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WMeritz-Mimg Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Donnerstag, den 29. Dezember l910. 76. Jahrgang Nr. 1S0 Amtsblatt fiir die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und dm Stadtrat z« Dippoldiswalde. Mtt achtseMgem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jelpre. - Druck und Verlag von Carl Jelrne in Dippoldiswalde. Inserate werden El» Pfg-, solche aus uns««» Ämtshauptmuttüschaft mit 12Pfg.die Spalheile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. Z0 Pfg. - Tabellarische und komplizierteJnserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, di» Spaltenzeile 30 Pfg. DK »Meitzeritz-ZeitunL'' rrscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners- iag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweimonatlich 34 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern LV Pfg. — Alle Postan- jtalten, Postboten, sowie «nsereAusträger nehmen Bestellungen an. Herr Gemeindeältester Otto Hermann Eugen Heber in Höckendorf ist zum stell vertretenden Direktor und Herr Gemeindevorstand Karl Heber in Obercunnersdorf zum stellvertretenden Kassierer der Sparkasse zu Höckendorf gewählt und von der König lichen Amtshauptmannschaft bestätigt worden. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 2l Dezember lylO. Die Orisbehörden des Bezirks werden hierdurch auf die 25,i, 46,ii und 57,l der Deutschen Wehrordnung aufmerksam gemacht. Darnach haben sie zu Anfang des Monats Januar Aufforderung wegen Anmeldung der Militärpflichtigen zur Mllitär- ftammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis l. Februar zu erlassen, tunlich bis 2. Februar aber die Stammrollen nebst den Geburtslisten des jüngsten militärpslichtigen Jahrganges, Losungsscheinen, Geburtsscheinen und sonstigen Belegen hier einzurcichen. Gleichzeitig wird noch darauf hingewiesen, daß alle gerichtlichen Bestrafungen der Militärpflichtigen zu den betreffenden Stammrolleneinträgen zu vermerken, sowie die Rufnamen zu unterstreichen sind. Die Aufnahme der in den Strafregistern nicht geführten Polizeiftrafen hat zu unterbleiben. Dippoldiswalde, am 24 Dezember 1910. vor Ltrilvorollroucko ckor Lünlellodon vrsLlrkomwIsston ckoo Lllododuogodorirbo vlppollUownlcko LeffeMe SihW Ser StMmoiAM zu WOWM ckon 30 voromdor 1910, abends 8 Uhr, im SUrungorlmmor ckos vstkLusos Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Drucksachen für Gemeindebehörden fertigt Buchdruckerei Carl Iehne. Fortsetzung des amtlichen Teiles in der Beilage. Zn -er Angelegenheit -cs Prinzen Max. Am 17 Dezember verbreitete der häufig von der Re gierung inspirierte Wolfs Sächsische Landesdienst folgende Mitteilung: „In maßgebenden Kreisen besteht die Auf fassung, daß die Angelegenheit lediglich die Person des Prinzen und seine geistliche Tätigkeit berührt und daher bei diesem Stande der Sache kein Anlaß zu einer Stellung nahme der Regierung gegeben ist." Dennoch sieht sich die sächsische Regierung wohl mit Rücksicht auf die zum großen Teil weit über das Ziel hinausschießenden Kommentare in der Presse veranlaßt, zu der Angelegenheit des Prinzen Max Stellung zu nehmen. Sie veiöifer.tlicht im amtlichen Teil der Sonnabend ausgabe des Di esdner Journals, des Königlich Sächsischen Staatsanzeigers, folgende Erklärung: Der Artikel Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Mar: pensees sur I'Onion cies Cxiises in der neuen Zcitichrift „Romo e l'Oriente" ist zum Geg nstande weitgehendster Erörterungen in der Presse gemacht worden Demgegen über wird hiermit festgestrllt: Der fragliche Artikel erörtert das Problem, in welcher Weise vom Standpunkte und aus den Auffassungen der nicht unierten Orientalen heraus betrochiet am ausjichtsoollsten die Wiedervereinigung der orientalischen mit der occidentalischen Kliche herbeigeführt werden könnte. Die zu diesem Zwecke gemachten eigenen kritischen Bemerkungen und Vorschläge sind, insofern sie sich auf exegetischem, kirchengeschichltichem und kirchen- rechtlichem Gebiete bewegen, nicht einwandfrei und unter liegen einer wissenschaftlichen Beurteilung; insofern dieselben mit Dogmen der katholischen Kirche in Zusammenhang stehen, sind sie nicht nur einer sachlichen Piüsung an sich ausgesetzt, sondern haben auch mit der Gesamtlehre der Küche in Einklang zu stehen. Von dieser aber abzuweichen oder mit ihr sich in Widerspruch zu letzen, lag und liegt dem Prinzen vollkommen fern. Daß die Zurückziehung des Artikels opportun war, bestätigen die Mißverständnisse und tatsächlichen Mißdeutungen desselben, welch letztere wiederholt dem Wortlaute widersprechen. Das sächsische Staatsminislertum läßt amtlich seststellen, daß sowohl das Staatsministerium wie auch die in evan^eliais beauftragten Staalsminister von obiger Er klärung vor deren Erscheinen keine Kenntnis hatten. Ledig lich das Ministerium des Kg>. Hauses hatte die Beröjsent- lichung der Erklärung veranlaßt Wie aus Rom gemeldet wird, hat Prinz Max von Sachsen das ihm vorgelegte Widerussprotokoll bereits unterschrieben. Lotales und Sächsisches. Dippoldiswalde, 2b Dezember. Bei der heute statt- gesundenen Kirchen vor stands-Ergänzungswa hl wurden gewählt für Dippoldiswalde die Herren Oberamtslichter Justiziar vr Grohmann mir 88Stimmen, Postmeister a. D. Rechnungsrat Franke mit 87 Stimmen, Amtsgerichts-Sekretär Schiffner mit 87 Stimmen, Stadtgutrbesitzer Müller mit 74 Stimmen, Kantor Schmidt mit 45 Stimmen. Weitere Stimmen erhielten: Herr Bürgermeister a. D. Voigt (39), Herr Privatus Enderlein (25). Die übrigen Stimmen waren zersplittert. Von 288 in der Wahlliste eingetragenen Personen haben 101 ge wählt 35 Prozent. Weiter wurden gewählt: sü» Berreuth: Herr Hausbesitzer August Lehmann, für Reinberg: Herr Vorwerksbesitzer Welde, für Reinholdshain: Herr Gemeindrvoi stand Dütrich. Die feierliche Einweisung der neugewählten Kirchen- Vorsteher soll dem Vernehmen nach am hohen Neujahrs tage nach der Predigt des Vormittags-Gottesdienstes er folgen. — Im Jahre 1910 sind für die Zwecke des Ephoral- Miisions Vereins in der Ephorie Dippoldiswalde überhaupt 1858,53 M. gesammelt worden, und zwar: 1046,45 M. vom Dippoldiswalder Kreise als: 238 M. Dippoldiswalde (Bibelstunden, Konfirmanden, 4 Misstonsbüchfen, Einzel gaben), 12 M. Hennersdorf und Ammelsdorf, 10 M. Schönfeld, 111 M. Höckendorf, hierunter 64 M. für die Kostschülerin in Moschi, 150 M. Kreischa, 161 M Possen- dors, 149,50 M Reichstädt, hierunter 117 M Missions festkollekte, 35 M. Reinhardtsgrimma, 26 M Ruppendorf, 86 50 M. Sadisdo'f (Konfirmanden, 1 Misstonsbüchse, Einzelgaben), 17,35 M Schmiedeberg, 10,10 M. Kipsdorf, 40 M. Seifersdorf, hierunter 10 M. zur Deckung des Defizits auf 1910; 549,93 M. vom Bärensteiner Kreise als: 22 M Altenberg, 36 M. Bärenstein, 32,90 M. Börnersdorf, 23 M. Breitenau, 83 M Geising, 15 M. Zinnwald, 100 M Glashütte, dabei 5 M. von einer Hauskommunion, 36 M Johnsbach 25,50 M. Lauen stein, darunter 7,50 M vom Großmutteroerein, 38 M. Liebenau mit Wallersdorf, ll,65 M. Fürstenwalde, 2,10 M. Fürstenau, 71,50 M. für Missionar Fuchs in Schigatini in Nordpare (Deutschostafrika) zum Bau der Kirche daselbst (10 M. Allenberg, 25 M. Bärenstein, 6,50 M. Döbra, 15 M Geising, 10 M Jvhnsbach, 5 M. Liebenau), 53,28 M. für den Kostschüler Rettinasamy in Erukatanshery (10 M. Altenberg, 8 M Bärenstein, 1155 M. Breitenau, 5 M. Ditlersdoif, 7 M. Döbra, 1 73 M. Fürstenwalde, 4 M. Jvhnsbach, 6 M. Liebenau); 262,15 M. vom Frauensteiner Kreise als: 40 M. Burkers dorf, hierunter 16 M Kollekte des Missionsfamilienabends, 10 M Dittersbach, 27,15 M. Frauenstein, 10 M Hart mannsdorf, 20 M. Hermsdorf, 60 M. Nassau, 62 M. Pretzschendorf, 33 M. Rechenberg. — Verordnung über das Schlachten. Das Ministerium des Innern hat eine neue Verordnung über das Schlachten erlassen, zugleich wird d e Verordnung, das Betäaben der Schlachttiere betreffend, vom 21. März 1892, aufgehoben. Das „Dr. I." schreibt hierzu: Das Ministerium des Innern erläßt eine neue Verordnung über das Schlachten, welche die Verordnung vom 21. März 1892, das Betäuben der Schlachttiere betreffend, die sich in einigen Punkten verbesserungsbedürftig gezeigt hat, auf hebt uno das Schlachten nach jüdischem Ritus, das so genannte Schächten, das sonst nirgend in Deutschland landesrechllich verboten ist, auch für das Königreich Sachsen wieder zuläßt In Sachsen war seinerzeit die Meinung dem Schächten vornehmlich deshalb wenig günstig, weil das Niederlcgen der Schächttiere, das dem Schächtschnitt vorangeht, so, wie man es damals auszusühren verstand, mit Qualen für die Tiere verbunden schien. Konnten doch bei den früher angewandten Methoden selbst Hörner und Beinbrüche der Tiere während ihres Niederttgens nicht mit Sicherheit vermieden werden Inzwischen sind nun neue Methoden sür das Niederlegen gesunden worden, die volle Gewähr gegen Verletzungen und schwerere Be ängstigungen der Schächttiere bieten. Schon lange hatten auch Männer der Wissenschaft und Praxis in großer Zahl mit Entschiedenheit die Ansicht vertreten, daß sich sach gemäßes Schächten frei von jeder Tierquälerei haste, und noch in letzter Zeit sind von berufener Seite Gutachten des gleichen Inhalts abgegeben woroen. Der grundsätz liche Ausschluß des Schächtens, womit Sachsen, wie schon bemerkt worden ist, in Deutschland allein stand, ließ sich deshalb um so weniger noch länger aufrechterhalten, als das jüdische Religionsgesetz den Genuß des Fleisches nicht geschächteter Tiere verbietet, und sonach die in Sachsen lebende gesetzestreue Judenschaft gezwungen war, ihre Fleischnahrung von außerhalb Sachsens zu beziehen, wenn sie sich nicht des Fleischgenusses gänzlich enthalten wollte. Eingehende Vorschriften der neuen Verordnung regeln das Schächten näher und geben Sicherheit dafür, daß es jeder zeit sachgemäß und ohne Tierquälerei zur Ausführung ge langen wird. — Nach den ungezählten Ueberraschungen, die das Christkind den unterschiedlichen kleinen und großen Kindern in der Sonntagnacht bereitet hatte, stellte sich nun Dienstag früh auch die Natur mit einer lleberraschung für alle ein: sie schenkte uns Schnee. Auf den Dächern, in den An lagen, auf den Bäumen lag er, leider aber nur in recht geringer Menge, und reichlich spät kam die lleberraschung. Die beiden Festtage selbst haben die sehnliche Hoffnung aus ein Gastspiel des Winters nicht erfüllt. Wohl wirbelten einige Male die Flocken vom Himmel hernieder, aber sie waren von so wässeriger Beschaffenheit, daß sie die schon ungangbaren Wege im Freien nur noch weiter aufweichten. Grüne Weihnachten, nasse Weihnachten, stürmische Weih nachten, düstere Weihnachten, schmutzige Weihnachten — es gibt noch mehrere unerquickliche „schmückende" Bei- wöiter, die man anfahren könnte, um das Aeußere der verflossenen Festtage richtig zu kennzeichnen, das so un freundlich war, wie wir es kaum je erlebt haben. — Die Ziehung der 2. Klasse der 159. Kgl. Sächs. Landeslotterie wird am II. und 12. Januar 191t erfolgen. — Von den sächsischen Schmalspurbahnen verzinste die Linie Hainsberg - Kipsdorf ihr Anlagekapital t.n Jahre 1909 am zweitbesten, nämlich mit 3,353 o/o (1908 mit 3,143 o/o), an dritter Stelle kommt dann Mügeln b. P-GZstng-Allenberg mit 2,845 o/o (3,307 o/o), die Linie Klingrnberg-Kolmnitz—Frauenstein erforderte 1909 einen Zuschuß von 0,176 o/o. während es 1908 nur 0,075 o/g Zuschuß waren. — Das Anlagekapital aller sächsischen Eisenbahnen verzinste sich 1909 mit 3,856 o/o, 1908 waren es noch 3,870 o/o. Sadisdorf. Wie alljährlich findet auch Heuer am 31. Dezember nachm. 5 Uhr in hiesiger Kirche ein Syl» vestergottesdienst statt. Dresden. Der König tritt seine Reise nach dem Sudan am 29. Januar von hier aus an und begibt sich am 31. Januar in Genua an Bord des Dampfers „Großer Kurfürst" vom Norddeutschen Lloyd, der über Neapel nach Port Said geht. Dies wird am 5. Februar erreicht, und am 6. wird die Reise nach Suez fortgesetzt, wo die Ankunft am gleichen Tage erfolgt. Am 8. Februar geht der König in Port Sudan, Halbwegs zwischen Suez und Massaua, an Land und setzt zunächst die Reise mit der Bahn nach Suakin fort. Ueber die auf dem Rück wege einzuschlagende Route ist noch nichts näheres be stimmt. Dresden. König Friedrich August hat aus Anlaß des Weihnachtsfestes 28 Strafgefangenen aus Gnaden die Freiheit geschenkt. — Wie das „Dresdner Journal" von unterrichteter Seite erfährt, hat Baron de Mathies Sr. Majestät dem König sein tiefstes Bedauern aussprechen lassen über die in seinem Buche „Wir Katholiken und die anderen" ent haltenen beleidigenden Bemerkungen; in einer zweiten