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DK .«Ihrrltz-Zrlwne"'' Äscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners- Laa und Sonnabend und wkd anden vorhergehen. denWendenaurgegeben. Preis vierteljährlich 1M. IS Pfg., zweimonatlich 44 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern LO Pfg. — Alle Postan- Italien, Postboten, sowie ZnfereAusträgernehmen Bestellungen an. UeWtz-Dtilng. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit II PW., solche aus unsern Ämtshauptmamlschaft mit 12Pfg.die Spaltest« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile SS bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierte Inserat, mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, In redaktionellen Teile, di Spaltenzeile 30 Pfg. Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtfettigem „Illustrierten Anterhattungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tage,« wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Nr. 58. Donnerstag, den 18. Mai 1911^ 77. Jahrgang. Das Lberttsatzgeschaft im Aushebungsbezirk Dippoldiswalde findet am 22. nuck 23. Mal äissvs Fabios, von trüb 7 vbr an, tm vastbot „Lam 8tma" in Mppoläkunlüv und am 24. Ast Moas» Fadros, von trüb 8 vdr an, im vsstkot „Lam Löwoa" ia Laaoastoia statt. Mle zur Gestellung vor der Königlichen Oberersatzkommission verpflichteten Per sonen werden aufgefordert, an den ihnen durch Gestellungsbefehle bekannt zu gebenden Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen. Zuwiderhandlungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Aushebung er gehende Anordnungen der behördlichen Organe werden ebenso wie ungebührliches Be tragen in oder vor den Avshebungslokalen, sofern nicht andere gesetzliche Strafen ver wirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Hast bis zu 3 Tagen geahndet werden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Bezirks erhalten Ver anlassung, für rechtzeitige Aushändigung der ihnen demnächst zugehenden Gestellungs befehle Sorge zu tragen, selbst im Aushebungstermine zum Zwecke etwaiger Aus kunstserteilung zu erscheinen und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Sind die Gestellungspflichtigen eines Ortes für verschiedene Tage befohlen, so haben die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände, sofern sie nicht an mehreren Tagen im Aushebungsorte anwesend sein wollen, am letzten Terminstage mit zu erscheinen. Sind Zurückstellungsgesuche aus die durch Krankheit bedingte Arbeits- oder Aufsichts unfähigkeit unterstützungsberechtigter Angehöriger der Gestellungspflichtigen gestützt und ist deren Krankheit nicht durch Zeugnisse beamteter Ärzte bescheinigt, so haben sich diese Angehörigen im Aushebungstermine persönlich vorzustellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat spätestens 3 Tage vor dem Aushebungs- geschäst auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstait versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Der Nachweis über ein solches Leiden kann auch durch das Zeugnis eines beamteten Arztes erbracht werden. Stotterer haben beim Oberersatzgeschäft Zeugnisse von beamteten Ärzten oder Lehrern vorzuzeigen. Volksschullehrer haben den Nachweis zu führen, daß sie die Schulamtskandidaten- Prüfung bestanden haben und bei einer Volksschule angestellt sind, Zeugnisse darüber sind vor dem Aushebungsgeschast hier einzureichen. Behinderung am Erscheinen infolge Krankheit ist durch Zeugnis eines beamteten Arztes sofort zu bescheinigen. Diejenigen Militärpflichtigen, die inzwischen ihren Aufenthaltsort wechseln, haben dies sofort der Ortsbehörde ihres zeitherigen und ihres künftigen Aufenthaltsortes zu melden. Seiten der Ortsbehörden sind solche An- und Abmeldungen mit möglichster Beschleunigung in Form eines Stammrollenauszuges anher anzuzeigen. Dippoldiswalde, am 6. Mai 1911. Der Zivilvorsitzende der Königlichen Ersatzkommission 461 c e. , des Aushebungsdezlrks Dippoldiswalde. Den Ortsbehörden des amtshauplmannschastlichen Bezirks werden in den nächsten Tagen die erforderlichen Vordrucke zur Ermittelung der Anbauflächen für das Jahr 1911 zugehen, die unter Zuziehung von Orts- und Landwirtschaftskundigen, bezüglich der Forsten und Holzungen von Forstwirtschaftskundigen, genau nach der diesen Vor drucken aufgedruckten Anleitung in der Zett vom 28. Mai bis 4. Juni auszufallen und sodann vorschriftsmäßig vollzogen in je einem Exemplare bis spätestens zum 5. Juni dieses Jahres hierher zurückzusenden sind. Das andere Stück ist zu den Akten zu nehmen. Insoweit Ortsteile in Frage kommen, sind die ermittelten Anbauflächen nicht mit denen des Hauptortes zu vereinigen, sondern in je einem Vordrucke für sich einzutragen. Nr. 682 V. Königliche Amtshauptmannfchaft Dippoldiswalde, am 15. Mai 1911. Gärtnerei-Erhevrmg betreffend. Zum Zwecke der Erlangung genauer Nachweise über die Verhältnisse des Garten baues findet am 23. d. M. eine gärtnereistatistische Erhebung statt. Die Inhaber oder Leiter von Gärtnerei-Betrieben werden hiervon mit der Veranlassung in Kenntnis ge setzt, die ihnen zugehenden Formulare gewissenhaft und vollständig auszufüllen und von Sonnabend, den 27. Mai, früh ab zur Abholung bereit zu halten. Erläuterungen zur Aussüllung der Erhebungsbogen werden den Beteiligten mit zugestellt werden. . , i Dippoldiswalde, den 16. Mai 1911. Der Stadtrat. Herr Schutzmann Zimmermann ist aus dem Dienste des unterzeichneten Stadtrats ausgeschieden. An dessen Stelle ist am heutigen Tage Herr Max Hermann Anger in Pflicht genommen worden. Dippoldiswalde, am l 5. Mai 19N. Der Stadtrat. Kirchliches Ortsgesetz für die Kirchgemeinde Dippoldiswalde, betreffend die Gebühren für kirchliche Amtshandlungen, ll. Nachtrag zum Regulativ für kirchliche Handlungen und Gebühren vom 12. Dezember 1878. 0. Beerdigungen. Für Begräbnisse Auswärtiger, die bei vorübergehendem Aufenthalte in der Parochie Dippoldiswalde verstorben sind, ist eine Sondergebühr von 40 Mark zu bezahlen. Wegen der Insassen des Wettinstiftes zu Dippoldiswalde bewendet es bei den be sonderen Abmachungen mit der Vertretung des amtshauptmannschaftlichen Bezirks. Dippoldiswalde, am 21. April 1911. Der Kirchenvorstand. Hempel. Nr. 485 ck K. Genehmigt. Dippoldiswalde, am 27. April I9ll. Die Kircheninspektion für Dippoldiswalde. Hempel. Sonnenkalb. vr. Weißbach. Der Weg von Borlas nach Selfersdors wird vom 22. bis 31. Mai d. I. gv- spenr-K. Der Verkehr hat über Paulshain oder Spechtritz zu geschehen. Der Gemeinderat zu Borlas. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Am 23. d. M. findet, wie aus dem amtlichen Teile ersichtlich ist, eine gärtnereistatistische Erhebung statt. Dieselbe hat den Zweck, genaue Zahlen nachweise über die Verhältnisse des Gartenbaues in Sachsen zu beschossen und diese Zahlennachweise sollen namentlich auch den Organen und Verbänden, welche die Vertretung und Förderung des Eärtnerberufs bezwecken, als Unterlagen für ihre Tätigkeit dienen. Eine sorgfältige und genaue Beantwortung der gestellten Fragen liegt demnach im Interesse des Eärtnerstandes selbst. Die aus- gefüllten Fragebogen werden nur zur Ausstellung von Zahlenüberslchten, welche den einzelnen Betrieb nicht er kennen lassen, verwendet werden. Dippoldiswalde. Am vergangenen Sonntag hielt der Bienenzüchterverein eine Versammlung ab. Der Vorsitzende gab u. a. bekannt, .daß die Tierärztliche Hoch schule zu Dresden unentgeltlich Bienenkrankheiten unter sucht. Die Imker haben nur nötig, in verdächtigen Fällen Waben oder Bienen in sorgfältiger Verpackung mit der Aufschrift „Bienenkrankheiten" an das obenbezeichnete Institut zu senden. Ein Begleitschreiben mit Erläuterungen ist besonders einzusenden. Da die Faulbrut leider immer weiter greift, so wurde diese Einrichtung ebenso freudig begrüßt, wie das von der Reichsregierung angekündigie Faulbrutgesetz. Der nächste Punkt der Tagesordnung be traf die neuen Satzungen. Dieselben wurden einem Aus schuß überwiesen, welcher in nächster Versammlung ein Urteil über zwei Entwürfe abgeben soll. Sodann hielt der Vorsitzende einen ausführlichen Vortrag über das Schwärmen der Bienen und erläuterte die Ursachen, Arten und Pflege derselben. In der allgemeinen Aus sprache, welche sich an den Vortrag schloß, wurde mehr fach über die starken Verluste bei der Auswinterung geklagt. — Wie aus der Bekanntmachung des Wohnungs- ausschusses in letzter Nummer ersichtlich, werden aus An laß des vom 15. bis 17. Juli 1911 in unserer Stadt ab zuhaltenden Bundessängerfestes die Mitglieder des Wohnungsausschusses in den nächsten Tagen bei der Ein wohnerschaft erscheinen, um Quartiere für die Sänger zu beschaffen. Es sind zu diesem Zwecke 1 l Bezirke ge bildet und diese Bezirke unter den Mitgliedern des Woh- nungsausschusses verteilt worden. Nach den Erfahrungen, die man bei anderen Bundessängerfesten gemacht hat, muß damit gerechnet werden, daß zu unserm Feste 3500 bis 4000 Sänger sich einfinden und daß hiervon etwa die Hälfte am Abend des Hauptfesttages (Sonntag) wieder abreist, während die andere Hälfte in unserer Stadt und angrenzenden Gemeinden Quartiere bezieht. Diese Quartiere werden in der Hauptsache nur auf eine Nacht benötigt, mit Ausnahme der Quartiere für diejenigen Sänger, welche bereits am Sonnabend nachmittag hier eintresfen und für diejenigen, welche den Sängertag am Dienstag zu besuchen haben. Die Ansprüche der Sänger an die Quartierwirte sind bescheiden, denn es handelt sich nur darum, ihnen ein anständiges Nachtlager mit Wasch gelegenheit zu gewähren. Selbstverständlich bleibt es dem Quartierwirt unbenommen, seiner Gastfreundschaft in er weiterter Form Ausdruck zu verleihen, je nach den Ver hältnissen. Wenn man nun annehmen kann, daß viel leicht gegen 1000 Mann in Massenquartieren (öffentlichen Gebäuden u. dergl.) untergebracht werden können, wozu bereits das erforderliche Material an Decken usw. gegen Entschädigung gesichert ist, so bleibt immer noch übrig, für zirka 1000 Mann Privatquartiere zu besorgen, was in nächster Zeit geschehen soll. Hoffen wir, daß der Wohnungsausschuß nicht vergeblich sich bemüht, seine schwere Aufgabe zu lösen. — Die Bedachung ländlicher Gebäude ist noch immer ein Problem, dessen Lösung nicht als ab geschlossen zu betrachten ist. Zu ungern will sich der Landmann von seinem Strohdach, das im Winter die Ställe warm, im Sommer kühl hält, trennen. Von amt- licher Stelle werden Versuche mit einer als Feuerschutz in Betracht kommenden Imprägnierung gemacht. Man will auch umfangreiche Brandproben anstellen, sowohl bei Flugfeuer wie bei Jnnenfeuer. Die Versuche sind von hohem wirtschaftlichen Wert, denn zumal der kleine Land- wirt muß heute darauf sehen, billig, praktisch und sicher bauen zu können. — Im Ministerium des Innern fand jetzt eine Be ratung hinsichtlich der neuen Landestanzordnung statt. Ueber die Besprechung zirkulieren allerhand Ge rüchte, doch kann als verbürgt nur mitgeteilt werden, daß die Vertreter aller größeren Städte Sachsens an der Sitzung teilgenommen haben. Wie weiter mitgeteilt wird, soll eine Beschränkung des Tanzes in den großen Städten beabsichtigt sein. Es soll bei der erfolgten Besprechung heroorgehoben worden sein, daß, weil dem Saalgewerbe an den Vorabenden der Sonn- und Festtage als auch durch Verkürzung der geschlossenen Zeiten eine bessere Verdienstmöglichkeit zuteil geworden ist, aus anderer Seite Tanztage entzogen werden könnten. -- Die Maul- und Klauenseuche ist am 15. Mai im Königreich Sachsen in 67 Gemeinden und 143 Ge höften amtlich festgestellt worden. Der Stand am 1. Mai war 55 Gemeinden und 134 Gehöfte. Kreischa. Am letzten Sonntag fand hier die Weihe eines der Gemeinde Kreischa aus Mitteln des Sächsischen Kunstfonds gestifteten Zierbrunncns statt. Vormittags >/2l l Uhr fand ans hiesigem Friedhöfe eine schlichte aber ernste Feier an« Grabe des vormaligen Rittergutsbesitzers