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Die .Mtiherltz.Ztttung' rrschei»' wöchentlich drei« mal: Dienstag, Donners- tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- VenMenden ansgegeoen. Preis vierteljährlich 1M. ZS Pfg-, zweimonatlich 84 Psg-, einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 1» Pfg. — Alle Postan- Mten, Postboten, sowie «njereAusträger nehmen Bestellungen an. Weißentz-Zeitullg. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate werden mit H Pfg., solche aus unserer ÄmtshauptmMnschaft mit 12Pfg.die Spalyeile oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite fnur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. 30 Pfg. - Tabellarische und komplizierteJnserate mit entsprechendem Auf schlag. - Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« Spaltenzeile 30 Pfg Amtsötaü für die Königliche Umishauptmannschaft, das Königliche Amtsgericht und den Stadlrat zu Dippoldiswalde. Mit achtfeittgem „Illustrierten Anlerhaltungsblatt". Mit land- und hauswirtschaftlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehnr. — Druck und Verlag von Carl Irhne in Dippoldiswalde. Nr. 27. Sonnabend, den 6. März 1909. 75. Jahrgang. Die Abteilung für Landesaufnahme des Königlich Sächsischen Generalstabes wird auch im Sommerhalbjahre 1909 im Gelände des hiesigen Verwaltungsbezirk topo graphische Feldarbeiten vornehmen. Diese sind dem Vorstände der Abteilung für Landesaufnahme des Generalstabes sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen über tragen worden. Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf es der Mitwirkung der Gemeinden, der selbständigen Eutsbezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats- und Gemeindebeamten des Bezirks. Diese Behörden und Personen werden daher auf Grund anher ergangener Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hierdurch aufgefordert, zur Einreichung des beabsichtigten Zwecks auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirkm. Die dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vorzüglich in folgendem: 1. Bet Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2. Bei Quartierwcchseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Ge meinden dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Osfizicren, Topographen und Hilsstopographen auf Verlangen Mietsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sosort bar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Die Gemeinden und Beamten, welche sich im Besitze von Karten und Ausnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Vorstande der Abteilung für Landes ausnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hilfstopographen auf Erfordern zur Einsicht und allenfalls nötigen Nachbildung mitzuleilen, auch den kom mandierten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Erundsteuerdokumente und die dazu gehörigen Zeichnungen sowie Menselblätter und Menselblattduplikate sind lediglich in den Diensträumen der mit ihrer Ausbewahrung betrauten Geschäftsstellen zur Einsichtnahme vorzulegen. 4. Gegen Vorzeigung des ergangenen offenen Befehls sind sowohl der Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme als auch die genannten Offiziere, Topographen und Hilfstopographen überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener und Burschen, die rationsberechtigten Ofsiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeig netem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Beteiligten unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streit fällen ist eine Bezahlung nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde fest- zustellen. Die Fourage für die Pferds der rationsbrrechtigten Offiziere ist nach den Sätzen des Naturalleistungsgesetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Vorstande der Abteilung für Landesausnahme, den Offizieren, Topographen und Hilfstopographen alle anderen Hilfeleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gewährt werden und es wird besonders zu den Grundbesitzern, Einwohnern und Beamten das Vertrauen gehegt, datz sie mit gewohnter Bereitwilligkeit auch diesmal zur Erleichterung des nützlichen Zweckes dieser Unternehmung beitragen werden. 263 v. König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 27. Februar 1909. Holzversteigerung. Nassauer Staatsforstrevier. Gasthof zu Bienenmühle. 17. März 1909, vorm. 9 Ahr: 407 w. Stämme, 3 h. u. 30223 w. Klötzer, 100 w. Derbstangen, 80 rm w. ungesp. Nutzscheite, 67 rm w Schleif- knüppel Nachm. 2 Ahr: 151 rm w. Brennscheite, 314 rm h u. w. Brennknüppel, 35 rm h. u. w. Zacken, 55 rm w Aeste. Schläge: Abt. 6. 14. 47. 61. 64. Durchforstungen: Abt. 16. 37. 57. 68. 69. 89. 90. Kgl. Forstrevkerverwaltung Nassau zu Bienenmnhle. Kgl. Forstrentamt Frauenstein. Montag, den 8. März d. I., nachmittags 1 Ahr, sollen in Posssndorf nachstehende gepfändete Sachen, als: 1 8vkiretd8vkrvtLr, L 8okk», ! Vertiko, 1 MMvrsedrsnk, 1 Itsod, 1 NrammApdoll mit N Platten und ! HokMöin (ca. l'/4 Ztr. Gewicht) öffentlich gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthof „Zum Rändlest" daselbst. Dippoldiswalde, am 5. März 1909. <2-141/09. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. DieKrisis in del Reichefinanzreformfrage. Noch immer harrt die Krisis, welche im Stande der schwebenden Reichsfinanzreform durch den Widerspruch der Konservativen und der Zentrumspartei gegen die Nach- laßstcuer hervorgerufen worden ist, ihrer Beilegung. Zwar wird schon seit einigen Tagen hinter den politischen Kulissen schier krampfhaft an einem Stcuerkompromitz ge arbeitet, ober bisher war ein solches noch nicht zustande gekommen, weil die freisinnigen Elemente des Reichstage blockes für das erstrebte Kompromiß bis dato nicht zu haben waren. Wie übrigens das letztere ausschaut, dar über weiß man außerhalb der Finanz- und Steuer- kommission des Reichstages und der beteiligten Regierungr- kreise nichts gewisses. Eine vom „Berl. Tagebl." ver breitete Meldung will wissen, das Kompromiß schlage nur 50 Millionen Mark Matrikularbeiträge vor, dis die Einzel staaten aus ihren Einkommensteuern an die Reichskasse ab- führen sollen, und die „Tägl. Rundschau" versichert, das Kompromiß beruhe auf der Erweiterung der Erbschafts steuer, sowie auf einer einheitlichen Regelung der einzel- staatlichen Einkommens- und Vermögenssteuer nach den Vorschriften des Reiches. Aber authentisches hierüber ist vorerst nicht zu erfahren, sodaß alles weitere abzuwarten bleibt. Unterdessen hat die Steuer- und Finanzkommission des Reichstages ihre Verhandlungen wieder ausgenommen und, ohne sich irgendwie mit den Kompromißvorschlägcn zu beschäftigen, sofort die Abstimmung über die Nachlaß- steuer vorgcnommen. Die Abstimmung ergab die Ab lehnung der Nachlabsteuer mit großer Mehrheit, denn nur die Vertreter der Freisinnigen und der Sozialdemokraten votierten für das Steuerprojekt. Bei der alsdann nach folgenden Abstimmung über den nationalliberalen Antrag auf Einführung einer Reichsvermögenssleuer fiel derselbe gegen 9 Stimmen, da sich in der Debatte die Redner des Zentrums, der Konservativen und der Reichspartei gegen dies Steuerprojekt ausgesprochen hatten, gegen welches sich auch.Reichsschatzsekretär Sydow nochmals erklärte. Am Mittwoch fuhr die Kommission in ihren Beratungen fort. Die Nachlabsteuer ist also wenigstens in der Kommission gefallen, denn die noch vorzunehmende zweite Lesung wird schwerlich ein anderes Resultat zeitigen. Die Relchsregie- rung, welche bislang immer versicherte, die Nachlatzsteuer nicht entbehren zu können, scheint sich mit deren Ver werfung seitens der Reichstagskommission bereits allmäh lich abfinden zu wollen. Denn obwohl Reichsschatzsekretär Sydow in der Dienstagsitzung erklärte, die Reichsrcgierung hielte ein« Nachlatzsteuer noch immer für das Richtige, so ließ er doch zugleich omchblicken, daß man regierungsseitig schließlich auch die Erbanfallssteuer als Ersatz akzeptieren würde. Indessen sollen in den Kreisen der verbündeten Negierungen selber „Unstimmigkeiten" betresfs der Nach- laßsteuer vorhanden sein, denn es wird versichert, einige der größeren Bundesregierungen bestünden mit aller Ent schiedenheit auf dem Nachlaßttenelprojekt. Jedenfalls ist die ganze Situation in der Reichsfinanzrcformfrage noch immer kritisch genug, und bei der weitttragenden W chtig- keit der Reformfrage kann man daher nur wünschen, daß eine Verständigung hierin noch erzielt werden möge, in welcher Beziehung sich namentlich der bayrische Minister präsident Freiherr v. Podewils auf dem soeben zu München stattgefundenen bayrischen Handclskammertagc wiederum in recht beherzigenswerten Worten, welche nochmals die Notwendigkeit einer gründlichen Sanierung der Reichs finanzen vor Augen führten, ausgelassen hat. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Zufolge Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 29. Januar 1909 wird Im Anschlusse an die staatliche Schlachtviehversichcrung eine freiwillige Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen die Ver luste an Pferden, Eseln, Maultieren und Mauleseln be gründet, deren Einrichtung der Anstalt für staatliche Schlacht viehversicherung übertragen worden ist. Diese Anstalt zeichnet in diesem Geschäftskreise als „Anstalt für staatliche Viehversicherung". Die Einrichtung erfolgt in der Art, daß sich die Versicherungsnehmer zu privaten Versicherungs- Vereinen ans Gegenseitigkeit zusammcnschtießen, zwischen denen die Anstalt für staatliche Viehversicherung die gegen seitige Rückversicherung vermittelt. Die Verhandlungen bis zur Gründung eines Vereins werden von den Amtshaupt- Mannschaften bez. Stadträten geleitet, wenn ein diesbezüg licher Antrag von einem Pferdebesitzer bei diesen Behörden gestellt wird. Die Versicherung geschieht nach 6 Gefahren klassen; der Einheitssatz des Versicherungsbetrags beträgt 1>/2 bis 6 vom Hundert des Versicherungswertes. Die Höchstversicherung beträgt bei Zuchthengsten 3000 Mark, bei herrschaftlichen Kutsch- und Reitpferden 2000 Mark, bei anderen Pferden 1200 Mark. Rennpferde, Händler- pserde, kranke Pferde, Pferde unter 150 Mark Wert und über 15 Jahre alte Pferds werden In die Versicherung nicht ausgenommen. — Am 1. März ist ein angeblicher Gärtner Karl von Ratibor genannt Greiner, wegen versuchten Betruges hier sestgenommen worden. Durch das Fingerabdruck verfahren ist in dieser Person ein wegen Rückfalldicbstahl schwer vorbestrafter Kutscher Heinrich Göhring aus Rott mannsdorf ermittelt worden. — In der an der Rabenauer Straße stehenden Schutz- Hütte wurde am Donnerstag den 4. März vormittags der Müllerfchüler F W. aus Schlesien mit einer Schußwunde im Kopfe tot aufgefnnden. Derselbe hatte sich mit einem Revolver erschossen. Der Leichnam ist polizeilich aufge hoben und nach der Totenhalle gebracht worden. Die Tat scheint W. aus Lebensüberdruß aus geführt zu haben. — Zum 7. März. Nachdem das Problem des lenk baren Luftschiffes durch den Grafen Zeppelin nun mehr seine Lösung gefunden zu haben scheint, dürfte es nicht uninteressant sein, sich am 7. März einmal Francois Blanchards, des kühnen Aeronauten, zu erinnern, der vor einem Jahrhundert das Zeitliche segnete und der sich wohl als Erster mit der Frage der Lenkbarkeit des Luftschiffes praktisch beschäftigte. Francois Blanchard, geboren im Jahre 1738 zu les Andelys im Dept. Eure, war der Sohn eines Drechslers. Mechanische Künste waren die Unterhaltung seiner Jugend und die Entdeckung Mont- golsiers zeitigte in ihm das Verlangen, gleichsalls eine Rolle bei den Versuchen der Eroberung der Lust zu spielen. Nach seiner ersten Luftreise faßte er den Gedanken, daß es möglich sei, den Luftballon zu lenken. Der Mechanismus, den er hierzu erfand, bestand in zwei Flügeln, welche un gefähr dieselbe Bewegung erhielten, die der Ruderschlag einem Kahne verleiht. Blanchard stand im Begriff, mit einem solchen Ballon am 2. März 1784 seine Luftsahrt zu unternehmen, als in dem Augenblicke, wo der Ballon aufsteigen sollte, ein junger Zögling der Kriegsschule, der um jeden Preis die Lusifahrt mitmachen wollte, hierzu aber von Blanchard keine Erlaubnis erhalten hatte, herbei stürzte und ehe noch jeniand es verhindern konnte, einen der zur Lenkung des Luftballons bestimmten Flügel zer brach. Glücklicherweise war die Reparatur des Flügels keine allzuschmierigc und so konnte der Aeronaut schon am 23. des nämlichen Monats zu Rouen anfsteigen. Die be rühmteste aller seiner Luftreisen ist die vom 7. Jan. 1775, als er gemeinschaftlich mit vr. Gessries im Ballon über das Meer von Dover nach Calais suhr. Der König von Frankreich belohnte seine Kühnheit mit dem Geschenk von 12 000 Franks, und einer Rente von 1200 Franks. Die Anzahl der von Blanchard im Laufe seines Lebens unter nommenen sämtlichen Luftreifen bezifferte sich arif etwa slebenzig Nicht nur In den größten Städten Europas stieg er mit seinem Ballon auf, auch der neuen Welt ha er sich als Luftschisfer gezeigt. Ihn, verdankt man auch die Erfindung der Fallschirme. Er starb im Jahre 1809,