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diesen 139 Berufungen wurden 76 verworfen, 53 vom Schiedsgericht berücksichtigt und 10 durch Vergleiche beseitigt. Gegen 203 Mitglieder mufsten Executionen wegen 6989 •6 Gesammtbetrag eintreten, 44 Mit glieder waren unpfändbar. Die anfängliche Begeisterung an einzelnen Stellen für die Berufsgenossenschaften hat all mählich kühlerer Auffassung Platz gemacht. Bei eng zusammengedrängter Gewerbthätigkeit gleicher Art mit beschränkter Zahl von Betrieben gröfseren Umfanges ist die Verwaltung weder zu weitläufig noch zu kostspielig, obschon auch nicht ganz ohne Schattenseiten. Mit der wachsenden Zahl der Einzelbetriebe sowie deren Kleinheit und Zerstreutheit steigen die Schwierigkeiten. Die lange Reihe beginnt mit den grofsen Berufs genossenschaften der Berg- und Hüttenwerke und endet in der spafshaften Berufsgenossenschaft der deutschen Schornsteinfeger, wo einzelne Sectionen wohl Verwaltungskosten aufbringen müssen, aber keine Unfälle zu beklagen haben. Wir möchten behaupten, dafs, wenn die Regierung nochmals vor der Entscheidung stände, örtliche Verbände, wie bei der Invaliden- und Altersversorgung be absichtigt, an Stelle der Berufsgenossenschaften treten würden. Die kühnen Gedanken einzelner Heifssporne, welche in der weiteren Ausbildung der Berufs genossenschaften die Lösung der socialen Fragen sehen, aus den Vorständen derselben eine Art socialpolitischen Senat bilden wollten, scheiterten an der Besonnenheit einsichtiger, geschäftskundiger Männer aus den Kreisen der Grofsindustrie. Die Regierung selbst hat derartigen Bestrebungen den Boden entzogen, indem sie für die Alters- und Invalidenversorgung die Berufsgenossenschaften fallen liefs. Ob später eine Verschmelzung von Unfall-, Invaliden- und Alters-, Wittwen- und Waisen versorgung noch möglich ist, erscheint fraglich, wünschenswerth wäre das zweifellos. Man kann ein warmer Freund des Staats- socialismus sein und doch in den Berufsgenossen schaften eine Verirrung finden. Die thatsäch- lichen Ergebnisse haben dem Unterzeichneten diese von Anfang an geäufserte Meinung noch keines wegs benommen. J. Schlink. Rheinisch -W estfälische Hütten- und Walzwerks -Berufsgenossenschaft. Aus den geschäftlichen Mittheilungen über die Verwaltung des Genossenschaftsvorstands für das Jahr 1887 wird unseren Lesern der folgende Auszug willkommen sein. Geschäftsjahr 1886 1887 Gesammtzahl der Betriebe . . 255 252 Gesammtzahl der Versicherten 70 313 74 179 Durchschnittszahl eines Be ¬ triebs 306,06 ' 294,44 Anrechnungsfähige Löhne und Gehälter . •K 66 989 882,71 72 101 410,79 Durchschnittslohn auf den Kopf Im Jahre 1887 Section Essen 1 081,76 » Oberhausen 972,48 » Düsseldorf 1 083,66 » Coblenz 855,21 „ Aachen 884,96 » Dortmund 934,07 » Bochum 984,70 » Hagen 924,23 » Siegen 899,92 971,99 Gezahlte Entschädig. (1886: 67 118,98 Jf) 226 347,09 » » auf den Kopf 3,05 Ji Reservefonds 452 694,18 Verwaltungskosten 35 014.65 Vorschriftsmäfsige Umlage demnach . . 714 055,92 Mehrbetragan Verwaltungskosten einzelner Sectionen 2 325,71 Umlage auf den Kopf der Versicherten . 9,66 Auf je 1000 K Lohnsumme: a) von den vorschriftsrnäfsig umzulegen den 714 055,92 JC 9,90 b) von den thatsächlich umgelegten 758 028,02 10,51 Nach obiger Zusammenstellung übersteigen die im Jahre 1887 gezahlten Unfallentschädigungen (226 347,09 •6) die des Vorjahrs (67 118,98 •46) um mehr als das 3 1/3 fache. Diese so aufser- ordentliche Steigerung der Unfällentschädigungen hat jedoch keineswegs ihren alleinigen Grund in der Zunahme der Unfälle im Jahre 1887 gegen das Jahr 1886, sondern ist vorzugsweise darauf zurückzuführen, dafs die fortlaufenden Renten aus 1885/86 den im Jahre 1887 neu festgestellten Entschädigungen zugewachsen sind. Es kommt hinzu, dafs für einen nicht geringen Theil der Unfälle, welche sich in dem einen Jahre ereignet haben, die Entschädigung erst in dem folgenden Jahre zur Zahlung gelangt war, namentlich in solchen Fällen, in denen die Krankenkassen auf Antrag der Genossenschaft die zu leistenden Entschädi gungen vorgeschossen und diese Vorschüsse erst nach längerer Zeit bei der Genossenschaft zur Erstattung liquidirt haben. Es gehören hierher noch diejenigen Fälle, in denen die Genossen schaft im schiedsgerichtlichen Verfahren oder in der Recursinstanz überhaupt erst zur Zahlung einer Entschädigung verurtheilt worden ist.