS), welcher von beiden Contrahenten an den andern eine Geld leistung zu machen habe und wie hoch sich dieselbe belaufe; ein Vertrag von derartigem Inhalte stelle aber ein aleatorisches Geschäft dar, welchem die Klagbarkeit nicht zukomme. „Diese Ansicht ist aber nur unter einer Einschrän kung richtig, durch welche sie ihren praktischen Werth fast vollständig einbüßt. Diese RechtSdeduction ist nämlich nur dann zutreffend, wenn die Contrahenten von vornherein, d. h be, Abschluß deS Geschäftes, die effektive Lieferung und Abnahme der Waare auSge- schlosfin haben, w daß der Käufer die Lieferung und der Verkäufer die Abnahme nicht verlangen darf. Solche Geschäfte sind allerdings keine Kaufverträge, und sie erzeugen keine klagbaren Verpflichtungen; aber sie sind auch nicht von Belang, da sie nur äußerst selten — aus Unverstand oder aus übertriebener Vor sicht — abgeschlossen werden. Dagegen die überwie gende, praktisch allein in Betracht kommende Masse der jenigen Geschäfte, welche durch Zahlung der CourS- dlfferenz erfüllt werden, sind ihrem Inhalte nach wirk liche Kaufverträge, bei denen der eine Contrahent ver spricht, eine gewisse Quantität der Waare an einem festgesetzten Tage zu einem vereinbarten Course dem andern Contrahenten zu liefern, und der Letztere die entsprechende Gegenverpflichtung übernimmt. Bn dem Abschluß deS Geschäftes ist daher durchaus nicht zu erkennen, ob dasselbe in anderer Weise, als durch effektive Lieferung und Abnahme regulirt werden wird; die Verpflichtung beider Theile ist keine andere wie bei jedem Kaufe. Thatsächlich tritt jedoch bei dem größten Theile aller auf Zeit abgeschlossenen Börsen geschäfte statt der effektiven Erfüllung ein Surrogat derselben ein, die Zahlung der CourSdifferenz, weil dies dem Bedürsniß des Geschäftsverkehrs und dem Interesse beider Contrahenten entspricht und aus diesem Grunde beide Contrahenten hiermit einverstanden sind, d. h. keiner dem andern gegenüber auf effektiver Er füllung besteht. Hiergegen ,st nun vom rechtlichen Standpunkte aus nicht daS Mindeste einzuwenden. Bei keinerlei Verträgen des Privatrechts übt der Staat (die Rechtsordnung) irgend welchen Zwang aus, daß sie wider den übereinstimmenden Willen der Betheiligten in einer bestimmten Welse el füllt werden müssen; den Contrahenten ist es stets gestattet, von der effektiven Leistung Abstand zu nehmen und eine andere Erfüllungsort zu vereinbaren. Ja man kann sagen, daß von Rechts wegen alle Kaufverträge Differenzgeschäfte sind, denn das römische Recht kennt überhaupt keine andere Klage des Käufers oder Verkäufers, als auf Zahlung des ick quock iutersst; das Recht versagt jeden Zwang gegen den Mttcontrahenten auf effektive Liefe rung oder Abnahme; es verlangt von ihm nur, daß er entweder erfülle, oder den Mltcontrahenten für Nichterfüllung schadlos halte. Bel den auf eine fixe ständigkeit nicht erzogen war! Aber auch der reinsten und schüchternsten Seele erscheint im Augenblicke leiden schaftlicher Aufregung das Phantastische und Abenteuer liche zuweilen als das Mögliche und Richtige, die Möglichkeit einer ruhigen Lösung aber, wenn sie über haupt gedacht wird, erschreckender als daS Wagniß, welches eigentlich gar nicht in der Natur der Ge ängstigten begründet schien. — Inga war gerüstet, eilte mit schnellen Schritten über den Hof und dem Walde zu. Sie war überzeugt, auf dem richtigen Wege zu sein, da derselbe bergan ging, also in gerade Richtung den Hügel überschreiten mußte. Aber aus der Höge angelangt, sand sie sich am Ende ihres Weges, der in eine breite Waldstraße einlief. Sie stand einen Augenblick rathlos, nach welcher Seite sie sich zu wenden habe. Es konnte nur nach recht» sein, wähnte sie. So schritt sie fürder. Aber daS Ende deS Weges war gar nicht ab»usehen, und die halbe Stunde bis zum Ziele mußte verstrichen sein. Ein alter Holzfäller begegnete ihr. Er konnte ihr Auskunft geben; aber ihr Herz pochte, sie wagte nicht, ihn anzureden. Der Alte grüßte ehre bietig, da er sie al- eine der Damen aus der Obersörsterei erkannte, ging vorüber, blieb aber stehen, um ihr verwundert nachzusehen. Sie überwand sich, kehrte um und fragte ihn — nicht, wie man am schnellsten nach der Eisenbahn gelange, son dern wohin diese Struve führe? Der Alte nannte den Namen eine» ihr unbekannten D rfis, welche» drei Stunden entfernt liege, immer durch den Wald. So mußte sie sich doch nach der Richtung zum Bahn hof erkundigen. Zu ihrer Verwunderung wie» der Alte nach einer ganz anderen Himmelsgegend, al- sie ErfüllungSzeit geschlossenen Kaufverträgen in Betreff von Waaren, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, besteht nur die Besonderheit, daß sich da- ick quock interest, in einfacher und meistens zweifelloser Welse durch die Differenz zwischen dem vereinbarten Course und dem thatsächlich zur Zeit am Ort der Er füllung bestehenden Course berechnet, daß also da» quickguick «X boll». 6ck« cksrs f»eere prasstur« oportet sich auf die Zahlung dieser Differenz reducirt. Eine ganz oberflächliche Kenntniß der Börsenge- geschäste und modernen Verkehr-Verhältnisse genügt auch, um einzusehen, daß zwischen der effektiven Erfüllung der in Rede stehenden Kaufverträge und der Differenz zahlung gar kein Unterschied von Belang vorhanden »st. Denn diese Geschäfte werden fast ausnahmslos in Betreff solcher Waaren geschlossen, die an den Börsen fortwährend in großen Beträgen umqesetzt werden, so daß sich der Käufer von der effektiven Ab nahme am ErsüllungStage durch sofortigen Verkauf und der Verkäufer von der effektiven Lieferung durch sofortige anderweite Anschaffung und Ueberweisung thatsächlich befreien und seine Leistung aus Auszah lung der Differenz zurücksühren kann. Am auffallend sten tritt dieses Resultat hervor, wenn beide Con trahenten sich etwa zufällig an denselben HandelS- makler wenden und durch dessen Vermittlung der zur Lieferung Verpflichtete von dem zur Abnahme Ver pflichteten die Waare kauft; aber ganz dasselbe ist auch dann der Fall, wenn man sich die definitive Re- gulirung zahlreicher derartiger Geschäfte unter einer Menge von Contrahenten durch den Abschluß ent sprechender Verträge mit beliebigen anderen Käufern und Verkäufern und durch gegenseitige Uederweisungen denkt. Ein indirekter rechtlicher Zwang zur Beschrei tung dieses Umweges und zu den damit verbundenen Kosten, Mühen, Gefahren und Zeitverlusten wäre baarer Unverstand. Welchen Werth und Nutzen sollte eS haben, wenn eme rechtliche Nöthigung be stände, ein gewisses Quantum Aktien am Elfüllung»- tage von einem Comptoir in das andere zu tragen und in jedem derselben die effektive Abnahme und Prüfung der Stücke und die Berechnung und Aus zahlung der Valuta vorzunehmen, während schließlich vielleicht dieselben Aktien wieder an dieselbe Stelle zu rückkehren, von der sie ausgegangen sind. Wenn eS hiernach klar ist, daß die Zahlung der Differenz nicht- Anderes als ein durch die Natur der VerkehrSverhält- nisse gegebenes Surrogat der effektiven Ersüllung ist, so fehlt eS an jedem rechtlichen Grunde zur Zurück weisung einer auf die Erlangung der Differenz ge richteten Klage; denn die letztere ist in der That nicht- Andere-, als die Lctio cwti oder vsnäiti auf da- ick guock illterest. „In der Praxi- ist ferner vielfach der Versuch her vorgetreten, die Auffassung der Börsengeschäfte al- Spiele oder Wetten im einzelnen Falle damit zu recht fertigen, daß die Größe des KaufobjecteS im Verhält- niß zu den VermögenSverhältnissen der Contrahenten die Annahme ausschließe, daß die Contrahenten die wirkliche Lieferung und Abnahme der Waare gewollt haben. Dieser Weg, dem Mißbrauch der Differenz geschäfte entgegen zu wirken, muß als völlig verfehlt bezeichnet werden. Auch ein unsolider, da- ver nünftige Maß überschreitender Kaufvertrag ist und bleibt ein Kauf und kein Spielvertrag. Auf die größere oder geringere Wahrscheinlichkeit aber, daß die Parteien den Kaufvertrag durch reelle Tra dition der Waare zu erfüllen beabsichtigen, kann eS nicht ankommen. Denn der Zweck einer Handelsope ration besteht nicht darin, den thatsächlichen Besitz der Waaren zu erwerben und zu übertragen, sondern sie billiger anzuschaffen und theurer zu veräußern; wenn dieses Ziel ohne Besitzwechjel der Waare erreicht wer den kann, so ist die- für den Kaufmann um so er- ciwartet hatte. Sie sei stark abgekommen, meinte er. Aber wenn sie diese Straße noch einige hundert Schritt versolge, so komme links ein Seitenpfad, auf dem sie wohl hingelang-n könnte. Inga eilte vorüber und fand wirklich so etwas wie einen Pfad, dem sie folgte. Aber nun kreuzten und verschlangen sich wieder so viele Holzbahnen, Querschneisen und Fußsteige, daß nur ein Waldkundiger sich darin zurechlsinden konnte. Unbekannt mit der Gegend, ohne geübten Ortssinn, endlich zerstreut und mit ihren Gedanken beschäftigt, verfehlte sie die Richtung vollends, und als sie sich nach einer halben Stunde umsah, fand sie sich rath- los in einer Wildniß. Aber eS mußte weitergeschritten werden, denn schon umhüllte die Dämmerung Alle-, und kaum noch erkannte sie den mit trockenen Kiefer- nadeln bestreuten und wenig betretenen Pfad. Er schien ihr endlos. Finsterniß lag um sie her. Kalte Schauer der Einsamkeit, Müdigkeit und Furcht über- fielen sie. Die Erschöpfte mußte sich an einen Stamm lehnen, denn ein krampfhaftes Weinen begann unwill kürlich ihre Kräfte zu lähmen. Oben durch die finste ren Kiefernwipfel ging ein dumpfes, klagende- Rau schen, geisterhast, melancholisch, beängstigend. ES llang der Verirrten wie ein überirdischer Gesang, mit drohen dem Summen und Mahnen an ihre Seele dringend. Sie raffte die Kräfte zusammen, um weiter zu kommen. Der Wald mußte doch ein Ende haben, dachte sie, und hoffte immer noch die Richtung nach der Eisenbahn zu haben, nicht ahnend, daß sie sich nur weiter und weiter davon entfernte, in d»e meilenweite Ausdehnung deS Revier» Ta war e» ihr, al» spürte sie einen leisen brenzlichen Geruch. Sie gab anfang» nicht Acht darauf, aber der Geruch, wie von verbrannten Kiese»v»