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sonen (1008: 281) mit 18788 (1908: 13831) Verpfleg, tagen besucht. Oberreichenau i. S. Ein hiesiger Holzmacher erhielt au« der Leipziger Kollektion der Kgl. Sachs. Lotterie ein Zehntel-Los der Nummer 16805 zum Spielen. Er sandte das Los zurück. Auf diese Nummer fiel bekanntlich der Hauptgewinn von 800000 Mark. Meerane. Hier ist eine Vaugenossenschast in der Bildung begriffen, die sich in der Hauptsache au» Ange stellten zusammensetzt und den Bau von Ein- und Zwei» familien-Gartenhäusern anstrebt. Die Landeskulturrenten, bank wird wahrscheinlich die Gelder zu 6 Prozent ein. schließlich Amortisation hergeben. Reichenbach i. B. In Sachen der Ueberland- zentrale sind die Verhandlungen zwecks Ankauf einiger Mühlen im Elstertai zur Gewinnung von Wasserkraft dem Abschluß nahe. — Mit dem Bahnprojekt Reichen- bach-Eibenstock beschäftigen sich jetzt erneut die be teiligten Kreise. Unter anderem hat der hiesige Stadtrat in seiner letzten Sitzung einen größeren Betrag bewilligt, der sür die Kosten der Ausarbeitung eines Projekts für diese in wirtschaftlicher Hinsicht sehr bedeutungsvolle Linie bestimmt ist. — Auf dem Grundstück der Gasanstalt soll eine Salmiakgeistfabrik erbaut werden. Ferner ist die Er richtung einer zweiten Kinderbewahranstalt geplant. Plauen. In einer vom Oberbürgermeister Schmidt geleiteten, aus dem ganzen Vogtlands besuchten Versamm lung sprach man sich sür Unterstützung der Gründung einer Aktiengesellschaft für den Betrieb von Luftschiffen aus und beschloß, nicht eine Gesamtsumme vom Vogtland aus zu zeichnen, sondern Einzelzeichnungen vornehmen zu lassen. Es wurden in der Sitzung von Mitgliedern des Verein» 5000 M. in Aktien a 1000 M. gezeichnet. Löbau. Der 8jährige Sohn des Gutsbesitzers Gäbler in Niederruppersdors führte eine Kuh aus und hatte sich dabei di« Leine um den Hals geschlungen. Die Kuh ging durch, der Knabe kam zu Fall und wurde 100 Meter weit mit fortgeschleift. Nach ärztlicher Aussage hat der arm« Kleine einen Armbruch, Achselverstauchung und einen Schtidelbruch erlitten. Eingesandt. lOhne Verantwortlichkeit der Redaktion.) Eine Angelegenheit, die seit einiger Zeit in Dippoldis walde oft Gegenstand von Auseinandersetzungen, nicht selten erregter Natur, geworden ist, verdient, an dieser Stelle etwas eingehender erörtert^ zu werden, nämlich der den städtischen Kollegien zurzeit zur Beratung vorliegende An trag auf Abschaffung des sogenannten Beamtenfünftels (d. h. der Vergünstigung, nach welcher „Festbesoldete" nur 4/s ihres „festen Einkommens" versteuern) für den auf die Schulkasse entfallenden Teil der Gemeindeanlagen. Eine Umfrage bei den Verwaltungen von 13 ganz unparteiisch ausgewähiten Städten ergab, daß in 9 der selben (Dresden, Leisnig, Pulsnitz, Oschatz, Oederan, Kamenz, Neustadt, Marienberg und Schandau) diese Vergünstigung fük Schul- und Kirchenanlagen aufgehoben ist und zwar vielfach mit Wirkung vom 1. Januar 19l0 ab. Diese Lifte ist, wie angeveutet, keineswegs vollständig, und Dh^oldiswalde würde also beim Gesetzwerden des besagten Antrages durchaus keine Ausnahmestellung einnehmen. Nun zur Sache selbst! Es unterliegt keinem Zweifel, daß es eine Zeit'gegeben hat, wo mit vollem Rechte, d. h. aus Gründen der Gerechtigkeit, demjenigen Steuerzahler, dessen Einkommen aus Heller und Pfennig nachzuweisen war, eine Vergün stigung gewährt wurde, da ebenso zweifellos die übrigen Einkommen in jener Zeit, man darf wohl sagen samt und sonders, nicht in voller Höhe, ja vielleicht nicht selten nur zu einem Bruchteile, zur Versteuerung kamen. Es unter- lügt aber auch keinem Zweifel, daß die Verhältnisse sich sehr zu Ungunsten der letzteren Steuerpflichtigen geändert haben und noch weiter ändern werden. Auch in Dippoldiswalde dürfte durch das permanente noch Lage der Sache ja nicht zu umgehende Anziehen der Steuerschraube die Wirklichkeit sehr oft erreicht sein oder ihr doch nahe gekommen werden. Nicht selten wurde auch über das Ziel hinaus geschossen, wie die als berechtigt anerkannten Reklamationen beweisen. Uebrigens darf man wohl annehmen, daß nicht größtentei.ls falsch deklariert wird. Aber auch heute noch, nachdem selbst der Landtag die Berechtigung der Bewegung gegen obigen Steuernachlaß anerkannte, wird er von einem Teile der Betrosfenen als voll berechtigt bezeichnet und dies in der»Hauptsache damit begründet, daß die „Selbständigen" ihr Einkommen doch nie so genau angeben, wie man dies eben von den Festbesoldeten ganz von selbst wisse. Gewiß kommt diesem Einwande auch jetzt noch 'eine gewisse Berechtigung zu; hat doch gar mancher mangels jedweder Buchführung überhaupt keinen sicheren Anhalt zur Bestimmung seines steuerpflichtigen Einkommens und verläßt sich lediglich auf seine Schätzung. Daß diese nicht selten hinter der Wirklichkeit zurückbleibt, ist glaubhaft; mancher überschätzt aber auch sein Einkommen. Hierbei ist zu bedenken, daß der „Selbständige", und in erster Linie der „kleine" und „kleinste", der ja in Dippoldiswalde haupt sächlich in Frage kommt, auch beim besten Willen nicht in der Lage ist, sein Einkommen ganz genau zu fixieren, dem stehen zu viele Hindernisse im Wege; man denke nur an den wechselnden Geschäftsgang, die wechselnden Preise für Material und Fabrikate, an die Löhne, den Geldmarkt, an das Borgwesen und die unausbleiblichen Verluste, an Krankheit mit Verdienftausfall und an die Umwälzungen, die die Maschine bringt und wodurch nicht selten kostspielige Anlag« in kurzer Zett wertlos und Einzeleristenzen oder —: — ' -7°^ 7"— auch ganze Erwerbszweige langsamer oder schneller ver nichtet «M>en usw. usw. Man denk daran, daß der „Selbständige", auch der kleinste, will er überhaupt'existieren, Kapital aufwenden (Grundstück, Handwerkszeug, Reklame usw ), daß er Arbeiten herbrischaffen und andere sehr wechselnde Ausgaben machen muß, also außer seiner Arbeitskraft, die dem Festbesoldeten meist allein genügt, noch gar manches nötig hat. Alles dies bedingt wieder ein gewisses Risiko, das nicht selten trotz alles Fleißes des Betreffenden auch noch erfolglos ist, während andererseits der Staats- oder Gemeindebeamte (die ja wohl die Mehr zahl der Festbesoldeten ausmachen), wenn er seine Pflicht tut, bei einer Aenderung seinesDiensteinkommens wohl niemals mit einer Verschlechterung desselben zu rechnen hat. Während der Beamte (viele ohne jedes Opfer ihrer seits) Anspruch auf Pension für sich und seine Hinter bliebenen usw. hat, muß der „Selbständige" von seinem Einkommen Vorsorge für die Wechselfälle des Lebens treffen. Noch ließe sich gar manches anführen, was das „Beamtenfünftel" nicht mehr als berechtigt erscheinen läßt, ja sogar eine etwas zu niedrige „Einschätzung" des „Selbst ständigen" gegenüber der gesicherten Position der Beamten bis zu einem gewissen Grade als berechtigt erscheinen lassen könnte. Im übrigen handelt es sich ja auch nur um Abschaffung eines Teiles des Fünftelabzugs; zur größeren Hälfte soll er weiterbestehen. Gewiß hat auch das Dasein des „Festbesoldeten" Nach teile gegenüber dem des „Selbständigen"; doch kommt bei diesen Betrachtungen lediglich das Einkommen in Frage. Auch kann es sich bei all diesen Ausführungen nicht um Einkommen aus Bargeld, Wertpapieren usw. handeln, das ja, wenn überhaupt, von jedem verschwiegen werden kann. Wollte man aber alles Vorstehende als falsch und den Fünftelabzug bei einem Vergleiche der „Festbesoldeten" mit den „Selbständigen" noch als berechtigt bezeichnen, so kann man das aber auf keinen Fall mehr bei einem Vergleiche der Verhältnisse der „Festbesoldeten" mit denen der nach dem Lohnbuche abgefchatzten Steuer zahler; hierher gehören fast alle Arbeiter. Oder wollte man es als „gerecht und billig" bezeichnen, daß bei einer Gemeindeverwaltung wohl alle Beamten den mehrerwähnten Vorteil genießen, der Straßenarbeiter aber sein Einkommen voll versteuern muß? Oder ist es richtig, daß in einem industriellen Etablissement der Betriebsleiter, der Buchhalter, der Werlsührer usw. den 8 30 der R. St.-O. ausnutzen, der Arbeiter aber, und sei es der niedrigst entlohnte, das nicht kann? Nein, das ist nicht „gerecht"! Auch vom Arbeiter ist das Einkommen auf Heller und Pfennig bekannt (der Arbeitgeber ist bei Strafe zur ge nauen Angabe verpflichtet, fein Lohnbuch ist schon der Versicherungsgesetze wegen richtig zu führen), auch etwaiger Ueberstundenverdienst wird versteuert; er teilt aber auch den Nachteil mit dem „Selbständigen", daß alle möglichen Umstände die Stetigkeit seines Einkommens (von Sicher heit kann überhaupt nicht gesprochen werden) vereiteln; bedeutet doch sogar-ein auf einen Werktag fallender Fest tag für viele einen Lohnausfall. Man denke ferner an Arbeitslosigkeit, Domizilwechsel (in den seltensten Fällen mit Entschädigung), abnehmenden Verdienst bei schlechtem Geschäftsgang, bet Kränklichkeit, . Alter^usw. vsw. So segensreich die Arbeiterversicherung eingreift, mit der Beamtenfürsorge ist sie nicht zu vergleichen. Hierzu kommt, daß die „nach dem Lohnbuche festge- stellten" Einkommen im^Durchschnitt die kleinsten sind; und mit viel größerem Recht wäre bei ihnen der Fünftelabzug angebracht. Es sei auch darauf hingewiesen, daß diejenigen, die seit 1. Januar d. I. in die Reihe der Festbesoldeten traten, sich also mit dem Anfangsgehalt begnügen müssen, die Vergünstigung - überhaupt nicht genießen, dagegen die in den höheren GehaltsklasseNjStehenden. Auch in dieser Beziehung kann man fast von einem Unrecht sprechen. Ein Nachteil für die Beamten liegt allerdings darin, daß von ihnen im zeitigen Frühjahr eintretende Gehalts erhöhungen im lausenden Jahre mit versteuert werden müssen, während bei anderen Personen in der Hauptsache das vorvorjährige Einkommen maßgebend ist. Dem ist aber»nicht zu viel Bedeutung beizumessen, denn erstens sind die Gehaltserhöhungen für das laufende Jahr steuer- frei, die etwas später eintreten; zweitens aber, und das ist die Hauptsache, steigt das Einkommen des „Selbst ständigen" und des Arbeiters doch nicht annähernd in der regelmäßigen Weise, wie das Beamtengehalt (im Gegen teil fällt es nicht selten wieder), sodaß ein Verlust sür den Steuersäckel ost, sehr oft gar nicht entsteht. In dieser Beziehung ist ein Gleichstellen der Verhältnisse gar nicht möglich. Häufig wird auch gesagt, daß die Festbesoldeten in unsrer Stadt doch schon den dritten Teil der sämtlichen Gemeindesteuern ausbrächten, also im Verhältnis zu ihrer Zahl sehr viel, und daß deshalb der Abzug gerechtfertigt sei. Derartige Feststellungen müssen an sich bei der Be- ratung für die Allgemeinheit bestimmter Gesetze, wie dies ein Steuerregulativ ist, ganz außer Betracht bleiben; denn wie kämen gerade die Festbesoldeten dazu, wegen des Um standes, daß sie steuerkrästig im allgemeinen sind oder sich unter ihnen besonders fteuerkrästige Leute besinden, eine Vergünstigung zu erhalten? Mit demselben Rechte könnten sich auch andere Gruppen zusammeniun, bei denen die Verhältnisse vielleicht noch günstiger liegen, d. h. in diesem Falle, die verhältnismäßig noch mehr Steuern zahlen, und daraus das Recht auf eine Ausnahme stellung zu beweisen suchen. Also: wenn die obige Behauptung von dem „Drittel" Tatsache ist, beweist sie weiter nichts, als daß die Fest- besbldeten im allgemeinen wirtschaftlich bedeutend besser gestellt sind, als wie die übrigen Steuerzahler. Nun sei aber auch noch das Tatsächliche der oft gebrauchten Redensart (z B. bei früheren Stadtverorüneten- wahlbewegungen) sestgestellt. Richtig ist, daß im laufenden Jahre die 269 „Fest besoldeten" unsrer Stadt, die den Fünftelabzug genießen, von den rund 45000 M. betragenden Gemeindeanlagen vom Einkommen (bei 1702 steuerpflichtigen Personen ins- gesam«) 14100 M. allein aufbringen, das sind rund 30<>/o. Dabei ist aber zu bedenken, daß diese 14100 M. nicht nur auf die festen Einkommen bezahlt werden, sondern auf die Einkommen der 269 Personen überhaupt, also inklusive Privateinkommen. Würde von denFestbesoldeten nur Dien st einkommen versteuert (welcher Fall eintreten kann) und zwar ohne Abzug, wie das Einkommen anderer, so würden sie 11905 M. bezahlen; das wären 26V2 o/g. Da aber der Fünftelabzug im laufenden Jahre 3647 M. ausmacht und diese Summe doch einzig und allein dem festen Einkommen auf das Konto zu setzen ist, so werden in Wirklichkeit von diesem nur 8258 M. Gemeindcanlagen bezahlt, also etwa 181/2 0/0, „Dippoldiswalde mag froh sein, daß es so viele Be amte zu seinen Bewohnern zählt, und deshalb doch in Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung derselben ...." usw. usw. Auch diese Worte hört nian bei der Diskussion des in diesem Artikel behandelten Gegenstandes. Dazu sei bemerkt: So dankbar an sich im Interesse unseres Ge schäftslebens die im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl große Zahl der Beamten auch begrüßt wird, so gibt dieser Umstand den letzteren doch noch nicht den geringsten be rechtigten Anspruch auf eine Begünstigung in steuerlicher Hinsicht (übrigens ist das „Hiersein" ja auch gar kein be sonderes Verdienst der Betreffenden, wofür eine besondere Anerkennung am Platze wäre) Ähnliche Ansprüche könnten auch in diesem Falle irgendwelche andere Gruppen stellen, sagen wir beispielsweise: die große Zahl der in einer Fabrik Beschäftigten, wodurch vielleicht viel Geld von aus wärts nach hier gebracht wird. Gegenüber dem ebenfalls oft gehörten Einwurfe, „man möge doch keine Verbitterung in die Reihen der Festbe- soldcten tragen und Rücksicht aus diese nehmen", sei ein mal die Frage aufgeworfen: „Wie steht es mit der jahre langen „Erbitterung" unter den andern, viel zahlreicheren Steuerzahlern, die sich durch den Fünftelabzug benachteiligt fühlen und mit der Rücksichtnahme diesen gegenüber? Auch daran ist zu denken! Nun zum Schluß! Man mag sich die Angelegenheit überlegen, wie man will: bei sachlicher Erwägung kommt man zu dem Schlüsse, daß die Vergünstigung des § 30 der R. St.-O. heute keine Berechtigung mehr hat (schon allein der eine Hin weis auf die nach der Lohnliste abgeschätzten Steuerzahler, deren Zahl ständig wächst, sagt dies klar und deutlich), und die Abschaffung des Fünstelabzugs ist nur zeitgemäß, gerecht und billig (was übrigens auch viele Festbesoldete rückhaltlos anerkennen); die Schürfe wird dieser Maß nahme aber dadurch genommen, daß die Vergünstigung nur teilweise aufgehoben werden soll und kann! Wenn diese Zeilen ein wenig auskläcend wirken, zu ruhigem Nachdenken anregen und wohl auch etwas Oel auf unnötigerweise hochgehende Wogen träufeln würden, dann hätten sie ihren Zweck erreicht. kkr vlutLrme, MelaksücilNxe. stiNenZc Gütler, ^beeLrdeiteleunä Kekonv»lerreiü«s. L» Ist ÜL, beste uNN nLbrUsNeste OetrLnk kür ^lt nn6 junx, ein WLbr- nnci »Utte! ersten kruxes. wem« ^ltcoliol, viel ^klr. blickt rn verdeck sein mit ctem Levüdnllcken klslrblerev. viilieer Naustnmk. Leskes l'sseleetrsnir. kekt r» ksden vor in cleo «lurco plLkstv kenntlichen Verkaufsstellen. Schulzes Bierhandlung A. Salzer in Dippoldiswalde, Otto Börnert in Schmiedeberg. oMn 5. November. !. An der Börse: Welzen, pro 1000 bF netto: brauner neuer 206—214, russischer roter 238—243, Argentinier 247 bis 25t, amcnkan. weih 242 -250. Nogge>, pro WW kx netto: sächsischer neuer >59-105, russüchcr 183—186. Gerste pro I00U l-g netto: sächsische 170-1L5, schlesische 180-195, posener 175—190 und böhmische 195-210. Futrcrgerste 130—i38. saft? pro KTO netto: sächsischer 161—167, do. neuer— , russ. 160—166. Mas«, »rv > E kp netto. Ein- quaniine, do. neuer 184—191, Laplata gelber alter 154—157, amerikanischer mlred Mais 166 >71, Rundmais gelber alter 154—157, Erbsen — bis —. Wicken, pro wOO kr netto: söchf. Buchweizen, pro >000 k? netto: iniäudticher und fremder 200 - 205. Oelsaaten, pro 1000 Icg netto: Winter raps trocken . Leinsaat, pro 1000 lc^ sein« 315 bis 325, mittlere 305-315, Laplata 320 325. Rüböl, pro 100 kß netto mit Fatz: raffiniertes 61. Rapskuchen pro 100 (Dresdner Marken) lange 14.0 >. Leinkuchen pro >00 !c^ (Dresdner Marken) 1. 19,00, 2. 18,52 Malz, pro 100 kx: netto ohne Sack 32,00—34,00. Weizenmehl, pro IVO netto, ohne Sack (Dresdner Marken) erklussive der städtische,; Abgabe: Lasierauszug 37,50 bis 38,00 Erietzlerauszug 36,50 37,02, Semmelmehl 35,00 bis 35,50, Bäckc. mundmehl 33,50-34,02, Griehlermundmehl 26,00 bis 27,00, PohimeA 19,50-22,50 Roggenmehi, pro 100 kp netto ohre Sock, »Tresdocr Marlen), erttussive der städtisch, n Adgob« Nr. 0 25,50-26,00, Nr. 0/1 24,50- 25.06 Nr. l 23.50 bis 24,00, Nr. 2 21,00 22,00, Nr. 3 17,50-18,00. Lutterm^! 14,80-15,00. Weizenkleie, pro Ive netto ohne Sm; Dresdner Marken) grobe 11,60 11,82, seine 11,20-11,40. Noggentlelr, pro 100 kx- neiro, obnc Sack (Dresdner Marten: 13,20-13,40. (Feinste Ware über Notiz.) Die sür Artin: pro 100 bk notierten Präs verstehen sich für Geschäfte unte« 5000 lc-x. Alle anderen Notierungen, rinsHlirtzlich der N><, sür Malz, gelten iur Geschäft- mm mindeliens 10000 pp. II. Auf dem Markte: Har,off,In (50 kg) 2,60 -3,00 Mark. Heu im Gebund (50 kgi) 5,40—5,60 M. Noggenstroh, Flegel- drujch (Sgock) 38-41 M.