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882 Nr. 12. „STAHL UND EISEN.“ December 1887. Handels, sondern auch in dem des Grofsbritan nischen Handels und der Länder, welche von diesen Eisenbahnen durchschnitten werden müssen. Diese Resolution wurde einstimmig ange nommen. 2. Technischer Unterricht. Infolge steigenden Mitbewerbs des Auslandes müssen die vereinigten Handelskammern ihre Auf merksamkeit auf die gesammte technische und kauf männische Erziehung wenden und die Regierung in jedem irgend brauchbaren Gesetzesvorschlag unterstützen, der die sofortige Begründung von technischen und kaufmännischen Lehranstalten, so wie von Abendschulen zum Zwecke hat. Ein Comite der V. H.-K.* soll ernannt werden, um das in Verbindung mit dem Verein zur Verbesserung des technischen und kaufmännischen Unterrichts ins Werk zu setzen. Dem Comit wurde sehr umfangreiches Material über den Stand des Unterrichts in den grofsen Städten Europas zur Verfügung gestellt. 3. Elementarschulen und Decimairechnung. Nach Auffassung der V. H.-K. ist die Stelle, welche der Decimairechnung im herrschenden Rechenunterricht angewiesen, der Einführung eines Decimalsystems in Münze, Gewicht und Mafs hinderlich, weil sie eine falsche Idee von der Schwierigkeit eines solchen hervorruft. Es ist deshalb sehr wünschenswerth, dafs die Absol- virung der Decimairechnung von der 6ten nach der 3ten Jahresstufe des Lehrplans der Elementar schule zurück verlegt werde, so dafs dieselbe direct auf die einfachen vier Species folgen wird. 4. Da der Schlufsbericht der Königlichen Commission, die mit der Untersuchung über die neuesten Veränderungen im Werthe der Edel metalle betraut ist, noch nicht erstattet wurde, weist die Versammlung die vereinigten Handels kammern dringend darauf hin, wie wichtig es ist, die Frage der Werthsteigerung des Goldes und ihre Wirkung auf Handel und Landwirth- schaft nicht aus dem Auge zu verlieren. 5. Die Vereinigten Handelskammern bedauern, dafs eine weitere Sitzung des Parlaments vor übergegangen ist, ohne dafs irgend eine Verbes serung des Gesetzes über Handelsgesellschaften (Companies Acts) vorgenommen worden, hofft aber, dafs I. M. Regierung, wie sie versprochen, diesen Gegenstand in die Hand nehmen wird, und bittet dringend, demselben eine möglichst günstige Stelle in der Reihe der Gesetzesvorlagen für die nächste Session zu geben. Die Versamm lung hofft sicher, dafs man sich dann und zwar nach den Vorschlägen der „Companies Acts Con- solidation and Amendementbill 1887“ mit diesem Gegenstand beschäftigen wird. 6. Das Executivcomite soll durch Denkschrift und Deputation den Präsidenten des Handelsamtes * Abkürzung für »Vereinigte Handelskammern«. ersuchen, in der nächsten Plenarsitzung ein oder mehrere Gesetze einzubringen, betreffend die Zu sammenfassung und Verbesserung der Gesetz gebung über die Handelsgesellschaften nach den Vorschlägen der von den vereinigten Handels kammern vorbereiteten drei Gesetze (über Con- solidation, über Theilhaberschaft mit beschränkter Haftbarkeit und über Registrirung der Firmen). 7. Die Vereinigten Handelskammern bedauern, dafs die Eisenbahn- und Kanal-Verkehrs-Bill in der letzten Parlamentssession fallen gelassen wurde, und ersuchen die Regierung, dieselbe so früh als möglich wieder einzubringen und zwar mit fol gendem Amendement: keine Bill werde für die bessere Regelung des Eisenbahn- und Kanalver kehrs befriedigend sein können, welche dem Ge werbetreibenden und dem Landwirth nicht ge nügenden Schutz bietet gegen Erhebung unbe rechtigter Gebühren, sowie gegen unberechtigte Bevorzugungen. Die Versammlung beschliefst, die Sache durch Denkschrift und Deputation vorwärts zu treiben. 8. Die Maximalsätze, welche durch das Eisenbahngesellschafts - Gesetz gestattet sind, müssen die Gebühren für Stationseinrichtun gen , Benutzung von Seitengeleisen, Verwiegun gen, Controlen und Markirung (Beklebung mit Bezeichnungen) der Güter einschliefsen, und unter keinen Umständen darf eine niedrigere Gebühr oder eine Verschiedenheit der Behandlung ver schiedener Klassen von Gewerbetreibenden zu Gunsten des Auslandes und zum Nachtheil der einheimischen Industrie zugelassen werden. 9. Die hohen Frachten der Bahnverwaltung, die verschiedenartigen und ungewissen Sätze und Gebühren entmuthigen und hemmen Handel und Verkehr. Dagegen würde die Uebernahme und Herstellung von Kanälen durch von den Eisen bahn-Gesellschaften getrennte Corporationen Ab hülfe schaffen. Dabei müfste ferner Ermächtigung zur Bildung öffentlicher Behörden für die Erwerbung und den Betrieb von Wasserstrafsen mit der Befugnifs zur Expropriation der jetzt unter der Herrschaft von Eisenbahngesellschaften stehenden Kanäle gegeben werden. 10. Die Aufmerksamkeit der V. H.-K. mufs auf eine in der letzten Session dem Parlament vor gelegte Bill zur Amendirung des Haftpflicht-Gesetzes von 1880 gelenkt werden, in deren § 2 „jede gegenseitige Vereinbarung zwischen Ar- „beitgeber und -Nehmer über etwaige durch Un- „glücksfälle bei der Arbeit verursachte Ver- „mögensverluste des Arbeiters oder seiner „Angehörigen“ für ungültig erklärt wird. Die Vereinigten Handelskammern wünschen das Princip der Acte von 1880, dafs die Doctrin der gemeinsamen Beschäftigung (Common em- ployment) niemals dem Entschädigungsanspruch