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Donnerstag, den 30. Juni 1S1O Nr. 75 Formulare und andere Drucksachen für Gemeinde- und andere Behörden liefert kn zweckentsprechender Ausführung die Buchdruckerel von Carl Jehne, Dippoldiswalde. lag Und Sonnabend und wird anden vorhergehen- Inserate werden mtt I» Pfg., solche aus unsere» Amtshauptmannschast mit 12Pfg.die Spaltzeil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile 35 bez. Zg Pfg. - Tabellarische und komplizierteJnserat« mit entsprechenden, Aus schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pfg Auf Blatt 75 des Handelsregisters, die Firma August Frenzel in Dippoldiswalde betr, ist heute eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Dippoldiswalde, den 27. Juni 1910. Das Königliche Amtsgericht. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Fahrrad- nnd Maschinenhändlers Mar Eduard Wirthgen in Höckendorf wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier durch aufgehoben. Dippoldiswalde, den 27. Juni 1910. Königliches Amtsgericht. Auf Blatt 6 des Handelsregisters, die Firma H. A. Lincke in Dippoldiswalde betr., ist heute eingetragen worden: Die Firma lautet künftig H. A. Lincke Nachf. Martin Thomschke. Der Kaufmann Richard Lincke in Dippoldiswalde ist als Inhaber ausgeschieden. Inhaber ist der Kaufmann Ernst Martin Thomschke in Dippoldiswalde, an den der bisherige Inhaber das Handelsgeschäft samt der Firma veräußert hat. Der neue Inhaber haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers; die in dem Betriebe begründeten Forderungen sind nicht auf ihn übergegangen. Dippoldiswalde, den 28. Juni 1910. Das Königliche Amtsgericht. Gras-Versteigerung. Die diesjährige Gras- und Grumtnutzung von den Wiesen an der Weißeritz ein schließlich der Filzwiese an Thieles Brettmühle (frühere Oberforstmeifterwiese) auf Rehe- selber Staatsforstrevier soll Mttwovd, ävu 8. Full 1918, von vorwittues 9 vdr uv, an die Meistbietenden an Ort und Stelle gegen sofortige Bezahlung und unter den sonstigen, vorher bekannt zu gebenden Bedingungen verlauft werden. Die Versteigerung beginnt am Einfluß des Tannenflüßchens in die Weißeritz König! fonslnsvivnvennrsttung k«k«G«!ö Lu unri König!. knsuvnstnin, am 28 Juni 910 ÄenWcndenvvsgegeben. Preis viert eijährlich 1 M. 85 Pfg-, zweimonatlich W 34 Pfg., einmonatlich 42 . Pfg. Einzelne Nummern s IM IM LV Pfg. — Alle Postan- ' < LtzLSÄL Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend für die Königliche Mntshauptmannlchast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtmt zu Dippoldiswalde. Mtt achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Für die Aust,ahme eines Inserats an bestimmter Stelle nnd an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantworllicher AedaKteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. 76. Jahrgang , Das im Grundbuche für Reichstädt Blatt 103 auf den Namen Wilhelm Paul I Körner eingetragene Grundstück soll am - ... 2. !S10, nsvkn»«ag» /4 4 Uki-, an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 1 Hektar l.Z Ar groß und auf 19955 M. — Pf. geschätzt, wovon 12280 M. auf die Gebäude, 5675 auf die eingebauten Maschinen pp. und 2000 M. auf di: Gärten entfallen. Das Grundstück ist die der Schrot- und Schneidemüllerei dienende sogen. Buschmühle in Reichstädt. . Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen insbesondere der Schätzungen ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zurzeit der Ein tragung des am 25. Mai 1910 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaub- Haft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Dippoldiswalde, den 18. Juni 1910. Königliches Amtsgericht. Hunöcftcucr. Nach 8 1 Absatz 2 des hiesigen Hundesteuer-Regulativs sind junge Hunde für das jenige Kalenderhalbjahr steuerfrei, in welchem sie geworfen werden. Die Besitzer solcher demnach während des ersten Kalenderhalbjahres steuerfrei gewesenen Hunde werden daher hiermit aufgefordert, die unter dem heutigen Tage fällig gewordene Hundesteuer auf das 2. Halbjahr bis spätestens zum 10. Juli ds. 3s. an unsere Stadtkasse zu bezahlen. Anmeldeformulare werden in der Polizeiwache unentgeltlich abgegeben. Dippoldiswalde, am 30. Juni 1910. Der Stadtrat. Die Fünfzigpfennigstücke der älteren Geprügsformen mit der Wertangabe „50 Pfennig" gelten seit dem l. Oktober ly 8 nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist aber seitens des Bundesrats nachgelassen worden (zu vergl. die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Ium IM8 Reichsgesetzbl. S. 464 und die Verordnung sämtlicher Ministerien vom 7. Juli 1008 G.- und B.-Bl. S. 275), das, die Fünfzigpfennigstücke dieser Gattung bei den Reichs- und Landeskassen noch bis zum 30. September ISlO sowohl in Zahlung als auch zum Umtausch angenommen werden. Die bei den Staatskas en bis zum 30. September 1010 eingehenden Fünfzigpfennigstucke der bezeichneten Art sind, soweit sie ni-dt bei einer Neichsbankstelle haben umgewechselt werden können, -r) von denjenigen Kassenstellen, die nicht unmittelbar Ueberschüsje an die Finanzhauptkasse einliefern, bei dieser oder bei einer anderen unmittelbar Ueberschüsse einliefernden Kasse bis zum 5. Oktober 1010 umzuwechseln, b) von den anderen Staatskassen längstens bis zum 10. Oktober 1010 zu den Einlieferungen an die Finanzhauptka se zu verwenden. Zu Vermeidung von Verlusten wird auf den bevorstehenden Fristablauf nochmals mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß die Verpflichtung der Reichs- und Landeskassen zur Annahme und zum Umtausch auf durchlöcherte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewichte verringerte, sowie auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung findet. Dresden, am 22. Juni lOlv. Finanzministerium. Nach den angestelllen klinischen Untersuchungen ist der in Frauenstein eingefangene herrenlose Hund nicht wutkrank gewesen. Die durch die Bekanntmachung vom 23. dieses Monats in Nr. 73 der Weißeritz- Zeitung und des Frauensteiner Anzeigers verhängte Knuösspsni's wird daher wieder aufgehoben. Dippoldiswalde, am 28. Juni 1910. Königliche Amtshauptmannschaft. DK. MM Metberltz-Zeitunk" I Die schwierige Lage fiir Deutschlands auswärtigen Handel. Deutschlands industrieller Aufschwung ist gewiß ein großer und schöner Fortschritt im wirtschaftlichen Leben der Nation, aber er stellt auch fortwährend schwierige Aufgaben für den Ausfuhrhandel, denn die deutsche In dustrie ist mit der Hälfte ihrer Erzeugnisse auf den aus ländischen Markt, zumal auf den englischen und amerika nischen, angewiesen, und wenn Handelskrisen und Zoll schranken die deutsche Ausfuhr lahm legen, dann entstehen für Deutschlands Industrie und Handel oft unüberwind liche Schwierigkeiten Zwar gilt die große Handels stockung, die in den Jahren 1908 und 1909 fast alle Länder heimsuchte, jetzt so ziemlich für überwunden, aber die rechte Blütezeit für Deutschlands Industrie und Handel ist wegen der großen dem deutschen Ausfuhrhandel be reiteten Hindernisse noch lange nicht wieder zurückgekehrt, und der deutschen Diplomatie und Handelspolitik ist die große Aufgabe erwachsen, hier Abhilfe zu schaffen. Recht bemerkenswert in dieser Hinsicht sind die dem Hansa-Bund zugegangenen Ausführungen der Handelskammer zu Bonn über die Schwierigkeiten, mit denen unser Exporthandel zu kämpfen hat. Die Kammer schreibt: „Immer mehr häufen sich die Klagen über die Schwierigkeiten, die sich dem Exportgeschäft entgegenstellen. Die Zollschranken, welche die Staaten gegeneinander ausrichten, werden immer höher, die Zollplackereien immer ärger; es werden Bestimmungen getroffen, die lediglich den Zweck haben, die Einfuhr zu erschweren oder indirekt die an sich hohen Zollsätze zu erhöhen. Wohl ist im abgelaufenen Jahre eine Verstärkung des Ausfuhrgeschäftes zu verzeichnen, aber nur der Menge nach, die um etwa zwei Millionen Tonnen stieg. Dem Werte nach ist eine Steigerung nicht zu beobachten gewesen, und dies bestätigt die allgemeinen Klagen über die außerordentlich gedrückten Preise, zu denen verkauft werden muß, um überhaupt Absatz zu finden. Nicht wenige Aufträge werden sogar mit Verlust ausge führt, nur um die Betriebe aufrechtzuerhalten und die Arbeiterschaft weiter beschäftigen zu können. Daß unsere Zoll- und Handelspolitik diese Folgen mit zeitigen mußte, haben wir schon in den vergangenen Jahren wiederholt betont, und unsere Befürchtung hat sich bewahrheitet, daß die von maßgebender Stelle gepriesene und anerkannte Intelligenz und Anpassungsfähigkeit unserer industriellen und Handelskreise schließlich auch ihre Grenzen finden müsse, wenn ihr unüberwindliche Schranken entgegengestellt und der rüstigen Weiterentwicklung industrieller Tätigkeit im eigenen Lands ein Hemmschuh angelegt wird." — Da die Urteile der Handelskammern auf Erfahrungen beruhen und von sachverständigen Kaufleuten und Industriellen abgegeben werden, so muß man dieser Kundgebung der Bonner Handelskammer eine große Beachtung schenken, zumal die Stadt und der Kreis Bonn einen großen An teil an der bedeutenden Industrie des Rheinlandes hat. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Herr Superintendent Hempel hat am 23. d. M. ein Schreiben an Se. Majestät den König abgesandt und darin den Dank der Ephorie Dippoldis walde für sein Eintreten gelegentlich der Borromäus- Enzyklika ausgesprochen. Daraufhin ist folgendes Schreiben eingelaufen: „Dresden, 27. Juni 1910. Euer Hochwürden gestatte ich mir mitzuteilen, daß ich die Ehre gehabt habe, Sr. Majestät dem König den Inhalt des Schreibens Euer Hochwürden vom 23. d. M. vorzutragen. Se. Majestät haben mich zu beauftragen geruht, Ihnen, sowie der ge samten Ephorie Dippoldiswalde zum Ausdruck zu bringen, daß Allerhöchstderselbe die Worte dankbarer Untertanen liebe mit aufrichtiger Genugtuung entgegengenommen haben und herzlich für das treue Gedenken danken. Mit vor züglicher Hochachtung v. Erlegern." — Die Ziehung der 2. Klasse der 158. Kgl. Sächs. Landeslotterie findet am 13. und 14. Juli statt. Dresden. König Friedrich August nimmt bekanntlich mit den Prinzensöhnen und Prinzessinnentöchtern in den Ferien einen längeren Aufenthalt in Windisch Matrei. Der Monarch wird, da dort ein gutes Hotel nicht vorhanden ist, ein altes Schloß bewohnen, das der Besitzer, ein öster reichischer Magnat, zu diesem Zwecke hat neu vorrichten lassen. Das Gefolge des Königs ist für den Ferien aufenthalt auf wenige Personen beschränkt. Der König will ohne alles höfische Gepränge, wie ein Privatmann, mit seiner Familie den Sommeraufenthalt genießen. Volle Ferien wird sich der Monarch allerdings nicht gönnen. Tagtäglich wird mit den passenden Schnellzügen eine Mappe mit wichtigen Schriftstücken von Dresden nach Windisch-Matrei gehen, deren Inhalt vom König geprüft, bearbeitet und signiert wird und dann auf dem schnellsten Wege wieder nach der Residenz kommt. Als Regierungs vertreter geht deshalb ein höherer Beamter mit dem Hof in die Alpen. Die freie Zeit benutzt der König in den Ferien zu Ausflügen und Hochtouren, bei denen er vor keiner Gefahr oder Anstrengung zurüäschreckt. Die Haupt touren werden diesmal voraussichtlich Besteigungen des Großglockner und des Großvenediger bilden. König Friedrich August besitzt für die stille Majestät der Gebirgs welt eine ganz besondere Liebe; ist dagegen kein allzu- großer Freund der großen Weltbäder am Meeresgestade. Vornehmlich ist es der große Luxus und die ganze gesell schaftliche Aufmachung dieser Plätze, was ihm wenig gefällt. — An der neuen König-Friedrich-August-Brücke in Dresden soll aus Anlaß der bevorstehenden Einweihung eine bronzene Gedenktafel angebracht werden. In seiner letzten Sitzung hat sich der Rat mit dem Tert und der Gestaltung dieser Gedenktafel einverstanden erklärt und die notwendigen Mittel aus den Baukosten der Brücke bewilligt.