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Mchmtz-Mung : Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. 77. Jahrgang Sonnabend, den 10. Juni 1911. Nr. 67. Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage, dr die Aufnahme eines Inserats an bestinnnter Stelle »md an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jelpre in Dippoldiswalde. Mtiheritz.ZMun^ Äscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners- Zag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- -enAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 28 Pfg., zweimonatlich Inserate werden mit Ik Pfg., solche aus unsere! Ämtshauptman: ischaft mit 12 Pfg. die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nm von Behörden) die zwei« gespaltene Zeile 38 bez. 30 Psg. - Tabellarisch« 34 PfgV einmonatlich 42 undkomplizierteJnserat« Pfg. Einzelne Nummern I tM W mit entsprechendem Auf SO Pfg. — Alle Postan- ' d „ . .. . schlag. - Eingesandt, i« 8KMÄL Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. "ÄLSM Amtsblatt für die Königliche AmtshauBnamschafi, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Trotz der Bekanntmachung der Königlichen Amtshauplmannschast vom 10. Oktober lysg Nr. Illi, sind bisher die Anmeldungen von Wasserbenutzungen zum Eintrag ins 'Wasserbuch nicht in der erwarteten Zahl eingegangen. Im Interesse der Beteiligten selbst liegt es, der ihnen nach § 5l des Wassergesetzes zu Vermeidung des Verlustes des Anspruchs auf Eintragung und einer Strafe nach 8 166 Ziffer 4 des Wassergesetzes obliegenden Anzeigepflicht nachzukommen. Als eintragspflichtig kommen in Betracht: I. die unmittelbare oder mittelbare Einführung von Stoffen in ein fließendes Gewässer (auch Eigentumsgewässer), die den Gemeingebrauch beeinträchtigen oder sonst das Gewässer oder die Ufer in schädlicher Weise verunreinigen; 2. die wesentliche Aenderung des Bettes oder der Ufer eines fließenden Ge wässers (Hoch- und Tiefbauten aller Art, die im Flußbetts oder an den Ufern errichtet sind, Abgrabungen oder Ausfüllungen des Bettes und der Ufer, sonstige Aenderungen der Flußsohle oder der Ufer, z. B. durch Ab pflasterung, Errichtung von Ufermauern, Abflachung oder Erhöhung der Uferbölchungen, Pflasterböschungen, Schleuscnausmündungen, Mühlenbewäs- jerungswehre usw; 3. Stauanlagen zu Wassertriebwerken in einem fließenden Gewässer (z. V. Fabri?- wehre, Mühlenwehre usw); 4. solche der Ent> oder Bewässerung dienende Veranstaltungen, die erhebliche Einwirkungen auf die öffentlichen Interessen oder die Rechte anderer herbei führen können; 5. sonstige Anlagen oder Vorrichtungen, die eine für andere schädliche Stauung, Ueberschwemmung oder Versumpfung ve.ursachen, die für fremde Erund- stücke oder Anlagen, insbesondere auch das Bett und die Ufer schädlich sind oder zum Nachteil anderer eine willkürlich ungleichmäßige Ausnützung des Wassers bewirken oder das nicht verbrauchte Wasser erst unterhalb der Grundstücke des Benutzers und der mit weiterer Fortleitung einverstandenen Unterliege! dem Gewässer wieder zusühren; 6. die dauernde Ableitung von Wasser aus einem fließenden Gewässer in solchem Umfange, daß dadurch die Wassermenge in letzterem erheblich gemindert wird; 7. Anlagen (insbesondere Brücken oder Stege), die in dauernder baulicher Ver bindung mit dem Bette oder den Ufern eines fließenden Gewässers stehen und die Ablausverhältnisse zum Nachteil anderer beeinflußen, insbesondere bei Hochwasser Gefahr erzeugen; 8. Anlagen, durch die die Wassermenge in einem Eigentumsgewässer dadurch dauernd gemindert oder anderen Grundstücken Wasser entzogen wird, daß solches Wasser zur Versorgung einer Gemeinde (Wasserleitung) oder zum Betriebe eines Unternehmens abgeleitet wird. (Im übrigen vgl. hierzu §§ 40, 42 des Gesetzes). Jede Waßerbenutzung ist gesondert anzumelden. Die Anmeldungen erfolgen zweckmäßig mittels des den Ortsbehörden seinerzeit hinausgegebenen und dort erhältlichen Anmeldebogens. 4771. . Königliche Amtshauptmonnschaft Dippoldiswalde, am 3l. Mai 1011. Wegen Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche in Dippoldiswalde wird auf Grund von § 23 der Verordnung vom 5. Oktober 1008 — Gesetz- und Verordnungs blatt Seite 335 folgende — Berreuth mit Rittergut, Elend, Malter, Obercarsdorf, Oberhäslich mit Borwerk Oberhäslich, Paulsdorf, Reichstädt mit Rittergut, Rein holdshain. Alberndorf und Staatsforstrevier Wendifchcarsdorf als Beobachtungs gebiet bezeichnet. Es gelten wiederum die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 12. Mai 1011 (s. Weißeritz.Zeitung Nr. 56 vom 13. v. M ) Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 8. Juni 1011. Herr Gasthofsbesitzer Friedrich Bruno Kadner beabsichtigt, in dem unter Nr. 1 der Ortsliste, Nr. I des Grundbuchs, Nr. 134a des Flurbuchs für Lauenstein, Ortsteil Kratzhammer, gelegenen Grundstück ein« Svklavklkaussnksgv zu errichten. Gemäß 8 17 der Reich-gewerbeordnung sind Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Prioatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen Dippoldiswalde, am 6. Juni 1011. 414 a N. Königliche Amtshauptmannschaft. Gesperrt wird innerhalb Oberfrauendorser Flur vom 12. bis 15. Juni l. I. unter Verweisung des Verkehrs über Niedersrauendorf oder Luchau der Kommunikationsweg von Ober- frauendorf nach Johnsbach. 836 Königl^Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 7. Juni 1011. Freitag und Sonnabend, den 23. und 24. Juni 1911, werden die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts gereinigt; es können deshalb an diesen beiden Tagen nur wirklich dringliche Geschäfte erledigt werden. Dippoldiswalde, den 7. Juni ION. V Kex. 420/10. Königliches Amtsgericht. Blutlaus vetr. Gegenwärtig ist das Auftreten der den Obstbäumen so überaus schädlichen Blutlaus wieder zu beobachten und nimmt der unterzeichnete Stadtrat daher Veranlassung, die Garten- und Obstplantagenbesitzer und -Pächter hierdurch aufzufordern, alle zweckdien, lichen Maßnahmen zur Bekämpfung und Vernichtung des genannten Schädlings in energischster Weise zu ergreifen. Als Vernichtungsmittel wird Brennspiritus mit Schmier seife empfohlen. Dippoldiswalde, am 7. Juni lOll. Der Siadtrat. MM- und Klauenseuche. Heute ist der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Viehbestände des Vorwerksbesitzers Georg Flemming, hier, Altenberger Straße Nr. 166, amtlich festgestellt worden. Sperrbezirk ist der Stadtteil, der vom Plan, Hospitalstraße, Altenberger Straße, Obertorplatz, Herrengasse, Schuhgasse und Schulgasse begrenzt wird. Der übrige Teil der Stadt und der Flur Dippoldiswalde wird als Beo^achtungsgebict bezeichnet. Für den Sperrbezirk (usw. wie Weißeritz-Zeitung Nr. 62 vom 27. Mai 1011). Dippoldiswalde, am 8. Juni 1011. Der Stadtrat. Die 2. diesjährige Pflichtfeuerwehr-Uebmig findet Äolltag, ckov 12. ballst abends 8 Uhr, statt. Dippoldiswalde, am 0. Juni ION. Der Stadtrat. Kirschen-Berpachtung. Freitag, den 9. Juni dss. Ihrs., nachmittags 6 Ahr, soll im Bahnhotel die diesjährige Kirschennutzung, Reichstädter Straße, unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen verpachtet werden. Dippoldiswalde, den 6 Juni 101 l. Der städtische Fluransschuß Rmden-Bersteigermig im ForWrke Amsels. Die in den nachgenannten Revieren des Forstbezirks Bärensels im heurigen Jahre voraussichtlich zur Aufbereitung gelangenden Fichtennutzrinden sollen unter den vor der Versteigerung bekannt zu gebenden Bedingungen verkauft werden, und zwar: Montag, den 26 Juni d. I., im Gasthof zum Zollhaus bei Hermsdorf (Bahnstation: Hermsdorf-Rehefeld) von vormittags l/211 Ahr an: etwa 400 rm vom Frauensteiner Revier, „ 500 „ „ Nassauer „ 420 „ „ Rechenberger „ und von vormittags 11 Uhr an: etwa 200 rm vom Altenberger Revier, „ 700 „ „ Rehefelder „ „ 200 „ „ Värenfelser „ „ 330 „ „ Schmiedeberger „ Käufer, welchen bei dem Forstrentamte Frauenstein ein fortlaufender Kredit für Holzkaufgelder nicht eröffnet ist, haben auf die erstandenen Rindenmengen sofort eine Anzahlung in Höhe von 30 »/g des Wertes dieser Rinden zu leisten. Die betreffenden Königlichen Reoierverwaltungen geben Auskunft über die Rinden, deren Stand und Art usw. König!. Oberforstmeisterei Bärenfels zu Freiberg und König«. Forstrentamt Frauenstein, am 6. Juni 1011. Gesperrt wird vom 12. bis 13. Juni l. I. die Ratnstraße Großölfa-Posfendorf unter Ver weisung des Verkehrs über Wendischcarsdorf; vom 14. bis 16. Juni l. I. die Dorf straße Wendifchcarsdorf unter Verweisung des Verkehrs über den Antonsweg und Rainstraße. Wendischcarsdorf, den 8. Juni 1011. Der Gemeinde-Borstand. Formulare und andere Drucksachen für Gemeinde- und ander« Behörden liefert in zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerei von Carl Jehne, Dippoldiswalde. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Jehne. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die hundstagsmäßige Hitze hat nachgelassen, zum ersten Male wieder seit langer Zeit be deckten graue Wolken den Himmel und ab und zu sprühte auch Regen hernieder, lange nicht genug, um die durstigen Fluren zu erquicken. Der Westwind blies mit voller Kraft und sang sein Liedlein, aber mit aller seiner Ge walt brachte er uns keinen Regen. In den höheren Lagen dürften die Menschen glücklicher gewesen sein. — Die Maul- und Klauenseuche ist in unserer Stadt wieder zum Ausbruch gekommen, da ihr Auftreten im ! Gehöfte des Herrn Gutsbesitzers Flemming, früheres Post gut, festgestellt wurde. — Vom evangel-luth. Landeskonsistorium ist die zur Erledigung kommende Hilfsgeistlichenstelle für die Parochien Schmiedeberg und Kipsdorf dem Predigtamtskandidaten Martin Johannes Krömer aus Leipzig übertragen worden. Die feierliche Einweisung durch Hrn. Sup. Hempel findet am 25. Juni statt. — Von der Stellmacher-Innung zu Dippoldiswalde wurde am 6. Juni das diesjährige Haupiquartal abge halten; dasselbe war leider schwach besucht. Nachdem Jahres- und Rechenschaftsbericht vorgetragen und letzterer von zwei Mitgliedern geprüft und für richtig befunden, wurde der Kassierer entlastet. Die Wahlen gingen an ihre bisherigen Inhaber zurück. Ausgenommen wurden vier Lehrlinge, während zwei Ausgelernte vom Prüfungs ausschuß losgesprochen wurden. Durch anderweitige Stellung trat ein Mitglied aus. Nach Erledigung innerer Angelegenheiten fand die Versammlung ihren Abschluß. — Die Ziehung der 1. Klasse der 160. Kgl Sächs. Landeslotterie findet am 14. und 15. Juni in Leipzig statt.