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584 Nr. 8. STAHL UND EISEN.* August 1887. Gehalte war im Jahre 1886 %6 49 662 178 Die Abrechnung gilt für 15 Monate d. h. für das letzte Vierteljahr 1885 und das’ganze Jahr 1886. Die Ausgaben betrugen: 1885 1886 Verwaltung der Genossenschaft . JC 11874 18 044 Schiedsgerichte . „ 2670 Prämienvergütung laut § 100 der Statuten „ 6276 8140 Verwaltung der Sectionen . . . » 8 310 27 435 Unfallentschädigungen 1885/86 . „ 32928 Reservefonds 98784 • 26460 188001 ab Einnahme , 46 4 359 Netto-Ausgabe • 26414 183642 Gesammtausgabe 1885/86 3 210 056 Die Verwaltung der Genossenschaft und Sectionen erforderte 46 65 663 zusammen oder 31%, die Unfallentschädigung 15,7%, die Bildung des Reservefonds 47 % der Gesammt ausgabe. Die Verwaltungskosten betragen nahezu das Doppelte der gezahlten Unfallentschädigungen. Das ungünstige Verhältnifs wird sich ändern, die ersten Einrichtungskosten fallen künftig weg und die Unfallentschädigungen wachsen stetig bis zu einem gewissen Beharrungszustande. Dagegen hebt der Bericht die Nothwendigkeit vermehrter Auslagen für die Verwaltung hervor, die Portokosten steigen, das Büreaupersonal genügt nicht mehr und die Anstellung besonderer tech nischer Fachbeamten ist beabsichtigt. Der Bericht sagt wörtlich: „Die Höhe der Verwaltungskosten ist wesent lich von der Zahl der zu einer Berufsgenossen schaft gehörenden Betriebe und dem Verhältnifs der in denselben durchschnittlich beschäftigten Arbeiter abhängig; diejenigen Berufsgenossen schaften, deren Verband eine geringe Zahl von Betrieben, und letztere eine hohe Zahl von Ar beitern zählen, werden naturgemäfs die Verwaltung unter Aufwendung geringerer Mittel bestreiten können, denn Betriebseinstellungen und Verän derungen, Wechsel der Unternehmer, Recherchen nach nicht ermittelten Betrieben, Informations- ertheilungen an die Mitglieder u. s. w., gehören dort zu den Seltenheiten, während bei Berufs genossenschaften, welche vorwiegend den Klein betrieb umfassen, wie die unsrige, ständig Beamte zur Ermittelung und Klarstellung jener Verhältnisse erforderlich sind. In dieser Beziehung liegen unter sämmtlichen Eisen- und Stahl-, sowie Metal lin d u s t ri e-B er u f s- genossenschaften bei unserm Verbände die Verhältnisse am ungünstigsten.“ Der ursprüngliche Vorschlag, Giefsereien und Maschinenbauanstalten mit den Hüttenwerken in eine grofse Genossenschaft zu vereinen, scheiterte bekanntlich an dem Widerspruche der ersteren, welche Erdrückung durch die Mehrheit und überhohe Beiträge befürchteten. Die ausschliefs- liehe Bildung einer Genossenschaft aus Maschinen bauanstalten und Giefsereien wäre allerdings eine für die Betheiligten recht vortheilhafte gewesen; mit der Beigabe der Kleineisenindustrie, Bau schlossereien u. s. w. wurde aber der Verband derart belastet, dafs die erstrebten Vortheile wieder theilweise verschwanden. Was man sich im Publikum über Mifsstände bei einzelnen Genossenschaften erzählt, grenzt ans Fabelhafte und beruht sicherlich vielfach auf Uebertreibung. Einrichtungs- und Verwaltungs kosten sollen stellenweise die Unfallentschädigungen um das 10-, 20fache und noch mehr übersteigen, die Behandlung der Unfälle nebensächlich sein, Alles vielmehr sich um Schriftwechsel und Bü- reaudienst drehen, Waschkörbe voll Briefe der Post übergeben werden, von denen ein gut Theil als unbestellbar zurückkommt, derart die Porto auslagen in einzelnen Fällen mehr betragen als die Unfallentschädigungen u. s. w. Rechnet man hierzu die Masse von unbezahlter Arbeit der Haupt- und Sectionsvorstände, Vertrauensleute, Schiedsrichter, Commissionen — time is money — so mufs das Urtheil über die Grundlagen und praktische Ausbildung des Gesetzes ungünstig lauten und erscheinen wesentliche Aenderungen als un vermeidlich. Gewisse Bezirke haben klar und deutlich den Kernpunkt erfafst und danach ihre Einrichtungen getroffen. Die 5. Südwestdeutsche Eisenberufsgenossenschaft in Saarbrücken ist ein schlagender Beweis für die Einsicht der betreffen- den Industriellen und ihres Vorsitzenden. Ohne jegliche Sectionsbildung umfafst der Verband die Eisensteingruben, Hochöfen und Walzwerke, Giefsereien, Maschinenbauanstalten und sonstigen Werkstätten zur Verarbeitung von Eisen im Re gierungsbezirk Trier und in Lothringen, mit über 25 000 Arbeitern. Unzweifelhaft besitzt keine andere Genossenschaft eine gleich einfache und billige Verwaltung. Als Gegensatz kann die 42. Berufsgenossenschaft der Schornsteinfegermeister des Deutschen Reichs mit 16 Sectionen gelten. Das gewünschte Ziel — möglichste Ver wendung der Beiträge nur zu Unfallentschädigungen und nicht zu Verwaltungs- oder anderen Zwecken — ist nur durch Bildung örtlicher Gruppen von gröfserem Umfange und unmittelbarem Verkehr ohne hemmende, kostspielige Zwischenglieder er reichbar. Von berufenen Sachkennern wurde uns wiederholt versichert, dafs in vielen Fällen Sectionen nicht nur entbehrlich, sondern unter Umständen hinderlich für rasche, billige Erledi gung der Geschäfte sind. Der Vertrauensmann ist ziemlich überflüssig und dessen Ersatz durch fest Angestellte vielfach angebahnt oder bereits erfolgt. Das Unfallgesetz in seiner jetzigen Gestalt und Handhabung ist unseres Erachtens eine ver fehlte Schöpfung und bedarf einschneidender