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794 Nr. 11. «STAHL UND EISEN.“ November 1888. Bekanntmachung. Im Bereich der preufsischen Staatseisenbahn- Verwaltungen herrscht seit einiger Zeit ein so unge wöhnlicher Andrang von Gütern, welche in bedeckt gebauten Wagen zu verladen sind, dafs den Anfor derungen nach dieser Wagengattung nicht in der erwünschten Weise entsprochen werden kann. Zur Begegnung von Verkehrsstockungen ist die preufsische Slaatseisenbahn-Verwaltung deshalb ge- nöthigt, die sonst übliche Be- und Entladefrist von 12 Tagesstunden für bedeckt gebaute Wagen für alle auf der Station selbst oder im Umkreise bis zu 5 km von der Station entfernt wohnenden Ver sender und Empfänger bis auf weiteres auf 8 Tages stunden herabzusetzen. Die Beschränkung tritt mit dem 22. d. M. in Kraft. Für die mehr als 5 km von der betreffenden Station entfernt wohnenden Versender und Empfänger bleiben die regelmäfsigen, d. h. 12 stündigen Lade fristen auch fernerhin bestehen. Ebenso wird durch vorstehende Bestimmung weder an den einzelnen an die Eisenbahn angeschlossenen Werken vertragsmäfsig zugestandenen bezw. obliegenden längeren oder kürzeren Ladefristen, noch an den kürzeren Ladefristen, welche ein für allemal auf einzelnen Stationen Anwendung finden, etwas geändert. Als Tagesstunden gelten die Stunden von 7 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. Die Mittagsstunden werden bei Berechnung der Fristen mitgerechnet, so dafs die Ladefrist ununter brochen weiterläuft. 1 Elberfeld und Köln, den 21. October 1888. Königliche Eisenbahn- Königliche Eisenbahn- Direction. Direction (links-u. rechtsrh.). Bekanntmachung. Bei der in den Staatsbahn-Bezirken eingetretenen starken und noch fortwährend sich steigernden In anspruchnahme der offenen, zur Kohlen- und Koks verladung geeigneten Güterwagen sehen sich die unter zeichneten Staatsbahn-Verwaltungen zur Vermeidung von Verkehrsstockungen genöthigt, die allgemein auf 12 Tagesstunden festgesetzten Be- und Entladefristen für diese Wagen, und' zwar vorläufig nur für die Lagerplatzpächter, auf 6 Tagesstunden ein zuschränken. Die Einschränkung gilt für jene Wagen allgemein, gleichviel ob Kohlen und Koks oder andere Güter in denselben verladen sind, und tritt mit dem 25. d. M. in Kraft. Auf die Anschlufsgeleisinhaber, mit welchen be reits abgekürzte Ladefristen von Bedienung zu Be dienung vereinbart sind, sowie auf die übrigen Ver- sender und Empfänger von in offenen Wagen ver ladenen Gütern, findet vorstehende Bestimmung keine Anwendung. Als Tagesstunden gelten die Stunden von 7 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. Die Mittagsstunden werden bei Berechnung der Fristen mitgerechnet, so dafs die Ladefrist ununter brochen weiter läuft. Elberfeld und Köln, den 24. Oktober 1888. Königliche Eisenbahn- Königliche Eisenbahn- Direction. Direction (links- u. rechtsrh.). Verein deutscher Eisenhüttenleute. Den Herren Mitgliedern werden hierdurch folgende Schreiben zur Kenntnifs gebracht, welche anläfslich der diesjährigen Sommer-Versammlung von Vereins wegen an den Senat der Stadt Hamburg und deren Oberingenieur Hrn. F. Andreas Meyer gerichtet sind. Düsseldorf, den 25. September 1888. Dem hochgeehrten Senat der freien und Hanse stadt Hamburg beehren namens des Vorstandes des Vereins deutscher Eisenhüttenleute die ergebens! Unterzeichneten sich, für das freundliche Entgegen kommen, für die gastliche, festliche Aufnahme, welche der Verein anläfslich seiner Sommer-Versammlung in Hamburg gefunden hat, verbindlichen und tief empfundenen Dank auszusprechen und die Versicherung zu geben, dafs die in Hamburg zugebrachten Tage in der Geschichte des Vereins mit unvergänglichen Lettern eingetragen sind und die Erinnerung an sie bei den Mitgliedern unseres Vereins in dankbarem, frohem Gedenken fortleben wird. Gestatten Sie uns gleichzeitig, dafs wir unserm ungetheilten Beifall über die grofsartigen Schöpfungen, zu deren Besichtigung Sie uns Gelegenheit gegeben haben, Ausdruck verleihen. Die sachgemäfse An ordnung der Zollanschlufsbauten, ihre in der Ge- sammtheit, wie in den Einzelheiten durchgebildete Ausführung, die Schnelligkeit, mit welcher sie bei der vorgeschriebenen kurzen Frist errichtet wurden, haben ebenmäfsig unsere Bewunderung erregt. Die .beobachtete kraftvolle Entwicklung hat uns mit der frohen Zuversicht erfüllt, dafs unsere erste deutsche Hafenstadt die Interessen der binnenländischen Industrie, welche zu vertreten wir die Ehre haben, in nachdrücklicher Weise wahren wird; diese Ueber- zeugung ist für uns ein Sporn gewesen, unsere An strengungen zu verdoppeln, um unsere Erzeugnisse in einer solchen Beschaffenheit herzustellen, dafs sie bereitwilligst vom Weltmärkte aufgenommen werden. Mit der ergebenen Bitte, den Ausdruck unserer Dankbarkeit wiederholt zu genehmigen, haben wir die Ehre zu verbleiben mit vorzüglicher Hochachtung und Ergebenheit Verein deutscher Eisenhüttenleute. Der Vorsitzende: Der Geschäftsführer: C. Lueg. E. Schrödter. An den Senat der freien und Hansestadt Hamburg, z. H. des Präsidenten, ersten Bürgermeisters Herm Dr. Versmann, Magnificenz, Hamburg. * * * Düsseldorf, im September 1888. Hochgeehrter Herr Ober-Ingenieur! Gestatten Sie uns, den Dankesgefühlen , welche von unseren sämmtlichen an der letzten Versammlung in Hamburgbetheiligten Mitgliedern auf das lebhafteste und aufrichtigste empfunden wurden, nochmals Aus druck zu verleihen. Wenn unsere Versammlung in Ihrer schönen Vaterstadt einen so glänzenden und für uns hoch befriedigenden Verlauf genommen hat, so haben wir dies in erster Linie Ihren persönlichen Bemühungen, der vollendeten Liebenswürdigkeit und Unermüdlichkeit Ihrer Führung und Erklärung zuzuschrejben. Wir bitten Sie ergebens!, die Versicherung ent gegenzunehmen , dafs Ihre verdienstvolle Thätigkeit für den Verein und die ebenso lehrreichen wie an genehmen Stunden, welche wir mit Ihnen zu verleben die Ehre hatten, in unserer Erinnerung in ungetheilter Anerkennung fortleben werden. Verein deutscher Eisenhüttenleute. Der Vorsitzende: Der Geschäftsführer: C. Lueg. E. Schrödter. Hrn. F. Andreas Meyer, Ober-Ingenieur der freien und Hansestadt Hamburg Hamburg. Aus Anlafs der Feier des 50. Semesters Lehr- thätigkeit, welche Hr. Geh. Bergrath Dr. Wedding vor kurzer Zeit beging,* wurde im engeren Vereins- Vorstande beschlossen, dem Jubilar, dem Ehrenmitgliede * Vergl. »Stahl und Eisen«, Nr. 8, S. 557.