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15. December 1896. Ätis dem Jahresbericht der Knappschafts-Berufsgenossenschaft. Stahl und Eisen. 1009 Die nach dem Verwaltungsbericht für 1894 noch unentschieden gebliebenen 33 Gefahrentarif beschwerden fanden wie folgt ihre Erledigung: 2 Beschwerden wurden seitens der Beschwerde führer zurückgenommen, 11 sind vom Reichs versicherungsamt zurückgewiesen worden, in 19 Fällen wurden die Betriebe in einer niedrigere Gefahrenklasse zurüekversetzt und in 1 Fall ist die Beschwerde als erledigt angesehen worden, weil der Beschwerdeführer sich dem Reichs-Ver- sicherungsamt gegenüber auf den Bericht der Be rufsgenossenschaft nicht mehr geäufsert hat. — Im Verwaltungsbericht für das Jahr 1894 wurde bereits mitgetheilt, dafs in der Genossenschafts- Versammlung vom 11. September 1894 hervor gehoben worden sei, es soll eine Revision der Ge fahrenziffern unter Mitberücksichtigung des weiter vorliegenden statistischen Materials für die Jahre 1892 und 1893 von neuem vorgenommen werden. Durch die Versetzung einer Anzahl gröfserer Be triebe in eine niedrigere Gefahrenklasse hatte nämlich eine erhebliche Verschiebung in den einzelnen Gefahrengruppen stattgefunden, indem die Lohnsumme und Belastungen dieser Betriebe bei der Berechnung der Gefahrenziffern einer höheren Gefahrenklasse zugezählt worden waren. Diese Verschiebung mufste dann wieder eine Veränderung der Gefahrenziffern zur Folge haben, wodurch die Revision der letzteren um so mehr erforderlich wurde. Die Neuberechnung konnte bis zur Ge nossenschaftsversammlung am 9. September 1895 nicht bis zum endgültigen Abschlufs gebracht werden, weil einige Gefahrentarifbeschwerden noch der Entscheidung des Reichs-Versicherungsamts unterlagen. Die Genossenschaftsversammlung be auftragte daher den Genossenschaftsvorstand (§ 7 Ziffer 7 des Statuts), nach Entscheidung der noch schwebenden Gefahrentarifbeschwerden, auf Grund des der Genossenschaftsversammlung vorgelegten bis Ende 1893 aufgestellten Unfallverzeichnisses nebst Denkschrift, die Gefahrenziffern neu auf zustellen. Nachdem sodann alle Gefahrentarif beschwerden erledigt waren, ist die Berechnung der neuen Gefahrenziffern vorgenommen worden und es hat das Reichs-Versicherungsamt dieselben unterm 18. December 1895 genehmigt. Die Gefahrenziffern sind bekanntlich ermittelt aus den anrechnungsfähigen Lohnsummen und aus den Kosten, welche die auf die einzelnen Ge fahrenklassen entfallenden Unfälle verursacht haben, wobei einmal die thatsächlich schon ge zahlten Entschädigungen und sodann für die weiter laufenden Rentenverpflichtungen die Kapitalwerthe der letzteren in Betracht gezogen werden, wie dies in der „Denkschrift zum dritten, vom 1. Januar 1894 ab gültigen Gefahrentarif“ näher erläutert worden ist. Für die damalige Berechnung lag aber nur das statistische Material für die Zeit vom 1. October 1885 bis 31. December 1891 vor, nämlich im ganzen XXIV.16 eine Lohnsumme von 1915 1/2 Millionen Mark, welcher eine Gesammtbelastung von 49 1/2 Millionen Mark gegenüberstand, die durch 18 261 ent schädigungspflichtige Unfälle verursacht wurde. Diese neue Bearbeitung dagegen erstreckte sich auf die Zeit vom 1. October 1885 bis 31. December 1893, also auf zwei weitere Jahre, wobei eine Ge- sammtlohnsumme von 2668 1/4 Millionen Mark und eine aus 26892 entschädigungspflichtigen Unfällen herrührende Gesammtbelastung von 72 1/2 Millionen Mark zu Grunde lag. Hierbei ist noch zu be merken, dafs nicht nur das weiter vorliegende statistische Material der beiden Jahre 1892 und 1893 neu bearbeitet und dem Ergebnifs der Statistik bis Ende 1891 zugezählt worden ist, dafs vielmehr das gesammte Material seit dem Bestehen der Berufsgenossenschaft vom 1. Oetober 1885 bis 31. December 1893 von Grund auf versicherungs technisch neu bearbeitet wurde. Bei der Discussion in der Genossenschafts versammlung vom 11. September 1894 wurde die hohe Gefahrenziffer der Brikettfabriken nicht für gerechtfertigt gehalten, und es wurde hervorge hoben, dafs in der Einrichtung der letzteren gerade in neuerer Zeit grofse Fortschritte gemacht worden seien. Welche Verminderung der Gefahr durch wesentliche Aenderungen erreicht sei, gehe u. a. auch daraus hervor, dafs die Privat-Versicherungs- gesellschaften früher auf die Versicherung dieser Betriebe gegen Feuersgefahr überhaupt nicht ein gehen wollten, während sie heute die Versicherung gegen eine mäfsige Prämie übernähmen. Der Vor sitzende erwiderte darauf, dafs die angeführten Verbesserungen für die Zukunft nicht unberück sichtigt bleiben sollten. Die Berufsgenossenschaft würde aber durch die in den Brikettfabriken vor gekommenen Unfälle in solcher Höhe belastet, dafs die Gefahrenziffer nicht niedriger gesetzt werden könne. Bei der vorzunehmenden Bearbeitung des weiter vorliegenden statistischen Materials für die Jahre 1892 und 1893 würden die erwähnten Ver besserungen dann auch zur Geltung kommen Die neue Berechnung hat nun in der That ergeben, dafs die Brikettfabriken (3. Gefahrengruppe beim Braunkohlenbergbau, b 3) die Berufsgenossen schaft weniger belasten wie früher, und dafs die Gefahrenziffer sich infolgedessen von 79 auf 65 ermäfsigt hat Während am Schlüsse des Jahres 1891 auf 1000 A Löhne eine Unfallbelastung von 28,28 • entfiel, beträgt die Belastung am Schlüsse des Jahres 1893 auf 1000Löhne nur noch 23,87 K. Indessen darf hierbei nicht unberücksichtigt bleiben, dafs auch durch die endgültige Einschätzung der Betriebe zu den Klassen des dritten Gefahren tarifs die Ennäfsigung der Gefahrenziffern zum Theil mit bedingt wird, indem Betriebe aus einzelnen Sectionen mit einerseits hohen Lohnsummen, da gegen andererseits ganz geringer Unfallbelastung bei dieser Klasse mit in die Berechnung gezogen wurden, die früher einer andern angehörten. — 4