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DK .Mtiheritz-Zettr»«^ rrscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird anden vorhergehen- denWendenansgegeben. Preis vierteljährlich 1M. W Psg-, zweimonatlich 84 Psg., einmonatlich 42 Psg. Einzelne Nummem 1V Psg. — Alle Postan- statten, Postboten, sowie msereAusträger nehmen Bestellungen an. WHeritz-Mlmg. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit II Psg., solche au» unsere» Amtshauptmanuschast mN12Pfg.dIeSpacheil« oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen aus der ersten Sette (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Psg. - Tabellarische und kompllzierteJnserate mit entsprechendem Aus schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile SO Psg Amtsblatt für die Königliche Amtshauvtm-nnschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zn Mppoldiswake. Mit achtseltigem „Illustrierten Anlerhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Bellage- Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. - Druck und Verlag von Carl Jehnr in Dippoldiswalde. Nc. 138. Dienstag, den 23. November 1909. 75. Jahrgang n- ' " ————————— - - - -l- - - Wahlen znm Wasseramte. Nach § 49 der Ausführungsverordnung zum Wassergesetze sind zwei Mitglieder des für den Bezirk der Amtshauptmannschaft zu bildenden Wasseramtes und ihre Stell vertreter durch die Eigentümer der an die Wasserläufe und Walserlaufsstrecken angrenzenden Grundstücke und Anlagen zu wählen, die in den nach 8 68 des Wassergesetzes auf- gestellten vorläufigen Mitgliederverzeichnissen angegeben sind. Diese Verzeichnisse können vor der Wahl an Kanzleistelle der Königlichen Amts- Hauptmannschaft während der Dienststunden eingesehen werden. Das Wahlrecht kann nur persönlich, für juristische Personen und solche Personen, die geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch einen gesetzlichen Vertreter, für jede beteiligte Staatsverwaltung durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde bestimmten Bevollmächtigten und für Miteigentümer eines Grund stücks oder einer Anlage durch einen mit schriftlicher Vollmacht Versehenen aus ihrer Milte ausgeübt werden. Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht ver sehenen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann im amtshauptmannschaftlichen Bezirke das Wahlrecht mehrfach aus üben. Die Wahl geschieht durch Stimmzettel, die mit den Namen der zu Wählenden zu versehen sind und gleichzeitig in einwandfreier Weise erkennen lassen müssen, ob der zu Wählende als Mitglied des Wasseramtes oder als Stellvertreter gewählt werden soll. Jeder Stimmzettel hat also je zwei Namen für die wirklichen Mitglieder und je zwei Namen sür die Stellvertreter zu enthalten. Stimmzettel, die Mitglieder und Stellver treter als solche nicht oder in nicht genügender Anzahl benennen oder die Person der zu Wählenden nicht erkennen lasten oder die Namen nicht Wählbarer enthalten, sind insoweit ungiltig. Enthält ein Stimmzettel mehr Namen, als Personen in jeder der beiden Gruppen (Mitglieder — Stellvertreter) zu wählen sind, so gelten die in der Gruppe zuerst geschriebenen Namen wählbarer Personen. Wählbar sind nur selbständige männliche Personen, welche die sächsische Staats angehörigkeit besitzen und im Sinne der Gemeindeordnungen unbescholten sind. (Im übrigen gl. 8 13 Abs. 4 des Organisationsgesetzes) Als gewählt gelten diejenigen Personen, welche die relative Stimmenmehrheit er haben haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das Amt eines Mitgliedes des Wasseramtes ist ein Ehrenamt. Die Amtsdauer be trägt 6 Jahre. Die Wahlen finden im Sitzungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft Dienstag, den 30. November 1909, vormittags V2N—1/212 Ahr, statt. Die von der Bezirksversammlung gesetzlich vorzunehmende Wahl ist bereits erfolgt und dabei als Mitglied Herr Oskar Welde-Vorwerk Oberhäslich und als Stellvertreter Herr Baumeister Otto Schmidt-Dippoldiswalde gewählt. 1367 A. Königl. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 20. November 1909. Hundesperre. An einem am 18. dieses Monats in KIcinbobritzsch erschlagenen, aus einem Orte der amlshauptmannschaftlichen Delegation Sayda stammenden Hunde — schwarzer männ licher Spitz, ungefähr 3 Jahre alt —, der mehrfach Menschen gebissen hat, ist die Toll wut festgestellt worden. Dieser Hund ist in Burkersdorf, Frauenstein, Friedersdorf, Hartmannsdorf, Klein- bobritzsch, Reichenau und Röthenbach frei umhergelaufen. Es wird deshalb in Gemäßheit von 8 38 des Reichsgesetzes, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit 8 20 der zur Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Instruktion vom 27. Juni 1895 für die Orte: Ammelsdorf, Beerwalde, Burkersdorf, Dittersbach, Frauenstein mit Staats- forstrevier, Friedersdorf, Hartmannsdorf mit Neubau und Steinbrückmühle, Hennersdorf, Hermsdorf i. Erzgeb., Höckendorf mit Staatsforstrevier, Klein» bobritzsch, Nassau mit Ltaatsforstrevier, Obercunnersdorf, Pretzschendorf mit Klein» Pretzschendorf, Reichenau, Reichstädt mit Rittergut, Röthenbach, Ruppendorf, Sadisdorf und Schönfeld mit Oberpöbel folgendes angeordnet: Alle diejenigen Hunde und Katzen, die von den erwähnten tollen Hunden etwa gebissen worden sind, oder rücksichtlich deren der Verdacht vorliegt, daß dies der Fall sei, sind, soweit dies nicht bereits geschehen, sofort zu töten und gemäß dem amtshaupt mannschaftlichen Regulativ über die Beseitigung umgestandener und getöteter Tiere zu beseitigen und zu vernichten. Alle im Bezirke der obgenannten Ortschaften vorhandenen übrigen Hunde sind während der Dauer von drei Monaten und zwar bis zeum febi-uan lTlO festzulegen — anzuketten oder einzusperren. > Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der Hunde an der Leine, wenn sie zugleich mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe versehen sind; jedoch dürfen ohne Erlaubnis der betreffenden Ortsbehürde Hunde aus den als gefährdet geltenden vor genannten Ortschaften usw. nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Ge brauches sestgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischer hunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Bedingung gestattet, daß sie außer der Zeit des Gebrauches (beziehentlich außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an der Leine geführt werden. Wenn Hunde dieser Vorschrift zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umherlaufend bettoffen und dabei weggefangen werden, so können die Ortsbehörden deren sofortige Tötung verordnen, falls solche durch die Umstände geboten erscheint. Zuwiderhandlungen werden, insoweit nicht die Strafbestimmung in 8 328 des Reichssttafgesetzbuchs Anwendung zu leiden hat, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft geahndet, wissentliche Verletzungen von Sperrmaßregeln aber auf grund des vorgedachten Gesetzesparagraphen mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Die Ortsbehörden haben die genaueste Befolgung dieser Anordnungen sorg sam zu überwachen, vorkommende Zuwiderhandlungen aber anzuzeigen. Dippoldiswalde, am 20. November 1909. Aüniglivkv KmlsksupKmsnnwvkstt. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Gasthofsbesitzers Gustav Ma» Mörbitz in Dippoldiswalde wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 10. Dezember 1909, vormittags 1/411 Ahr, vor dem hiesigen Königlichen Amtsgerichte anberaumt.j Dippoldiswalde, den 18. November 1909. Das Königliche Amtsgericht. Von den städtischen Kollegien ist bejchlossen worden, den Bezugspreis für Wasser aus der städtischen Wasserleitung vom 1. Januar 1910 ab von 12 Psg. auf 15 Pfg. sür 1 edm zu erhöhen. Dippoldiswalde, am 20. November 1909. Der Stadtrat. Aufhebung. Die aus Dienstag, den 23. November, vormittags 1/2! 2 Uhr, angesetzte tzcksin- vensRsigvi-ung wird hiermit sufgvkoken. Altenber«. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Wir haben bereits in Nr. 133 der „Weitzeritz Zeitung" darauf aufmerksam gemacht, daß gegen- wärtig die Liste der bei der bevorstehenden Stadtverord- neten-Ergänzungswahl stimmberechtigten und wählbaren Bürger im Rathause öffentlich aurliegt. Die Auslegung dauert noch bis 1. Dezember, die Einspruchsfrist läuft jedoch bereits am 24. November ab. Nach dieser Zeit können Reklamationen gegen die Richtigkeit der Wahlliste nicht mehr Berücksichtigung finden. Wer nicht in die Wahl liste eingetragen ist, kann an der diesjährigen Stadtver ordnetenwahl nicht teilnehmen, auch wenn der Eintrag nur versehentlich unterblieben sein sollte. — Die Zahl der stimmberechtigten Bürger beträgt 479, im Jahre 1908 waren 454 stimmberechtigte Bürger vorhanden. Dippoldiswalde. Angeregt durch den Umstand, daß unserer Müllerschule die bisherige Reichsunterstützung von jährlich 3000 M. mangels Mitteln schon im laufen den Jahre versagt worden ist, hat sich die Mühlenbau- anstatt und Maschinenfabrik vorm. Gebr. Seck in Dresden und Schmiedeberg in dankenswerter Weise bereit erklärt, als teilweisen Ersatz der Schule alljährlich 500 M. zur Verfügung zu stellen. Ehrt dies einerseits die Firma für das dadurch bewiesene Interesse an der Aus- pnd Fort bildung der jungey Müllereibeflissenen, so darf es doch auch als ein Zeichen der Wertschätzung und Hochachtung angesehen werden, deren sich die Deutsche Müllerschule in Fachkreisen erfreut. — Die städtischen Kollegien nahmen mit Dank das Anerbieten der Firma Gebr. Seck an. — Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß die dies-ährigen Bibel stunden nächsten Dienstag, den 22. November, abends 8 Uhr, im Pfarrhause beginnen. — Die zweite Petition, welche das Verzeichnis der bei der Beschwerde, und Petitions Deputation der Zweiten Kammer eingegangenen Petitionen ausführt, stammt aus unserem Verwaltungsbezirk. Sie erging vom Gemeinde vorstand Thiele in Schmiedeberg und Genossen und be- trifft die Erbauung einer Eisenbahn von Schmiedeberg durch das Pöbeltal nach Haltestelle Hermsdorf-Reheseld. — Eine einheitliche Farbe werden die deutschen Güterwagen in Zukunft erhalten. Nach dem Ausbrauch der etwa in den Werkstätten noch vorhandenen Farben vorräte wird das „Sächsische Grau", das „Bayrische Grün" usw. verschwinden und alle Wagen werden roten Anstrich, wie Ihn die preußischen Güterwagen jetzt schon tragen, er halten. Als Unterscheidungsmerkmal dient dann nur noch die Ausschrift der Eigenlu > sbahn. — Gutmütige Steuerzahler scheint es in der Gemeinde Elstertrebnitz bei Pegau zu geben, denn lange Jahre hat der dortige Gemeindediener, Schul- und Kirchensteuer- I Einnehmer Müller, in dessen Familie die obengenannten Aemter seit drei Generationen „erblich" sind, die Steuer schraube immer noch ein wenig stärker angezogen, als Staat und Gemeinde dies haben wollten. Müller schrieb die Sleuerzettel aus, und er stellte einfach höhere Beträge ein. Den dortigen Gutsbesitzer Günther hat er auf diese Weise — allerdings im Laufe von 20 Jahren — um 2438,36 Mark erleichtert, und das Gericht nahm an, daß sich die Gesamtsumme der zuviel erhobenen Steuern auf 4—5000 Mark stellt. Müller wird die Kirchenkasse, welcher die Geschädigten die Wiedereinziehung der Mehr beträge cedierten, durch sein eigenes Verniögen nahezu decken. Das Landgericht billigte dem Steuerquetscher' mildernde Umstände zu und belegte ihn mit nur 9 Monaten Gefängnis. — Am 1. Dezember feiert die Bäckerinnung in Elstra ihr 25jähriges Bestehen. Schmiedeberg, 21. November. Als ein Zeichen er freulichen Strebens nach Bildung und Fortbildung ist cs zu betrachten, daß sich auch in Schmiedeberg ein Verein Gabslsberger Stenographen gebildet hat. Der Vorstand desselben ist Herr Korrespondent Seifert, während die Unterrichtsleitung in den Händen des Herrn Lehrers Weschke liegt. Der junge Verein beginnt seine Tätigkeit mit einem Anfängerkursus am 29. November. Eine rege