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WHeritz-Mimg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend WWW ' ' Di». scheint wöchentlich drei- .nal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- senWenden ausgegeben. Preis viert elläbrlich 1M. W Pfg., zweimonatlich Z4 Psg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern LV Psg. - Alle Postan- Kasten, Postboten, sowie MsereAusträger nehmen Bestellungen an. Inserate werden mit Ik Pfg., solch« an» unseni Amkhauptmu.Nlschast mit 17 Psg. die Spaltzell« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nm von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg- - Tabellarisch» und komplizierte Inserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, in redaktionellen Teile, di Spaltenzeile 30 Pfg Amtsölatt jur die Königliche UmtshaupLmannlchafi, das Königliche UmLsgerichL und den SLadLraL zu Aippoldiswalde. Mtt achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt'. Mit land- und hauswirtfchastllcher Monats-Beilage« Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jelpke. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr. 11. Donnerstag, den 28. Januar 1912. 78. Jahrgang. Bekanntmachung über den freiwillige» Eintritt zum mehrjiihrigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine eintreten, falls er die nötige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußlruppen, der Maschinen gewehr-Abteilung, der fahrenden Feldarttllerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat zunächst bei dem Zioiloorsitzenden der Ersatzkommission seines Aufent haltsortes (d. i. in Sachsen der Amtshouptmann) die Erlaubnis zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission gibt seine Erlaubnis durch Erteilung eines Meldescheins. Die Erteilung des Meldescheins ist abhängig: a) von der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, b) von der obrigkeitlichen Bescheinigung, bah der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Zivilverhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppenteils, bei dem sie dienen wollen, frei. Sie suchen ihre Annahme unter Vorlegung des Melde- scheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppenteils nach.') Kat der Kommandeur keine Bedenken, so veranlaßt er die körperliche Untersuchung und entscheidet über die Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Erteilung eines Annahmescheins. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nur in freie Stellen, und zwar in der Zeit vom l. Oktober bis 3l. März, In -er Regel am Rekeuten-Elnstellrmgstermln (Anfang Oktober) statt. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, die auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder die in ein Militärmustkkorps ein zutreten wünschen, eingestellt werden. Wenn keine Stellen osfen sind, oder die Einstellung mit Rücksicht auf die Zeit der Meldung nicht möglich ist, dürfen die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimat beurlaubt werden. Die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, besonders aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, haben vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme, wenn sie sich bis 3 l. März melden, aber nicht zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekruten-Einstellungstermine. 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 20. Lebensjahre — in den aktiven Dienst eintretenden Leute haben den Vorteil, ihrer Dienstpflicht zeitiger zu genügen und im Falle des Bleibens in der aktiven Armee und Erreichens des Unteroffizier-Dienstgrades den Anspruch auf den Zivilversorgungsschein und die Dienst- prämie von 1060 Mark bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre zu erwerben. Der Eintritt bei den Telegraphenformationen') sichert jungen Leuten aus ent sprechenden Berufen den Zusammenhang mit ihrer Zivilbeschäftigung und Erweiterung ihrer Berufsausbildung auch während der Dienstzeit. Auf ihn wird daher besonders aufmerksam gemacht. 8. Mannschaften aller Waffen, die entweder freiwillig oder infolge ihrer Dienst verpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, bleiben in der Land wehr 1. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt für Mannschaften der Kavallerie, die sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichtet und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Mannschaften, die bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Uebungen während des Reserveoerhältnisses in der Regel nicht herangezogen! ebenso wird die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, die sich erst beim Musterungstermine freiwillig zur Aus hebung melden, erwächst ein besonderes Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils nicht. Kriegsministerlum. *) Für den Eintritt bei den sächsischen Verkehrstruppen sind die Anmeldungen zu richten: An das Königlich Preußische Eisenbahn-Regiment Nr. 2 in Schöneberg bei Berlin für die 7. und 8. (tt S.) Kompanie dieses Regiments. An das Königlich Preuß. Telegraphen-Vataillons Nr. 1 in Berlin 80. 33 für die 3. (K. S.) Kompanie und - - - ... ——— für das König!. Sächsische Detachement bei der 4. (Funker-) Kompanie dieses Bataillon». ! An das König!. Preuß Kiaf fahr.Bataillon in Schöneberg bei Berlin für das König!. Sächf. Detachement bei der 2. Kompanie dieses Bataillons - - -—-—.. An das König!. Preuß. Luftschiffer-Bataillon Nr. 3 in Köln a. Rh. für das König!. Sächsisch» Detachement bei der 2. Kompanie dieses Bataillons in Metz. Auf Blast 206 des Handelsregisters, die Firma Gustav Möhring, Säge-Hobel- werk und Holzhandlung in Obercarsdorf betr., ist heute eingetragen worden: Der bisherige Inhaber, der Zimmermeister Gustav Heinrich Möhring in Obercarsdorf, ist ausgeschieden. Der Privatmann Friedrich Uckermark in Niederlößnitz ist Inhaber. Dieser hastet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers, es gehen auch nicht die in dem Betriebe begründeten Forderungen auf ihn über. Dem Zimmermeister Gustav Heinrich Möhring in Obercarsdorf ist Prokura erteilt. Königliches Amtsgericht Dippoldiswalde, den 23. Januar 1912. WutW WN in TtMmoMetcn zu WOWM Sau 26. Fauuar 1SU, abends 8 Uhr, im LltruugllÄmwvr äos L»1d»a»08. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Bürgerschule Dippoldiswalde. Eonnabcnd, den 27. Januar, vorm. 10 Ahr, findet in der Turnhalle unserer Bürgerschule eine Kaifergevurtstags-Festfeier statt, zu der der Unterzeichnet« im Namen seiner Lehrerschaft alle kaiserlichen, königlichen und städtischen Behörden, die Ettern unserer Kinder, sowie alle Freunde und Gönner unserer Schule nur hierdurch ergebenst einladet. Sckulriir-wlrlw»- Gemeinde-Sparkasse Kreischa ist täglich geöffnet, an Werktagen vor Sonn- und Festtagen bis 3 Uhr nachmittags überdies an jedem 1. und letzten Sonntag im Monat, 11 — 1 Uhr mittags. Bei täg licher Verzinsung 3 b'2 o/o Zinsen. Ueberweisungen durch die Post angängig. Tilgung der Hypotheken wird nachgelassen, Kontrollmarken und Heimsparkassen sind eingesührt. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Nachtschutzmann Carl Oskar Einhorn hier, der 22 Jahre lang das Amt eines Nacht schutzmannes in Dippoldiswalde verwaltet und am I. Januar d. I infolge überkommener Dienstunsähigkeit niedergelegt hat, die Friedrich-August Medaille in Bronze zu verleihen. Die Aushändigung erfolgte am 22. d. M. durch Herrn Bürgermeister vr. Weißbach in Gegenwart der Ratskollegiums unter entsprechender Begrüßung. Zu gleich erhielt Herr Einhorn ein ihm von den städtischen Kolleqiest oerwtlligies Geldgeschenk. — Frau Auguste Klara verw. Fallgatter geb. Edel mann hier ist seitens des Kgl. Ministeriums des Innern durch Verleihung des tragbaren Ehrenzeichens für Treue in der Arbeit ausgezeichnet worden. Frau Fallgatter ist seit dem Jahre 1874 als Strohhutgarniererin bei der Firma H. H. Reichel hier beschäftigt. Di« Aushändigung sand am 20. d. M. durch Herrn Bürgermeister vr. Weiß bach statt in Gegenwart de» Herrn Stadtrat Reichel als Vertreter der Arbeitgeberin. Letztere hat Frau Fallgatter anläßlich ihrer Auszeichnung auch ein Geldgeschenk über reicht. — Die Zinsen der Fehrmann-Stiftung (80 M.) kamen stiftungrgemäß am 22.' Januar an zwölf der ältesten bedürftigen und würdigen Bürger unserer Stadt zur Ver teilung. — Die diesjährige Kollektiv-Gratulation hat einen Reinertrag von rund 60 Mark ergeben, die zu „Kohlen marken" für unsere Armen verwendet werden. Ist auch der Bedarf an solchen in diesem Winter noch nicht groß gewesen, so kann dies doch leicht der nächste Winter nachholen. — Am 27. Januar, dem Geburtstage des Kaisers, werden die Post-Schalter für den Verkehr mit dem Publikum bei dem hiesigen Postamte am Vormittag wie an Sonntagen von 8—9 und 11 — 12 Uhr, am Nach mittag von l/24—6 Uhr geöffnet sein. — Zu der Verhaftung des Kassierers Willkomm melden die „L. N. N.": Willkomm klingelte am Sonntag früh l/26 Uhr am Haus des Tischlermeisters Thiele, in welchem seine Mutter wohnt, und erklärte dem Haus besitzer, er habe seit mehreren Tagen nicht geschlafen, sei todmüde und möchte ruhen. Thiele ließ Willkomm in die Wohnung von dessen Mutter, die zurzeit bei ihrem Sohne in Frankfurt weilt, eintreten, und begab sich dann zur Jagd nach auswärts. Als er abends gegen 11 Uhr heimkam, wurde er von seinen Angehörigen veranlaßt, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, die Willkomm sofort verhaftete. Er ließ sich ohne Widerstand zu leisten ins Gefängnis absühren. Ganze 8 Pfg. wurden in seinem Besitze vorgefunden. — Unmittelbar nach der Verhaftung des flüchtig ge wesenen Kassierers der Dlppoldiswalder Bereinsbank Willkomm wurde von der Kriminalbrigade Dresden ein 51 Jahre alter Rechtskonsulent ai s der Schweiz, der sich im Auftrage de» Willkomm seit einigen Tagen sowohl in Freiberg al» auch in Dresden ausgehalten und nach dem Bekanntwerden der Verhaftung des Willkomm alsbald von dort entfernt hat, auf der Rückertse nach der Schweiz verhaftet. Er wurde der Kgl. Staatsanwaltschaft Frei berg zugesührt, weil er dringend verdächtig erscheint, die sofort beabsichtigte Verhaftung des Willkomm vereitelt zu haben. Auch hat der Rechtskonsulent einen größeren Be trag der von Willkomm unterschlagenen Gelder empfangen, weshalb er sich zu verantworten haben dürste. — Für die Meisterprüfungen. Die im Bezirk der Kreishauptmannschast Dresden wohnenden Hand werker, die sich der Meisterprüfung im bevorstehenden Frühjahr unterziehen wollen, haben ihr Gesuch um Zu lassung der Prüfung bis 15. Februar an die Geschäfts stelle der Gewerbekammer Dresden einzureichen. Später eingehende Gesuche würden möglicherweise erst im Herbste Berücksichtigung finden. In dem Zulassungsgesuche ist das Gewerbe genau zu bezeichnen, in dem di« Prüfung erfolgen soll und sind denselben beizufügen 1. ein vom Gesuchsteller selbständig verfaster und eigenhändig ge schriebener Lebenslauf, 2. der Nachweis über die Zett, welche der Gesuchsteller al» Geselle in dem betreffenden Handwerk tätig gewesen ist (Arbeitszeugnisse), 3. wenn der Gesuchsteller die Gesellenprüsung abgelegt hat, da» Zeugnis über das Ergebnis derselben (Lehrbries), 4. eine polizeiliche Aufenthaltsbescheinigung und 5. die Prüfung», gebühr (30 Mk). Allein durch da» Bestehen der Meister prüfung wird die Befugni» zur Anleitung von Hand werkslehrlingen und die Führung de» Meistertitels in Verbindung mit dem Handwerk erworben. Hier in Dippoldiswalde gehören die Herren Sattler- und Tapezierer- Obermeister Carl Nitzsche, Bäcker-Obermeister Bernhard Gietzolt, Malermeister Emil Götting und Klempnermeister