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MHeritz-Mmig Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Inserat« werden mit I» Pfg., solche au« unser« Ämtshauptmaimschaft mit 12Pfg.die Spaltzell« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. 30 Psg. - Tabellarisch« und komplizierte Inserat« mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, lm redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Psg. VK .welkrriMZeUwlt'' rrfcheinswöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- denAbenden ausgegeben. PrelsvIerteljübrlichlM. LS Psg-, zweimonatlich 84 Psg-, einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummern LV Psg. - Alle Postan- galten, Postboten, sowie «NsereAnsträger nehmen Bestellungen an. Amtsblatt für die Königliche Umtshauptmamilchast, das Königliche Amtsgericht und den Kiadirat zu Dippoldiswalde. Nk.84. Donnerstag, den 21. Juli 1910. 76. Jahrgang Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. — Druck und Verlag von Carl Fehlte in Dippoldiswalde. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die Sommer-Theatersaison für hier und Umgegend wird nächsten Sonntag durch eine gute Operetten Gesellschaft eröffnet. (Siehe Inserat in heutiger Nr ) — Herr Regierungsrat vr. Simon bei der Amts- hauptmannschaft Dippoldiswalde wird mit l. Jan. 1911 zur Kreishauptmannschaft Bautzen versetzt. An seine Strlle tritt Herr Regierungsamtmann vr. Sonnenkalb von der Amtshauptmannschast Borna. — Schade, schade, daß die Witterung am Montag nicht hielt, was sie am Sonntag versprochen Das war kein Bog eischieb-Wetter. Gewitter und Gewitterregen, Regen nicht nur am Bormiltag, sondern auch während de« Festzuges, und das gerade ist eigentlich gar nicht zu verzeihen und auch damit nicht wieder gut gemacht worden,, datz am Spätnachmittag Himmelsbläue sich zeigte. (Der Besuch des Festes und die Festlust waren denn auch, be sonders am Abend, beeinträchtigt.) Nun, unsere Schützen lietzen sich nicht beirren. Der Dienst durfte nicht leiden. Lr wurde getan. Noch vor dem Festzuge konnten liebe Schützenbrüder aus Schmiedeberg begrübt werden. Den Höhepunkt der Fidelitas für die Schützen zum Vogel- schießen bringt ja in der Regel da« Königsfrühstück, und so war cs auch Heuer. Einen wirklich hübschen Schmuck der Festzuges bildete wieder die Kostümgruppe. Der Eis berg mit den Eisbären war ein imposantes Stück und Cook mit seiner Eskimobegleitung, mit den Hundeschlitten, Eisbären und einem „richtigen" Ren boten ein interessantes Bild. Sogar Schnrcballwerfen fehlte nicht. Biel Anklang fand die äutzerst humoristische BegrÜtzung der Expedition aus dem Marktplatze durch einen Bürgermeister und die Ehrung Cooks. Leider aber hatte der Himmel nicht das richtige Verständnis oder hielt er alle» für „wirklich ganz echt"? Gar manches Stündchen Gratisarbeit steckte wieder in der Aufführung. Schlecht erging es nun den Resten des Bogels, und um 6 Uhr verkündeten Böllerschüsse, datz der letzte Spahn herunlergeholt war. Und wer war dec Glückliche? Es ist kaum zu glauben! Herr Albin Göll, der sich bald als neuer Vogelkönig dem „Volke" mit seinem Marschall, Herrn Arthur Nitzsche, präsentierte. Noch bunter als am Montag trieb es die Witterung am Dienstag, sodaß es den Anschein erwecken konnte, als solle die Vogelwiese vollends verregnen. Erst am späteren Nachmittag war ein Besuch des Festplatzes möglich. Das heitzt, die Schützen waren früher auf dem Platze. Galt es doch, einen neuen Scheibenkönig zu „machen". Herr Skribelka errang die Scheibenkönigswürde, während sich Herr Gelle zum Marschall schob- Nach dem Einzuge, der „kurz und bündig" die neuen Könige bei Illumination und bengalischem Licht in die Stadt einführte, sicherte sich jedermann ein möglichst günstiges Plätzchen für das Feuer werk, das >/210 Uhr begann und wiederum viel Beifall fano. Damit war das offizielle Programm abgewickelt. Aber auf dem Festplatze wurde noch die heurige, von der Ungunst der Witterung leider etwas beeinträchtigte Vogel wiese „begraben'. Wohl bekomm's! — Mit der Bitte um Veröffentlichung erhallen wir nachstehende Zuschrift: Kipsdorf. In einem Eingesandt in Nr. 81 dieser Zeitung bemängelt der Herr Einsender den Ankauf eines Gutes durch die Gemeinde und bemerkt dazu, datz sich dadurch die Schuldenlast der Gemeinde wesentlich erhöht, und rechnet den Uneingeweihten die Schuldenlast der Gemeinde millionenweise vor, verschweigt aber offensichtlich, datz die Gemeinde für diese neue Schulo als Gegenwert ein erst vor 7 Jahren neu erbautes Gut mit 15 Hektar Feld und Wiese in schönster Lage von Kipsdorf erworben hat, welches einen weit höheren Zeit wert besitzt, als die vom Gemeinderate bewilligte Er- stehungssumme. Zu seiner Beruhigung sei mitgeteilt, datz die Gemeindr schon wiederholt Gelegenheit hatte, dieses Gut mlt einem annehmbaren Nutzen weiter zu verkaufen. Der Herr Einsender scheint nach autzen den Schein rr- wccken zu wollen, als nehme die Gemeinde leichtsinniger- weise Darlehen auf und fasse ihre Beschlüsse ohne reifliche Ueberlegung. Datz die Darlehen nur zu notwendigen und gemeinnützigen Zwecken, wie z. B. zum Bau einer Ner- bindungsstratze vom Tal nach Oberkipsdorf, zur Beseiti gung der Hochwasserschäden von 1897, zum Bau einer vortrefflichen Wasserleitung, zum Bau einer schönen Kirche, zum Ankauf von zwei Bauerngütern verwendet worden sind, dies alles scheint dem Herrn Einsender fremd zu sein, ebenso scheint er nicht zu wissen, datz sich die Dar- lehne durch Tilgung vermindern und die von ihm be zeichnete Höhe nicht im entferntesten besitzen, wenn man aber etwas nicht richtig weitz, so ist es ein Gebot der Bekanntmachung, betr. den Erlab münzpolizsilicher Borfchrtften. Nachstehende Bekanntmachung des Herrn Reichskanzlers vom 23. Juni 19i0, Erlas; münz polizeilicher Vorschriften betr. (Reichs-Gesetzblatt vom Jahre 1910, S. 909 wird hierdurch zum Ab druck gebracht. Dresden, den 6. Juli 1910. Die Ministerien der Finanzen und des Innern. (Nr. 3795.) Bekanntmachung, betreffend den Erlaß münzpolizeilicher Vorschriften. Vom 23. Juni 1910. Auf Grund des 8 14 des Mü izgesetzes vom 1. Juni 1909 (Reichsgesetz-Bl. S. 507) hat der Bundesrat fo'gende Vorschriften erlassen: 8 1- Medaillen und Marken (Reklame, Rabatt-, Spiel-, Speise- und sonstige Weltmarken) dürfen nicht das Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten in der auf den Neichsmünzen be findlichen Gestaltung tragen oder mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein. Auch dürfen sie nicht die Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung oder die An gabe eines Geldwertes enthalten. Von dem Veibot im Abs. 1 Satz 1 ist das auf Denkmünzen etwa in abweichender Gestaltung angebrachte Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten ausgenommen. Unter das Verbot der Randschrist (Abs. 1 Satz 1) fällt nicht die Anbringung eines Stempel zeichens, des Namens, der Firma des Herstellers oder bei Preismcdaillen die Anbringung des Namens des Preisträge s. 8 2. Marken (8 1) dürfen nicht mit einem Durchmesser von mehr als 20 bis einschließlich 22 Milli meter hergestellt werden. Dies gilt auch für Medaillen aus unedlem Metalle, dis zu geringen Preisen für den Massenabsatz angesertigt werden. 8 3. Medaillen und Marken von ooa'er oder von drei- bis achteckiger Form werden von der Vor schrift In § 2 nicht berührt. Diese Medaillen und Marken sowie die Medaillen und Marken mit einem Durchmesser von wenigstens 4l Millimeter sind von dem Verbrt in 8 1 Satz 1 ausgenommen. 8 4. Die in den 88 1 und 2 enthaltenen Beschränkungen finden keine Anwendung auf solche Medaillen und Marken, die für das Ausland hergestellt Uüd unmittelbar ausgeführt werden. 8 S. Es ist verboten, Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt lind, nachzumachen oder solche nachgemachtcn Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteile anderer Gegenstände bilden. 8 6. Wer gewrhnheits- oder gewerbsmäßig obigen Vorschriften zuwider Medaillen oder Marken herstellt, feilhält, verkauft oder zu geschäftlichen Zwecken in Gebrauch hält, oder dem Verbote des 8 5 zuwider Nachmachungen von solchen Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, in ten Verkehr bringt oder sonst vertreibt, wird, sofern nicht nach anderen Bestimmungen eine schwerere Strafe verwirkt ist, mit Geldstraf.- bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 6 Wochen bestraft. 8 7. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. April 1912 in Kraft. Berlin, den 23. Juni 19lv. Der Reichskanzler. 2n Vertretung: Wermuth. Die Cholera hat in den letzten Wochen in Rußland so weite Gebiere erfaßt, daß dem russischen Auswandererverkehr wieder erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden Ist. Das Ministerium des Innern hält es für geboten, nach 8 13 des Seuchengesetzes vom 30. Juni 1900 (Neichsgesetzblatt Seite 306) Ziffer 1 unter 1 der Aussührungsbestlmmungen hierzu vom 21. Februar 1904 (Neichsgesetzblatt Seite 67) und 8 8 der Anweisung zur Bekämpfung der Cholera folgendes zu verordnen. Jede in einen Gemeinde- oder Gutsbezirk zureisende Person, die unmittelbar oder In unter brochener Fahrt aus Rußland kommt und nicht nachweisen kann, daß sie mehr als 5 Tage vor ihrem Eintreffen Rußland verlassen hat, ist binnen 12 Stunden nach ihrer Ankunft der Ortspoli- zeibchörde oder, wenn der Eutsvorsteher meldepflichtig ist, der Amtshauptmannschaft mündlich oder schriftlich zu melden. Die Anmeldung liegt dem Zureisenden oder seinem gesetzlichen Vertreter, außerdem aber auch den Inhabern oder Verwaltern von Gastwirtschaften, Pensionen oder dergleichen, den Haushal tungsoorständen und Arbeitgebern ob, wo von dem Zureisenden Wohnung oder Arbeit genommen wird. Jede zu meldende Person ist bi» zum Ablaufe von 5 Tagen seit ihrem Austritt aus Ruß land, soweit dieser Zeitpunkt nachweisbar ist, sonst seit ihrer Ankunft In dem betreffenden sächsischen Gemeinde- oder Eutsbezirke der ärztlichen Beobachtung zu unterwerfen. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Verordnung oder die über die ärztliche Beobachtung etwa zu treffenden polizeilichen Anordnungen werden nach 88 45 Ziffer 4 und 46 Ziffer 2 de» Seuchengesetzes mit Geldstrafe bis 150 M. oder mit Haft bestraft. Dresden, den 12. Juli 1910. Ministerium des Innern. Diphtherie-Serum mit den Kontrollnummern 1002—1015 aus den Höchster Farbwerken, 190 und 19! aus der Merklichen Fabrik in Darmstadt, 133—136 aus dem Serum-Laboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 224 und 225 aus der Fabrik vonn. E. Schering in Berlin sind, soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung pp. eingezogen sind, wegen Ablaufs der staatlichen Eewährsdouer zur Einziehung bestimmt. Dresden, am 14. Juli 1910. — Ministerium des Innern. Stadt-Sparlasse zu Dippoldiswalde. Ivoooo «SI-K sind gegen mündelmäßige hypothekarische Sicherheit auszuleihen. Pflicht, lieber zu schweigen, als den geschätzten Lesern einer Zeitung falsche Berichte zu liefern. — Nächsten Sonntag, Montag und Dienstag wird das Elashütter Vogelschießen abgehalten. — Aus Liebenau wird gemeldet, datz in diesem Jahre die Zahl der Sommerfrischler größer ist als im Vorjahre. Auch die Ferienkolonien sind stärker. — Landgericht Dresden. Die 1871 geborene, jetzt in Glashütte bedienstete Kellnerin Johne öffnete im April 1910 im Gasthof „zum Löwen" in Lauenstein mittel» eines falschen Schlüssels die Kammer des Hausmädchens Mühle und stahl ein Stück seidene Kleiderborde im Werte von 3,50 Mark. Das Gericht erkannte wegen schweren Diebstahls auf drei Monate Gefängnis. — Die Unsitte, Glas- und Flaschenscherben im Walde zu zerstreuen, hat bei Pirna in der Elbleite zu einem schweren Unfälle geführt. Beim sog. Elesantensteine kam beim Spielen ein 12 Jahre aller Knabe zu Fall und schnitt sich an einem Glasscherben den rechten Unterarm auf. Da die Pulsader getroffen war, spritzte das Blut im Bogen heraus, doch gelang es einem zufällig in der Nähe weilenden Mitgliede der Sanltätskolonne vom Roten Kreuz das Schlimmste zu verhindern. Ein Arzt mutzte die Wunde weiter behandeln. — (Auch in unsrer Heide liegen Scherben in unverantwortlicher Weise herum.) Rabenau. Das Schützenfest findet vom 23. bis 26. Juli statt. Deni Montagsumzuge liegt die Idee eines spanischen Hochzeitszuges zugrunde. Frauenstein. Der Bezirks-Feuerwehr Verband Frauen stein und Umgegend, dem die Feuerwehren Frauenstein. Burkersdorf, Hermsdorf, Muldo, Nassau, Pretzschendorf und Reichenau ««gehören, feiert nächsten Sonntag in den Mauern unserer Stadt sein 25 jähriges Bestehen. Dresden. Eine beherzte Neltungstat vollführte am Sonntag abend ein hiesiger PostaMent. Vor seinen Augen stürzte der Schulknabe Götze in die angeschwollene Elbe und wurde weit sortgetrieben. Der Postasststent sprang in seiner Uniform sofort nach und brachte den Knaben glücklich ans Land. Die Wiederbelebungsversuche waren von Erfolg. — In Lranzahl erkrankte eine Familie nach dem Genutz von sogenannten Lungenpilzcn. Aerztliche Hilse rettete sie.