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1012 Stahl und Eisen. Aus dem Jahresbericht der Knappschafts-Berufsgenossenschaft. 15. December 1896. Uebersicht über die inneren Ursachen der entschädigungspflichtigen Unfälle des Jahres 1895. Section Zahl der Unfälle, veranlafst durch: Zusammen die Gefährlichkeit des Betriebes an sich Mängel des Betriebes im besonderen die Schuld der Mitarbeiter die Schuld des Verletzten selbst im ganzen 0lo im ganzen "o im ganzen •/o im ganzen °lo I Bonn 465 62,08 3 0,40 12 1,60 269 35,92 749 II Bochum 1631 72,27 6 0,26 82 3,63 538 23,84 2257 III Clausthal a/H. . . 52 44,83 — — 5 4,31 59 50,86 116 IV Halle a/S 139 33,10 22 5,20 15 3,60 244- 58,10 420 V Waldenburg i/Schl. 73 64,60 1 0,89 5 4,42 34 30,09 113 VI Tarnowitz O/Schl. . 198 22,20 7 0,80 69 7,70 618 69,30 892 VII Dresden 225 79,79 7 2,48 5 1,77 45 15,96 282 VIII München 52 67,53 1 1,30 4 5,20 20 25,97 77 Zusammen . 2835 57,79 47 0,96 197 4,02 1827 37,24 4906 Auf die Gefährlichkeit des Betriebes an sich entfallen nahezu 58 % der Unfälle, die sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen nicht vermeiden lassen, die Mängel des Betriebes im besonderen erfordern noch nicht 1 %. Dagegen verunglücken durch die Schuld der Mitarbeiter fast 4 % und durch die Schuld der Verletzten selbst 37 %, zu sammen 41 %, das sind 2015 Unfälle, die zum grofsen Theil bei Anwendung der erforderlichen Aufmerksamkeit seitens der Versicherten ver mieden werden könnten. Gröfsere Unfälle, d. h. solche, bei denen 10 oder mehr Personen verletzt wurden, ereigneten sich 4 und zwar: Im Bezirk der Section I (Bonn). a) am 7. August auf der Grube Heinitz mit 2 tödlich und 8 leicht Verletzten. Im Bezirk der Section II (Bochum). b) am 25. Juli auf der Zeche Prinz von Preufsen mit 37 tödlich, 2 schwer und 4 leicht Ver letzten. Im Bezirk der Section IV (Halle). c) am 25. Oetober in der Brikettfabrik der Grube Marie mit 1 tödlich, 6 schwer und 3 leicht Verletzten. Im Bezirk der Section VI (Tarnowitz). d) am 10. Juni auf der Grube Gottes Segen mit 20 tödlich und 11 leicht Verletzten. Im vorigjährigen Bericht war davon Mit- theilung gemacht worden, dafs einzelne Knapp schaftsvereine das den Berufsgenossenschaften im § 76 c des Krankenversicherungs - Gesetzes ein geräumte Recht, zur Uebernahme des Heil verfahrens der Verletzten innerhalb der ersten 13 Wochen nach dem Unfälle, der Knappschafts- Berufsgenossenschaft gegenüber nicht anerkennen wollen. Ein Knappschaftsverein beharrt auf diesem Standpunkt, weshalb die Klage gegen denselben im Verwaltungsstreitverfahren bei dem zuständigen Bezirksausschufs eingelegt worden ist. Das Heilverfahren wurde im Berichtsjahr in 1379 derartigen Fällen übernommen und es wurden dafür 111072,22 Jf Kosten aufgewendet. An Umlage sind während der zurückliegen den 10 Jahre von den Betriebsunternehmern er hoben worden: Zusammen 61 168 010,— JI 1885/6 .... 2 594 377,65 eN 1887 3 976 843,04 » 1888 4 686 480,24 » 1889 5 055 580,58 » 1890 5 975 161,96 » 1891 6 495 909,36 » 1892 7 381 704,45 » 1893 7 949 081,19 » 1894 ... . . 8 285 424,09 » 1895 8 767 447,44 » Von vorstehenden 61 168 010,— 4 gehen ab die Erstattungen an die Betriebsunternehmer infolge stattgegebener Gefahrentarifbe schwerden und Angabe zu hoher Lohnsummen, ferner Ueber- weisungen an andere Berufs genossenschaften u. s. w. ... 195561,23 „ so dafs wirklich aufgebracht sind 60 972 118,77 . Auf der Tafel I der- graphischen Darstellungen am Schlüsse des Berichts sind an Aufwendungen nachgewiesen 60 372 418,77 K Dazu tritt noch der Betriebsfonds mit 600 000,— ,. Summe wie vorstehend 60 972 448,77