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December 1887. STAHL UND EISEN.“ "Nr. 12. 883 eines Arbeiters für Verletzungen, die er durch Schuld des Arbeitgebers oder seines Stellvertreters erleidet, entgegenstehen soll, durchaus nicht zu vernichten oder zu schwächen, aber sie erblicken doch die befriedigendste Art der Fürsorge für solche Fälle in der Schaffung eines durch ge meinschaftliche Beiträge der Arbeitgeber und •Nehmer zu bildenden Fonds. Die Bildung eines solchen würde jedoch durch die in der genann ten Bill enthaltene Bestimmung vereitelt werden. Die vereinigten Handelskammern ersuchen des halb den Ausschufs, Schritte zu thun, um die Annahme einer solchen Clausel, wie die vorge nannte, durch das Parlament zu verhindern. 11. Der Lordkanzler soll unter Ueberreichung einer Denkschrift ersucht werden, a) in der nächsten Parlamentssession eine Bill einzubringen oder das Durchgehen einer solchen zu erleichtern, welche den Graf schaftsgerichten eine weitere Jurisdiction mit der nöthigen Befugnifs zur schnellen und billigen Erledigung aller im Bezirk vorkom menden Streitfälle ohne Beschränkung be- zügl. der Höhe des Streitobjectes verleiht, jedoch unter Beobachtung der nöthigen Be stimmungen über Verweisung vor ein anderes Gericht und über die Berufung; b) ferner eine Revision der Gerichtsgebühren zu veranlassen und dieselben besonders mit kleinen Klagesachen, in welchen sie jetzt eine schwere Last für die Armen sind, zu ermäfsigen. 12. Nach der Meinung der vereinigten Handels kammern kann ein wirksamer billiger und rascher Rechtsgang in commerciellen Streitfällen nur durch Errichtung von Handelsgerichten erreicht werden, wie solche in den meisten anderen Län dern bestehen. Solche Handelsgerichte müfsten, seien es nun besondere Gerichtshöfe oder solche in Verbindung mit den Grafschaftsgerichten stets einen juristischen Vorsitzenden haben, welchem Richter aus dem Handelsstande assistiren. Be rufungen von solchen Handelsgerichten dürften nur über Gesetzesauslegung, nicht aber über die thatsächlichen Feststellungen zulässig sein. Auch hierüber soll eine Denkschrift überreicht werden. 13. Nach der Ansicht der Versammlung ist es zweckmäfsig, dafs Rechtsbeistände für ihre Dienste nach dem gewöhnlichen Handelsgesetz be zahltwerden, und dafs sie ihre Gebühren mittels ge richtlicher Klagen beitreiben können; dafs sie da gegen verpflichtet werden sollen, in allen Fällen Entschädigung für Vernachlässigungen zu zahlen, in welchen ein Client berechtigt ist, von einem procefsführenden Anwalt Entschädigung zu fordern. 14. Der Präsident des Handelsamts und der Schatzkanzler sollen um Beseitigung der Schiffahrts abgaben für Leuchtfeuer ersucht werden. 15. Dem Generalpostmeister sollen die Nach theile bemerkbar gemacht werden, welche Eng land durch die bestehenden Anomalien unseres postalischen Systems erleidet, welches uns gegen Frankreich und Deutschland im Verkehr mit unseren Colonieen und mit fremden Ländern in Nachtheil bringt. 16. Nach Meinung der Versammlung wird der Postdienst viel zu sehr zum Erzielen von Ueberschüssen benutzt, während es die erste Aufgabe dieses Dienstzweiges sein sollte, sowohl im Porto der Briefe, Circulare, Zeitungen etc. wie im Telegraphen- und Telephon-Dienste dem Publikum die gröfstmöglichsten Erleichterungen zu bieten, selbst wenn in Einzelfällen ein Ueber- schufs sich nicht ergeben sollte. Abschriften dieser Resolution sollen dem Premier-Minister, dem Schatzkanzler und dem Generalpostmeister übersandt werden. 17. Trotz der durch den General postmeister am 17. März d. J. gemachten Angaben ist die Versammlung immer noch der Ansicht, dafs eine weitere bedeutende Ermäfsigung der für Telephone angesetzten Gebühren eintreten mufs, und diese Ansicht soll zur Kenntnifs des Generalpostmeisters gebracht ■werden. 18. Nach Ansicht der Versammlung wäre eine besonders billige Taxe für den Nacht-Tele graphendienst erwünscht und für das Publi kum von grofsem Nutzen. Solche Telegramme sollten nur in Aemtern, welche bereits Nacht dienst haben, empfangen und am nächsten Mor gen mit der ersten Morgen-Ausgabe abgeliefert werden. Der Executiv-Ausschufs wird gebeten, Schritte zur Beförderung dieser Reform zu thun. 19. Bei jeder Erneuerung von Concessionen der Submarine-Telegraphen-Gesellschaft sind Re visionen der bestehenden Gebührensätze wünschens- werth, der Regierung sollen Vorstellungen in diesem Sinne gemacht werden. 20. Die Erhebung von Abgaben auf Kohlen und Wein durch die hauptstädtischen Behörden für Zwecke öffentlicher Bauten ist im Princip falsch und ungleich belastend. Falls in nächster Session eine Bill zur Verlängerung der Erhebungs dauer solcher Abgaben eingebracht werden sollte, müfsten dem Parlamente Petitionen um Verwer fung einer solchen Bill überreicht werden. Diese Auffassung der Versammlung ist dem Schatz kanzler durch eine Deputation eventuell gemein schaftlich mit anderen Vereinigungen oder sonst wie vorzutragen. 21. Die Versammlung beschliefst, Schritte zu einer Veränderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen dahin zu thun, dafs ferner bei der Einschätzung zur Einkommensteuer nach Liste D eine billige Berücksichtigung der Abnutzung von industriellen Anlagen und Maschinen ge sichert sei. 22. Die Versammlung bedauert, dafs noch keine Schritte zur Schaffung eines Handels- und Ackerbau-Ministeriums, entsprechend den bereits