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DK ,weib«ritz-Zeikm^ scheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denWenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 28 Pfg-, zweimonatlich A4 Psg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummem W Psg. — Alle Postan- stalten, Postboten, sowie MsereAusträger nehmen Bestellungen an. Wcheritz-Mmlg. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserat« werden mit I» Psg-, solche aus unsere» Amtshauptmannschaft mit12Pfg.die Spal^eile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Psg. - Tabellarisch« und komplizierteJnserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, ini redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pfg. Amtsblatt für die Königliche AmtsSauptmamtchast, das Kömgliche Amtsgericht und dm Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseltigem „Illustrierten Unterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Täger» wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. - Druck und Verlag von Carl Jelpke in Dippoldiswalde. Nr. 138 Dienstag, den 22 November 1010. 7«. Jahrgang. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat im Einverständnisse mit dem Bezirks ausschüsse beschlossen, den 88 l und 4 des Regulativs, den Berkaus von Backwaren betreffend, vom 17. Dezember 1802*) folgende veränderte Fassung zu geben: 8 1: Jeder Bäcker und Verkäufer von Backwaren hat in oder bei seiner Ber- kaufsstelle durch einen Anschlag an einer dem Publikum gehörig ins Auge fallenden Stelle das Gewicht und den Preis des von ihm zum Berkaufe gestellten Schwarz brotes, sowie der weihen Backware bekannt zu geben. 8 4: Jeder Bäcker und Verkäufer von Backwaren hat in oder bei seiner Der- kaufsstelle eine Wage mit den erforderlichen geaichten Gewichten aufzustellen und den Käufern die Benutzung derselben zum Nachwiegen der gekauften Backware zu gestatten. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß danach in Zukunft auch diejenigen, welche Backwaren in offenen Verkaufsständen, Wagen, mitgeführten Körben usw. verkaufen, das Gewicht und den Preis der Waren durch einen Anschlag bekannt zu geben und eine Wage nebst Gewichten auszustellen haben. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 6 des vorgenannten Regulativs geahndet. Dippoldiswalde, den 8. November 1910. 654 tt. Königliche Amtshauptmannfchaft. ') Abgedruckt: Weitzeritz-Zeitung Nr. 154 vom 31. Dezember 1892 und Nr. 190 der Sammlung amtshauptmannschaftlich r Bekanntmachungen. Wahl von Abgeordneten der Höchstbesteuerten znr BeMsversammimtg. Mit Ende dieses Jahres hat gesetzmäßig ein Teil der Vertreter der Höchstbestcuerten aus der Bezirksversammlung auszuscheiden Die Neuwahlen sollen Mittwoch, den 28 Dezember 1910 in der Zeit von vormittags I I bis >/2!2 Uhr in, Sitzungssaals der Königlichen Amtshauptmannschwt stattsinden. An die Stimmberechtigten Höchstbesteuerten ergeht noch besondere Einladung. Die in Gemäßheit von 8 7 des Gesetzes, die Bildung von Bezirkeverbänden und deren Ver- tretung belreifend, vom 21. Amil 1873 ausgestellte Liste der Stimmberechtigten liegt vom 23. November bis mit 21. Dezember 1910 während der Dienststunden in hiesiger amts- hauptmannschaftlicher Kanzlei — Zimmer Nr. 10 — aus. Einsprüche find bei deren Verlust spätestens vierzehn Tage vor der Wahl hier anzubringen. 60 b 8. Königliche Amtshauptmannfchaft Dippoldiswalde, am l 8. November 1910. veffentliche Sitzung des Bezirksausschusses am 29. November 1910, vormittag» 1/411 Ahr, im Sitzungssaals der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Dienstgebäude aus. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 19. November 1910. WlltW Atzung -er BW« MW z« AMWM-e knettag, Sau 2. vorowdsr 1910, adouck» 1/28 vdr, im Sitzungszimmer des Rathauses. Tagesordnung: Wahl eines Vertreters der Stadt Dippoldiswalde zur Bezirksver- sammlung auf die Jahre 1911 bis mit 1916. Stadtrat Dippoldiswalde, am 19. November 1910. Die Erd-, Fels und Maurerarbeiten zur Herstellung der Talsperre bei Maller (Bezirk Dresden) sollen verdungen werden. — Es sind rund 59000 Ldm Erd» und Felsmassen zu bewegen, rund 66000 odm Bruchsteinmauerwerk und rund 11000 odm Betonmauerwerk herzustellen. Die Arbeiten müssen bis zum 1. Juli 1913 vollendet sein. Die Verdingungsunterlagen sind vom Talsperren Bauamt, soweit der Vorrat reicht, für 15 Mk. zu beziehen Bei Einreichung eines Angebots und Rückgabe der Unterlagen wird dieser Betrag unter Portoabzug zmückgezahlt. Die Auswahl unter den Bewerbern und die Zurückweisung aller Angebote bleibt vorbehalten. Die Angebote sind versiegelt, postfrei und mit der Aufschrift „Herstellung der Talsperre" bis zum 20. Januar 1911 vormittags 11 Ahr beim Talsperren-Bauamt Malter einzureichen. Zu diesem Zeitpunkt werden die Angebote in, Bauamt geösfnet und die Schlußsummen den erschienenen Bewerbern bekannt gegeben. Die Bewerber bleiben bis zum 28. Februar 1911 an ihr Angebot gebunden. Malter (Bezirk Dresden), am >9. November 1910. (IO 16715) Königliches Talsverren-Bauamt. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Trotz des fürchterlichen Schnee treibens am vergangenen Sonnabend war erfreulicherweise die Versammlung des Landwirtschaftlichen Vereins recht gut besucht und weiden sicher alle Anwesende von dem Dargebotencn voll befriedigt worden sein. Nachdem der Vorsitzende, Herr Vorwerksbeiitzer Welde-Oberhäslich, die Erschienenen, unter denen sich auch der Kreisselretär, Herr Oekonomierat Or v. Littrow, befand, begrüßt, ge dachte er in herzlichen Worten des verstorbenen Bereins- kassierers, Herrn Kaufmann Standfuß, zu dessen ehrendem Gedächtnis sich die Anwesenden von den Plätzen erhoben. — Der Vortrag des Herrn Zuchtinspeklor Bruchholz über „Tierzüchterischrs aus Mecklenburg, Oldenburg und Oit- sriesland" fesselte durch die hochinteressanten Mitteilungen von Ansang bis zu Ende und war der gespendete Beifall kein Theaterrummel. Herr Oekonomierat Or. v Littrow forderte zu recht zahlreicher Beschickung der Rindeischau auf, die im nächsten Juli auf der hiesigen Aue abgehalien werden wird und regte die Bildung einer Kommission dafür an. — Die ausgebrvchene Maul- und Klauenseuche, die in geradezu erschreckender Weise um sich greift, gab Herrn Bezirkslierarzt Or. Lange Gelegenheit, sich miß- billigend über die Sorglosigkeit der Biehbesttzer zu äußern und zu strikter Durchführung der Vorsichtsmaßregeln auf zufordern, nur dann werde die Seuche beseitigt werden. — Nachdem noch Herr Ratsmühlenbesitzer Rich. Heise, dessen Vater lange Jahre das Amt zur vollsten Zufrieden heit verwaltet hatte, als neuer Bereinskassierer gewählt worden war, wurde die Versammlung geschlossen. — In der Erwägung, daß die private Bautätigkeit allein den offenbaren Mangel an Wohnungen in unserer Stadt nicht deckt, am allerwenigsten den Mangel an Klein wohnungen, haben die städtischen Kollegien am Freitag in gemeinschaftlicher Sitzung einstimmig im Prinzip einer Borlag. zugestimmt, im kommenden Jahre zunächst ein größeres Doppelhaus mit Aibeiterwohnungen durch die Gemeinde zu erbauen. Derartige Grundstücke werden von der Landesversicherungsanstalt sehr hoch und unter günstigen Bedingungen bestehen und bieten dem Mieter die möglichsten Vorteile inbezug auf Preis und Einrich tung. Weitere Neubauten sollen gegebenenfalls bald folgen. — Wir machen hierdurch darauf aufmerksam, daß morgen Dienstag, den 22. November, abends 8 Uhr, im Pfarrhause die Bibel stunden beginnen. — Verschlossene Wärmflaschen nicht der Hitze aus setzen! Wie angebracht es ist, bei der beginnenden „Wärmflaschen-Periode" daran zu erinnern, zeigt der Um stand, daß in vergangner Woche hier eine auf dem an- peheizten Herd stehende Melallwärmflasche mit das ganze Haus alarmierendem Krach zersprang. Durch einen glück lichen Zufall wurde durch die mit großer Gewalt fortge- schleuderten Metallteile und den Dampf niemand verletzt. — Bei der hiesigen König!. Amtshauptmannschaft ist an Stelle des in die Kanzlei des König! Ministerium des Innern übernommenen Diälist Herrn Kürth Herr Schneider aus Bautzen gelre-en. — Ls ist fast ein Wagnis, jetzt schon mit einer Bitte wegen des Sängerfeftes 1911 an die Bürgerschaft heranzutreten,- aber die Vorbereitungen zu demselben er- heiichen es. Für viele auswärtige Sänger, die aus größeren Entfernungen zu uns kommen, muß Quartier besorgt werden, und darum wird der Wohnungsausschuß in den nächsten Wochen bei der Bürgerschaft eine Umfrage hasten und hofft, daß auch diesmal der gastfreundliche Sinn unsrer Mitbürger eine kleine Unbequemlichkeit auf sich nimmt und soviel als möglich Freiquaitiere zur Ver fügung stellt. — An einem der letzten Tage wurde zum dritten Male in die bei Obermalter am Waldrande gelegene Villa „Paradies" eingebrochen. Der Dieb zertrümmerte ein Soulerrainsenster und 5 Türen, hat aber augenschein lich nichts entwendet. — Das Fünsundzwanzigpfennigstück. Ueber die neuen Fünsundzwanzigpfennigslücke werden aus dem Verkehr lebhafte Klagen laut. Namentlich im Detailhandel hat sich die neue Münze als höchst unpraktisch erwiesen. Das Bedürfnis danach wird bestritten; um so stärker aber wird von Käufern und Verkäufern die Unannehmlichkeit empfunden, daß das Fünsundzwanzigpfennigstück sowohl mit dem Einmarkstück wie mit dem Zehnpsennigitück sehr leicht verwechselt werden kann und tatsächlich sehr oft ver wechselt wird. So hat die neue Münze sehr wenig Freunde, aber um so mehr Feinde. — Sind Sparkassen gewerbliche Unternehmungen und deshalb steuerpflichtig? Diese für die Gemeinden wichtige Frage hat das Oberverwaltungsgericht soeben entschieden. Die Gemeinden Radebeul, Reichenberg bei Dresden, Wahnsdvrf und Niederlößnitz sind schon scit einer Reihe von Jahren zu einem Sparkassenverbande vereinigt. Dieser besitzt weder ein eigenes Grundstück, noch offiziell die Rechte einer juristischen Person. Nach 8 94 der Statuten wird der Reservefonds u. a. zur Deckung von Verlusten verwendet. Seine Höhe soll 5 Proz. der Einlagen betragen, der übrigbleibende Reingewinn fließt den beteiligten Gemeinden zu wohltätigen und gemein nützigen Zwecken zu. Im Jahre 1909 zog nun die Ge meinde Radebeul die Sparkasse als Gewerbebetrieb mit einem Einkommen von 46610 Mark zu den Gemeinde anlagen heran. Auf die Reklamation der Sparkasse griff der Gemeinderat sogar aus die Summe von 50 340 Mark. Die Sparkasse weigerte sich, zu zahlen. Ihre Reingewinne dienten lediglich wohltätigen und gemeinnützigen Zwecken und müßten also von einer Besteuerung befreit bleiben. Das Oberoerwaltungsgericht hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Heranziehung zur Besteuerung sür 1909 mit einem Reingewinn von 31000 Mark für ge rechtfertigt erklärt. Die Opferwilligkeit zur Gemeinnützig keit werde nicht bestritten und die Frage, ob Sparkaisen rein gewerbliche Unternehmungen seien, verneint. Gleich wohl könne eine Besteuerung der tatsächlichen Reingewinne wegen der Eigenart der Institute nicht verhindert werden. In diesem Falle hat das Oberoerwaltungsgericht den drei jährigen Durchschnitt herangezogen. Wahrscheinlich wird nun auch der Staat, der den Rechtsstreit mit großem Interesse verfolgt hat, die Sparkassen besteuern. — Nach dem amtlichen Berichte der Kgl. Kommission für das Veterinärwesen herrschten am 15. November im Königreiche Sachsen überhaupt 11 verschiedene ansteckende Tier krank heilen. — In der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde traten auf die Maul- und Klauenseuche in 4 Gehöften in Friedersdorf, 3 Gehöften in Fürstenau, 7 Gehöstea in Pretzschendorf, I Gehöft in Quohren und Reichenau und 3 Gehöften in Röthenbach, sowie der Rot lauf der Schweine in 1 Gehöft in Pretzschendorf. — Da» Auftreten der Maul- und Klauenseuche war überhaupt in 72 Gemeinden mit 210 Gehöften festzustellen. — Darf ein Lehrling länger als vier Jahre lernen? Um es vorweg zu sagen: er darf nicht länger als vier Jahre lernen, und zwar auch dann nicht, wenn er während seiner Lehrzeit wegen Krankheit oder aus anderer Ursache einen Teil seiner Lehrzeit versäumt hat. Die Lösung dieser Frage ist durch den Deutschen Buchdruckerverein herbei geführt worden. Dieser hat bei den Handwerkskammern Anfrage gehalten, ob die Lehrlinge im Vuchdruckgewerbe, woselbst die vierjährige Lehrzeit üblich ist, nachlernen dürfen, wenn sie wegen Krankheit fehlen. Die Handwerkskammern haben die Sache dem Ausschuß des Deutschen Handwerks und Gewerbekammertages überwiesen, der nun entschieden hat, daß ein Nachlernen nicht gestattet ist. Die Lehrzeit darf also, wenn sie auf vier Jahre vereinbart war, wegen Lehrversäumnis nicht mehr verlängert werden, wohl aber, wenn sie weniger als vier Jahre betrug, bis zur Dauer von vier Jahren.