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Die von uns im Jahre 1886 an die Versicherungs-Gesellschaft gezahlte Abfindung beträgt 473,50 e Im Jahre 1887 sind einem Genossenschaftsmitgliede an bereits früher vorgelegter Prämie noch zu erstatten 660,00 ,, zusammen . 1 133,50 e/6 An Entschädigungsbeträgen halte die Unfallversicherungs-Gesellschaft an uns zu zahlen 66,56 ,, so dafs die finanzielle Belastung der Genossenschaft durch die Ueber- nähme bezw. Ablösung älterer Versicherungs-Verträge 1 066,94 c/6 beträgt. Die Uebemahme zweier älterer Versicherungs-Verträge mufsten wir aus berechtigten Gründen ablehnen. X. Ordnungsstrafen. Leider waren wir genöthigt, gegen 5 unserer Genossenschaftsmitglieder im Jahre 1886 mit Ordnungsstrafen vorzugehen, weil dieselben trotz wiederholter Aufforderung nicht zu bewegen Waren, die im § 71 des Unfallversicherungs - Ge setzes vorgeschriebene Lohnnachweisung pro 1885 einzureichen. Die von einem Mitgliede gegen die Strafe erhobene Beschwerde beim Reichs - Ver sicherungsamt wurde als unbegründet abgewiesen. Einem Mitgliede wurde die Strafe infolge begrün deter Reclamation erlassen. Ferner wurde ein Mitglied wegen Nichtanmel dung eines Betriebsunfalles in Strafe genommen, dieselbe aber infolge begründeter Reclamation wieder aufgehoben. XI. Verwaltungskosten. Durch Besclilufs der Genossenschafts - Ver sammlung vom 16. Juni 1886 erfolgte die definitive Anstellung des Geschäftsführers der Genossenschaft Hrn. Wurmstich auf Lebenszeit. Aufser demselben ist im Genossenschaftsbureau eine Hülfskraft gegen diätarische Besoldung be schäftigt. — Bezüglich der im Jahre 1885/86 entstandenen Verwaltungskosten legen wir Ihnen in den Anlagen A und B Rechnungs- und Ver mögensübersicht vor. In den Verwaltungskosten pro 1885 sind die nicht unerheblichen Kosten der ersten Einrichtung und Organisation enthalten. XII. Umlage und Durchschnittsbelastung. Wenngleich wir auch unseren Mitgliedern bereits im Mai d. J. bei Mittheilung des Hebe rollen - Auszuges eine Zusammenstellung der Ge nossenschaftslasten und der für die Umlage in Anrechnung kommenden Löhne u. s. w. gegeben haben, so möchten wir doch nicht unterlassen, diese Zahlen hier nochmals aufzuführen, zum Zwecke der Berechnung der Durchschnittsbelastung pro 1835/86. Die zur Umlage gebrachten Genossenschaftslasten pro 1885,86 bestehen in: a) Entschädigungsbeträgen, durch die Post vorgelegt . 13 064,00 M b) desgl. von der Genossenschaftskasse gezahlt . . 327,70 ,, = 13 391,70 J c) Beiträgen zum Reservefonds (300 40 175,10 „ d) Verwaltungskosten pro 1885/86 14 235,64 ,, e) desgl. pro 1887 laut genehmigtem Etat 16 200,00 ,, Mithin Gesammtlasten . 84 002,44 07 Die gemäfs § 71 des Gesetzes für die Umlage in Anrechnung kommenden Löhne und Gehälter betragen pro IV. Quartal 1885 = 4 998 432,99 .% pro 1886 = 20 385 477,22 „ zusammen 25 383 910,21 % Es betrugen: Die Zahl der Betriebe, im Jahre 1885 = 138 „ „ 1886 = 138 im Durchschnitt 138 Die Zahl der versicherten Arbeiter, im Jahre 1885 . . . = 25 530 „ „ 1886 . . . = 25 858 im Durchschnitt = 51 388 2 = 25 694 X.j 8